Ihr Kampf gegen die Kilos

Vor allem in den ersten Wochen des neuen Jahres ist der Ehrgeiz noch groß, seine guten Vorsätze auch in die Tat umzusetzen. Bei vielen Frauen steht das Abnehmen auf der To-Do-Liste – und zwar nicht immer aus gesundheitlichen Gründen.

62 Prozent der bei einer Umfrage der Zeitschrift “Brigitte” befragten Frauen würde gerne abnehmen. Die meisten davon, damit sie sich wohler fühlen und besser aussehen. Vor allem für die jüngeren Befragten spielt das Aussehen beim Abnehmen eine wichtige Rolle, während ältere Frauen gesundheitliche Gründe in den Vordergrund stellen.

Die Befragung zeigt auch: Der Kampf gegen Kilos ist für Frauen in Deutschland ein Dauerbrenner. 77 Prozent der befragten Frauen haben in ihrem Leben schon mindestens einmal versucht abzunehmen. Bei den 25- bis 34-Jährigen sind es sogar 82 Prozent. mp/Mst

Abnehmen mit der Eieruhr

Die guten Vorsätze fürs angebrochene Jahr sind ein guter Anlass, sich an Änderungen bei den Essgewohnheiten zu gewöhnen. So soll etwa ein simpler Trick dabei helfen, die eigentlich unnötige zweite Portion zu vermeiden.

Und so funktioniert’s: Zunächst landet die gewünschte Portion auf dem Teller, dann wird eine Eieruhr auf 20 Minuten gestellt. In dieser Zeit wird das Essen verspeist. Einen Nachschlag gibt es erst nach dem Klingeln. Das Gute an dieser Zwangspause: Oft ist der gar nicht mehr erwünscht.

Der Grund: “Unser Sättigungsgefühl tritt etwas verzögert auf”, so Monika Bischoff vom Zentrum für Ernährungsmedizin und Prävention am Krankenhaus Barmherzige Brüder in München zum Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”. Deshalb spüren viele Menschen nach Ablauf der 20 Minuten, dass sie schon satt sind.

Hilfreich ist auch das Speisen nach Plan. “Wer sein Essen plant, nascht weniger zwischendurch”, sagt Bischoff. Man müsse sich für jede Mahlzeit Zeit nehmen und nicht permanent naschen. mp/rhu

Spitze: Das sind die beliebtesten Vornamen der Barockstadt

Anna und Paul waren 2018 die beliebtesten Vornamen in Ludwigsburg. Insgesamt beurkundete das Standesamt Ludwigsburg im vergangenen Jahr 2789 Geburten; es kamen 1339 Mädchen und 1450 Jungen zur Welt.

20 der Mädchen erhielten den Vornamen Anna, damit gibt es eine neue Spitzenreiterin. Emma, der Ludwigsburger Lieblingsname des Vorjahres, landete diesmal auf dem zweiten Platz – gemeinsam mit Mia und Sophie. Alle drei Namen wurden 18-mal vergeben. In der Beliebtheit folgen Emilia und Lina (beide 17-mal) und Lena (16-mal).

Bei den Jungennamen war Paul im Jahr 2018 der Favorit der Eltern: 25 vergaben diesen Namen. Ebenfalls beliebt waren die Namen Maximilian (21-mal), Lukas (20-mal), Jonas (18-mal), David und Felix (beide 17-mal). Der beliebteste Jungenname des Vorjahres, Leon, wurde im Jahr 2018 13-mal vergeben.

Die Mehrheit von 1570 Kindern erhielt von ihren Eltern nur einen Vornamen. 1131 haben zwei Vornamen. Mit drei Vornamen können sich 83 Kinder schmücken, fünf haben sogar mehr als drei Vornamen. Der beliebteste Zweitname bei den Mädchen war Sophie (41-mal), bei den Jungen Alexander (16-mal).

Meike Wätjen / red

Unbekannte setzen Brand und weitere Polizeimeldungen aus dem Kreis

Remseck am Neckar

Am Neujahrsmorgen zwischen 04:00 und 08:00 Uhr hat ein bislang unbekannter Täter nordöstlich von Neckarrems drei Holzstapel im Brand gesetzt und dabei einen Sachschaden von rund 3.400 Euro angerichtet. Die Polizei kann derzeit einen Zusammenhang mit einer insbesondere im benachbarten Rems-Murr-Kreis anhaltenden Serie ähnlicher Delikte nicht ausschließen.

Gegen 04:00 Uhr brannten auf einem Feld nahe der Straße “Beim Rötelbrunnen” zwei 10 und 17 Raummeter große Holzstapel nahezu vollständig ab. Die Feuerwehr Remseck war mit 35 Einsatzkräften am Brandort.

Gegen 08:00 Uhr setzte mutmaßlich derselbe Täter etwa 20 Raummeter aufgeschichtetes Brennholz nahe der Fellbacher Straße in Brand. Hier konnte die Feuerwehr mit 34 Einsatzkräften ein vollständiges Abbrennen verhindern und die Polizei stellte Reste von Brandbeschleunigern sicher. Mittlerweile hat die Kriminalpolizei Ludwigsburg die Ermittlungen zu den Brandfällen übernommen. Personen, die in diesem Zusammenhang am Neujahrsmorgen verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 07141/18-9 zu melden.

Gerlingen: Wohnungseinbruch

Zwischen Sonntag, den 23.12.2018 und Mittwoch, den 02.01.2019 hat ein bislang unbekannter Täter ein Wohnhaus in der Hofwiesenstraße in Gerlingen heimgesucht. Der Unbekannte gelangte wohl über die Fassade auf einen höher gelegenen Balkon und hebelte dort ein Fenster auf. Anschließend begab er sich ins Innere der Wohnung und durchsuchte mehrere Räume. Ob ihm hierbei auch etwas Stehlenswertes in die Hände fiel, konnte abschließend noch nicht geklärt werden. Der entstandene Sachschaden wurde auf rund 200 Euro geschätzt. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Gerlingen, Tel. 07156/9449-0, in Verbindung zu setzen.

Ludwigsburg-Nord: Einbruch in Wohnhaus

Der Polizeiposten Ludwigsburg-Eglosheim, Tel. 07141/22150-0, sucht Zeugen, die zwischen Dienstag 18:30 Uhr und Mittwoch 02:20 Uhr verdächtige Beobachtungen in der Reuteallee in Ludwigsburg-Nord gemacht haben. Ein Bislang unbekannter Täter versuchte zunächst die Terrassentür einer Erdgeschosswohnung aufzuhebeln. Als dies nicht gelang, schlug er mutmaßlich mit einem Stein die Scheibe der Terrassentür ein und betrat die Räume. Bei der anschließenden Suche nach Wertvollem ließ er offenbar nichts mitgehen. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 2.000 Euro.

Ludwigsburg-West: Apotheke beschädigt

Ein bislang unbekannter Täter hatte es zwischen Montag 16:00 Uhr und Mittwoch 08:15 Uhr auf eine Apotheke in der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg-West abgesehen. Der Unbekannte beschädigte an einer Nebeneingangstür zwei Glasscheiben, die dadurch mehrere Risse erhielten. Anschließend machte sich der Unbekannte aus dem Staub und hinterließ einen Sachschaden in Höhe von etwa 2.000 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, entgegen.

Pol-LB/red

Zahl der Verkehrstoten gestiegen

Die finalen Zahlen stehen noch nicht fest. Doch eine ist klar: 2018 sind auf deutschen Straßen mehr Menschen ums Leben gekommen als im Vorjahr. Der ADAC prognostiziert eine Steigerung um 3,3 Prozent. Auffällig ist der starke Anstieg an getöteten Radfahrern.

Laut der vorläufigen Schätzung waren letztes Jahr 3.285 Todesopfer zu beklagen, 2017 waren es noch 3.180. Auch die Zahl der Unfälle mit Verletzten ist gestiegen. “Während die Zahl der getöteten Pkw-Insassen und der Fußgänger gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist, fällt vor allem ein Anstieg der ums Leben gekommenen Radfahrer auf”, heißt es beim Automobilclub. Er sieht akuten Handlungsbedarf wegen des demografischen Wandels und der wachsenden Zahl älterer Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig würden immer mehr Senioren auf Pedelecs und E-Bikes umsteigen – eine weitere Gefahrenquelle. mid/rhu

Steuer-Bonbon für E-Autos

Mit einem kleinen Steuer-Bonbon will die Bundesregierung der E-Mobilität auf die Sprünge helfen. So gilt bei privater Nutzung eines Stromer-Dienstwagens seit Jahresbeginn ein reduzierter Steuersatz. Statt einem müssen also nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht diese Neuerung positiv. VDA-Präsident Bernhard Mattes bezeichnet sie als “wichtigen Schritt, damit sich noch mehr Dienstwagennutzer für ein Elektroauto entscheiden”. Interessant für viele Firmen: Auch Gebrauchtwagen, die erstmals ab Januar als Dienstwagen genutzt werden, können unter die Regelung fallen. Ebenso Plug-in-Hybride, wenn sie rein elektrisch mindestens 40 Kilometer schaffen oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. mid/rhu

Diesel-Verbot in Stuttgart: Stadt und Polizei beginnen mit ermahnenden Kontrollen

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Das hat das Land Baden-Württemberg beschlossen und als Maßnahme in die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen. Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, betrifft das Diesel-Verkehrsverbot ab dem 1. April 2019.

In den ersten vier Wochen des neuen Jahres werden Polizei und Stadt ermahnend kontrollieren und Verkehrsteilnehmer, die gegen das Diesel-Verkehrsverbot verstoßen, verwarnen. Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Mittwoch, 2. Januar: “Wir setzen darauf, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an das Verbot halten. Dennoch berücksichtigen wir, dass viele vielleicht noch im Urlaub sind und sich noch nicht vorbereitet haben. Deshalb werden wir in der ersten Zeit ermahnen und aufklären.”

Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beinhaltet auch Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot. So gibt es einige allgemeine Ausnahmen. Darunter fällt beispielsweise der geschäftsmäßige Lieferverkehr. Die Versorgung der Bevölkerung ist damit auf jeden Fall gewährleistet. Weitere allgemeine Ausnahmen gelten unter anderem für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Menschen mit Behinderung und in medizinischen Notsituationen. Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan zudem Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, oder Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken.

In berechtigten Einzelfällen können Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei der Landeshauptstadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung vom Diesel-Verkehrsverbot beantragen. Ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart bearbeitet die Anträge – sowohl für Verkehrsteilnehmer aus Stuttgart als auch aus der Region. Anträge können beim Amt für öffentliche Ordnung, Team Ausnahmegenehmigungen, über das Online-Tool (https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-dieselverkehrsverbot/) sowie persönlich vor Ort (Jägerstraße 14, Stuttgart) montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr eingereicht werden. Fragen können zudem telefonisch von montags bis freitags, jeweils von 8 bis 18 Uhr, unter 0711/216-32120 oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden.

Die genannten Öffnungszeiten gelten auch während der Weihnachtsferien: Vom 2. bis zum 4. Januar nimmt das Team Fragen und Anträge von 8.30 bis 13 Uhr persönlich entgegen, am 3. Januar zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr. Die Telefone sind an den genannten Tagen von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Bislang sind insgesamt 3.745 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung eingegangen, davon stammt ein Großteil von Stuttgarterinnen und Stuttgartern. Da für diese eine Übergangsfrist gilt, werden derzeit die Anträge von Auswärtigen priorisiert bearbeitet. 778 Anträge wurden genehmigt, 851 Anträge abgelehnt.

Wichtige Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.

red

Datenschützer kritisieren Telefonanbieter

Telefon- und Internetanbieter gehen zu lasch mit den Daten ihrer Kunden um. So lautet die Kritik des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, dem die Daten-Sammelleidenschaft der Unternehmen ein Dorn im Auge ist – und der nun Anzeige erstattet hat.

Ob Kontakte, Verbindungen oder gar Bewegungen – Internet- und Telefonanbieter speichern Daten was das Zeug hält, und das teils über erschreckend lange Zeiträume. Einige deutsche Telekommunikationsanbieter würden von jedem Kunden “abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon- und Internetnutzung” speichern, was eine Erhebung der Bundesnetzagentur zeige, die dem Arbeitskreis vorliege, heißt es in einer Mitteilung. So werde etwa der Aufenthaltsort eines Handy-Nutzers (Funkzelle) eine Woche lang, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) bis zu vier Monate und die Internetkennung (IP-Adresse) bis zu drei Monate lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig sei.

“Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration”, erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Das Ausmaß der “freiwilligen Vorratsdatenspeicherung” sei nach dem Maßstab des Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig. Deshalb wurde Anzeige erstattet, in der es heißt, dass die Anbieter “entgegen § 96 Abs. 1 Satz 3 und § 97 Abs. 3 Satz 2 sowie § 100 Abs. 1 Satz 3 TKG Telekommunikationsverkehrsdaten nicht rechtzeitig löschen (§ 149 TKG)”.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von der Bundesnetzagentur, die Speicherdauer jedes Anbieters transparent zu machen, damit Verbraucher Alternativen suchen können. cid/Mst

Es gibt sie noch immer: Zwei Prozent Gurt-Verweigerer

Nur wer richtig angeschnallt ist, kann einen schweren Unfall weitgehend unversehrt überstehen. Das ist Tatsache. Und doch gibt es nach wie vor Autoinsassen, die den Sicherheitsgurt aus welchen Gründen auch immer nicht anlegen. Ein unverständliches Phänomen angesichts der Tatsache, dass sich laut Experten mit einen 100-prozentigen Anschnallquote rund 200 Verkehrstote und rund 1.500 Schwerverletzte vermeiden ließen.

Der traurige Beweis für diese Prognose: Fast ein Drittel aller im Straßenverkehr Getöteten war nicht oder falsch angeschnallt. Laut der Unfallforschung der Versicherer (UDV) wurden mit 43 Prozent am häufigsten nicht angeschnallte Autofahrer getötet oder schwer verletzt. Danach folgen in der Statistik nicht angegurtete Rücksitzinsassen mit 36 Prozent und Beifahrer mit 21 Prozent. Mehr als zwei Drittel der Unfallopfer waren männlich, das Durchschnittsalter lag bei 32 Jahren.

Rund 98 Prozent aller Pkw-Insassen sind laut Goslar Institut mit angelegtem Gurt unterwegs. Aber was ist mit den übrigen zwei Prozent? In einer bundesweiten Online-Befragung durch die UDV im Frühjahr 2018 zeigten sich notorische Gurtverweigerer davon überzeugt, bei innerstädtischen Geschwindigkeiten ausreichend geschützt zu sein. Interessant ist auch die Tatsache, dass Autofahrer offenbar sehr viel öfter nicht angegurtet unterwegs sind, wenn keine weiteren Passagiere dabei sind.

Unbesorgt zeigen sich die Gurtmuffel wegen möglicher Strafen, sie halten Polizeikontrollen für eher unwahrscheinlich. Deshalb fordert die UDV mehr polizeiliche Überwachung und höhere Verwarnungsgelder. Zudem sollten die Hersteller alle Sitzplätze im Auto mit Gurtwarnern ausstatten, die mit Blinklicht und Warnton darauf aufmerksam machen, wenn Insassen nicht angeschnallt sind. Das klare Ziel: eine hundertprozentige Anschnallquote. mid/rhu

Schwerverletzter nach Autounfall und weitere Meldungen aus dem Kreis

Ludwigsburg/Bietigheim:

Am Mittwochmorgen befuhr ein 18-jähriger Fahrer eines Honda Civic gegen 02.00 Uhr die Stuttgarter Straße aus Richtung Ludwigsburg kommend in Fahrtrichtung Bahnhof Bietigheim. Am Ende der Rechtskurve, kurz vor der Einmündung zur Freiberger Straße, kam der Fahrer auf der regennassen Fahrbahn nach links von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Ampelmasten. Bei dem Unfall wurde der 18-jährige Beifahrer im Fahrzeug eingeklemmt und musste von der Feuerwehr Bietigheim, welche mit fünf Fahrzeugen und 25 Mann vor Ort war, schwer verletzt geborgen werden. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der Unfallverursacher wurde nicht verletzt. Am Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden und es musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. Zur Unfallaufnahme waren zwei Streifen des Polizeireviers Bietigheim im Einsatz, der Rettungsdienst unterstützte mit einem Notarzt und einem Rettungswagen.

Ludwigsburg-Eglosheim: Einbrecher überrascht

Am Dienstagabend versuchte gegen 18:55 Uhr ein bislang unbekannter Täter in der Calwer Straße in Ludwigsburg-Eglosheim in ein Wohnhaus einzubrechen. Beim Versuch eine rückwärtige Eingangstür gewaltsam aufzuhebeln, wurde der Unbekannte durch eine Bewohnerin, die sich in der Erdgeschosswohnung des Hauses aufhielt, gestört. Hierauf flüchtete er und ließ von seinem weiteren Vorhaben ab. Eine sofort eingeleitete Fahndung durch die alarmierte Polizei verlief ohne Ergebnis. Bei dem Täter soll es sich um einen Mann mit osteuropäischem Aussehen gehandelt haben, der zwischen 30 und 35 Jahre alt und etwa 170 bis 175 cm groß ist. Er trug eine rot-weiß-blaue Strickmütze und richtete an der Tür einen Sachschaden von rund 500 Euro an. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich beim Polizeiposten Ludwigsburg-Eglosheim, Tel. 07141/22150-0, zu melden.

Ludwigsburg-Oßweil: Gefährliche Körperverletzung durch Feuerwerkskörper

Wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt die Polizei gegen einen bislang unbekannten Täter, der am Dienstag gegen 00:15 Uhr auf dem “Wettemarkt” in Ludwigsburg-Oßweil sein Unwesen trieb. Der Unbekannte hielt sich in der Silvesternacht zusammen mit etwa 50 weiteren Personen an der Örtlichkeit auf und warf mutmaßlich einen Feuerwerkskörper in Richtung eines 41 Jahre alten Mannes, der in Begleitung seines 13 Jahre alten Sohnes war. Dann rutschte der Knallkörper in den Pullover des Mannes und explodierte im Nackenbereich. Der 41-Jährige ging anschließend zu Boden, erlitt Verbrennungen sowie weitere Verletzungen, die in einem Krankenhaus ärztlich versorgt werden mussten. Zeugen des Vorfalls oder Personen, die Hinweise zur Identität des unbekannten Täters geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Ludwigsburg-Oststadt, Tel. 07141/281011, in Verbindung zu setzen.

PoL-LB/red