Bundesregierung hat Gaffer im Visier

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Viele Autofahrer kennen die Situation: Der Verkehr kommt ins Stocken, nach einer Weile ist eine Unfallstelle auf der eigenen Spur oder der Gegenfahrbahn erreicht. Mittendrin: Schaulustige, die sich selbst, die Unfallbeteiligten, andere Verkehrsteilnehmer und Rettungskräfte in Gefahr bringen. Die Bundesregierung will nun härter gegen Gaffer durchgreifen.

Rettungskräfte und Unfallopfer sollen besser vor Gaffern geschützt werden. Das geht aus der Antwort (19/8791) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8245) hervor. Zwar mache sich schon jetzt strafbar, wer Unfallopfer fotografiert oder filmt (Paragraf 201a des Strafgesetzbuches) und wer in Unglücksfällen Helfer behindert (Paragraf 323c Absatz 2 des Strafgesetzbuches) – was einen angemessenen strafrechtlichen Schutz für Unfallopfer darstelle.

Dennoch sollten Lücken hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtsschutzes des Paragrafen 201a bezüglich der Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen geschlossen werden, das sehe der Koalitionsvertrag vor, teilt die Bundesregierung mit. Das Bundesjustizministerium bereite derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Zudem werde das zuständige Bundesverkehrsministerium Verkehrsteilnehmer weiterhin für die Problematik “Gaffen” sensibilisieren. mid/Mst

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