Diesel-Nachrüstung: Das müssen Autofahrer wissen

ANZEIGE

Gute Nachricht für Diesel-Besitzer: Die ersten Systeme zur Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw wurden durch das Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) zugelassen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, welche Modelle nachgerüstet werden können, welche Kosten entstehen und was zu beachten ist.

Welche Fahrzeuge können nachgerüstet werden? Derzeit haben SCR-Systeme für verschiedene Modelle von Mercedes, Volvo sowie aus dem VW-Konzern eine Genehmigung durch das KBA erhalten. Bei Volvo sind es Fahrzeuge mit Zweiliter- oder 2,4-Liter-Dieselmotor (Euro 5) beim XC60, XC70, S60, V60, V70. Bei Mercedes Fahrzeuge der Motorenfamilie OM651, die Modelle C 220 CDI, C 250 CDI, E 220 CDI, E 250 CDI, GLK 220 CDI, V 220 CDI. Und im Volkswagen-Konzern 61 Fahrzeuge der Marken Audi, Skoda, Seat und Volkswagen mit Motoren EA189 und EA288.

Was kostet die Nachrüstung und wer zahlt diese? Autofahrer müssen von einer Kostenspanne von 2.000 bis 5.000 Euro inklusive Einbau rechnen, in der Regel zahlt er die Kosten selbst. VW und Mercedes haben einen Zuschuss von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug zugesagt – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Wohnort (Intensivstadt bzw. einem direkt angrenzenden Landkreis) oder bei schwerbehinderten Personen.

ANZEIGE

Wie werden die Zuschüsse beantragt? Über Webseiten der beiden Hersteller kann man sich informieren und den Zuschuss beantragen und am Ende auch auszahlen lassen.

Wer baut die Nachrüstsysteme ein? Das übernehmen anerkannte Werkstätten sowie speziell von den Herstellern der Nachrüstlösungen geschulte Werkstätten.

Was passiert mit der Garantie der Fahrzeuge? Die Herstellergarantie bleibt bestehen. Es sei denn, ein Schaden am Fahrzeug wurde durch den Einbau oder den Betrieb einer Hardware-Nachrüstung direkt verursacht. Die Garantie- und Haftungsbedingungen liegen laut Angabe der Autohersteller in der Verantwortung der Anbieter der Nachrüstsysteme.

Für wen lohnt sich die Hardware-Nachrüstung? Das hängt von vielen Faktoren ab. Bei der Bewertung sind vor allem die direkte Beeinträchtigung von Fahrverboten, der Wert und das Alter des Fahrzeugs sowie eine mögliche Bezuschussung der Einbaukosten entscheidend.

Andreas Reiners