Gerichtsurteil: Verbraucher können einen Darlehensvertrag widerrufen

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Ausstieg aus Darlehen bei falschen Zinsangaben

Verbraucher können einen Darlehensvertrag widerrufen, wenn das Kreditinstitut den effektiven Jahreszins falsch angibt. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem Verfahren (Aktenzeichen: I-4 U 102/18) ging es um einen Streit mit der Sparkasse Leverkusen und die Frage, ob ein Darlehenswiderruf wegen Fehlern in den Vertragsunterlagen viele Jahre nach Vertragsschluss wirksam erklärt werden könne. Klare Antwort des OLG: Ja. Die Vertragserklärungen aus dem Jahr 2011 konnten mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 wirksam widerrufen werden. Die Sparkasse Leverkusen hatte den effektiven Jahreszins mit 3,70 Prozent angegeben – ein Berechnungsfehler. Das OLG folgte den Ausführungen des Rechtsanwalts der Klägerseite und stellte im Urteil fest, dass der Effektivzins zu gering angegeben sei, weshalb der Jahre nach Vertragsschluss erklärte Widerruf wirksam war. “Das Urteil ist eine Sensations-Entscheidung”, kommentiert Christian Rugen von Hahn Rechtsanwälte. “Alle Darlehensnehmer, die ihre Immobilie ebenfalls nach dem 10.06.2010 finanziert haben, sollten die Angabe des effektiven Jahreszinses durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.” wid/Mst

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