Illegale Graffiti in Ludwigsburg: Stadt beschäftigt Mitarbeiter

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Sie finden sich auf Hauswänden, Straßenschildern und Zugwaggons: illegal angebrachte Graffitis. Laut einer Studie des Deutschen Städtetags verursachen sie alljährlich Kosten in Höhe von 200 Millionen Euro. Dabei ist die Tendenz steigend, auch in Ludwigsburg: “In den letzten Jahren bemerken wir eine deutliche Zunahme”, erklärt Hans-Jürgen Schroff, Leiter der Technischen Dienste Ludwigsburg (TDL). Sobald es die Temperaturen zulassen, seien die Sprayer unterwegs – und die Mitarbeitenden der TDL täglich im Einsatz, um die verschmutzten Stellen wieder zu säubern und zu übermalen.

Ein Mitarbeiter ist sogar ausschließlich damit beschäftigt, als “Graffiti-Entferner”. Dabei schafft er es meist gar nicht alleine, sondern benötigt weitere Unterstützung durch Kollegen. Pro Tag gehen nämlich im Durchschnitt fünf bis zehn Meldungen über illegal angebrachte Graffitis bei der Stadt ein, die meisten über die städtische Mängelmelder-App.

Die jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen oft nicht im Klaren. Aber: “Illegale Graffitis sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat”, betont Schroff. Jedes Graffiti wird von der TDL angezeigt, Polizei und Staatsanwaltschaft werden tätig. Dabei machen sich die Sprayer nicht nur strafbar, sondern sie haften auch für die verursachten Schäden.

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Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen ist eine Sachbeschädigung. Zudem steht das illegale Sprayen oft in Verbindung mit einem verbotswidrigen Betreten eines Geländes – dann liegt auch noch ein Hausfriedensbruch vor.

Der Geschädigte kann aufgrund der Sachbeschädigung zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Diese zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Sprayer haben 30 Jahre Gültigkeit. Wenn eine Gruppe beim illegalen Sprayen erwischt wird, haftet jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme. Bei einer größeren beschädigten Fläche kann es sich dabei schnell um mehrere Tausend Euro handeln.

Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, jedoch bereits ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt. Dabei droht schlimmstenfalls eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten bis fünf Jahren in der Jugendstrafanstalt.

Bevorzugte Objekte für Graffitis sind öffentliche Verkehrsmittel und gut sichtbare Flächen. Oft ist gerade das Risiko, erwischt zu werden, für die Sprayer ein weiterer Anreiz. Auch Züge und S-Bahnen üben auf manche Mitglieder der Graffiti-Szene eine besondere Anziehungskraft aus. Dies ist besonders gefährlich: Aufgrund der Stromschienen besteht Lebensgefahr beim Betreten der Gleisanlagen.

Deshalb geht der Appell auch an Eltern und Erziehungsberechtigte, ein Gespür für dieses Thema zu entwickeln. Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, lassen sich zum Beispiel an folgenden typischen Merkmalen erkennen: ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechenden Internet-Seiten, ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen sowie mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken. Bei solchen Anzeichen sollte unbedingt ein klärendes Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen stattfinden.

Für die Technischen Dienste Ludwigsburg lautet die Aufgabe, gemeldete Graffitis so schnell wie möglich zu entfernen oder zu überstreichen. “Unserer Erfahrung nach ist es so: Wo ein Graffiti ist, kommen bald noch weitere dazu”, meint Hans-Jürgen Schroff. “Und das ist natürlich nicht im Sinne einer sauberen Stadt Ludwigsburg.”