Wegen räuberischen Diebstahls in zwei Fällen muss sich ein 32 Jahre alter Tatverdächtiger verantworten, der im Verdacht steht, am Donnerstag zunächst in Großsachsenheim und anschließend in Bietigheim sein Unwesen getrieben zu haben.
Gegen 16.15 Uhr soll der 32-Jährige in der Bahnhofstraße in Großsachsenheim ein Juweliergeschäft betreten haben. Dort randalierte er und entwendete eine Halskette im Wert von etwa 800 Euro. Mitarbeiter des Geschäfts wurden darauf aufmerksam und hielten den Dieb fest. Dieser riss sich allerdings los und machte sich mit der Beute aus dem Staub. Während die Mitarbeiter die Polizei alarmierten, stieg der Mann am Bahnhof in einen Zug und fuhr in Richtung Stuttgart davon. Eingesetzte Polizeibeamte konnten den polizeibekannten Mann anhand von Videoaufnahmen schnell identifizieren. Nachdem die Wohnanschrift und sonstige Hinwendungsorte mit negativem Ergebnis überprüft worden waren, konnte eine Streifenwagenbesatzung den Mann in der Lise-Meitner-Straße in Bietigheim ausfindig machen. Der 32-Jährige hatte sich dort gegen 20.45 Uhr in einer Discounter-Filiale aufgehalten. Eine Mitarbeiterin erkannte ihn wieder, da er dort Hausverbot hat. Daraufhin informierte sie den Filialleiter. Nachdem der Filialleiter den 32-Jährigen angesprochen hatte, kam es zu einer Rangelei. Die Auseinandersetzung wurde durch die Streifenwagenbesatzung, die sich im Rahmen eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen im Bereich des Discounters aufgehalten hatte, beobachtet. Die Beamten schritten in das Geschehen ein und nahmen den Mann vorläufig fest. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks entdeckten die Polizisten Waren im Wert von etwa 18 Euro, die aus dem Warensortiment des Einkaufsmarktes stammen könnten. Darüber hinaus befand sich im Rucksack noch ein Messer und eine Holzlatte. Von der entwendeten Halskette fehlt bislang jede Spur. Im Anschluss daran wurde der Tatverdächtige, der offensichtlich alkoholisiert war, zum Polizeirevier Bietigheim-Bissingen gebracht.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn wurde der 32-Jährige am Freitag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen räuberischen Diebstahls, setzte diesen in Vollzug und wies den Mann in eine Justizvollzugsanstalt ein.