Nach der grausamen Tat in Stuttgart-Fasanenhof am vergangenen Mittwoch laufen die polizeilichen Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Fasan zum Motiv, zu den Hintergründen der Tat und zur Klärung der Identität des Beschuldigten weiter auf Hochtouren. Zur Klärung der Identität hat die Ermittlungsgruppe ein Personenfeststellungverfahren eingeleitet. Derzeit gehen die Ermittler davon aus, dass es sich bei dem Untersuchungshäftling um einen 28 Jahre alten Mann handelt, der am 28.02.2015 in die Bundesrepublik Deutschland einreiste. Er wurde durch Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19.10.2015 anerkannt und ist seit 04.11.2015 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Er zog am 01.06.2018 nach Stuttgart. Zweifel an seiner Staatsangehörigkeit nährte der Beschuldigte bei seiner Festnahme selbst, weil er angab, zwei Jahre älter zu sein und eine jordanische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Der 28-Jährige wohnte bis Ende April 2019 nach den bisherigen Erkenntnissen etwa ein Jahr lang in der Wohnung im Stuttgarter Stadtbezirk Fasanenhof in einer Wohngemeinschaft gemeinsam mit seinem späteren Opfer, einem 36 Jahre alten Deutschen mit kasachischem Migrationshintergrund. Zur Tatzeit soll er sich aber hauptsächlich in einer Gemeinschaftsunterkunft im Raum Ludwigsburg aufgehalten haben. Die Ermittlungsgruppe Fasan der Stuttgarter Kriminalpolizei sieht die Motivation der Tat im persönlichen Bereich zwischen den beiden Männern, die auch schon früher in Streit geraten sind. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen werden von Spezialisten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg selbstverständlich auch Hinweise auf weitere Motivlagen geprüft. Im polizeilichen Auskunftssystem der Polizei Baden-Württemberg lag der Mann wegen zwei Fällen des Ladendiebstahls, wegen einer Sachbeschädigung an Kfz und zweier Leistungserschleichungen ein.
Der Stuttgarter Polizeipräsident Franz Lutz sagte am Freitag in Stuttgart: “Diese Tat in aller Öffentlichkeit ist entsetzlich und abstoßend. Eine solch bestialische Tat auf offener Straße, eine solch menschenverachtende Gewalttat mit einem Schwert ist extrem aufwühlend, verunsichert und schürt Kriminalitätsängste. Das sollten wir uns immer bewusst machen. Daran werden wir unser polizeiliches Handeln und unsere Präsenz im Rahmen der Sicherheitskonzeption Stuttgart orientieren.”
Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Rufnummer +4971189905778 zu melden.