Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die bei Mietern für großen Ärger sorgen können. Tatort Treppenhaus: Wer anfängt, dort Regale aufzustellen oder seine Schuhsammlung zu präsentieren, der bekommt Schwierigkeiten. Ein Ständer mit Blumentöpfen kann allerdings nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS durchaus erlaubt sein.
Der Fall: Eine Wohnungseigentümerin platzierte an verschiedenen Stellen im Treppenhaus ihre Blumentöpfe und andere, kleinere Dekorationsgegenstände. Den Mitbewohnern gefiel das gar nicht, sie forderten eine Entfernung des eigenmächtig angebrachten “Schmucks”. Die Hausordnung traf in dieser Hinsicht keine eindeutige Regelung, am Ende mussten sich zwei Gerichtsinstanzen damit befassen.
Das Urteil: Es handle sich um “ein sozialadäquates Verhalten”, wenn jemand für ein wenig Grün im Treppenhaus sorge, befanden die Zivilrichter am Landgericht. Hier liege alles im Rahmen des Üblichen, zumal auch keine anstößigen Objekte gezeigt oder Rettungswege verengt würden. Und: Den anderen Eigentümern bleibe es unbelassen, selbst ebenfalls Pflanzen aufzustellen.
Ralf Loweg