Wahlbenachrichtigung für den Fall einer Stichwahl aufheben

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Wahlbenachrichtigung für eventuelle Neuwahl aufheben

Die Wählerinnen und Wähler sollten ihre Wahlbenachrichtigung nicht gleich nach der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 30. Juni, wegwerfen. Der Grund:

Falls am 30. Juni keiner der Kandidierenden die absolute Mehrheit – also mehr als 50 Prozent der Stimmen – erhält, wird eine Neuwahl am 14. Juli nötig. Für diese Neuwahl erhalten die Wählerinnen und Wähler keine neue Wahlbenachrichtigung, sondern bringen die alte Wahlbenachrichtigung mit ins Wahlbüro. Nur wer für die
Wahl am 30. Juni nicht wahlberechtigt war, es aber am 14. Juli sein wird, bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Das kann zum Beispiel bei Menschen der Fall sein, die neu nach Ludwigsburg gezogen sind oder nach dem 30. Juni 16 Jahre alt werden.