Stuttgart überschreitet 10er-Inzidenzwert: Veränderte Corona-Regeln ab Mittwoch

In den vergangenen fünf Tagen lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart jeweils über dem Schwellenwert von zehn. Wie die Landeshauptstadt Stuttgart am Dienstag, 13. Juli, bekanntgegeben hat, gelten damit ab dem 14. Juli wieder die Regelungen der Inzidenzstufe zwei.

Damit sind private Zusammenkünfte nur noch mit 15 Personen aus vier Haushalten erlaubt, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Geimpfte und Genese nicht mitgezählt werden. Bei Veranstaltungen und Sportwettkämpfen wird die Teilnehmerzahl auf 750 Personen im Freien und 250 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. Mit 3G-Nachweis (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) können allerdings auch weiterhin 60 Prozent der Kapazität in Anspruch genommen werden. Private Feiern sind jetzt nur noch mit 200 Personen möglich. Zudem ist ein Diskothekenbetrieb nicht mehr und das Rauchen in der Gastronomie nur noch im Freien zulässig.

red

Nach fast 8 Monaten: Wahrzeichen Stuttgarts öffnet am 01. Juli wieder

Wegen Corona ist das Stuttgarter Wahrzeichen seit letztem Jahr geschlossen. Weil die Inzidenzwerte immer weiter sinken, öffnet der Fernsehturm jetzt wieder. Ab dem 01. Juli werden die Tore für das insgesamt 217 Meter hohe Bauwerk wieder für das Publikum geöffnet. Das teilte jetzt der SWR (Südwestrundfunk) mit.

Rund 8 Monate war der 1956 eröffnete Turm für Besucher geschlossen. Ab dem 01.Juli dürfen die Besucherinnen und Besucher unter Beachtung der Hygieneauflagen wieder den Ausblick des weltweit ersten Fernsehturms genießen. Laut dem Betreiber müssen die Besucher sich jedoch weiterhin an Hygieneregeln halten: Es gibt unter anderem eine Begrenzung der Besucherzahl im Turmkorb und Abstandsmarkierungen. Besucher ab 6 Jahren müssen im gesamten Fernsehturmgebäude eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske (sog. „Atemschutz“) tragen, so der Betreiber.

Für einen Besuch im Panoramacafé ist ein 3G-Nachweis (Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder negatives Schnell-/PCR-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist) erforderlich, so der SWR.

Um die Aussichtsplattformen und den Shop zu besuchen, wird kein 3G-Nachweis benötigt, solange die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart unter 50 liegt. Tickets gibt es vor Ort im Fernsehturm-Shop, eine Reservierung ist nicht erforderlich.

Öffnungszeiten:

Donnerstags und freitags von 16 – 21:30 Uhr, samstags von 10 – 21:30 Uhr und sonntags von 10 – 19 Uhr (Angaben laut Betreiber)

red

Stuttgart hebt ab Samstag Testpflicht für Außengastronomie, Kultur und weitere Bereiche auf

Guten Nachrichten aus der Landeshauptstadt: In Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz am Freitag, 18. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 20,3 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 35. Somit treten ab Samstag, 19. Juni weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Das hat die Stadt am Freitag, 18. Juni, bekannt gegeben.

Eine Folge der Lockerungen ist ab Samstag der Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien betrieben werden oder stattfinden. Dies betrifft u. A. die Außengastronomie, Open- Air-Kulturveranstaltungen, Sporttraining und -wettkämpfe im Freien.

Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen sind innen und außen möglich. Hierfür wird ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis benötigt. Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen.

Außerdem stattfinden können Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m2) und Veranstaltungen, wie nicht notwendige Versammlungen in Vereinen oder Betrieben. Diese können mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden. Kulturveranstaltungen z. B. in Theatern, Opern, Kulturhäusern oder Kinos sind im Freien mit bis zu 750 Personen möglich. Zudem können Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden.

Der Leiter des Gesundheitsamt Prof. Stefan Ehehalt sagte: „Die Erleichterung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ist spürbar. Es ist gut, dass der gewohnte Alltag schrittweise zurückkehren kann. Dennoch: Wir leben weiter in einer Pandemie.“ Die Inzidenz sei zwar gesunken, aber vergleichbar mit den Werten vor dem Beginn der zweiten oder dritten Welle. Vor einem Jahr lag die Inzidenz bei 2,8.

red

Cannstatter Volksfest findet auch 2021 coronabedingt nicht statt – Weihnachtsmarkt soll verlängert werden

Die Landeshauptstadt Stuttgart, die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft sowie Vertreter der Schausteller, Marktkaufleute und Festwirte haben sich am Mittwoch, 9. Juni 2021, nach intensiver Beratung gegen die Durchführung des Cannstatter Volksfestes verständigt: Das Fest kann auch in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie weder als Vollversion noch als Lightversion in Form eines kleineren Herbstfestes stattfinden. Stattdessen werden sich die Schausteller und Marktkaufleute von Juli bis September mit Ständen und Fahrgeschäften in der Stuttgarter Innenstadt präsentieren. Außerdem soll der Weihnachtsmarkt – wenn es das Infektionsgeschehen zulässt – bis einschließlich 30. Dezember 2021 verlängert werden. Dies will der OB so dem Gemeinderat empfehlen. Das gab die Stadtverwaltung am Mittwoch bekannt.

Stuttgarts OB Nopper sagte: „Ich bin ein leidenschaftlicher Freund und Anhänger unseres Cannstatter Volksfestes. Aber leider lassen es die Rahmenbedingungen und Einschränkungen in Pandemiezeiten sowie die fehlende Planungssicherheit nicht zu, das Cannstatter Volksfest in diesem Jahr durchzuführen.

In.Stuttgart-Geschäftsführer Andreas Kroll ergänzte: „Unser Job und unsere Leidenschaft ist es, Veranstaltungen zu organisieren. Jedoch ist uns klar, dass Veranstaltungen mit einem Ausmaß wie dem Cannstatter Volksfest weder infektiologisch umsetzbar noch finanziell tragbar sind.“

Um den Schaustellern und Marktkaufleuten entgegen zu kommen, bietet ihnen die Stadt nach eigenen Angaben für den Zeitraum Juli bis September etwa 30 Standorte in der Innenstadt an, an denen sie ihre Stände und Fahrgeschäfte aufbauen können. Die Stadt will hierfür auch das Land gewinnen. „Mein Vorschlag ist es, die Stände um die Königin der Fahrgeschäfte, um ein Riesenrad, zu ergänzen“, so der Oberbürgermeister. Nopper weiter: „Die Version mit Ständen und Fahrgeschäften in der Innenstadt kann das Cannstatter Volksfest natürlich bei Weitem nicht ersetzen, aber dennoch hat sie im Rahmen der Corona-Möglichkeiten Charme und belebende Wirkung für die Innenstadt.“

red

Weitere Corona-Lockerungen in Stuttgart: Einkaufen im Einzelhandel ab Donnerstag ohne Testpflicht

In der Landeshauptstadt Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch, 2. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 43,2 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 50. Folglich sind nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes weitere Lockerungen möglich. Diese treten ab Donnerstag, 3. Juni, in Kraft. Das hat die Stadt am Mittwoch, 2. Juni, bekannt gegeben.

Die Lockerungen erlauben Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Person aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt, auch nicht mitgezählt werden Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen.

Im Einzelhandel sind weitere Öffnungen mit folgenden Auflagen möglich: Der gesamte Einzelhandel darf öffnen. Die Click-and-Meet-Regelung fällt weg, ebenso die Testpflicht für Kundinnen und Kunden. Geschäfte mit weniger als zehn Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen maximal einen Kunden empfangen, Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern einen Kunden pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche. Für die darüber hinausgehende Fläche ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter zulässig (der Lebensmitteleinzelhandel ist davon ausgenommen). Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.

Für Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen entfällt die Anmeldepflicht sowie die Personenbeschränkung und die Maskenpflicht im Freien. Im Innenbereich muss aber weiterhin Maske getragen werden. Außerdem müssen die Einrichtungen nach wie vor ein Hygienekonzept vorhalten und die Kontaktdaten der Besucher aufnehmen.

red

Stadt Stuttgart sperrt Freitreppe am Schlossplatz an bestimmten Tagen

Die Freitreppe zum kleinen Schlossplatz wird ab sofort an Freitagen und Samstagen sowie vor Feiertagen jeweils zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetags gesperrt. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Dienstag, 1. Juni, bekanntgegeben. Die Sperrung der Treppe ist das Ergebnis einer intensiven Beratung zwischen Stadt und Polizei und eine Reaktion auf Auseinandersetzungen zwischen Polizeibeamten und mehreren hundert Jugendlichen und Heranwachsenden in der Nacht von Samstag, 29. Mai, auf Sonntag, 30. Mai.

Der Ordnungsbürgermeister Clemens Maier, sagte: „Die Freitreppe war Samstagnacht Ausgangspunkt der Provokationen und Übergriffe auf Polizeibeamte. Von dort aus wurden die Einsatzkräfte massiv beleidigt und teilweise auch mit Flaschen beworfen. Um den Provokateuren die Bühne zu nehmen, wird die Freitreppe ab sofort an Freitagen und Samstagen sowie vor Feiertagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gesperrt.“ Der Ordnungsbürgermeister erklärte, Überlegungen zu einem Verweilverbot in Teilen des Cityrings würden vorerst zurückgestellt, weil davon auch diejenigen betroffen wären, die sich friedlich und ordnungsgemäß verhalten würden. Maier: „Bei einem Verweilverbot darf der betroffene Bereich nur durchquert werden. Ein längerer Aufenthalt ist dort dann nicht mehr erlaubt. Wir möchten aber nicht, dass das Fehlverhalten Einzelner zu einem Kollektivverbot für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter und Besucher der Stadt führt. Daher werden wir zunächst von einem Verweilverbot absehen.“

Neben der Sperrung der Freitreppe wollen Stadt und Polizei die Präventionsarbeit noch weiter ausbauen: Neben den Sozialarbeitern der Mobilen Jugendarbeit sind auch speziell geschulte Kommunikationsteams der Polizei im Einsatz. Sie sollen neben dem überwiegend friedfertigen Publikum auch Provokateure durch Ansprache und Aufklärung erreichen. Jutta Jung von der Mobilen Jugendarbeit sagte dazu: „Die Abstimmung zwischen Stuttgarter Polizei und Mobiler Jugendarbeit ist erfolgreich – gemeinsam sind wir einer jugendgerechten Innenstadt verpflichtet, in der sich alle Bürgerinnen und Bürger wohl- und willkommen fühlen.“

Die Polizei wird darüber hinaus die personenbezogenen Aufklärungsmaßnahmen verstärken. Der Vizepräsident des Polizeipräsidiums Stuttgart, Markus Eisenbraun, erklärte: „Es hat sich gezeigt, dass es immer wieder Rädelsführer gibt, die die überwiegend friedliche Menge anzustacheln versuchen. Dabei nutzen sie die Freitreppe als Tribüne: Sie stehen im Mittelpunkt und werden von allen wahrgenommen. Diese Personen gilt es zu identifizieren und gezielt auf deren Verhalten einzuwirken.“

red

Wohnungsmarktbericht Stuttgart 2021: Einfamilienhaus kostet durchschnittlich 859.000 Euro

Die Immobilienpreise in der Landeshauptstadt kennen weiterhin nur eine Richtung; Das Statistische Amt in Stuttgart hat den Bericht „Wohnungsmarkt Stuttgart 2021“ veröffentlicht. Danach zeigt sich der Stuttgarter Wohnungsmarkt von der Corona-Krise bislang wenig beeindruckt. Die Immobilienpreise und Mieten steigen derzeit in allen Stuttgarter Wohnlagen weiter.

Zwar beeinflusst die Corona-Pandemie die Einwohnerentwicklung und die räumlichen Muster der Wanderungsbewegungen. Ein deutlicher Rückgang bei der Auslandszuwanderung und der überregionalen, innerdeutschen Wanderung sowie eine Intensivierung intraregionaler Abwanderungen bescherten der Stadt Stuttgart 2020 einen unerwartet hohen Einwohnerverlust von rund einem Prozent, das heißt 6300 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Rückgang hält auch in den ersten Monaten des Jahres 2021 an (-3788 Einwohner bis Ende April) und sorgt temporär für Entlastung am Stuttgarter Wohnungsmarkt. Noch immer herrscht aber ein Nachfrageüberschuss an Wohnungen.

Die Frage, wie wir wohnen, ist in der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen noch wichtiger geworden. Die Stadt Stuttgart muss sich nach wie vor mit einem angespannten Wohnungsmarkt auseinandersetzen. Angesichts der knappen Flächen für den Wohnungsbau nutzt die Stadt alle verfügbaren Instrumente, um einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts zu leisten. Dafür werden systematisch vorhandene Wohnungsbau-Potenziale gesucht und entwickelt. Dies betonen Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, und Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport.

Nachfrage nach Wohnraum weiterhin größer als das Angebot

Wegen der anhaltend hohen Wohnungsnachfrage und Enge am Wohnungsmarkt sind viele Wohnungssuchende in Stuttgart nach wie vor bereit, sehr hohe Mieten zu zahlen. Das Mietpreisniveau des Stuttgarter Mietspiegels ist zwischen 2018 und 2020 um durchschnittlich 7,7 Prozent auf 10,34 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gestiegen. Mit der höchsten Steigerung seit 20 Jahren fällt der Anstieg etwas höher aus als vor zwei Jahren (+ 7,2 Prozent). Die aktuelle Steigerungsrate liegt innerhalb des gleichen Zeitraumes deutlich über der Entwicklung der Nettokaltmieten in Baden- Württemberg (+ 4,1 Prozent).

Die durchschnittliche Angebotsmiete der aktuell am Markt angebotenen Wohnungen stieg im ersten Halbjahr 2020 auf 14,70 Euro je Quadratmeter nettokalt (+3,2 Prozent zum Vorjahr). Allerdings hat sich die Mietendynamik bei den inserierten Wohnungen, wie auch in den anderen deutschen Metropolen, zuletzt abgeschwächt. „Mit den hohen Zuwächsen der vorangegangenen Jahre hat der seit Jahren andauernde Boom wohl seinen Höhepunkt überschritten, eine ausgeglichene Marktsituation ist jedoch noch nicht in Sicht“, erläutert Thomas Schwarz, Leiter des Statistischen Amts der Landeshauptstadt. „Zudem sind viele Stuttgarter Mieter von hohen Wohnkostenbelastungen betroffen: Im Schnitt gaben die Mieterhaushalte 2020 rund 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für ihre Bruttokaltmiete aus. Knapp 41 Prozent der Mieterhaushalte geben mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens aus, um ihre Miete zu bezahlen, während 59 Prozent eine Mietbelastungsquote unterhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens haben. 20 Prozent der Mieter wenden sogar mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Miete auf.“

Wohnungen zur Selbstnutzung und als Kapitalanlage sind wegen fehlender Anlagealternativen und den günstigen Finanzierungsbedingungen weiter sehr gefragt. Das Angebot für Wohnungskäufer bleibt jedoch deutlich hinter der Nachfrage zurück. Die Zahl der Verkäufe von Wohnimmobilien in Stuttgart verharrt seit 2017 auf niedrigem Niveau. Eigentumswohnungen im Wiederverkauf verteuerten sich 2020 auf 4330 Euro je Quadratmeter, ein Plus von 10 Prozent. Neu erstellte Eigentumswohnungen legten im Schnitt um 6 Prozent zu auf 6995 Euro je Quadratmeter. Auch die Preise für Eigenheime stiegen 2020 kräftig weiter: Für ein gebrauchtes Eigenheim musste durchschnittlich 859.000 Euro bezahlt werden (+8 Prozent). Ein Einfamilienhaus kostete 2020 durchschnittlich 917.000 Euro und ein Reihenhaus durchschnittlich 611.000 Euro. Somit haben auch Haushalte mit mittleren Einkommen nur geringe Chancen auf bezahlbares Wohneigentum.

Nach wie vor hoher Bedarf an Sozialmietwohnungen

Der Bedarf an preisgünstigen Mietwohnungen ist in Stuttgart hoch. Angesichts des Wohnraummangels und der hohen Mieten sind einkommensschwache Haushalte in Stuttgart oft auf geförderte Wohnungen und die Hilfe der Stadt angewiesen. Aber auch immer mehr Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, haben Probleme, sich ausreichend und angemessen mit Wohnraum am freien Wohnungsmarkt zu versorgen. Die Landeshauptstadt investiert in den letzten Jahren wieder verstärkt in den Bau von Sozialmietwohnungen, den Mietwohnungsbau für die Mittelschicht und fördert die Bildung von Wohneigentum, um junge Familien in der Stadt zu halten. Dennoch steht der anhaltend hohen Nachfrage im mittleren und unteren Preissegment ein rückläufiges Angebot preisgünstiger Wohnungen gegenüber, da Wohnungen aus der Mietpreis- und Belegungsbindung fallen. Alexander Pazerat, Leiter der Abteilung Wohnen, sagt zum geförderten Wohnungsmarkt: „Ein Indikator dafür, dass insbesondere günstige Wohnungen fehlen, ist die städtische Vormerkdatei für Wohnungssuchende. Ende 2020 waren 4634 Haushalte für eine Sozialmietwohnung in Stuttgart vorgemerkt, 23 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Davon waren 41 Notfälle und 2868 Dringlichkeitsfälle. In den letzten fünf Jahren konnten durchschnittlich rund 830 Wohnungen neu vermittelt werden. 2020 waren es jedoch nur 654 Wohnungen.“

Die Zahl der Sozialmietwohnungen in Stuttgart ist in den letzten zehn Jahren um etwa 2000 Einheiten gesunken. Ende 2020 umfasste der Bestand an geförderten Wohnungen 16.250 Wohnungen, darunter waren 14.274 Sozialmietwohnungen, 582 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und 1394 geförderte Wohnungen im selbstgenutzten Eigentum. Die Ziele im geförderten Wohnungsbau werden noch nicht erreicht. Aus den zurückliegenden Programmjahren 2014 bis 2020 wurden insgesamt 1600 geförderte Wohneinheiten bezogen. 147 geförderte Wohnungen wurden im vergangenen Jahr fertiggestellt. Die städtischen Belegungsrechte sind im Vergleich zum Vorjahr mit insgesamt 19.320 Belegungsrechten konstant geblieben.

Wohnungsengpässe auch in weiten Teilen der Region

Wie die meisten wirtschaftlich dynamischen Großstadtregionen steht auch die Region Stuttgart unter Wachstumsdruck. Kennzeichnend für den regionalen Wohnungsmarkt sind zwei gegenläufige Tendenzen: Auf der einen Seite ist seit Anfang der 2000er- Jahre der Wunsch nach zentralen und gut erschlossenen Wohnstandorten gestiegen, auf der anderen Seite weichen die Stuttgarter Einwohner infolge des hohen Miet- und Kaufpreisniveaus seit 2012 vermehrt in die Region aus. Vor allem junge Familien befriedigen ihre Wohnbedürfnisse zunehmend an Wohnstandorten im Stuttgarter Umland und nehmen für eine finanzierbare Wohnung auch Abstriche hinsichtlich der Lage in Kauf.

In der Folge hat sich das Wachstum zuletzt wieder stärker in das Umland verschoben. Im Gegensatz zur klassischen Suburbanisierung des letzten Jahrhunderts profitieren von den aktuellen Suburbanisierungstendenzen vor allem die Mittelzentren und verkehrstechnisch gut erschlossene Mittelstädte entlang der Schnellstraßen und S-Bahn-Straßen im nahen und mittleren Umland der Stadt. Dementsprechend ist die stadtregionale Einwohnerdynamik nicht als neuerlicher Trend zu Ungunsten der Kernstadt zu interpretieren, sondern als Konsequenz des starken Wachstums der vergangenen Jahre, das zunehmend weniger von der Stadt Stuttgart alleine bewältigt werden kann. Die erhöhte Nachfrage im polizentralen Umland führt dort ihrerseits zu Wohnungsknappheit sowie Miet- und Immobilienpreissteigerungen, auch im Corona-Jahr 2020.

Ausblick

Trotz der eingetrübten konjunkturellen Rahmenbedingungen zeigt sich der Stuttgarter Wohnungsmarkt in der Pandemie robust. Die Auswirkungen der Pandemie halten die Zinsen für Immobiliendarlehen weiter auf einem sehr niedrigen Niveau und die weiter kletternden Kaufpreise zeigen, dass Wohneigentum nach wie vor stark nachgefragt ist. Die Einschränkungen der Pandemie könnten den Wunsch der privaten Haushalte nach Wohneigentum noch verstärkt haben.

Wenn auch die Dynamik des Mietpreiswachstums nachlässt, und die Einwohnerzahl infolge der Pandemie spürbar gesunken ist, deuten die aktuellen Entwicklungen nicht auf eine grundlegende Entspannung am Stuttgarter Wohnungsmarkt hin. Weiterhin trifft eine hohe Nachfrage auf ein knappes Angebot.

Gleichzeitig ist der Markt durch verschiedene Ausgleichsmechanismen gekennzeichnet. So zeigen die Wanderungsdaten der vergangenen Jahre, dass Wohnungsengpässe innerhalb Stuttgarts zum Teil durch Abwanderungen in das Umland kompensiert werden. Noch ist es jedoch zu früh, aus den Entwicklungen der vergangenen Monate abzuleiten, inwieweit die Pandemie den Fortzugstrend zugunsten des gut angebundenen Umlands (unter anderem durch mehr Homeoffice- Tage) weiter verstärkt. Auf der anderen Seite könnte eine erhöhte Auslandszuwanderung wie nach der Finanzkrise dafür sorgen, dass der Wachstumsdruck in Stuttgart wieder zunimmt.

Angesichts der nach wie vor vorhandenen Anziehungskraft Stuttgarts ist davon auszugehen, dass die Landeshauptstadt in den nächsten Jahren im gleichen Maß wächst, wie netto neue Wohnungen geschaffen werden. Wegen der geringen Wohnbauflächenpotenziale dürfte Stuttgart in den nächsten Jahren weder sein Einwohnerpotenzial in vollem Umfang ausschöpfen, noch die Knappheit am Wohnungsmarkt komplett beseitigen können.

red

Diese Corona-Lockerungen gelten ab heute in Stuttgart

In der Landeshauptstadt Stuttgart gelten ab heute (27. Mai 2021), weitreichende Corona-Lockerungen. So dürfen unter Auflagen unter anderem Restaurants und Hotels wieder aufmachen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen – allerdings überwiegend nur im Freien – wieder ihre Leistungen anbieten. Ausschlaggebend für die Öffnungen war, dass Stuttgart fünf Werktage in Folge – ohne Einbeziehung von Sonn- und Feiertagen – unter dem Schwellenwert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen lag.

Laut dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai 2021 zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten gilt in Stuttgart ab Donnerstag die erste Öffnungsstufe.

Folgende Lockerungen sind in der ersten Öffnungsstufe erlaubt – wobei es grundsätzlich bei der Abstands- und Maskenpflicht bleibt:

  • Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.
  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet.
  • Kurse in Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden. Tanz- und Sportkurse sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
  • Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern möglich.
  • An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können von den Rektoraten oder Akademieleitungen Präsenz-Lehrveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen zugelassen werden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.
  • Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Betriebskantinen dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen.
  • Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen dürfen Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern unterrichten. Gesangs-, Tanz-, Ballett- und Blasinstrumentenunterricht sind weiterhin nicht erlaubt.
  • Botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen.
  • Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist einGast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt, diese Vorgabe gilt im Außenbereich nicht. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.
  • Die Click and Meet-Regelung im Einzelhandel, die bereits wieder seit Freitag vergangener Woche gilt, wird etwas gelockert: Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auf dieser Fläche auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Touristischer Reisebusverkehr ist erlaubt, wenn sich Start und Ziel in einem Stadt- bzw. Landkreis befinden, in denen nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten – also die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt. Die Busse dürfen höchstens zur Hälfte besetzt sein. Maßstab ist die regulär zulässige Fahrgastzahl des Busses. Dies gilt entsprechend auch für die Ausflugsschifffahrt sowie für Museumsbahnen und touristische Seilbahnen.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.
  • Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
  • Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrollierten Zugang dürfen öffnen.
  • Der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich.Beherbergungsbetriebe dürfen auch wieder touristische Gäste empfangen.Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-) Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen-oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

red

 

Keine Corona-Demos am Wochenende in Stuttgart – Gericht bestätigt Verbote

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat heute die Eilanträge für die sogenannten “Querdenker-Demos”, die für kommenden Samstag geplant waren, abgewiesen. Das verhängte Demo-Verbot der Stadt Stuttgart bleibt somit erst einmal bestehen.

Mit den in Streit stehenden Bescheiden hatte die Stadt Stuttgart die für den kommenden Samstag geplanten Versammlungen zu den Themen „Es reicht!!!“ und „Es reicht! Wir gestalten unsere Zukunft“ im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz verboten. Sie hat dies damit begründet, dass die von den Versammlungen ausgehenden Gefahren nur mit einem Verbot abgewendet werden könnten. Die Verhängung von Auflagen anstelle eines Verbots sei nicht geeignet, denn es mangele den Antragstellern an der erforderlichen Zuverlässigkeit, so dass die Einhaltung dieser Auflagen nicht gewährleistet wäre. Vielmehr wäre zu erwarten, dass sich die Versammlungen wegen desselben Teilnehmerkreises in ähnlicher Weise wie die am 13.03.2021 in Stuttgart stattgefundenen Versammlung entwickeln würden. Sie stützt sich für diese Annahme auf die bei dieser Versammlung gemachten Erfahrungen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Laut dem Verwaltungsgericht in Stuttgart kann dieser Beschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim angefochten werden.

Hintergrund: Am Karsamstag protestierten bei mehreren Kundgebungen in Stuttgart etwa 15.000 Anhänger der „Querdenker“-Bewegung gegen die Corona-Politik – teilweise ohne Masken und Abstand. Dabei kam es auch zu Gewalt gegen Journalisten. OB Nopper kritisierte die teilweise Missachtung der Corona-Verordnungen während der Proteste scharf.

red

 

Ausgangssperre auch in Stuttgart – Beschränkung gilt erstmals in der Nacht von Donnerstag auf Freitag

In den Landkreisen Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, dem Ostalbkreis und dem Rems-Murr-Kreis gelten ab Mittwoch nächtliche Ausgangssperren. Seit heute ist klar, auch die Stadt Stuttgart verhängt eine nächtliche Ausgangssperre. Die Beschränkung gilt erstmals in der Nacht von Donnerstag auf Freitag. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstagabend mit.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper begründete dies am Dienstag, 13. April, wie folgt: „Das städtische Gesundheitsamt stellt weiterhin steigende Infektionszahlen fest. Die ‚Notbremse‘, die wir am 31. März gezogen haben, hat leider nicht zur erhofften Eindämmung des Infektionsgeschehens geführt. Deswegen sind zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz leider unerlässlich.“ Die Entscheidung der Landeshauptstadt erfolgte auch in Anbetracht der Tatsache, dass alle Landkreise der Region Stuttgart – außer dem Landkreis Böblingen – wegen dort noch höherer Inzidenzwerte bereits eine nächtliche Ausgangssperre verfügt haben sowie vor dem Hintergrund, dass das Land Baden-Württemberg angekündigt hat, dem heutigen Beschluss der Bundesregierung zu folgen, nächtliche Ausgangssperren durch die beabsichtigte Neufassung des Infektionsschutzgesetzes bereits ab einer dreitägigen Überschreitung des Inzidenzwerts von 100 anzuordnen.

Die Ausgangssperre wird erstmals in der Nacht von Donnerstag, 15. April 2021, auf Freitag, 16. April 2021, ab 0 Uhr verfügt. In den Folgetagen gilt die Beschränkung jeweils von 21 Uhr bis 5 Uhr.

red

Quelle: Stadt Stuttgart

Link zum Dokument: AV Feststellung nächtlicher Ausgangsbeschränkung 13.April

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