Eichhörnchen mit Luftgewehr getötet

Polizeibeamte haben einen jetzt 77 Jahre alten Tatverdächtigen identifiziert, der offenbar am 13.05.2019 im Oberen Hoppenlauweg mit einem Luftdruckgewehr ein Eichhörnchen getötet hatte.

Eine jetzt 42 Jahre alte Frau war am 13.05.2019 morgens mit ihrer Tochter im Oberen Hoppenlauweg unterwegs. Sie beobachteten zwei Eichhörnchen auf einem Baum. Plötzlich hörte die Frau ein Knallgeräusch, daraufhin fiel eines der Eichhörnchen tot vom Baum. Die Frau sah den Tatverdächtigen auf einem Balkon stehen, auf Ansprache reagierte dieser aber offenbar sofort verbal aggressiv. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen fanden Polizeibeamte rund 20 Luftdruckgewehre und -pistolen und beschlagnahmten diese. Ein vom Landeskriminalamt durchgeführter Vergleich des im Körper des Eichhörnchens aufgefundenen Projektils mit den Waffen ergab nun zweifelsfrei, dass das Eichhörnchen mit einem Luftdruckgewehr des Tatverdächtigen getötet worden war.

Erneut Feinstaubalarm in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Sonntag, 1. Dezember, zum fünften Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.
Beginn:
ab Dienstag, 3. Dezember, 0 Uhr für den Autoverkehr

ab Montag, 2. Dezember, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Luftschadstoffen wie Feinstaub zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis mindestens Mittwoch ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Achtung: Drei neue Blitzer in Stuttgart

Die Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt Stuttgart nimmt drei neue mobile Geschwindigkeitsmessanlagen – sogenannte “teilstationäre” Blitzer – in Betrieb.

Derartige Anlagen gehören in Frankreich und der Schweiz schon länger zum Straßenbild. In Deutschland steigt ihre Verbreitung innerorts wie außerorts. Die erste Anlage ist am Montag, 2. Dezember, im Seeblickweg in Stuttgart-Hofen aufgestellt worden. Am Dienstag, 3. Dezember, werden die zwei weiteren Anlagen im Bereich Am Neckartor und an der Pragstraße positioniert.

Die Verkehrsüberwachung der Stadt Stuttgart hat bereits testweise Erfahrungen mit diesen modernen und mobilen Messanlagen an der Planckstraße und Am Neckartor gesammelt.

Susanne Scherz, Leiterin der Abteilung Straßenverkehr beim Amt für öffentliche Ordnung, sagte: “Die Auswertungen haben gezeigt, dass sich überhöhte Geschwindigkeitsspitzen nachhaltig reduzieren lassen.” Schon jetzt werden die Verkehrsteilnehmer an vielen Stellen in Stuttgart über Anzeigetafeln auf ihre Fahrgeschwindigkeit hingewiesen. “Künftig erfolgen in Stuttgart vermehrt Kontrollen – an verschiedenen Standorten und auch nachts. Unser Ziel ist es, zu schnelles und unfallträchtiges Fahren zu vermeiden und durch eine Harmonisierung des Verkehrsflusses den Schadstoffausstoß zu vermindern”, so Scherz weiter.

Beispielsweise an der Kreuzung Seeblickweg/Benzenäckerstraße gab es in den vergangenen Jahren tödliche Verkehrsunfälle. Polizei und städtische Verkehrsüberwachung haben ermittelt, dass es im Streckenverlauf des Seeblickwegs – insbesondere in den Nachtstunden – zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Der dort nun aufgestellte teilstationäre Blitzer verbleibt dort mindestens eine Woche.

Anlagen sind mit modernster Technik ausgestattet

Der Leiter der städtischen Verkehrsüberwachung, Joachim Elser, erklärte: “Die teilstationären Messanlagen sind als Anhänger mobil einsetzbar und verfügen über modernste, digitale Verkehrsüberwachungstechnik.” In den Anhängern seien Mess- und Kameratechnik mit eigener Stromversorgung über Batterien verbaut. “Sobald sie installiert und justiert sind, können sie mehrere Tage lang mehrere Fahrstreifen gleichzeitig überwachen”, sagte Elser. Ihm zufolge seien die Anhänger sehr gut vor Vandalismus geschützt.

Laut Auskunft des Amts für öffentliche Ordnung ermöglichen teilstationäre Geschwindigkeitsmessanlagen die gleichzeitige Überwachung von zwei Fahrtrichtungen – je nach Standort auch über mehrere Fahrstreifen. Dabei arbeitet das System – abhängig vom Verkehrsaufkommen – dank seines Akkubetriebs bis zu einer Woche autark, vergleichbar mit einer stationären Anlage. Das System ist in einem versenkbaren und anschlagsicheren Anhänger untergebracht und kann jederzeit an einen neuen, geeigneten Standort verbracht werden. Durch den drehbaren Aufsatz kann der Anhänger frei aufgestellt werden, was die Einsatzmöglichkeiten um ein Vielfaches erhöht.

Maßnahme beugt einem erhöhten Schadstoffausstoß im Straßenverkehr vor

Der Betrieb der teilstationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind Bestandteil der Maßnahme “Digitale Verkehrsflussoptimierung” des Green City Masterplans der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit der Verstetigung des Verkehrsflusses werden erhöhte Beschleunigungen reduziert, die sonst zu überproportionalem Stickoxid-Ausstoß führen. Daher werden die Anlagen auch an Tempo-40-Strecken zum Einsatz kommen.

Vermisster 48-Jähriger: Öffentlichkeitsfahndung mit Echtbild

Die Kriminalpolizei Heilbronn sucht seit Samstag, 30.11.2019, 14.15 Uhr, den schwerbehinderten Oliver Weidner. Der 48-jährige Mann wurde zuletzt im Restaurant der Galeria Kaufhof an der Eberhardstraße in Stuttgart gesehen.

Der im Heilbronner Raum lebende Vermisste ist nicht in der Lage, sich in Stuttgart zu orientieren oder alleine nach Hause zu finden.

Er führt keine Ausweisdokumente mit sich und kann weder sprechen noch schreiben, reagiert jedoch auf Ansprache mit seinem Namen.

Aufgrund der Behinderung und Umstände muss davon ausgegangen werden, dass sich der Vermisste in einer hilflosen Lage befindet.

Besondere Hinweise

Trägt blaue Jeanshose, blau-graue Steppjacke, graue Schildkappe mit der Aufschrift „New York“

De Vermisste wurde zuletzt in Stuttgart gesehen. Bild: Polizei Stuttgart

 

85-Jähriger übergibt Betrügern Goldbarren und Goldmünzen

Stuttgart:

Unbekannte Täter haben offenbar am Mittwochvormittag (27.11.2019) einen 85 Jahre alten Senior aus Stuttgart kontaktiert und als falsche Polizeibeamte getarnt mehrere Goldbarren sowie mehrere Goldmünzen erbeutet. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nahmen die Täter bereits am Mittwochmorgen telefonisch Kontakt mit dem 85-Jährigen auf und überzeugten ihn mit der Geschichte der vermeintlichen Einbrecherbande in der Nachbarschaft davon, dass seine Wertgegenstände sowie das Bargeld nicht mehr sicher seien. Daher übergab der Senior im Laufe des Vormittags einem angeblichen Polizeibeamten mehrere Goldbarren sowie Goldmünzen. Trotz der Übergabe der Wertsachen hielten die Betrüger den Kontakt zu dem 85-Jährigen aufrecht. Offenbar versuchten sie ihn zur Herausgabe von weiterem Bargeld zu bewegen. Als gegen 12.30 Uhr ein Pflegedienst bei dem Senior erschien, erkannte das Pflegepersonal die Situation und verständigte über Notruf die echte Polizei. Die Ermittlungen, insbesondere zur genauen Schadenshöhe, dauern derzeit an.

Feinstaubalarm: Wieder dicke Luft in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat zum vierten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Wann er wieder aufgehoben wird, ist noch offen. Bereits letzte Woche wurde in Stuttgart aufgrund hoher Feinstaubwerte der Alarm ausgerufen.
Beginn: 
ab Mittwoch, 20. November, 0 Uhr für den Autoverkehr

ab Dienstag, 19. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende: Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis mindestens einschließlich Freitag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Polizei und Kontrolleure erwischen über 400 Schwarzfahrer

In der Nacht von Freitag auf Samstag (15.11.2019 / 16.11.2019) führten Kontrollpersonal der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) sowie zehn Beamte des Polizeireviers 3 Gutenbergstraße Haltestellenvollkontrollen durch. Ab 20.30 Uhr wurden die Fahrgäste der Stadtbahnen an den Haltestellen “Neckartor”, “Schlossplatz” und “Charlottenplatz” sowie anschließend die der Nachtbusse an der Haltestelle “Schlossplatz/Planie” auf gültige Fahrausweise überprüft. Bis 03.00 Uhr wurden 6.193 Personen kontrolliert. Dabei konnten 426 Fahrgäste keinen gültigen Fahrausweis vorweisen. Während der gesamten Kontrollaktion musste die Polizei 94 Mal einschreiten, um die Personalien derjenigen festzustellen, die keine Ausweispapiere bei sich hatten. Hierbei stellten die Einsatzkräfte bei einem 21-Jährigen Mann mehrere verkaufsfertig verpackte Portionen Marihuana fest. Ihn erwartet nun eine Anzeige. Gegen einen 26-Jährigen bestand eine aktuelle Fahndungsnotierung, weshalb er in Haft genommen wurde.

Stadt Stuttgart: Verbot von Feuerwerk auf dem Schlossplatz

Die Landeshauptstadt Stuttgart plant eine Feier zum Jahreswechsel 2019/2020 auf dem Schlossplatz. Gleichzeitig arbeitet sie zusammen mit der Polizei an einem Sicherheitskonzept, das auch ein Verbot des Abfeuerns von Pyrotechnik auf dem und um den Schlossplatz herum umfasst. Die Details dazu werden aktuell noch abgestimmt.

Die Verwaltung will den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, den Jahreswechsel friedlich im Herzen der Stadt verbringen zu können. Ziel ist eine Veranstaltung in einem umfriedeten Bereich mit Musik und Lichtershow – bei freiem Eintritt. Sie soll am 31. Dezember etwa gegen 21 Uhr beginnen und bis ins neue Jahr dauern, so die Stadt in einer Pressemitteilung.

Das Vorhaben hat Oberbürgermeister Fritz Kuhn am Donnerstag, 7. November, im Ältestenrat erläutert. Nach Rückmeldung der Fraktionen kann nun von einer Mehrheit für den Antrag auf Bewilligung des Kostenrahmens von rund 500.000 Euro ausgegangen werden. Darüber befindet der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats am 20. November.

Im Anschluss an den Beschluss informiert die Stadt über den Ablauf des Abends und die Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot.

VVS-Tarif: Neuer Finanzierungsvorschlag für eine Nullrunde

Im Jahr 2020 soll es im VVS keine Preiserhöhung geben. Die Landeshauptstadt Stuttgart, Die VVS-Verbundlandkreise in der Region Stuttgart und das Land haben einen Finanzierungsvorschlag für eine Nullrunde im VVS-Tarif erarbeitet. Dieser Vorschlag soll nun in den politischen Gremien beraten werden.

Nach Auffassung von Oberbürgermeister Fritz Kuhn, Esslingens Landrat Heinz Eininger und dem baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann kann in einer Nullrunde ein wichtiger Beitrag liegen, um die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs zu stärken und noch mehr Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg zu bewegen. Bei dem neuen Angebot übernimmt das Land für die nächsten 5 Jahre etwa ein Drittel der Kosten für die Nullrunde 2020, also jährlich rund 3,15 Mio. Euro. Die verbleibende Summe teilen sich die Verbundlandkreise und die Stadt Stuttgart im Verhältnis von 55 zu 45 Prozent.

Oberbürgermeister Kuhn, der auch VVS-Aufsichtsratsvorsitzender ist, erklärte am Dienstag, 5. November: „Das ist eine gute Nachricht für alle ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer. Das positive Signal und der große Erfolg der Tarifreform, die neben der Vereinfachung des Tarifgefüges den Fahrgästen auch spürbare Vergünstigungen gebracht hat, soll nicht geschmälert werden. Deshalb möchte ich für 2020 eine Preiserhöhung verhindern und eine Nullrunde erreichen.“

Verkehrsminister Hermann sagte: „Die seit April dieses Jahres geltende Tarifzonenreform im VVS mit deutlich niedrigeren Fahrpreisen hat bereits zu einem merklichen Zuwachs bei den Fahrgastzahlen geführt. Diese Entwicklung wollen wir weiter unterstützen. Denn im Interesse der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes müssen mehr Menschen umsteigen vom Auto auf Busse und Bahnen. Einen wichtigen Anreiz dafür können preiswerte Tarife im ÖPNV geben. Das Land ist deshalb aufgrund der Luftreinhalteproblematik in Stuttgart und der Region bereit, etwa ein Drittel der Einnahmeausfälle auszugleichen. So unterstützen wir die Landeshauptstadt und die Verbundlandkreise, eine Erhöhung der VVS-Tarife im nächsten Jahr zu vermeiden.“

Landrat Eininger, der für die Landkreise an den Verhandlungen beteiligt ist, erklärte: „Das neue Angebot des Landes ist überlegenswert. Jetzt gilt es in unseren Landkreisen darüber zu beraten. Immerhin tragen wir dauerhaft mit rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr die größte finanzielle Last. Dies gilt erst recht, weil wir in den nächsten Jahren erheblich in Infrastruktur und Qualitätsverbesserungen investieren müssen, das Geld aber nur einmal ausgeben können.“

Nach Berechnungen des VVS wären zur Deckung der Kostensteigerungen im Jahr 2020 eine Fahrpreiserhöhung um 3,5 Prozent notwendig. Etwa die Hälfte davon, genau 1,8 Prozent, ließen sich demnach durch höhere Fahrgastzahlen erwirtschaften. Für eine Nullrunde müssen daher die verbleibenden 1,7 Prozent oder knapp 10 Millionen Euro der Kostensteigerungen als Ausgleich für die Verkehrsbetriebe SSB, Deutsche Bahn und die Busunternehmen in den Kreisen finanziert werden. Das Land will dazu 3,15 Millionen Euro pro Jahr beisteuern. Auf die Verbundlandkreise entfielen demnach 3,47 Millionen und auf die Stadt 2,84 Millionen Euro.

Schwanenplatz-Tunnel: Restarbeiten dauern bis zum 11. November

Der Schwanenplatztunnel wurde wie von der Stadt Stuttgart angekündigt am Montag morgen für den Verkehr geöffnet. Der Tunnel war voll gesperrt, damit in beiden Fahrtrichtungen ein neuer Straßenbelag aufgebracht werden konnte.

Auf den Umleitungsstrecken war es – gerade am Samstag und Sonntag – zu großen Verkehrsbehinderungen gekommen. Zahlreiche Autofahrer versuchten, die Baustelle auf kürzestem Weg zu umfahren und verursachten dadurch hohe Verkehrsbelastungen vor allem im Stuttgarter Osten und dem Nordbahnhofsviertel. Der für Stadtbahn, Brücken und Tunnelbau verantwortlich Abteilungsleiter der Stadt Stuttgart, Claus-Dieter Hauck erklärte: “Wir hatten am Samstag eine starke Alternative, dem Stau aus dem Weg zu gehen: nämlich kostenlos auf dem Wasen zu parken und auf die U11 umzusteigen. Leider ist das Angebot weniger gut angenommen worden. 3.000 Parkplätze hatten wir dafür bereitgestellt, rund 300 Fahrzeuge wurden tatsächlich dort geparkt.”

Im Laufe der Woche finden im Schwanenplatztunnel noch Restarbeiten statt, so muss der Tunnel gereinigt und Graffiti entfernt werden. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zum 11. November. Danach wird die Tunneltechnik erneuert. Während der noch laufenden Arbeiten ist die Durchfahrt des Tunnels möglich.

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