Heizölkunden profitieren von milden Winter

 Der extrem milde Februar 2020 hat für gesunkene Heizkosten gesorgt. Heizölkunden haben davon stärker profitiert als Verbraucher mit Gasheizung, berichtet das Vergleichsportal Check24. Eine Musterfamilie, die ihr Reihenhaus mit Öl heizte, zahlte demnach im Februar 2020 insgesamt 141 Euro. Das sind rund 18 Prozent weniger als im Vorjahresmonat (171 Euro).

“Der milde Februar und die vergleichsweise niedrigen Heizölpreise haben dafür gesorgt, dass vor allem Verbraucher mit Ölheizung entlastet werden”, so Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei Check24.

Auch für Gaskunden verringerten sich die Kosten. Eine Musterfamilie mit Gasheizung zahlte im Februar 2020 für das Heizen ihres Reihenhauses 148 Euro. Das sind elf Euro weniger als im Februar 2019 (minus sieben Prozent). Unterm Strich war das Heizen mit Öl (141 Euro) im Februar 2020 rund fünf Prozent günstiger als Heizen mit Gas (148 Euro).

Ralf Loweg

Deutsche zahlen immer mehr für ihren Strom

Diese Summe ist enorm: Rund 39 Milliarden Euro werden die deutschen Haushalte 2020 für Strom bezahlen. Das ist das Ergebnis einer Analyse der Energieexperten von Verivox. Unter dem Strich sind das rund drei Milliarden Euro mehr als noch zwei Jahre zuvor.

Der private Stromverbrauch in Deutschland lag laut der AG Energiebilanzen im Jahr 2018 bei knapp 130 Milliarden Kilowattstunden (kWh). Damals betrug der bundesweite Durchschnittspreis für eine Kilowattstunde Strom rund 28 Cent, wodurch die 36 Milliarden Gesamtkosten entstanden.

Im Jahr 2020 ist der Strompreis allerdings auf durchschnittlich 30 Cent angestiegen. Heißt: Gleichbleibenden Stromverbrauch vorausgesetzt, steigt die Belastung der Haushalte um drei Milliarden Euro auf insgesamt rund 39 Milliarden Euro.

“Über die Stromrechnungen der Deutschen kommt eine gewaltige Summe zusammen”, sagt Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox. “Zuletzt haben höhere Netzgebühren und die gestiegene EEG-Umlage die Preise auf ein neues Allzeithoch gehoben. Nirgendwo sonst in Europa ist der Strompreis so hoch.”

Wo wird am meisten Strom verbraucht? Fast ein Drittel des Stromverbrauches der deutschen Haushalte entfällt auf Kochen und sonstige Prozesswärme. Darauf folgen Kühlschränke und Gefriergeräte, die ein knappes Viertel des gesamten Stromverbrauchs ausmachen. Die Geräte im Arbeits- und Wohnzimmer kommen auf einen Anteil von rund 17 Prozent. Die Beleuchtung der Wohnung verursacht nur acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs eines Haushaltes.

Andreas Reiners

Bakterien in Milch: Deutschlandweiter Rückruf bei Aldi, Edeka, Lidl, Real, Rewe und Kaufland

Die DMK Deutsche Milchkontor GmbH, kurz DMK GROUP, und die Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG informieren über den Rückruf von Frische Fettarme Milch 1,5 % Fett (1 Liter) verschiedener Handelsmarken. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden im Rahmen von Routinekontrollen bei einzelnen Artikeln Keime des Typs Bakterium Aeromonas hydrophila / caviae festgestellt. Dies kann zu  gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Durchfall führen.

Betroffene Artikel

Betroffen sind ausschließlich folgende Marken mit dem Genusstauglichkeitskennzeichen DE NW 508 EG sowie den jeweils angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD)


Metro Deutschland GmbH
Aro Frische Milch 1,5 % Fett mit den MHD 15.10.2019/ 18.10.2019


ALDI Nord 
Milsani Frische Milch 1,5 % Fett mit den MHD 15.10.2019/ 18.10.2019/ 20.10.2019


ALDI SÜD 
Milfina Frische Milch 1,5 % Fett mit den MHD 10.10.2019/ 14.10.2019


Kaufland Warenhandel GmbH & Co. KG
K-Classic Frische Milch 1,5 % Fett mit den MHD 14.10.2019/ 15.10.2019/ 18.10.2019


Lidl GmbH & Co. KG
Milbona Frische Milch 1,5 % Fett mit den MHD 13.10.2019/ 14.10.2019/ 16.10.2019/ 18.10.2019


Bartels-Langness Handelsgesellschaft mbH & Co. KG
Tip Frische Milch 1,5 % Fett mit den MHD 14.10.2019/ 15.10.2019/ 18.10.2019
Hofgut Frische Milch 1,5 % Fett mit den MHD 18.10.2019


EDEKA Zentrale AG & Co. KG:
GUT&GÜNSTIG Frische Fettarme Milch ESL 1,5 % Fett (1 Liter) mit den MHD 14.10.2019, 16.10.2019, 18.10.2019, 20.10.2019


Netto Marken-Discount AG & Co. KG:
GUTES LAND Frische Fettarme Milch länger haltbar 1,5 % Fett (1 Liter) mit den MHD 14.10.2019, 15.10.2019, 16.10.2019, 18.10.2019, 20.10.2019


REWE Markt GmbH:
Ja! Frische Milch 1,5 % Fett mit den MHD 14.10.2019/ 15.10.2019/ 18.10.2019/ 20.10.2019


real GmbH:
Tip Frische Milch 1,5 % Fett mit den MHD 14.10.2019/ 15.10.2019/ 18.10.2019

Artikel mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten sowie Artikel mit gleichen MHD, aber anderem Identitätskennzeichen sind nicht betroffen

Die belieferten Handelsunternehmen haben umgehend reagiert und die Ware wird bereits vorsorglich aus dem Handel genommen.

Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises, auch ohne Vorlage des Kassenbons, in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Kundenservice
Verbraucheranfragen beantwortet der Kundenservice unter der Hotline 0251 2656 7371 oder per E-Mail unter dmk@buw.de

Hintergrund: Aeromonas

Für den Menschen sind u. a. Aeromonas hydrophila, Aeromonas caviae und Aeromonas veronii biovar sobria von Bedeutung. Oberflächenwasser, das mit Aeromonas kontaminiert ist, oder Lebensmittel, die mit solchem Wasser in Berührung kommen, sind Ausgangspunkt für Erkrankungen. Zudem sind Aeromonas-Arten gefürchtete „Krankenhauserreger“ (Hospitalinfektionen über Apparaturen und Spülflüssigkeiten). Verschiedene Arten sind Auslöser von Wundinfektionen und können Blutvergiftungen (Sepsis) auslösen. Aeromonas hydrophila wird als Erreger von Gastroenteritis (Magen-Darm-Grippe) und Durchfallerkrankungen (Diarrhöe), Infektionen von Haut und Weichteilgewebe sowie Osteomyelitis angesehen.
Quelle: wikipedia.de

 

Datenschutz: Panne bei Twitter

Da hat wohl einer gezwitschert: Der Kurznachrichtendienst Twitter hat eingeräumt, versehentlich E-Mail Adressen und Telefonnummern seiner Nutzer für Werbezwecke genutzt zu haben.

Eigentlich hatten Twitter-User diese Angaben in ihren Konten hinterlegt, um sie besser zu schützen. Die Daten benutzte der Kurznachrichtendienst aber dazu, um einzelnen Mitgliedern zielgerichtete Werbung einzublenden, beispielsweise: Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden.

Das Unternehmen aus San Francisco teilte mit, man könne nicht genau sagen, bei wie vielen Nutzern die Daten missbraucht wurden. Es seien aber keine Daten mit externen Firmen geteilt worden, betonte Twitter.

Wie lange das Unternehmen private Daten für seine Werbemaßnahmen herangezogen hat, ist nicht bekannt. Ob auch Ober-Twitterer Donald Trump von der Panne betroffen ist, wurde nicht erwähnt.

Ralf Loweg

Ölheizungen und Klimaschutz

Das von der Bundesregierung vorgestellte Klimapaket beinhaltet auch neue Regeln für die Wärmeversorgung von Gebäuden. Eine Maßnahme ist die Austauschprämie für alte Öl- und Gasheizungen.

Mit der Prämie will der Staat bis zu 40 Prozent der Kosten übernehmen, wenn dann bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell mit einem Anteil erneuerbarer Energien zum Zuge kommt. Der Einbau reiner Ölheizungen soll von 2026 an gänzlich verboten sein. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

“Bereits jetzt sollten Hauseigentümer bei einem Kauf überwiegend auf erneuerbare Energien setzen”, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Denn das sei klimaschonend und schütze vor zukünftigen Kosten für das ausgestoßene Kohlendioxid. Der neue Wärme-Erzeuger bringe zudem nur dann eine maximale CO2-Einsparung und mehr Effizienz, wenn die gesamte Heizungsanlage optimiert ist. “Die Bundesregierung sollte dies zur Voraussetzung für die Abwrackprämie machen”, so Hettler.

Ralf Loweg

Regionale Produkte heiß begehrt

Für die meisten Europäer sind regionale Produkte unverzichtbar geworden. Aus Sicht von 69 Prozent hat sich das Angebot an regionalen Waren dabei in den vergangenen Jahren insgesamt vergrößert. Das gilt ganz besonders für regionale Lebensmittel, deren Angebot im Handel von 93 Prozent der Befragten wahrgenommen wird. Im Vergleich: Bei Möbeln glauben nur 59 Prozent, dass Erzeugnisse aus der Region verfügbar sind, bei Bekleidung 54 Prozent. Das geht aus dem Konsumbarometer 2019 von Consors Finanz hervor.

Die Zahlen zeigen auch: Das Angebot ist weiter ausbaufähig. 55 Prozent der Befragten glauben, dass regionale Produkte bislang nur bei bestimmten Händlern und Vertriebswegen zu finden sind. Gleichzeitig ist es 95 Prozent wichtig, dass der Kauf regionaler Produkte besonders gefördert und unterstützt wird.

“Die Verbraucher wünschen sich mehr regionale Produkte im Handel, das gilt auch im Online-Handel”, sagt Dr. Anja Wenk von Consors Finanz. Wesentlich mehr Händler und Marken könnten und sollten auf diese Entwicklung zu nachhaltigen und regionalen Produkten eingehen und künftig mit gezielten Angeboten bei ihren Kunden punkten, meint die Expertin weiter.

Ralf Loweg

Verbraucherschützer warnen: Bei Handy-Verträgen lauern Abo-Fallen

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Viele Handy-Kunden werden mit Abo-Fallen betrogen. Der Grund: Es fehlt an Regeln. 41.000 Kunden der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil haben falsche und zu hohe Rechnungen bekommen – für Drittanbieter­-Leistungen wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht genannte “Dienste”, die sie gar nicht bestellt hatten. Zahlen sollten sie dennoch – bis sich die Stiftung Warentest einschaltete.

Mobilfunkfirmen buchen über die Handyrechnung Geld für Drittanbieter-Dienste wie Videos oder Spiele ab. Dagegen sei nichts einzuwenden, wenn Kunden sie wirklich bestellt haben, betonen die Verbraucherschützer. Seriöse Drittanbieter verlangen eine ausdrückliche Bestätigung der Bestellung, beispielsweise durch Anklicken eines Buttons mit der Aufschrift “zahlungspflichtig bestellen”. Oft wird Kunden aber einfach ein Kauf oder ein Abo untergeschoben, weil sie irgendwie mit dem Drittanbieter in Berührung gekommen sind, beispielsweise durch das Anklicken eines Werbebanners. Doch ein Klick auf eine Werbung ist kein Kauf. Da helfe nur eins: “Nicht bezahlen!”

Lars Wallerang

Staat beim Strom Preistreiber Nummer eins

In Deutschland ist Strom sehr teuer. Kein Wunder, kassiert allein der Staat 20 Milliarden Euro. Laut Verivox bleibt der Staat damit auch in diesem Jahr wieder Preistreiber Nummer eins bei den Stromkosten. Die Abgabenquote beträgt laut Experten-Recherche beachtliche 53 Prozent. Würde hier der größte Kostenblock – die sogenannte Ökostromumlage – wegfallen, könnte ein Durchschnittshaushalt um bis zu 229 Euro im Jahr entlastet werden, rechnet das Vergleichsportal Verivox vor.

Die Kosten für Strom belaufen sich gemäß Verivox-Verbraucherpreisindex aktuell auf 30,20 Cent je Kilowattstunde. Im Jahr 2018 benötigten die privaten Haushalte rund 127 Milliarden Kilowattstunden Strom. Auf Basis dessen lassen sich für 2019 jährliche Stromkosten von zusammen 38 Milliarden Euro prognostizieren.

Die aufgeschlüsselte Rechnung: 9,9 Milliarden Euro (26 Prozent) entfallen dabei auf die Netznutzung, 8,2 Milliarden Euro (21 Prozent) bleiben den Stromversorgern für Beschaffung, Marge und Vertrieb. Die restlichen 20,3 Milliarden Euro machen staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen aus.

Für die Ökostromumlage, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert wird, werden aktuell 6,41 Cent je Kilowattstunde fällig. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet das eine jährliche Belastung von 229 Euro brutto. Bei einem Wegfall der Umlage könnten die Strompreise entsprechend stark sinken.

Lars Wallerang

Urteil: Keine Bankgebühren bei Umschuldung

Wer als Immobilienbesitzer nach Ende der Zinsbindung ein billigeres Darlehen ergattern kann, darf bei der Umschuldung nicht zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte jetzt in einem Urteil Gebühren für unwirksam, die für die Bearbeitung von Treuhand-Aufträgen bei der Ablösung eines Darlehens durch eine andere Bank verlangt werden. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Kreissparkasse Steinfurt.

Die Sparkasse hatte 100 Euro dafür verlangt, dass eine bestehende Grundschuld im Zuge von Treuhandauflagen auf eine andere Bank übertragen wird. Der Anwalt der Bank hatte in der Verhandlung ohne Erfolg argumentiert, dass der umschuldende Kreditnehmer ohne das Mitwirken der Bank gar keinen neuen Kredit bekommen würde. Denn er könne ja erst über die nötige Sicherheit verfügen, wenn der alte Kredit getilgt sei. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale.

Nach Angaben der Verbraucherschützer verlangen viele Banken und Sparkassen solche Bearbeitungskosten von ihren Kunden, wenn ein Kredit zur Finanzierung einer Immobilie von einem anderen Institut übernommen wird. Zu einer solchen Umschuldung kommt es regelmäßig, wenn Kunden nach Ende der Zinsbindung ihres Vertrags einen neuen Baukredit aufnehmen.

In erster Instanz lehnte das Landgericht Dortmund die Unterlassungsklage ab. Im Berufungsverfahren entschied dagegen das Oberlandesgericht Hamm, dass die angegriffene Klausel unzulässig sei. Der Bundesgerichtshof wies die von der Sparkasse eingelegte Revision zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts, wie “tagesschau.de” berichtet.

Ralf Loweg

Möbelkauf online: Das sollten Kunden wissen

Möbel verschönern das heimische Ambiente. Doch die guten Stücke sind nicht immer ganz preiswert. Viele Menschen suchen deshalb im Internet nach Schnäppchen. 14 Prozent der Möbel werden laut dem Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) bereits online bestellt – Tendenz steigend. Aber kann man Möbel aus dem Netz einfach zurückschicken, wenn man nicht zufrieden ist? Was es beim Online-Kauf von Möbeln zu beachten gibt, erläutern Experten des Versicherers ARAG.

Gesetzliches Widerrufsrecht beim Online-Möbel-Kauf: Jeder Online-Besteller von Möbeln hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dabei beginnt die Frist frühestens, wenn die Ware eingetroffen und eine Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Und da man beispielsweise im Fall einer online gekauften Couch nicht probesitzen kann, darf man die Ware auch zu Hause testen. Für den Widerruf bedarf es noch nicht einmal einer Begründung, er muss nur eindeutig erklärt werden. Das geht in jedem Fall auch per E-Mail.

Kein Widerrufsrecht bei individualisierten Möbeln: Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass man Möbel nicht zurückschicken kann, wenn sie nach Kundenwunsch gefertigt, zusammengestellt oder zugeschnitten wurden. Darauf muss der Online-Händler allerdings in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen.

Rücksendung von Online-Möbeln: Wenn die Möbel zwar geliefert werden, aber beschädigt oder unvollständig sind, berufen sich Händler zwar gern auf ihr Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. So lange die 14-Tages-Frist nicht abgelaufen ist, kann der Kunde aber auch hier Streitereien vermeiden. Er erklärt einfach den Widerruf und schickt die Ware zurück. Der Händler muss auch hier den Kaufpreis erstatten – und übrigens stets auch eventuell berechnete Versandkosten. Gleiches gilt, wenn der angegebene Liefertermin nicht eingehalten wird. Entweder die Bestellung widerrufen und vom Kauf zurücktreten oder eine Nachfrist von zwei bis vier Wochen setzen.

Wer bezahlt die Retoure? Bei der Rücksendung geben die ARAG-Experten zu bedenken, dass die Kosten für eine Rücksendung vom Käufer übernommen werden müssen. Bei einer neuen Schrankwand wahrscheinlich nicht ganz preiswert. Ob und welche Rücksendekosten auf den Kunden zukommen, muss der Online-Händler allerdings vor Vertragsschluss klar erkennbar ausweisen. Die großen Online-Händler übernehmen oft auch auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten.

Ralf Loweg

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