Energieversorger BEV ist pleite: Stadtwerke bieten Unterstützung an

Billigtarife haben ihren Preis – hunderttausende Verbraucher verlieren nach Pleiten von Discount-Stromanbietern wie zum Beispiel der „BEV“ ihre Boni und Guthaben. Betroffene Kunden der BEV haben sich bereits an die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) gewandt und um Rat gefragt. Ulf Lauche, Bereichsleiter Privatkundenvertrieb rät zum Insolvenz-Notfallplan: „Die Insolvenz eines Energie-Billiganbieters bedeutet vor allem einen finanziellen Verlust für den Kunden. Mein Tipp: Zählerstand ablesen, Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen, auf keinen Fall weiter Geld für Abschlagszahlungen überweisen. Zu guter Letzt Sepa-Lastschriftmandate schriftlich – am besten per Einschreiben – widerrufen!“ Auch können Betroffene Guthaben zurückfordern und Schadensersatz beanspruchen. „Billiganbieter ködern mit hohen Boni und Angeboten online – so gewinnen sie tausende Kunden, an denen sie zwar im ersten und oft auch im zweiten Jahr nicht verdienen, jedoch auf die Vergesslichen hoffen, die nicht kündigen“, erläutert Lauche die Vorgehensweise der Billiganbieter. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und Preisgarantie sorgen massive Strompreiserhöhungen für Gewinne. „Das Geschäftsmodell der Strom-Discounter geht zunehmend seltener auf, weil sie unseriös kalkulieren. Das führt zum Scheitern ihres Geschäftsmodells und – wie im aktuellen Fall – zur Insolvenz. Für die Kunden bedeutet das: satte Preisanstiege, nicht ausgezahlte Boni und Guthaben“, so Lauche. Der Stadtwerke-Experte rät, Internet-Vergleichsportale zu hinterfragen: „Nach der aktuellen Pleitenserie stehen Portalanbieter wie Verivox und Check24 in der Kritik. Billigenergieanbieter profitieren von den Internet-Plattformen, weil sie darüber in kurzer Zeit viele Kunden gewinnen. Und die Portale erhalten für jeden über ihre Internetseiten abgeschlossenen Vertrag Provisionen von den Energieanbietern.“
Auch das Bundeskartellamt kritisierte, dass einige Portale einzelne Angebote überwiegend aufgrund der höheren Provisionen voranstellen würden. Die Stadtwerke finden diesen Umgang unlauter gegenüber Kunden, denn rund ein Viertel entscheidet sich für diese Billig-Offerten. „Wer verunsichert ist, kann mit uns Kontakt aufnehmen. Anders als anonyme Online-Anbieter sind wir persönlich erreichbar – telefonisch unter 07141/9102680 und in unserem Kundencenter in der Seestraße 18 in Ludwigsburg. Hier stehen wir Betroffenen Face-to-Face zur Seite“, garantiert der Bereichsleiter Privatkundenvertrieb.

 

Strom und Gas werden teurer

Das hören Verbraucher gar nicht gerne: Für Februar, März und April 2019 erhöhen 97 örtliche Versorger die Strompreise. Der Strompreis erreicht in Deutschland damit ein Rekordwert. Auch bei den Gaspreisen zählen die Energieexperten von Verivox 64 Preiserhöhungen.

Im bundesdeutschen Durchschnitt sind die Strompreise bereits von Dezember 2018 auf Januar 2019 um rund 2,0 Prozent angestiegen. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) kletterten die Stromkosten damit auf durchschnittlich 1.153 Euro und erreichten ein Allzeithoch.

Dieser Wert wird in den kommenden Monaten noch deutlich übertroffen werden: Für Februar, März und April haben aktuell 97 örtliche Grundversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 6,0 Prozent angekündigt. Bei 4.000 kWh Jahresverbrauch entspricht das rund 75 Euro zusätzlicher Kosten.

Die Entwicklung bei den Gaspreisen verläuft ähnlich. Die durchschnittlichen Gaskosten in Deutschland sind von Dezember 2018 auf Januar 2019 um über 2,0 Prozent gestiegen. Ein Haushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh startete mit Durchschnittskosten von 1.197 Euro ins neue Jahr.

Die Gaspreise werden weiter anziehen. Für Februar, März und April haben derzeit 64 örtliche Gasversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 10,0 Prozent angekündigt. Die Mehrkosten betragen laut Experten rund 130 Euro pro Jahr. wid/rlo

So gefährlich sind Karnevals-Kostüme

Für viele Menschen sind die närrischen Tage der Höhepunkt des Jahres. Und ausgefallene Kostüme gehören für Karnevalisten zum Pflichtprogramm. Doch bei kleinen Kindern und unseren vierbeinigen Freunden ist Vorsicht bei der Kostümierung geboten. Warum das so ist, erklären die TÜV-Experten.

Beim Kauf gilt es für Eltern, besonders auf die Details zu achten. “Kostüme für Kinder bis 14 Jahre müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen, da sie als Spielzeug gehandelt werden”, sagt Hubert Mederer, Experte für Spielzeugprüfung bei TÜV Rheinland. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass sein Produkt die in der EU geltenden Vorschriften einhält. Ein spezielles Prüfzeichen für Karnevalkostüme gibt es nicht.

“Chemikalien, Produktionsrückstände oder Konservierungsstoffe können auch in Karnevals-Kostümen stecken”, sagt Hubert Mederer. Wer auf Nummer sicher gehen will, wäscht deshalb neue Textilien vor dem ersten Tragen. An der Verkleidung für Kleinkinder oder Hunde dürfen keine verschluckbaren Teile wie beispielsweise lockere Knöpfe oder Pailletten und Perlen vorhanden sein. Das gleiche gilt für lange Schnüre, Fransen und Kordeln.

Am besten sollte man beim Kauf schon sicherstellen, dass vor allem im Kopf-, Hals- und Brustbereich keine Kordeln herabhängen. Auch am übrigen Kostüm sollten nur kurze Kordeln ohne dreidimensionale Verzierungen wie Kordelstopper abstehen, betont der TÜV Rheinland-Experte. Damit könnten Kinder in den Spalten von Spielplatzgeräten oder in Türen von anfahrenden Fahrzeugen hängen bleiben und sich verletzen.

Auch Eltern sollten sich vergewissern, dass Diademe, Säbel oder Sheriff-Sterne keine scharfen Ecken und Kanten besitzen, um Verletzungen auszuschließen. Das Zubehör muss möglichst bruchsicher sein. Handelt es sich um ein Holzprodukt, sollten Eltern auf eine glatte Oberfläche ohne Splitter achten. Wer diese Ratschläge beachtet, kann sich ganz entspannt mit der Familie in die tollen Tage stürzen. mp/rlo

Abzocke mit Knöllchen aus dem Ausland

Die Abzock-Masche ist weit verbreitet: Zuerst kassiert der Autofahrer irgendwo im südöstlichen Ausland einen Strafzettel. Und der entwickelt im Lauf der Zeit eine unangenehme Eigendynamik.

Im Jargon der Betroffenen werden sie “Kroaten-Knöllchen” genannt. Und die Methode, aus einer Mücke einen sündhaft teuren Elefanten zu machen, ist sehr effektiv: Nachdem der Versuch gescheitert ist, das Ticket vor Ort zu bezahlen, herrscht erst einmal trügerische Ruhe – oft jahrelang.

Doch dann der Knall-Effekt: Ein Inkasso-Unternehmen fordert das zehn- bis 20-Fache des urspünglichen Betrags. Im rbb-Magazin Super.Markt schätzt ADAC-Vertragsanwalt Marcus Gülpen die Anzahl der Fälle auf eine halbe Million deutschlandweit: “Die Masche ist, aus einem kleinen Betrag einen Elefanten zu machen und die Leute so einzuschüchtern, dass der Elefant bezahlt wird.”

Experten empfehlen Betroffenen,die nicht vor Ort zahlen können, das Geld beim Gericht zu hinterlegen und zu einem Anwalt zu gehen, wenn Post aus dem Ausland kommt. Denn ein erstes Urteil gibt es bereits: “Das Amtsgericht Pula hat Anfang 2019 entschieden, dass ein Großteil dieser Nebenkosten zu Unrecht berechnet worden ist”, so Jurist Andre Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum. mid/rhu

Das gibt es für Verspätungen im Reiseverkehr

Natürlich ist es ärgerlich und lästig, wenn der Zug oder der Fernbus schon wieder Verspätung hat. Aber dank einschlägiger Verordnungen stehen die Passagiere nicht rechtlos da – und haben Anspruch auf Entschädigung.

Beim Zug geht es beispielsweise um immerhin 25 bis 50 Prozent des Fahrpreises, wenn sich die Ankunft um mindestens eine oder zwei Stunden verzögert. Und das gilt auch dann, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht.

Unterschiedliche Pauschalen gibt es für die Nutzer von Job-Tickets oder Monatskarten. Weil der Fahrgast die Verspätung des Zuges nachweisen muss, raten ARAG Experten dazu, sich von der Eisenbahngesellschaft eine Bescheinigung über die Verspätung ausstellen zu lassen.

Für Fernbus-Fahrten von mehr als 250 Kilometern gilt folgende Regelung: Bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als zweistündiger Verspätung muss der Transporteur den Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt oder eine Erstattung des Fahrpreises anbieten. “Tut er das nicht, kann der Fahrgast zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises beanspruchen”, so die Fachleute. Über die Annullierung oder eine Verspätung der Abfahrt muss der Beförderer so rasch wie möglich, spätestens aber 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit informieren. mid/rhu

Valentinstag: Tipps gegen Liebesbetrüger im Netz

Nicht alles rund um den Valentinstag ist romantisch: “Love Scam” zum Beispiel hat so gar nichts mit Verliebtsein oder gar Liebe zu tun. Im Gegenteil: Kriminelle nutzen die Sehnsucht beim digitalen Dating skrupellos für ihre Zwecke. Passend zum Valentinstag am 14. Februar warnt der deutsche IT-Sicherheits-Hersteller G DATA Internetnutzer vor den Betrugsmaschen und gibt Tipps für sichere Online-Flirts.

Laut “Bitkom” ist es immerhin jeder dritte Deutsche, der im Internet eine neue Liebe sucht. Kriminelle sind dort ebenfalls unterwegs, um Singles um Geld zu erleichtern oder um an persönliche Dokumente zu gelangen. Dies versuchen die Betrüger über gefälschte Nutzerprofile und Bildern, die eine sehr gut aussehende Frau oder einen Mann zeigen. Oft wird dann, wenn der Kontakt enger wird, aus verschiedensten Gründen um Geld gebeten. Wird das Geld gezahlt, ist es unwiederbringlich weg. Auch Dokumente wie ein Personalausweis ist von Interesse, er wird dann zum Beispiel für Fälschungen genutzt. Damit Singles auf der Suche nach der großen Liebe nicht auf Love Scammer hereinfallen, sollten sie auf verschiedene Dinge achten.

Zum Beispiel, keine Zahlungen an Unbekannte zu tätigen oder keine Kopien von amtlichen Dokumenten zu senden. Außerdem sollten PC und Mobilgeräte auf dem neusten Stand sein, was den Schutz gegen Viren oder Sicherheitslücken betrifft. Misstrauisch sollte man werden, wenn es mit Liebesschwüren sehr schnell geht. Hat man jemanden kennengelernt, kann man die neue Flamme online überprüfen. Möglicherweise ist die neue Bekanntschaft schon als Love Scammer bekannt. Ist man auf eine Masche hereingefallen: Keine falsche Scham zeigen, sondern Strafanzeige stellen. cid/arei

Klarer Kopf trotz Kostüm und Narrenkappe

Auch wenn in der närrischen Jahreszeit vieles erlaubt ist – wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich an geltende “Spielregeln” halten. Dann sind alle Narren an Fastnacht, Fasching oder Karneval sicher unterwegs.

Zur gelungenen Faschingsparty oder zum Besuch eines Karnevals-Umzugs gehört natürlich auch ein passendes Kostüm. Doch Autofahrer aufgepasst: Wer mit verhülltem Gesicht am Steuer von der Polizei angehalten wird, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin.

Ebenfalls tabu ist natürlich die Fahrt mit Alkohol im Blut. “Eine 0-Promille-Grenze sollte prinzipiell für jeden verantwortungsbewussten Auto- und Radfahrer gelten”, sagt TÜV-Experte Steffen Mißbach. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese allerdings nur für Fahranfänger in der Probezeit.

In Deutschland gilt: Ab 0,3 Promille am Steuer drohen bei Gefährdung des Verkehrs drei Punkte, Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe. Wer erstmals gegen die 0,5 Promille-Grenze verstößt, muss mit 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille sind Autofahrer absolut fahruntauglich. Die Trunkenheitsfahrt wird mit Punkten, Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Radfahrern mit mehr als 1,6 Promille drohen drei Punkte, ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehaltes sowie die Anordnung einer MPU.

Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss, die als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden, kann zudem der Kaskoschutz entfallen mit der Folge, dass die Kfz-Versicherung den Schaden nicht ersetzt. mid/Mst

“Supermarkt der Zukunft”: Hohes Potenzial für Einzelhandel

Das Prinzip des Leergutautomaten in Supermärkten ist simpel: Ist der Automat voll, wird in der Regel ein Mitarbeiter gerufen. Was zu Wartezeiten führen kann, die wiederum den Kunden verärgern. Das kann mit einer digitalen Gesamtstrategie durchaus vermieden werden. Das Problem: Nur die wenigsten Supermärkte sind in Sachen Digitalisierung auf der Überholspur. Das ergab eine Befragung des Start-up Responsive Acoustics (ReAct) unter Inhabern, Geschäftsführern und Marktleitern aus dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel.

Ein paar Zahlen: Nur 14 Prozent der Befragten verfolgen eine umfassende Digital-Strategie. Immerhin 54 Prozent setzen zwar Digital-Projekte um, aber nur vereinzelt. Zwei von zehn Befragten haben sich bisher noch gar nicht mit den Möglichkeiten der Digitalisierung beschäftigt oder beobachten das Thema lediglich. Aber: Die Erwartungen an die Möglichkeiten der Digitalisierung sind hoch: 87 Prozent versprechen sich eine optimierte Warenwirtschaft, 64 Prozent einen besseren Kundenservice.

In der Digitalisierung liege dann auch der Schlüssel zu einer effizienteren Selbst-Organisation und einer stärkeren Kundenorientierung, so die Experten. “Dank des Internet of Things (IoT) hat das Digitale Marktmanagement im Lebensmitteleinzelhandel zahlreiche neue Entwicklungschancen. Das Potenzial ist hier noch längst nicht ausgeschöpft”, sagt Wilbert Hirsch, Geschäftsführer von ReAct. Wie beim Leergutautomaten: Hier kann mit einer offenen IoT-Plattform der Status des Geräts in Echtzeit abgerufen werden. Heißt: Mitarbeiter werden noch bevor der Automat voll ist, über Mobilgeräte, wie Handy, Tablet oder Smartwatch informiert. “Mit IoT-Lösungen kann heute ein kompletter Supermarkt vernetzt werden. Von der Kasse über die Gemüsewaage bis hin zur Kühltruhe. Ein Gesamtkonzept, das die Mitarbeiter entlastet, und zu höherer Kundenzufriedenheit führt”, weiß Retail-Experte Hirsch. Immerhin: Die überwiegende Mehrheit der Inhaber und Führungskräfte im Lebensmitteleinzelhandel blicke insgesamt optimistisch in die digitale Zukunft, wissen die Experten. cid/are

Banken haften nicht immer bei Online-Betrug

Betrugs-Gefahr beim Online-Banking

Wer seine Kontrollmöglichkeiten beim Online-Banking nicht nutzt, bleibt auf dem Schaden durch mögliche Betrügereien sitzen. Denn Banken haften nicht für alle Verluste, die durch illegale Transaktionen entstehen. Das hat jetzt ein Gericht entschieden.

In dem speziellen Fall war ein Bankkunde laut der ARAG Experten dazu aufgefordert worden, eine Testüberweisung durchzuführen. Der Grund: Seine Bank hatte angeblich einen neuen Verschlüsselungsalgorithmus eingeführt. Dazu sollte er die Transaktionsnummer (TAN), die er per SMS auf sein Mobiltelefon erhalten hatte, bestätigen. Das tat der Mann und überwies 8.000 Euro als vermeintlichen Test.

Was ihn letztlich viel Geld kostete und viel Ärger bereitete: Er hatte vor der “Test”-Überweisung nicht die Ziel-IBAN aus der SMS kontrolliert. Sonst wäre ihm aufgefallen, so das Gericht, dass das Geld an ein polnisches Konto geschickt wurde. “Aufgrund dieser Leichtsinnigkeit hatte er keinen Anspruch auf Erstattung der Summe durch seine Bank”, so die Finanzexperten. (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 8 U 163/17) cid/rhu

Updatepflicht für digitale Geräte

Erst das vermeintlich günstige Handy oder Smart Home-Gerät online bestellt – und nach kurzer Zeit die Enttäuschung: Mangels regelmäßiger Updates lässt sich das “Schnäppchen” nicht mehr richtig nutzen. Damit soll auf Bestreben von europäischer Kommission und europäischem Parlament bald Schluss sein.

Die Institutionen haben sich nämlich laut des Portals Notebookcheck.com auf neue Richtlinien und Rechte für Kunden im Zusammenhang mit digitalen Geräten geeinigt. Unter anderem geht es dabei in das Recht der Kunden, über einen bestimmten Zeitraum mit Updates versorgt zu werden.

Laut der Experten soll es sich dabei vor allem um Smart Home-Geräte gehen. Aber auch Hersteller von Smartphones, Smartwatches und Fernsehern wären betroffen, unabhängig davon, ob ein Gerät online oder im Store gekauft wurde. Insbesondere Hersteller besonders günstiger Smartphones und Smart Home-Geräte aus dem Ausland wird die Neuregelung laut der Experten hart treffen, da deren Geräte bisher nach ihrem Release keine oder nur wenige Updates bekommen haben.

Laut Notebookcheck.com wird die Updatepflicht auch außerhalb Europas zu spüren sein, immerhin ist der europäische Markt ist der zweitgrößte der Welt. “Es ist wahrscheinlich, dass Updates dann auch weltweit regelmäßig bereit gestellt werden”, heißt es. cid/rhu

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