Dermatologisch getestet heißt nicht hautverträglich

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Wieder mal ein klarer Fall von Marketing-Deutsch: Wenn Gesichtscremes, Haarshampoo oder Babyöl als “dermatologisch getestet” bezeichnet werden, sind sie keinesfalls automatisch auch besonders hautverträglich. Denn dabei handelt es sich laut Marlene Haufe von apomio.de, einem unabhängigen Vergleichsportal für Apothekenprodukte, nicht um ein geschütztes Label, sondern um ein “Werbeversprechen”.

Konkret gibt die Bezeichnung lediglich einen Hinweis darauf, dass Produkte “in Gegenwart eines Hautarztes getestet wurden”, so die Expertin. Wie das Untersuchungsverfahren und das Ergebnis aussahen oder ob es sich um ein unabhängiges Prüfinstitut handelt, gehe aus der Bezeichnung nicht hervor.

Klar ist aber auch: Kosmetikhersteller dürfen nur auf dem Markt zugelassene Inhaltsstoffe verwenden. Und: Kosmetikprodukte werden kontinuierlich stichprobenartig von den für die jeweiligen Bundesländer zuständigen Behörden untersucht.

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Bei sehr empfindlicher Haut und Angst vor einer allergischen Reaktion sollten neue Produkte zunächst auf der Haut der Ellenbeuge getestet werden. “Meist zeigen sich die Symptome innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach Kontakt mit dem Allergen”, so Haufe. In diesem Fall sollte ein Arzt konsultiert werden, der durch Allergietests genaue Aussagen darüber machen kann, welche Inhaltsstoffe vermieden werden sollten. mp/rhu