Die Wahlen im Kreis rücken näher

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In den kommenden Tagen erhalten alle Wahlberechtigten für die Europawahl und die Kommunalwahlen am Sonntag, den 26. Mai 2019, eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser ist angegeben, für welche Wahlen die Wählerinnen und Wähler wahlberechtigt und welchem Wahllokal sie zugeordnet sind. Wer bis zum 5. Mai 2019 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 24. Mai 2019, 18 Uhr, beim Bürgerbüro melden.

Bis zum 5. Mai 2019 können die Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb von drei Jahren wieder in die Stadt, in den Landkreis oder in das Gebiet des Verbands Region Stuttgart gezogen sind, auf Antrag an der Kommunalwahl teilnehmen. Nähere Auskünfte dazu gibt es beim Wahlamt des Bürgerbüros der Stadt Kornwestheim unter der Telefonnummer 07154 / 202-8040.

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger können am Sonntag, den 26. Mai 2019, im Wahllokal ihre Stimme abgeben – sei es aus beruflichen oder anderen Gründen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, per Briefwahl an den oben genannten Wahlen teilzunehmen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag für einen Wahlschein und für die Briefwahlunterlagen aufgedruckt. Dazu wird die Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung, Bürgerbüro, geschickt oder das entsprechende Antragsformular im Internet unter www.kornwestheim.de ausgefüllt. Die Briefwahlunterlagen werden dem Antragsteller anschließend innerhalb weniger Tage zugestellt.

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Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich ab Dienstag, den 30. April 2019, im Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer 003, beantragt werden und zwar bis Freitag, den 24. Mai 2019, 18 Uhr. Hier kann gegebenenfalls auch gleich gewählt werden. Der Raum ist behindertengerecht zugänglich. Es sollte ein separates Ticket am Terminal des Bürgerbüros gezogen werden.

Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt oder Unterlagen in Empfang nimmt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (hierzu bitte auch die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung unterschreiben und ausfüllen).