Neuer Handy-Vertrag: Darf die Rufnummer mit?

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Eine Rufnummer geben Handy-Besitzer nur ungern auf. Klar: Freunde und Bekannte müssten sich wieder an eine neue Nummer gewöhnen. Und das kann dauern. Doch wie sieht das bei einem Anbieterwechsel aus?

Wer einen neuen Handy-Vertrag abschließt und seine Nummer behalten will, kann diese jederzeit problemlos portieren lassen. “Die Rufnummernportierung bezeichnet die Mitnahme der bisherigen Mobilfunknummer bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters”, erklärt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de.

Mobilfunk-Kunden, die ihre Rufnummer behalten möchten, müssen meist ein Bearbeitungsentgelt von etwa 25 Euro an den vormaligen Anbieter zahlen. Beim neuen Provider wird für das Mitbringen der Nummer in der Regel keine Gebühr fällig. Vielmehr bieten diese ihren Kunden nicht selten ein Startguthaben oder eine Gutschrift an, mit der die Portierungskosten quasi ausgeglichen werden.

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Ist der bestehende Kontrakt bereits gekündigt, können Nutzer ihre Mobilfunknummer unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit bis 30 Tage danach portieren. Wer seinen Anbieter wechselt, obwohl der aktuelle Mobilfunkvertrag noch länger läuft, muss ebenfalls nicht auf die gewohnte Handy-Nummer verzichten.

“Bei dieser sogenannten vorzeitigen Portierung erhalten Nutzer für ihren alten Vertrag eine neue Nummer, meist können sie die alte SIM-Karte zunächst noch weiter nutzen. Für die Verwendung der mitgenommenen Rufnummer ist nach Abschluss der Portierung natürlich die SIM-Karte des neuen Anbieters erforderlich”, erläutert Experte Kuch.

Nicht nur die Anschlussnummer bleibt bei diesem Vorgang erhalten, auch die Netzvorwahl ändert sich dabei nicht. Das hat den Vorteil, dass die Nummer komplett gleich bleibt und sich niemand eine neue merken muss.
Für Anrufer der Handy-Nummer können sich daraus jedoch Mehrkosten ergeben, da durch die Portierung anhand der Vorwahl nicht mehr ersichtlich ist, bei welchem Netzbetreiber der Kunde ist.

Wer nur in bestimmte Netze kostenlos telefonieren kann, sollte vorab klären, bei welchem Anbieter sein Gesprächspartner ist. “Bei Unsicherheit bezüglich der Netzzugehörigkeit können Nutzer beim Provider – etwa über Kurzwahl oder SMS – erfragen, welches Netz welcher Mobilfunknummer zugeordnet ist”, sagt Kuch. Zudem bleibt die Mailbox-Nummer unverändert, nur die Abfrage über Kurzwahl erfolgt über den neuen Anbieter. Gespeicherte Mailbox-Informationen können allerdings nicht transferiert werden. cid/rlo