Nikolaus: Der knallharte Nebenjob

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Alle Jahre wieder haben Nikoläuse Hochkonjunktur. Studenten, Rentner und Saisonarbeiter werfen sich dann in die rote Schale mit weißem Rauschebart, um bei Familien, in Kindergärten, auf Firmenfeiern oder in Einkaufszentren Geschenke zu überreichen. Doch welche Voraussetzungen muss man für diesen knochenharten Job eigentlich mitbringen?

Der klassische Weg von Studenten führt über Studentenwerke, die in ganz Deutschland diese weihnachtlichen Jobs vermitteln. Doch es gibt auch professionelle Weihnachtsagenturen im ganzen Land, die sich auf die Vermittlung von Nikolaus, Weihnachtsmann und Co. spezialisiert haben. Darüber hinaus gibt es auch einige Agenturen für Arbeit, bei denen willige Nikoläuse fündig werden. Nach Auskunft der ARAG-Experten ist es sogar möglich, sich hauptberuflich als Nikolaus-Darsteller ausbilden zu lassen.

Wer als Nikolaus arbeiten möchte und sich dazu an Jobvermittlungen wendet, muss meist sein eigenes Kostüm und einige Accessoires selbst mitbringen. Bei Löhnen von 50 bis 80 Euro pro Auftritt sind diese Ausgaben aber schnell wieder eingespielt. Neben dem passenden Outfit und einer gewissen körperlichen Fitness benötigt ein guter Nikolaus aber vor allem eins: Nerven wie Drahtseile.

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Der Nikolaus bewahrt stets die Ruhe, spricht mit angenehm tiefer Stimme und strahlt eine einzigartige Autorität aus, die eben nur er, der Nikolaus, an den Tag legen kann. Ob dabei der Bart kratzt oder die Temperatur unter dem Kostüm über die persönliche Komfortgrenze steigt, darf nach außen nicht zu sehen sein.

Wer einen Job als Nikolaus oder Weihnachtsmann annimmt, sollte sich vorher auch Gedanken über seinen Versicherungsschutz machen. Denn gerade in der kalten Jahreszeit ist es schnell passiert: Schwer bepackt mit einem Sack voller Geschenke rutscht der Nikolausdarsteller auf dem Weg zu seinem Auftritt im Schnee aus und verletzt sich dabei.

Auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann der Darsteller dann nicht bauen. (Pflicht-)Versichert sind dort nämlich nur Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, erklären die ARAG-Experten. Und das dürfte bei einer Buchung als Nikolaus oder Weihnachtsmann regelmäßig nicht vorliegen – je nach Einzelfall wird es sich vielmehr um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln. Angehende Weihnachtsmänner sollten sich deshalb unbedingt um eine private Unfallversicherung kümmern.

Ralf Loweg