Steuerfalle Elterngeld

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 Viele Eltern freuen sich über finanzielle Entlastung. Doch ganz zum Nulltarif gibt es diese Geschenke von Vater Staat dann doch nicht. Mehr als zwei Drittel der Eltern hat keine Kenntnis darüber, dass der Bezug von Elterngeld die persönliche Steuerlast des Jahres erhöht. Besonders brisant ist das, da das Elterngeld als “steuerfrei” gilt und so durch die Hintertür besteuert wird. Der Progressionsvorbehalt schlägt in diesem Fall zu.

Väter und Mütter werden von der Nachzahlung im Steuerbescheid überrascht. Sie tappen in die “Steuerfalle”. Das ist eins der Ergebnisse, worüber die aktuellen Studie des Familienportals https://www.elterngeld.de Aufschluss gibt.

Besonders werden die Bezieher vom Basis-Elterngeld aufgrund der kurzen Bezugsdauer von zwölf Monaten durch diese Steuerbelastung getroffen. Ebenso verhält es sich beim Mutterschaftsgeld. Diese Lohnersatzleistung erhalten gesetzlich krankenversicherte Mütter in der Schutzfrist vor und nach der Geburt. Etwas mehr als die Hälfte der StudienteilnehmerInnen gab an, nicht zu wissen, dass das Mutterschaftsgeld wie Elterngeld behandelt wird und somit, durch die Hintertür, der Besteuerung unterliegt.

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Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens und ist auf 1.800 Euro begrenzt. Mindestens gibt es 300 Euro beim Basis-Elterngeld, das Eltern auch ohne vorheriges Einkommen beziehen können.

Weiterhin gibt es das Elterngeld Plus. Es ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, dafür können die Eltern es bis zu 24 Monate erhalten. Hierdurch könnte die Steuerlast etwas abgemildert werden, da sich das Elterngeld auf einen längeren Zeitraum verteilt.

Das Elterngeld gibt es in dieser Form seit 2007. Im Juli 2015 kam das Elterngeld Plus hinzu, die Höhe des Elterngeldes insgesamt, blieb seitdem unverändert. 42 Prozent der Befragten reichte das Geld nicht zum Leben. Zwölf Prozent der Teilnehmer beantragten zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Wohngeld.

Ralf Loweg