Autobranche unter Beschuss: Differenz zwischen offiziellen Abgaswerten und Kraftstoffverbräuchen wächst

Eine neue Studie der gemeinnützigen Forschungsorganisation International Council on Clean Transportation (ICCT) zeigt, dass die Differenz zwischen den tatsächlichen CO2-Emissionen und Kraftstoffverbräuchen von Neuwagen und den offiziell angegebenen Werten zwischen 2018 und 2022 von acht auf 14 Prozent gewachsen ist.

Offizielle CO2 Emissionswerte werden in einer kontrollierten Laborumgebung ermittelt. 2017 wurde dafür das neue Prüfverfahren Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP) eingeführt, das den früheren Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ablöste. Die WLTP-Werte sind repräsentativer als die des NEFZ, weshalb die Differenz zwischen Labor- und realen Werten zunächst von 33 Prozent im Jahr 2018 auf acht Prozent im gleichen Jahr schrumpfte.

Die aktuellen Zahlen zeigen allerdings, dass sich der Abstand jetzt wieder vergrößert. Die Folge: Offiziell sind die CO2-Emissionswerte zwischen 2018 und 2022 um rund 7,3 Prozent gesunken, im Realbetrieb auf der Straße bleibt von der erzielten Reduktion aber mit 2,3 Prozent nur weniger als ein Drittel übrig.

“Unsere Analyse zeigt, dass die Differenz zwischen den offiziellen Angaben und den realen CO2 Emissionen auch nach Einführung von WLTP wieder wächst”, sagt Jan Dornoff, leitender Wissenschaftler beim ICCT und Mitverfasser des Berichts. Werde hier nicht gegengesteuert, würden die offiziellen CO2-Emissionswerte zunehmend an Aussagekraft für die tatsächlichen Emissionen verlieren und die verpflichtend vorgesehenen Reduktionen der offiziellen Werte nicht in der realen Welt ankommen. Das untergrabe die Bemühungen der EU zur Verringerung der verkehrsbedingten CO2 -Emissionen und führe dazu, dass die Verbraucher mehr für Kraftstoff bezahlen müssten als erwartet.

Um diese negativen Folgen zu verhindern, ist die Europäische Kommission durch die CO2-Verordnung aufgefordert, die Entwicklung eines Mechanismus zu prüfen, der ein Wachstum des Abstandes zwischen realen und offiziellen CO2-Emissionen verhindert.
Dazu sollen reale Kraftstoffverbrauchsdaten herangezogen werden, die mit so genannten OBFCM-Geräten (on-board fuel and energy consumption monitoring devices) erfasst und aufgezeichnet werden.

Die ICCT-Experten schlagen in ihrer Studie einen Korrekturmechanismus vor, der die durch die Abweichung der realen von den offiziellen Werten verursachten zusätzlichen CO2-Emissionen ausgleichen würde. “Wir beobachten die wachsende Differenz zwischen angegebenen und tatsächlichen Kraftstoffverbräuchen seit Anfang der 2010er Jahre”, sagt Dr. Peter Mock, Geschäftsführer des ICCT Europe. “Zum Glück verfügen die EU-Regulierungsbehörden jetzt über geeignete Instrumente, um diese Abweichungen auf Basis transparenter und zuverlässiger Daten auszugleichen. Damit lässt sich ein Korrekturmechanismus einrichten, der sicherstellt, dass die offiziellen CO2-Emissionswerte, die die Hersteller in den kommenden Jahren erfüllen müssen, so aktualisiert werden, dass sie auch real den ursprünglich beabsichtigten und gesetzlich festgeschriebenen Minderungszielen entsprechen.”

Darüber hinaus könnten On-Board-Kraftstoffverbrauchsdaten auch als Basis dienen, um Verbraucher besser und realistischer über die Kosten und Umweltauswirkungen von Fahrzeugen zu informieren. Zudem schlagen die Autoren vor, OBFCM-Daten anonymisiert und ergänzt um relevante Fahrzeugmerkmale öffentlich zugänglich zu machen, um unabhängige Forschung mit repräsentativen realen Kraftstoff- und Energieverbrauchsdaten zu ermöglichen.

mid/asg

Rettungsgasse auch innerorts Pflicht für Autofahrer?

Weil ein Autofahrer angeblich sich weigerte, auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße innerorts eine Rettungsgasse zu bilden, wurde dieser in erster Instanz vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. In der Berufung entschied das Bayerische Oberste Landesgericht jedoch, dass innerorts auf Bundesstraßen keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht, berichtet Christian Marnitz, Rechtsanwalt einer Partnerkanzlei vom Berliner Rechtsdienstleister Geblitzt.de.

Wann in Deutschland Rettungsgassen gebildet werden müssen, regelt Paragraf 11, Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. “Er besagt, dass Autofahrer auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung eine Rettungsgasse bilden müssen, wenn der Verkehr stockt oder zum Stillstand kommt, damit Rettungskräfte freie Fahrt haben”, erklärt Marnitz.

Auf Paragraf 11, Absatz 2 bezog sich auch das Landesgericht in seinem Urteil (Az. 201 ObOWi 971/23). Die Vorschrift zur Rettungsgassenbildung gelte explizit nicht für innerstädtischen Verkehr auf Bundesstraßen. Selbst der autobahnähnliche Ausbau der Straße ändere daran nichts.

Wenn Autofahrer ihre Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse außerorts missachten, drohen ihnen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. “Werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten gefährdet oder entsteht sogar ein Sachschaden, kann die Geldstrafe allerdings höher ausfallen”, weiß Verkehrsrechtsexperte Marnitz.

Grundsätzlich dürfen Rettungsgassen nur von Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten befahren werden. Auch Motorradfahrer dürfen die Rettungsgasse im Stau nicht verwenden, um schneller voranzukommen. Hier würden bei Verstößen ebenfalls empfindliche Strafen von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot drohen, warnt Anwalt Marnitz.

mid/asg

Autoversicherung sparen: Diese Strategien senken Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer müssen in diesem Jahr eine Erhöhung ihres Kfz-Versicherungsbeitrags hinnehmen. Dennoch gibt es auch nach Ablauf der Kündigungsfrist Möglichkeiten, den Beitrag zu senken und Einsparungen von bis zu 42 Prozent zu erzielen. Das verdeutlichen Modellrechnungen des Versicherungs-Vergleichsportals Verivox.

Durchschnittlich 28 Prozent Rabatt sichern sich Autofahrer, die bei ihrer Kfz-Versicherung eine Selbstbeteiligung wählen. Eine Werkstattbindung bringt bis zu 36 Prozent Nachlass und 5.000 Kilometer weniger Fahrleistung bis zu 16 Prozent Kostenvorteil. Weitere sechs Prozent Preisnachlass erhalten Versicherte im Schnitt, wenn sie von einer monatlichen auf eine jährliche Zahlung umstellen.

Bis zu 42 Prozent weniger zahlen Versicherte bei ihrer jährlichen Kfz-Prämie, wenn sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Wie die Auswertung von 70 Kfz-Versicherern zeigt, reduzieren sich die Beitragskosten durchschnittlich um 28 Prozent bei einem Vollkasko-Tarif mit 300 Euro Selbstbeteiligung (150 Euro in der Teilkasko). Für den 45-jährigen Modellfahrer eines Golf VII aus Berlin sind so im Mittel 450 Euro Ersparnis drin.

“In der Regel rechnet sich eine Selbstbeteiligung bereits nach etwas mehr als einem schadenfreien Jahr”, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox GmbH. Die vollständige Kostenübernahme durch den Versicherer sei de facto nur für Versicherte ratsam, die mindestens einmal im Jahr einen Schaden verursachen.

5.000 Kilometer Fahrleistung im Jahr statt 10.000 Kilometern – dieser Unterschied führt zu einer Ersparnis von durchschnittlich 16 Prozent oder rund 170 Euro bei der Kfz-Versicherungsprämie. “Die jährliche Fahrleistung ist ein entscheidender Kostenfaktor. Daher ist es ratsam, diese aktiv im Blick zu behalten und bei Änderungen entsprechend anzupassen”, sagt Wolfgang Schütz. Je mehr Kilometer ein Fahrer im Jahr zurücklegt, desto höher ist auch sein Unfallrisiko. Entsprechend steigt auch die Prämie mit der Fahrleistung. Die Verivox-Auswertung zeigt, dass Vielfahrer mit jährlich 25.000 Kilometern im Jahr durchschnittlich 30 Prozent mehr bezahlen als ein Fahrer mit 15.000 Kilometern.

Eine weitere Option zur Kostensenkung liegt in der Werkstattbindung. Damit nutzen Autofahrende dann bei Kaskoschäden die Partnerwerkstatt des Versicherers und erhalten dadurch im Schnitt zwölf Prozent Rabatt (130 Euro) auf ihren Kfz-Versicherungsbeitrag. In der Spitze liegt die Einsparung sogar bei 36 Prozent. Für reguläre Wartungs- und Reparaturarbeiten bleibt die Wahl der Werkstatt weiterhin dem Versicherten überlassen.

Auch wenn die monatliche Zahlweise der Kfz-Versicherungsbeiträge bequem erscheint, summieren sich dadurch Mehrkosten von durchschnittlich sechs Prozent pro Jahr. Das sind 89 Euro mehr für denselben Tarif im Vergleich zu Versicherten, die ihren Beitrag jährlich entrichten. In Einzelfällen betragen die Aufschläge sogar bis zu 491 Euro.

Ähnlich ist es auch bei der viertel- oder halbjährlichen Zahlungsweise: Hier lassen Autofahrende im Schnitt sechs bzw. vier Prozent Rabatt liegen. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall: Einer der 70 ausgewerteten Kfz-Versicherer rabattiert monatliche Zahlungen mit bis zu 22 Prozent, die vierteljährliche Zahlweise mit bis zu 24 Prozent.

mid/asg

Autohersteller verzeichnen Produktionsplus: E-Fahrzeuge mit dramatischem Einbruch von fast 60% im Dezember

Die gesamte Pkw-Inlandsproduktion in Deutschland ist etwas gewachsen. Jedoch sinkt die Zahl neuzugelassener Elektroautos. In Zahlen: Zum Jahresabschluss 2023 erreichte die Produktion im Dezember ein Volumen von 264.500 Einheiten, knapp ein Prozent mehr als im Dezember 2022, teilt der Verband der Autoindustrie (VDA) mit. Insgesamt liefen 2023 somit 4,1 Mio. Pkw von den Bändern, 18 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 lag die Produktion allerdings noch um zwölf Prozent unter dem damaligen Wert.

Die Pkw-Neuzulassungen in Deutschland sind im Dezember im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Mit 241.900 Einheiten wurden 23 Prozent weniger neue Pkw zugelassen als im Dezember 2022. Allerdings war der Jahresendspurt im Jahr 2022 stark durch die damalige Reduktion des Umweltbonus für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und das komplette Auslaufen für Plug-In-Hybride (PHEV) geprägt.

Dies hatte zu einem kräftigen Sondereffekt zum Jahresende geführt, da Kunden Pkw-Käufe vorzogen, um von der noch höheren Förderung zu profitieren. Aufgrund der ursprünglich geplanten Reduzierung des Umweltbonus kam es auch am Jahresende 2023 zu einem Vorzugseffekt, der sich aber weniger stark auswirkte als im Vorjahr. Das abrupte Ende des Umweltbonus am 17. Dezember wird sich in den Neuzulassungen vor allem 2024 auswirken.

Im Dezember 2023 wurden 72.550 Elektrofahrzeuge neu registriert. Dies entspricht einem Rückgang von gut 58 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei lagen sowohl PHEV (-74 Prozent), als auch BEV (-48 Prozent) unterhalb des Vorjahresniveaus. Das veränderte Förderungsregime schlug sich auch in der Gesamtjahresperspektive deutlich nieder: Im Jahresverlauf wurden insgesamt 700.200 Elektro-Pkw neu zugelassen, 16 Prozent weniger als im Vorjahr. Ein genauerer Blick offenbart allerdings, dass BEV in den letzten zwölf Monaten um elf Prozent zulegten, während der Markt für PHEV um 51 Prozent schrumpfte.

mid/wal

Toyota’s Supra Jubiläumsedition: Die Straßen erobern mit brachialer Kraft

In einer Hommage an die Renntradition präsentiert Toyota stolz die GR Supra GT4 100th Edition Tribute, eine zivile Variante, die die Straßen mit Rennsport-DNA durchdringt.

Diese besondere Edition basiert auf der handgeschalteten GR Supra Lightweight Variante und trägt den klangvollen Namen “Plasma Orange”. Mit exklusiven Karbon-Außenspiegelkappen und schwarzen 19-Zoll-Leichtmetallfelgen setzt sie sich gekonnt von der Masse ab. Die Präsenz von Gazoo Racing ist unverkennbar, vom GR-Logo auf den Bremssätteln bis hin zu subtilen Details, die auf ihre Rennwurzeln hinweisen.

Unter der Motorhaube verbirgt sich der bewährte 3,0-Liter-Reihensechszylinder Twin-Scroll Turbo Motor, der mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe eine beeindruckende Leistung von 250 kW/340 PS entfaltet. Mit maximalen 500 Nm Drehmoment bietet diese Maschine ein Fahrerlebnis, das pure Begeisterung verspricht. Die Anpassungen am Soundsystem und den Sitzen tragen nicht nur zur Gewichtseinsparung von 38,3 Kilogramm bei, sondern sorgen auch für eine unvergleichliche Fahrerfahrung.

Das Einsteigen in dieses zweisitzige Sportcoupé erfordert Eleganz und vielleicht sogar eine kleine Sportübung, aber die weit öffnenden Türen erleichtern den Einstieg. Die begrenzten Ablageflächen sind typisch für ein Fahrzeug dieser Klasse, aber mit einem Kofferraumvolumen von 290 Litern bietet die Supra dennoch genug Platz für das Wesentliche.

Sobald die Fahrt beginnt, zeigt die Supra ihre wahre Persönlichkeit. Das Fahrwerk und die Bremsen überzeugen auf kurvigen Landstraßen, während die Leistung auf der Autobahn auch bei höheren Geschwindigkeiten nicht nachlässt. Die manuellen Schaltvorgänge sind ein Genuss, und die Bedienung des Infotainmentsystems gestaltet sich einfach und effektiv.

Mit einem Verbrauch von 9,1 l/100 km bleibt die Supra nur knapp über der Werksangabe von 8,8 l/100 km (WLTP). Dank verschiedener Fahrmodi lässt sie sich an die jeweiligen Anforderungen anpassen.

Im Innenraum verleihen Carbonapplikationen und hochwertiges Alcantara der Supra eine luxuriöse Note, während eine nummerierte Plakette auf der Beifahrerseite die Exklusivität dieser Sonderedition unterstreicht. Am Heck verrät der rote “Supra” Schriftzug die Besonderheit dieses Modells.

Die Toyota GR Supra GT4 100th Edition Tribute ist ab 68.900 Euro erhältlich und setzt damit einen neuen Maßstab für die legendäre Supra. Mit nur 100 Fahrzeugen, die für ganz Europa geplant sind, sollten potenzielle Käufer schnell handeln, um sich dieses einzigartige Fahrerlebnis zu sichern.

Technische Daten der Toyota GR Supra GT4 100th Edition Tribute:

  • Abmessungen: Länge 4.379 mm, Breite 1.854 mm, Höhe 1.299 mm
  • Motor: Reihensechszylinder Twin-Scroll Turbo-Benziner
  • Hubraum: 2.998 ccm
  • Systemleistung: 250 kW (340 PS)
  • Maximales Drehmoment: 500 Nm
  • Getriebe: Sechsgang Handschalter
  • Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 4,6 Sekunden
  • Höchstgeschwindigkeit: 250 km/h
  • Kraftstoffverbrauch (WLTP kombiniert laut Hersteller): 8,8 Liter/100 km
  • CO2-Emissionen: 198 g/km
  • Preis: ab 68.900 Euro

red/ag

Neues Jahr, neue Regeln: Das erwartet Autofahrer 2024

Zum Jahresbeginn treten auch in 2024 wieder neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr in Kraft. Pünktlich zum Jahreswechsel informiert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, was ab Januar 2024 gilt.

Tanken wird wegen CO2-Steuer teurer

Eine Erhöhung der CO2-Steuer ab Januar war ohnehin geplant: Statt 30 Euro sollten dann 40 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 bei Benzin und Diesel fällig werden. Nach der kürzlichen Haushaltseinigung der Bundesregierung fällt dieser Betrag allerdings höher aus als bisher angenommen. Ab Januar werden 45 Euro pro Tonne fällig. Für Autofahrende bedeutet dies nach Angaben des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie eine dauerhafte Preiserhöhung für Benzin und Diesel: etwa vier bis fünf Cent mehr pro Liter.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt. Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis aus. Dieser kostet knapp 23 Euro, ist allerdings auch nur sechs Jahre gültig.

Führerscheinprüfungen werden teurer

Bereits Mitte Dezember wurde eine neue Gebührenordnung beschlossen, die auch die Kosten für Führerscheinprüfungen um 11 Prozent steigen lässt. Sobald sie in Kraft tritt, erhöht sich die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssen Prüflinge inzwischen 130 Euro zahlen, statt wie bisher zirka 117.

Neue Regional- und Typenklassen bei der Kfz-Versicherung

Jedes Jahr berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Unfall- und Schadenrisiko für die Autoversicherungen neu. Für viele Autofahrende ändert sich damit der Versicherungsbeitrag. Für 76 Bezirke und rund sechs Millionen Autofahrende verändern sich 2024 die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. In 45 Bezirken und etwa 3,8 Millionen Kfz-Besitzende steigen die Einstufungen. 31 Bezirke mit etwa 2,2 Millionen Autofahrenden profitieren von einer besseren Einstufung. Für 336 Bezirke mit etwa 36,4 Millionen Versicherten ändert sich hier nichts. Etwa 3,7 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte profitieren künftig von besseren Einstufungen, für rund 3,3 Millionen Versicherte wird es teurer.

Die neue unverbindliche Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) besagt, dass rund 5,4 Millionen Autofahrende in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen profitieren und dass für 7,4 Millionen künftig höhere Einstufungen gelten. Für 70 Prozent, bzw. rund 29,4 Millionen Autofahrende bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.

mid/jub

Scheuer entkommt Klage wegen Maut-Debakel: Bund verzichtet auf rechtliche Schritte und 243 Millionen Euro

Der Bund verzichtet auf eine Klage gegen Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen der gescheiterten Pkw-Maut. Das teilte das Verkehrsministerium am Donnerstag mit. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten rät demnach aufgrund der “komplexen und nicht eindeutigen Rechtslage” von einer Klage ab.

Die Gutachter kämen zu dem Schluss, “dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis entsprechend § 280 Absatz 1 Satz 1 BGB in Betracht komme”, der Anspruch aber aufgrund eines “ganz erheblichen Prozessrisikos” in seiner Durchsetzbarkeit zu bezweifeln sei. “Im Ergebnis raten die Gutachter von einer Klage ab”, so das Verkehrsministerium. Das Ministerium folge dieser Empfehlung, “auch um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden”.

Die politische Verantwortlichkeit des Bundesministers a. D. bleibe jedoch “unbestritten”. Das Gutachten war vom amtierenden Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) im Juli in Auftrag gegeben worden, um mögliche Haftansprüche gegen seinen Vorgänger zu prüfen. Aufgrund des Scheiterns der Pkw-Maut hatte der Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz an die vorgesehenen Betreiber zahlen müssen.

red

Stadt Ludwigsburg beendet Gratisparken für Elektroautos ab 2024

Ludwigsburg – Die Elektromobilität erlebt in Ludwigsburg einen entscheidenden Wandel, der sich ab dem Jahr 2024 in den Alltag der Elektroautobesitzer auswirken wird. Die Stadt Ludwigsburg hat beschlossen, das bisher kostenfreie Parken für Elektroautos im öffentlichen Straßenraum ab dem 1. Januar 2024 zu beenden, eine Regelung, die bislang Elektrofahrzeugen einen kostenlosen Parkvorteil gewährte.

Diese wegweisende Entscheidung des Ludwigsburger Gemeinderats spiegelt eine Anpassung an die gegenwärtige Entwicklung wider, nachdem bereits vor einem Jahr die Stadt Stuttgart eine ähnliche Regelung eingeführt hatte.

Trotz des bevorstehenden Endes des kostenfreien Parkens betont die Stadt Ludwigsburg weiterhin sein festes Engagement für die Elektromobilität und setzt auf alternative Anreize. Während des Ladevorgangs an öffentlichen Ladesäulen bleibt das Parken für Elektroautos weiterhin kostenfrei. Diese gezielte Maßnahme soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen fördern und gleichzeitig einen zusätzlichen Anreiz für umweltfreundliche Mobilität bieten.

Die Stadt plant darüber hinaus die schrittweise Integration von Elektrofahrzeugen in Carsharing-Dienste. Der Austausch konventioneller Fahrzeuge durch umweltfreundliche E-Autos soll die nachhaltige Mobilität in Ludwigsburg weiter stärken.

Ein weiterer Schlüsselaspekt der Strategie ist der kontinuierliche Ausbau der Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Ludwigsburger Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Lademöglichkeiten für ihre Elektrofahrzeuge nutzen können. Dieser Ausbau soll die Alltagstauglichkeit von Elektroautos weiter verbessern und den Umstieg für die Bevölkerung erleichtern.

Für detaillierte Informationen rund um das Thema Elektromobilität hat die Stadt Ludwigsburg eine eigene städtische Beratungsstelle eingerichtet. Anfragen können unter der E-Mail-Adresse emobilitaet@ludwigsburg.de gestellt werden.

red/ag

Wie sauber sind Elektroautos ? Neue Studie wirft Schatten auf die E-Mobilitäts-Euphorie

Ein entscheidender Baustein der Energie- und Verkehrswende stellt zweifelsohne die Elektromobilität dar. Dennoch wird die anfängliche Euphorie über die ökologischen Vorteile der Elektrofahrzeuge durch eine aktuelle Untersuchung der VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gedämpft. Die Erkenntnis ist ernüchternd: Erst ab einer Fahrleistung von 90.000 Kilometern übertrumpfen Elektroautos der Kompaktklasse in puncto Klimabilanz ihre konventionellen Verbrenner-Kollegen.

Das interdisziplinäre Expertenteam hat Elektroautos, Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb sowie Benziner und Diesel miteinander verglichen. Die Langzeitbetrachtung zeigte aber auch, dass bei einer Laufleistung von 200.000 Kilometern Stromer und Hybride am besten abschneiden. Dass der Durchbruch in der Ökobilanz vergleichsweise spät eintrete, liege an der Ressourcen-intensiven Herstellung der E- und Hybrid-Antriebe. Stichwort: CO2-Rucksack.

Ein Problem sei auch, dass die Batterieproduktion hauptsächlich in Asien stattfinde. Vor diesem Hintergrund plädiert die VDI-Gesellschaft Fahrzeug und Verkehrstechnik für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Aufbau einer grünen Batterieproduktion in Deutschland. Wichtig sei aber auch die Herstellung umweltfreundlicher Kraftstoffe für Bestandsfahrzeuge.

Würde man nur noch Strom aus erneuerbaren Energien für den Fahrzeugantrieb nutzen, könnten E-Autos laut Studie bald schon nach 60.000 Kilometern umweltfreundlicher sein als Benziner oder Diesel. Vonnöten sei neben der grünen Batterieproduktion auch ein besseres Batterie-Recycling als gegenwärtig der Fall.

mid/wal

Plötzlicher Stopp des Umweltbonus: Käufer von 60.000 E-Fahrzeugen betroffen

Vom plötzlichen Stopp des Umweltbonus sind rund 60.000 E-Fahrzeuge betroffen. Das hat eine aktuelle Blitzumfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ergeben, die am 18. und 19. Dezember 2023 im markengebundenen Fabrikatshandel durchgeführt wurde. Hochgerechnet ergeben die Zahlen, dass in diesem Jahr rund 30.000 E-Fahrzeuge verkauft sind und bis zum Jahresende zur Auslieferung anstehen. Für weitere rund 30.000 E-Fahrzeuge sind ebenfalls schon Kaufverträge abgeschlossen, eine Zulassung ist aber erst im Jahr 2024 zu erwarten.

Inzwischen haben zahlreiche Hersteller nach dem plötzlichen Aus für die staatliche Förderung von Elektroautos angekündigt, ihren Kunden zur Seite zu treten. So haben nach Stellantis, Mercedes-Benz, Nissan, Smart, Subaru, Toyota und VW auch BYD, MG, Mazda, Hyundai, Kia, Seat und Skoda erklärt, die wegfallende Kaufprämie selbst zu zahlen, allerdings bestehen Unterschiede in Bezug auf Höhe und Dauer.

“Wir sehen ja ganz aktuell, dass fast alle Hersteller und Importeure in die Bresche springen und den Kundinnen und Kunden jetzt auch den staatlichen Anteil des Umweltbonus zumindest für Zulassungen bis zum 31. Dezember 2023 gewähren wollen”, sagt ZDK-Präsident Arne Joswig.

Dafür sei man sehr dankbar. Es könne aber nicht sein, dass Hersteller und Handel durch den Überfall-Förderstopp der Regierung unter Druck gesetzt würden und im Sinne der Kunden gezwungen sei, ihn zu korrigieren. Das Vertrauen in eine nachvollziehbare und rationale Politik der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität sei massiv beschädigt worden. Die Politik müsse gangbare und verlässliche Wege aufzeigen, um zumindest noch in die Nähe des postulierten Ziels von 15 Millionen E-Fahrzeugen bis 2030 zu gelangen.

mid/asg

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