Deutschlands wertstabilste SUVs und Pkws: Diese Modelle führen die Liste an

Seit mittlerweile zwei Jahrzehnten durchforstet “Schwacke” den deutschen Automobilmarkt auf der Suche nach den “Wertmeistern”. In Zusammenarbeit mit Auto Bild werden alljährlich die herausragendsten Fahrzeuge in dreizehn verschiedenen Kategorien ermittelt, angefangen bei Kleinstwagen bis hin zur Luxusklasse. Dabei werden sowohl aktuelle Modelle als auch historische Fahrzeuge unter die Lupe genommen, um deren voraussichtliche Restwerte zu prognostizieren.

Mehr als 50.000 Pkw-Modelle, darunter aktuelle Modelle und solche aus vergangenen Jahren, waren diesmal Gegenstand der Bewertung. Die Experten von Schwacke stützen ihre Vorhersagen auf umfangreiche Daten, die aus mehr als 1,3 Millionen monatlichen Marktbeobachtungen resultieren. Dabei fließen zahlreiche Kriterien in die Bewertung ein, darunter das Produktkonzept, die Qualität, das Design, die Preise und Betriebskosten sowie die Produktzyklen der jeweiligen Modelle.

in der Klasse der mittleren SUVs trat in diesem Jahr der Range Rover Velar in der Modellvariante Dynamic SE P250 mit einem 184 kW/250 PS starken Benzinmotor zur Bewertung an. Der Neupreis dieses Modells inklusive Sonderausstattung lag bei 82.860 Euro. Nach vier Jahren und einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern ermittelten die Experten einen Wertverlust von 26.200 Euro.

Diese Leistung ermöglichte es dem Range Rover Velar, sich mit einem prognostizierten Restwert von 68,4 Prozent den Titel “Wertmeister 2023” in der Kategorie der mittleren SUVs zu sichern. Damit übertraf er die Konkurrenz und setzte sich vor Modelle wie den Mercedes GLC Coupe 300 d 4Matic 9G-Tronic (AMG Line Advanced) mit einem Restwert von 65,7 Prozent und den Genesis GV70 2.5T AWD AT8 (Luxury Line) mit einem Restwert von 64,5 Prozent auf den Plätzen zwei und drei.

Von Kleinstwagen bis Elektroautos: Diese 13 Fahrzeugklassen bieten den geringsten Wertverlust bei Neuwagen:

Dieser Inhalt wird präsentiert von Autovista24 / Screenshot Schwacke.de

>Mehr Infos zum Thema “Wertmeister” gibt es hier<

red

Winterreifen – Ja oder Nein: Darum sollten Autofahrer jetzt dringend handeln

Wenn die Temperaturen sinken und der Winter naht, wird die Bedeutung von sicherem Fahren auf schneebedeckten, vereisten oder nassen Straßen besonders deutlich. In dieser Jahreszeit sind Winterreifen die klare Empfehlung, um den nötigen Grip zu gewährleisten. Viele Autofahrer stellen sich jedoch die Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Reifen zu wechseln? Die Antwort auf diese Frage kann am besten in Absprache mit erfahrenen Reifenspezialisten in Werkstätten oder Service-Stationen gefunden werden.

Der richtige Zeitpunkt des Reifenwechsels

Eine bekannte Faustregel lautet: “Von Oktober bis Ostern” – in diesem Zeitraum sollten Winterreifen verwendet werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Dieser Reifenwechsel dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern kann auch gesetzlich vorgeschrieben sein. Bei winterlichen Straßenbedingungen, wie Schnee und Eis, kann es in einigen Regionen Deutschlands eine situative Winterreifenpflicht geben.

Matsch + Schnee

Wichtig ist dabei, dass die Winterreifen das Schneeflockensymbol “Three Peak Mountain Snow Flake” (3PMSF) auf der Reifenflanke tragen müssen. Das früher gebräuchliche M+S-Logo (“Matsch + Schnee”) ist seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr ausreichend – diese Regel gilt auch für Ganzjahresreifen.

Das Bußgeld

Fahrzeuge, die bei winterlichen Bedingungen ohne die entsprechende Kennzeichnung unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Bei der Wahl zwischen Winter- und Ganzjahresreifen spielt auch das persönliche Fahrprofil eine entscheidende Rolle. Wenn die Fahrziele überwiegend auf gut gepflegten Straßen liegen und Alpenpässe, das Allgäu oder die deutschen Mittelgebirge vermieden werden, können Ganzjahresreifen eine praktikable Option sein.

Der richtige Grip

Der Winter bringt nicht nur Kälte, sondern auch Herausforderungen für Autofahrer mit sich, darunter Schnee, Eis und Nässe. Um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen, sind Winterreifen mit ausreichend Grip entscheidend. Eine weitere Faustregel besagt, dass es spätestens Zeit für neue Winterreifen ist, wenn das Profil weniger als vier Millimeter beträgt. Ein einfacher Messtipp: Der silberne Rand einer 2-Euro-Münze ist genau vier Millimeter breit und kann als Referenz verwendet werden.

Der Versicherungsaspekt

Im Falle eines Unfalls auf winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Fahrzeug, das nur mit Sommerreifen ausgestattet ist, können sowohl der Fahrer bzw. der Fahrzeughalter als auch der Geschädigte Probleme mit ihrer Kfz-Versicherung haben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich die Kosten für Ansprüche der Geschädigten, jedoch kann der Versicherte mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden. Darüber hinaus werden Schäden am eigenen Fahrzeug möglicherweise nur teilweise oder überhaupt nicht von der Kaskoversicherung übernommen.

Für den Geschädigten kann es ebenfalls problematisch sein, wenn das Fahrzeug des Unfallverursachers mit ungeeigneten Reifen ausgestattet ist. Wenn beispielsweise nachgewiesen werden kann, dass der Bremsweg aufgrund fehlender Winterreifen länger war, kann dem Unfallopfer eine Mithaftung drohen. In diesem Fall übernimmt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers nur einen Teil der Kosten.

red

 

Was ist ein Neuwagen? Rechte und Unterschiede bei Neuwagen, Vorführwagen und Tageszulassungen

Beim Kauf eines Neuwagens erwartet man ein fabrikneues Fahrzeug in perfektem Zustand, begleitet von der vollen Laufzeit der Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung. Doch was ist mit Autos, die bereits längere Zeit beim Händler stehen oder möglicherweise eine Tageszulassung hatten? Der Auto Club Europa (ACE) klärt den Begriff “Neuwagen” und informiert über Ihre Rechte nach dem Kauf eines scheinbar nicht mehr ganz neuen “Neufahrzeugs”.

Ein Neuwagen ist ein Fahrzeug, das fabrikneu ist, keine Vorbesitzer hatte und sich in tadellosem Zustand befindet. Der Begriff “fabrikneu” bedeutet, dass zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate vergangen sind, während dieser Zeit kein Modellwechsel seitens des Herstellers stattgefunden hat und keine Mängel durch die Standzeit beim Händler entstanden sind. In anderen Worten: Wenn ein Auto nach seiner Fertigung elf Monate im Autohaus steht, ohne Schaden zu nehmen, kann es immer noch als Neuwagen verkauft werden, solange es keinen technisch neueren Nachfolger gibt.

Jedoch gilt ein Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen, wenn der Kaufvertrag mehr als ein Jahr nach der Herstellung abgeschlossen wird. Ebenso wird das Auto nicht mehr als Neuwagen betrachtet, wenn der Hersteller bis zum Kaufzeitpunkt wesentliche Veränderungen an der Ausstattung oder Konfiguration dieses Modells vorgenommen hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn in das ansonsten identische Modell bei den aktuellen Produktionen ein größerer Tank eingebaut wurde.

Auch leichte Gebrauchsspuren wie Kratzer, kleine Dellen und Abschürfungen am Auto können ausreichen, um es nicht mehr als Neuwagen zu bezeichnen, wie aus einem entsprechenden Rechtsurteil hervorgeht. Ein Ausstellungsfahrzeug wird folglich nicht als Neuwagen betrachtet, da es zu Demonstrationszwecken genutzt wurde und von Interessenten berührt und besichtigt werden konnte.

Es ist normal, dass Neuwagen bis zu zehn Kilometer auf dem Tacho haben. Fahrzeuge mit einer Kilometeranzeige von 0 sind selten und können auftreten, wenn der Tacho entweder zurückgesetzt wurde oder bei der Auslieferungsinspektion des Autohauses aktiviert wurde. Jedes Auto legt bereits vor der Auslieferung eine gewisse Strecke zurück, sei es durch Transport oder abschließende Kontrollen.

Grundsätzlich gilt ein Auto als Gebrauchtwagen, sobald es bei der Kfz-Zulassungsstelle registriert wurde und somit einen Vorbesitzer hatte. Auch Vorführwagen dürfen nicht als Neuwagen verkauft werden, da sie bereits auf den Händler zugelassen und in der Regel für Probefahrten von Kunden genutzt wurden. Ein fabrikneues Fahrzeug, das bereits auf den Händler zugelassen wurde und mehr als zehn Kilometer auf dem Tacho hat, wird als Vorführwagen betrachtet.

Fahrzeuge, die weniger als zehn Kilometer auf dem Tacho haben und nur für kurze Zeit auf den Händler zugelassen wurden, werden als Tageszulassungen bezeichnet. Obwohl ein solches Fahrzeug formal gesehen einen Vorbesitzer hat, wird es in der Regel als Neuwagen betrachtet, vorausgesetzt, zwischen der Zulassung und dem Verkauf sind nicht mehr als 12 Monate vergangen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Tageszulassung je nach Hersteller Auswirkungen auf die Laufzeit der Herstellergarantie haben kann. Wenn nach der Tageszulassung Monate bis zum Verkauf verstreichen, kann die Garantiefrist um diesen Zeitraum verkürzt sein. Dies sollte in den Garantiebedingungen nachgelesen oder direkt mit dem Hersteller geklärt werden. Fahrzeuge mit Tageszulassungen müssen außerdem nicht nach drei Jahren, sondern bereits nach zwei Jahren zur Hauptuntersuchung (HU).

Ein weiterer Aspekt sind die vorgeschriebenen Wartungsintervalle: Das Datum der Erstzulassung kann bestimmen, wann die Erstinspektion durchgeführt werden muss, während die Laufleistung häufig für die anstehenden Folgeinspektionen relevant ist. Diese Herstellervorgaben sollten individuell überprüft werden.

Die Unterscheidung zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen kann nicht nur für die Laufzeit der Herstellergarantie, sondern auch für die gesetzliche Gewährleistung von Bedeutung sein. Während die Gewährleistungsfrist für Neuwagen in der Regel zwei Jahre beträgt, kann sie bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden.

Wenn sich nach dem Kauf eines als “fabrikneu” verkauften Fahrzeugs herausstellt, dass es nicht im eigentlichen Sinn ein Neuwagen ist, kann der Käufer seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Dazu gehören Minderung – also eine Preissenkung aufgrund eines Mangels – ebenso wie der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Forderung von Schadensersatz.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Garantiebestimmungen beim Kauf eines Neuwagens oder eines vermeintlichen Neufahrzeugs zu überprüfen, um Ihre Rechte und Ansprüche im Falle von Problemen oder Mängeln zu verstehen. Informieren Sie sich über die Herstellergarantie und die gesetzliche Gewährleistung, um sicherzustellen, dass Sie den gewünschten Schutz und die Sicherheit erhalten, die Sie bei einem Neuwagenkauf erwarten.

Mit diesem Verständnis können Sie sicherstellen, dass Sie beim Kauf eines Autos, sei es ein echter Neuwagen, ein Vorführwagen oder eine Tageszulassung, Ihre Rechte kennen und im Falle von Problemen angemessen reagieren können. Ein sorgfältiger Blick auf die Vertragsbedingungen und eine Klärung von Unklarheiten mit dem Verkäufer oder Hersteller können Ihnen helfen, Ihr Fahrzeug ohne unerwünschte Überraschungen zu genießen.

red

Was tun bei einem Wildunfall im Herbst ?

Mit dem Herbst steigt die Gefahr von Wildwechsel auf Straßen. erheblich Wenn plötzlich ein Reh, ein Wildschwein oder ein Fuchs auf der Fahrbahn auftaucht, kann eine Kollision leider manchmal unvermeidbar sein. In solchen Situationen sollten Sie niemals gefährliche Ausweichmanöver unternehmen, da das Risiko, in den Gegenverkehr zu geraten oder gegen einen Baum zu fahren, zu hoch ist. Stattdessen sollten Sie die folgenden Schritte befolgen, wie sie vom Auto Club Europa (ACE) empfohlen werden:

Was zu tun ist:

  1. Warnblinker anschalten und Warnweste anlegen: Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein und ziehen Sie eine Warnweste an, um sich sichtbar zu machen.
  2. Unfallstelle absichern: Versuchen Sie, die Unfallstelle abzusichern, indem Sie Warndreiecke aufstellen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Wichtig dabei ist, Ruhe zu bewahren.
  3. Polizei benachrichtigen: Rufen Sie die Polizei über die Notrufnummer 112 an, um den Wildunfall zu melden. Die Polizei wird den zuständigen Jäger informieren.
  4. Wildunfallbescheinigung: Lassen Sie sich von der Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Diese wird als Nachweis für Ihre Versicherung benötigt.
  5. Versicherung kontaktieren: Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Wildunfall. Schäden am Fahrzeug können über die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.
  6. Autoclub informieren (falls erforderlich): Wenn Ihre Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise abdeckt, kann der ACE nach einem Zusammenstoß mit Haar- oder Federwild eine Beihilfe von bis zu 300 Euro für die Reparatur Ihres Fahrzeugs gewähren. Stellen Sie sicher, dass Sie die Rechnung, die Wildunfallbescheinigung und einen Nachweis der Versicherung über Erstattung oder Selbstbeteiligung bereithalten.

Was zu vermeiden ist:

  1. Verletztes Wild niemals anfassen oder verfolgen: Verletzte Tiere könnten panisch reagieren und Menschen verletzen. Halten Sie Sicherheitsabstand.
  2. Tote Tiere nie ohne Handschuhe anfassen: Das Berühren toter Tiere ohne Schutzhandschuhe kann gesundheitliche Risiken bergen, wie Parasitenbefall oder Infektionen.
  3. Wildtiere nicht mitnehmen: Nehmen Sie niemals Wildtiere mit, die bei einem Unfall verletzt oder getötet wurden. Dies könnte rechtliche Konsequenzen wegen Jagdwilderei nach sich ziehen.

red

 

Änderungen in 2024: Was Autofahrer jetzt wissen müssen – Vom Führerscheintausch über Plaketten bis zu Förderungen

Das Jahr 2024 wird für Autobesitzer in Deutschland zu einem Wendepunkt, da eine Vielzahl bedeutender Veränderungen und Pflichten bevorsteht. Zeit, einen Blick auf die anstehenden Neuerungen zu werfen, die die Art und Weise, wie wir uns auf deutschen Straßen fortbewegen, maßgeblich beeinflussen werden. Hier ist ein Ausblick auf das, was im kommenden Jahr auf Autofahrer zukommt:

1. Neue Farbe für die HU-Plakette 2024 Ab dem Jahr 2024 erhalten Fahrzeuge, die zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorgeführt werden, eine blaue Plakette, sofern sie die Kontrolle erfolgreich bestehen. Die nächste HU ist dann erst zwei Jahre später erforderlich, im Jahr 2026. Für Neufahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen gilt eine Dreijahresfrist, und die Plakette trägt die Kennzeichnung “27” in Gelb.

2. Führerschein-Umtausch: Neue Dokumente für bestimmte Geburtsjahrgänge Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis spätestens 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, ihre veralteten “Lappen” – die rosa oder grauen Papierführerscheine – gegen moderne Scheckkarten-Führerscheine auszutauschen. Nach diesem Datum müssen diejenigen, die noch immer mit den alten Dokumenten unterwegs sind, mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen und den neuen Führerschein bei der Polizei vorzeigen. Der erneuerte Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und ist für 25 Euro erhältlich.

3. Neue Assistenzsysteme werden zur Pflicht Um die Sicherheit von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern weiter zu erhöhen, werden verschiedene neue Assistenzsysteme verpflichtend. Diese beinhalten fortschrittliche automatische Notbremsassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten, intelligente Geschwindigkeitsassistenten und weitere Funktionen, darunter Müdigkeitswarner, Rückfahrassistenten, Abbiegeassistenten, Kollisionswarner, die Aufzeichnung von Daten bei Unfällen (Blackbox), Notbremsleuchten und erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche. Diese Systeme sind bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte Fahrzeugmodelle verpflichtend und werden ab dem 7. Juli 2024 in allen neu zugelassenen Pkw zur Pflicht.

4. Reduzierte E-Auto-Förderung Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Privatpersonen für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro Förderung vom Bund. Die Hersteller steuern zusätzlich 1.500 Euro bei. Die Förderung richtet sich nach dem Datum des Förderantrags, und der Fördertopf wird auf 810 Millionen Euro reduziert.

5. Neue Runde der Wallbox-Solarförderung Nachdem die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen im September 2023 aufgrund der großen Nachfrage vorzeitig beendet wurde, wird sie im Jahr 2024 erneut mit einem Budget von 200 Millionen Euro aufgelegt. Diese Förderung richtet sich an Besitzer von Elektroautos, die eine Solaranlage auf ihrem Eigenheim installieren und diese zur Stromversorgung ihres Elektrofahrzeugs nutzen.

6. Überarbeitung der Führerscheinregelungen in Diskussion Derzeit werden neue Richtlinien für den Führerschein diskutiert. Vorschläge reichen von Gewichtsbegrenzungen für Fahrzeuge von Fahranfängern bis zu verstärkten Untersuchungen für ältere Fahrer. Obwohl noch keine endgültige Entscheidung gefällt wurde, könnte bis Ende 2023 eine Entscheidung erwartet werden.

7. Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 13 Millionen Fahrzeuge in Deutschland in neue Typklassen eingestuft. Etwa 7,4 Millionen Fahrzeuge erhalten dabei höhere Einstufungen im Vergleich zum Vorjahr, während etwa 5,4 Millionen Autos in niedrigere Klassen wechseln. Diese Änderungen können sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken, führen jedoch nicht automatisch zu höheren oder niedrigeren Kosten. Die neuen Einstufungen gelten in der Regel ab dem 1. Januar 2024 für bestehende Verträge.

8. CO2-Steuer steigt: Höhere Spritpreise möglich Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Sie steigt von 30 auf 40 Euro pro Tonne an. Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet damit, dass Benzin und Diesel für Autofahrer dadurch im Schnitt rund drei Cent pro Liter teurer werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Spritpreise und den Alltag der Autofahrer haben.

Das kommende Jahr bringt also eine Vielzahl von Änderungen und Pflichten für Autofahrer in Deutschland mit sich. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen und Fristen zu informieren, um eventuelle Strafen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

red

Deutsche Pkw-Neuzulassungen im September nahezu stabil

Flensburg – Im September verzeichnete Deutschland eine minimale Abnahme bei den Pkw-Neuzulassungen. Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wurden insgesamt 224.502 neue Pkw zugelassen, was einem Rückgang von nur 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht.

Das KBA gab bekannt, dass die Anzahl der gewerblichen Neuzulassungen um 5,7 Prozent zugenommen hat, wobei ihr Anteil 66,9 Prozent betrug. Im Gegensatz dazu gingen private Neuzulassungen im Berichtsmonat um 10,3 Prozent zurück.

Obwohl das Segment der SUVs im September einen Rückgang von 3,9 Prozent verzeichnete, bleibt es mit einem Anteil von 30,3 Prozent das stärkste Segment auf dem Markt. Die Neuwagen der Kompaktklasse erreichten einen Anteil von 16,1 Prozent, was einem Anstieg von 1,0 Prozent entspricht. Sie wurden von den Kleinwagen mit einem Anteil von 13,4 Prozent gefolgt, die um 7,0 Prozent zunahmen.

Die Geländewagen erreichten einen Marktanteil von 12,5 Prozent, was einem Anstieg von 9,8 Prozent entspricht. Die Wohnmobile machten 1,9 Prozent der Neuzulassungen aus und verzeichneten einen Anstieg von 8,1 Prozent. Die Oberklasse-Fahrzeuge erreichten einen Anteil von 1,0 Prozent, was einem Anstieg von 16,4 Prozent entspricht. Mini-Vans, die einen Anteil von 0,8 Prozent ausmachen, verzeichneten mit einem Anstieg von 27,5 Prozent den größten Zuwachs.

Die Segmente Großraum-Vans mit einem Anteil von 1,8 Prozent und Sportwagen mit einem Anteil von 0,9 Prozent verzeichneten hingegen die stärksten Rückgänge.

In Bezug auf die Antriebsarten wurden 31.714 Elektro-Neuwagen zur Zulassung gebracht, was einem Rückgang von 28,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Ihr Anteil betrug 14,1 Prozent. Es wurden 73.178 Pkw mit hybriden Antrieben zugelassen, was einem Anstieg von 6,9 Prozent entspricht. Darunter befanden sich 15.383 Plug-in-Hybride, deren Anzahl um 45,7 Prozent zurückging und deren Anteil bei 6,9 Prozent lag.

78.979 Pkw waren mit einem Benzinantrieb ausgestattet, was einem Anstieg von 9,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, und ihr Anteil betrug 35,2 Prozent. 39.900 neu zugelassene Diesel-Neuwagen führten zu einem Anstieg von 4,6 Prozent und einem Anteil von 17,8 Prozent.

Außerdem wurden 666 flüssiggasbetriebene Pkw zur Neuzulassung gebracht, was einem Rückgang von 47,7 Prozent entspricht, sowie 59 Pkw mit Erdgasantrieb, was einem Rückgang von 62,9 Prozent entspricht.

Der durchschnittliche CO2-Ausstoß stieg um 12,4 Prozent auf 119,8 g/km.

Im Nutzfahrzeugmarkt stiegen die Neuzulassungen von Lastkraftwagen um 10,8 Prozent. Sattelzugmaschinen verzeichneten einen Anstieg von 8,7 Prozent, während Zugmaschinen insgesamt einen Rückgang von 4,6 Prozent verzeichneten.

Die Neuzulassungen von Kraftomnibussen gingen um 26,5 Prozent zurück, während die Neuzulassungen von Sonstigen Kraftfahrzeugen (Kfz) um 24,4 Prozent abnahmen. Die Kraftrad-Neuzulassungen verzeichneten ebenfalls einen Rückgang von 12,5 Prozent.

Insgesamt wurden 272.322 Kraftfahrzeuge (Kfz) (-0,5 Prozent) und 22.015 Kfz-Anhänger (-11,7 Prozent) neu zugelassen.

Auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt verzeichneten Krafträder (+8,7 Prozent), Pkw (+4,8 Prozent) und Lastkraftwagen (+4,3 Prozent) ein positives Wachstum. Zugmaschinen insgesamt (-6,2 Prozent), darunter Sattelzugmaschinen (-8,5 Prozent), wurden weniger nachgefragt.

Insgesamt stieg die Zahl der Besitzumschreibungen von Kfz um 4,8 Prozent auf 584.470 Fahrzeuge. 34.696 Kfz-Anhänger wechselten den Halter, was einem Rückgang von 4,6 Prozent im Vergleich zum September 2022 entspricht.

red

Neuer Mercedes-AMG C 63 S E Performance: 680 PS für ultimative Performance

Stuttgart/Affalterbach – Der neue Mercedes-AMG C 63 S E Performance ist ab sofort bestellbar. Der Verkaufspreis startet bei 114.887,96 Euro Brutto für die Limousine und 116.672,96 Euro Brutto für das T-Modell.

Die kombinierte Systemleistung beträgt 500 kW/680 PS, das kombinierte maximale Systemdrehmoment 1.020 Nm. Je nach Fahrprogramm boostet der Elektromotor situativ Leistung und Drehmoment zu – für ein komfortables oder leistungsorientiertes Fahrgefühl. Auch rein elektrisches Fahren ist möglich. Der elektrische Antriebsstrang und die High Performance Batterie mit 400 Volt Spannung sind AMG-exklusive Eigenentwicklungen.

Zur Serienausstattung gehören der vollvariable Allradantrieb AMG Performance 4MATIC+ mit Drift Mode, die aktive Hinterachslenkung und acht AMG Fahrprogramme. Hinzu kommen 20 Zoll große AMG-Leichtmetallräder mit Mischbereifung, das MBUX Infotainmentsystem mit AMG-spezifischen Funktionen und Anzeigestilen sowie das AMG Performance Lenkrad mit AMG Lenkradtasten.

Die Sonderausstattung “F1 Edition” ist für Limousine und T-Modell ein Jahr lang ab Verkaufsstart erhältlich. Sie kostet 17.612 Euro und vereint zahlreiche Einzeloptionen mit einem exklusiven Look. Dieser ist vom Motorsport inspiriert. Auffälliges Erkennungsmerkmal ist die Lackierung in Manufaktur Alpingrau Uni. Rote Zierlinien an den Seiten sowie an Front- und Heckschürze setzen weitere Farbakzente. Die 20-Zoll AMG Schmiederäder im 5 Doppelspeichen-Design sind schwarz matt lackiert.

Das AMG Aerodynamik-Paket verbessert die Fahreigenschaften bei hohen Geschwindigkeiten, so der Hersteller. Zu den Aerodynamik-Elementen gehören der größere Frontsplitter, die neu gestalteten Verkleidungen der Längsträger und das zusätzliche Diffusorbrett. Die Abrisskante auf dem Kofferraumdeckel ist der Limousine vorbehalten. Die AMG Night-Pakete I und II verstärken ebenfalls den vom Motorsport inspirierten Auftritt der “F1 Edition”.

Das Interieur ist vom Kontrast aus Schwarz und Rot geprägt. Die AMG Performance Sitze sind mit Leder Exklusiv Nappa Schwarz mit roten Ziernähten und geprägten AMG Wappen in den vorderen Kopfstützen bezogen. Hinzu kommen rote Sicherheitsgurte und AMG Zierelemente in Carbon mit rotem Faden.

mid/jub

Was ist mein Auto noch wert? Preisrückgang bei Gebrauchtwagen im September

Die Preise für Gebrauchtwagen erreichten im September den tiefsten Stand dieses Jahres. Wie aus dem aktuellen Gebrauchtwagen-Preis-Index (AGPI) des Online-Automarktes AutoScout24 hervorgeht, kostete ein Gebrauchtwagen in diesem Monat durchschnittlich 27.884 Euro und damit 0,9 Prozent weniger als noch im August.
Deutlicher wird der Trend im Vergleich zum März, als die Preise noch auf Höchststand waren: Seitdem haben sie sich um 4,4 Prozent reduziert. Verbraucher gaben damit im September durchschnittlich rund 1.300 Euro weniger für einen Gebrauchten aus als noch im Februar.

“Traditionell ziehen die Preise für Gebrauchtwagen nach dem Ende der Ferienzeit im September an, doch scheinen diese saisonalen Effekte aktuell vorerst auszubleiben”, sagt Stefan Schneck, Vertriebschef Deutschland bei AutoScout24. Offenbar würden sich die überwundenen Engpässe bei der Produktion von Neuwagen mittlerweile auch auf den Gebrauchtwagenmarkt auswirken. Hierdurch erhöhten sich nun auch bei den Gebrauchtwagenhändlern die Bestände. Da die Nachfrage nur bedingt mit dem wachsenden Angebot Schritt halten könne, gingen die Preise zurück.

Preisabschläge waren im September über alle Antriebsarten hinweg zu beobachten. Deutlich rückläufig waren erneut gebrauchte E-Autos (Durchschnittspreis: 33.408 Euro) und Hybridfahrzeuge (38.535 Euro), die sich jeweils um 1,3 Prozent verbilligten. Aber auch Verbrenner waren im September günstiger zu haben als im Vormonat: Der Durchschnittspreis für Diesel ging um 0,8 Prozent auf 29.181 Euro zurück, der von Benzinern um 0,7 Prozent auf 25.689 Euro.

Auch Erdgasfahrzeuge (CNG) waren deutlich günstiger abgegeben und kosteten mit durchschnittlich 15.382 Euro 1,3 Prozent weniger als noch im Vormonat. Autos mit LPG-Antrieb verloren im September mit 0,6 Prozent am wenigsten an Wert und wurden im Schnitt für 18.701 Euro gehandelt.

Auch beim Blick auf die Fahrzeugsegmente zeigt der AGPI vor fast jeder Kategorie ein rotes Minuszeichen. Vor allem teurere Gebrauchte standen im September unter Preisdruck. So gaben Modelle der Oberklasse (64.477 Euro) mit 2,4 Prozent am deutlichsten nach, aber auch Fahrzeuge der Oberen Mittelklasse waren im September um 1,6 Prozent günstiger zu haben und kosteten im Schnitt 32.483 Euro.

Preisabschläge verzeichneten zudem die SUV, die sich um 1,1 Prozent auf durchschnittlich 35.315 Euro verbilligten. Bei den Altersklassen sparten Verbraucher vor allem bei Fahrzeugen zwischen 20 und 30 Jahren: Die Youngtimer verbilligten sich um 2,7 Prozent und kosteten im September durchschnittlich 8.039 Euro. Stabil blieben die Preise hingegen vor allem bei fünf bis zehn Jahre alten Fahrzeugen (22.277 Euro) und Modellen zwischen 10 und 20 Jahren (10.148 Euro).

Der Preisdruck im September ist überraschend, denn die Nachfrage nach Gebrauchtwagen stieg in diesem Monat – und das bei einem leicht rückläufigen Angebot. Mit einem Plus von 19 Prozent nahmen vor allem die Kundenanfragen für Elektrofahrzeuge deutlich zu. Aber auch Modelle mit CNG- (+13 Prozent) und Hybrid-Antrieben (+4,8 Prozent) wurden gesucht.

Während die Nachfrage bei Benzinern um 1,1 Prozent stieg, blieb sie bei Selbstzündern weitestgehend stabil (+0,3 Prozent). Weniger Interesse hatten die Kunden im September lediglich an LPG-Fahrzeugen (-9,6 Prozent). Das Angebot ging über alle Segmente hinweg zurück, am deutlichsten bei LPG-Modellen (-12 Prozent) und bei Hybrid- (-4,7 Prozent) sowie bei E-Autos (-4,2 Prozent).

mid/asg/red

Kfz-Werkstatt-Stundensatz 2023: Preisvergleich in deutschen Städten

Stuttgart – In München schlägt die Autoreparatur mit durchschnittlich 174,50 Euro pro Stunde am stärksten zu Buche, wie eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung des Autotechnikunternehmens Carly ergab. Diese Studie verglich die Stundenverrechnungssätze und Reparaturkosten von Werkstätten in zwanzig deutschen Städten und zeigte, dass die Preise je nach Standort um bis zu 48 Prozent variieren.

Die Dekra-Stundensätze verdeutlichen, dass auch Hamburg mit 158 Euro pro Stunde für Karosserie-, Lackier- und Mechanikarbeiten zu den teureren Städten gehört. In Wuppertal und Düsseldorf sind die Stundensätze mit 155,90 bzw. 153,50 Euro ähnlich hoch. Auch Essen, eine weitere Stadt in Nordrhein-Westfalen, reiht sich mit 153,40 Euro pro Stunde in diese Kategorie ein. Im Durchschnitt liegen die Stundensätze in deutschen Großstädten bei 148,50 Euro.

In Leipzig können Autobesitzer von einem vergleichsweise günstigen Satz von 126 Euro pro Stunde profitieren, der niedrigste Wert im Vergleich. Dresden folgt knapp dahinter mit 129,10 Euro pro Stunde. In Nordrhein-Westfalen zeigen sich große Unterschiede, wobei Wuppertal, Düsseldorf und Essen zu den teureren Städten gehören, während Münster und Bielefeld mit 133,50 bzw. 135,10 Euro pro Stunde kostengünstigere Alternativen bieten. Auch Bonn reiht sich mit einem Stundensatz von 138,80 Euro in diese Gruppe ein.

Es ist erwähnenswert, dass Stuttgart in dieser Untersuchung auf Platz 8 landet, mit durchschnittlichen Werkstattkosten von 152,17 Euro pro Stunde. Dies macht die baden-württembergische Landeshauptstadt zu einer der etwas preiswerteren Optionen in Deutschland.

Die Kosten für Dienstleistungen wie den Wechsel von Bremsbelägen, Batterien oder Motoröl variieren je nach Stadt. In Frankfurt am Main sind diese Wechsel mit durchschnittlich 462,90 Euro am teuersten, wobei der Ölwechsel mit 359 Euro besonders ins Gewicht fällt.

Auch in Dresden und Köln sollten Autobesitzer tiefer in die Tasche greifen, wobei hier durchschnittlich 446,20 bzw. 425,60 Euro pro Dienstleistung anfallen. Bochum und Essen erheben mit durchschnittlich 407,50 bzw. 406,90 Euro pro Stunde ebenfalls höhere Kosten.

Für Autobesitzer in Essen und Bochum kann sich ein Besuch in Dortmund lohnen, wo durchschnittlich niedrigere Preise von 312,30 Euro pro Stunde veranschlagt werden. Auch Berlin und Leipzig bieten vergleichsweise günstige Werkstattpreise von 329,60 bzw. 344,80 Euro pro Stunde. Insgesamt zählen Hamburg und München zu den teureren Städten, wobei das Wechseln von Bremsbelägen, Batterien oder Motoröl in Hamburg mit durchschnittlich 364,80 Euro pro Dienstleistung vergleichsweise preiswert ist und Hamburg unter die Top Fünf der günstigsten Städte fällt.

Die Ergebnisse dieser Analyse können unter folgendem Link eingesehen werden: Link zur Analyse.

red

Porsche AG feiert einjähriges Börsenjubiläum: Rückblick auf einen Erfolgsweg

Stuttgart – Ein Jahr nach dem Börsendebüt am 29. September 2022 zieht die Porsche AG Bilanz. “Wir können rückblickend sagen: Unser Börsengang war ein voller Erfolg”, sagt Vorstandsvorsitzender Oliver Blume. “Er ist gut für unsere Kunden, unsere Aktionäre und auch unsere Mitarbeiter.”

Mit der größeren unternehmerischen Freiheit und Flexibilität könne man eigene Schwerpunkte setzen. “Zudem können wir schneller und fokussierter agieren”, betont Blume. In einem global dynamischen und herausfordernden Umfeld sei das wichtiger denn je.

Am 29. September 2022 hatten Porsches Vorstandsvorsitzender Blume und sein Stellvertreter Lutz Meschke im Handelssaal der Frankfurter Wertpapierbörse gemeinsam die Börsenglocke geläutet. Es war der nach Marktkapitalisierung größte Börsengang Europas. Nur drei Monate später wurde die Porsche AG im Dezember 2022 im Fast-Entry-Verfahren in den deutschen Leitindex DAX aufgenommen.

In den ersten sechs Monaten 2023 verzeichnete der Sportwagenhersteller ein deutliches Plus beim Konzernumsatz, beim operativen Konzernergebnis und bei den Auslieferungen. “Die Nachfrage nach unseren Sportwagen ist weltweit stark”, berichtet der Porsche-Chef. “Mit der konsequenten Umsetzung unserer Strategie des modernen sportlichen Luxus investieren wir konsequent in unser Produktportfolio, in Innovationen sowie in unser digitales Ökosystem.”

Porsche wolle die Produkte noch besser, noch einzigartiger, noch begehrenswerter machen. Dabei setze man unter anderem auf limitierte Editionen und erweitere das Sonderwunsch-Programm. Das Unternehmen sehe sich für die Zukunft sehr gut aufgestellt – auch beim wichtigen Thema Nachhaltigkeit.

Trotz der weiterhin sehr herausfordernden makroökonomischen Situation bestätigt Porsche seine Prognosen für das laufende Geschäftsjahr und die darauffolgenden Geschäftsjahre: Sofern sich die globale und versorgungstechnische Lage nicht signifikant verschärft, erwartet Porsche zum Ende des Geschäftsjahres 2023 eine operative Konzernumsatzrendite in einer Bandbreite von 17 bis 19 Prozent.

mid/wal/red

 

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