Auto-Boom: Deutschland knackt die 60-Millionen-Rekordmarke

Mit 60.680.636 registrierten Kraftfahrzeugen (Kfz) lag der Fahrzeugbestand in Deutschland am 1. Januar 2024 um +0,9 Prozent über dem Vorjahreswert. Dies ergeben die aktuellen Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).

Ein Bestandszuwachs in Höhe von +1,7 Prozent konnte ebenfalls bei den Kfz-Anhängern (1. Januar 2024: 8.439.848, 1. Januar 2023: 8.299.390) verzeichnet werden. Damit fiel die Bilanz des bundesdeutschen Fuhrparks mit insgesamt 69.120.484 Kfz und Kfz-Anhänger um insgesamt +1,0 Prozent höher aus als am Vorjahresstichtag.

Nordrhein-Westfalen war mit 14.030.376 Kfz und Kfz-Anhängern das Fuhrparkstärkste Bundesland, gefolgt von Bayern mit 12.347.281 Einheiten. Die Personenkraftwagen (Pkw) bildeten mit rund 49,1 Millionen den größten Anteil am Fahrzeugbestand. Gut jeder dritte Pkw war auf eine Fahrzeughalterin zugelassen und damit +0,6 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Rund 88,3 Prozent aller Pkw waren auf private Halter zugelassen.

Der Bestand der Elektro (BEV)-Pkw stieg um +39,1 Prozent auf 1.408.681 Einheiten. Bei den Hybriden zeigte sich mit 2.911.262 Bestands-Pkw ein Plus von 24,5 Prozent, darunter waren 921.886 Plug-in Hybride (+6,6 Prozent). Der Bestand der Pkw mit Diesel- (-2,0 Prozent) und Benzinantrieb (-1,1 Protent) war hingegen rückläufig. Rund 44,4 Millionen Pkw werden mit diesen fossilen Brennstoffen angetrieben. Auch Erdgas- (-4,0 Prozent ) und Flüssiggasantriebe (-4,0 Prozent) waren rückläufig.

Veränderungen im Bestand ergaben sich auch bei den Emissionsklassen. Während die Anzahl der Pkw der Emissionsklasse Euro 6 um +6,9 Prozent auf einen Anteil von 46,1 Prozent anstieg, nahm die Anzahl der Pkw mit den Emissionsklassen 4 und 5 (-7,0 Prozent bzw. -3,9 Prozent) im Vergleich zum 1. Januar 2023 weiter ab.

Die Kompaktklasse war trotz eines Rückgangs von -1,4 Prozent mit einem Anteil von 23,2 Prozent im Bestand weiterhin das stärkste Segment, gefolgt von den Kleinwagen mit einem Anteil von 17,7 Prozent (-0,8 Prozent). Die SUVs verzeichneten mit +11,2 Prozent die deutlichste Steigerung, ihr Anteil betrug 12,2 Prozent. Die Wohnmobile erreichten mit einem Plus von 8,3 Prozent nach den SUVs die zweithöchste prozentuale Steigerung im Bestand, ihr Anteil betrug 1,8 Prozent.

Die deutsche Marke VW war mit 10.243.121 Pkw (+0,4 Prozent ) im Fahrzeugbestand am häufigsten vertreten, bei den Importmarken war es die Marke Skoda mit 2.646.143 Pkw (+3,0 Prozent).

Die Krafträder waren mit 4.992.579 Einheiten die zweitstärkste Fahrzeugklasse (+1,6 Prozent), die Lastkraftwagen (Lkw) wiesen mit +2,7 Prozent den höchsten Anstieg auf.
Das durchschnittliche Alter der Pkw betrug 10,3 Jahre. Der Bestand der Oldtimer mit und ohne Historienkennzeichen insgesamt stieg um +6,7 Prozent auf 846.562 Fahrzeuge.

mid/asg

Blitzer-Warnapps im Auto: So hoch sind die Strafen

Blitzer-Warnsysteme dienen dazu, Verkehrsteilnehmer vor festinstallierten Radargeräten oder Geschwindigkeitskontrollen zu warnen. Diese Systeme nutzen in der Regel GPS-Technologie, um die Position des Fahrzeugs zu bestimmen, und können Informationen über festinstallierte Blitzer in einer Datenbank speichern. Sobald das Fahrzeug sich einem bekannten Blitzer nähert, wird der Fahrer durch visuelle oder akustische Warnungen darauf aufmerksam gemacht.

Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt des Rechtsdienstleisters geblitzt.de, erläutert im Interview, wie Blitzer-Warnsysteme funktionieren, welche Strafen Nutzer befürchten müssen und welche legalen Strategien es gibt, um sich vor Geschwindigkeitskontrollen zu schützen.

Viele Autofahrer denken darüber nach, Blitzer-Warnsysteme zu verwenden, um Bußgelder zu vermeiden. Ist das überhaupt erlaubt?

“Nein, die Verwendung von Blitzer-Warnsystemen ist in Deutschland nicht erlaubt. Es handelt sich dabei um illegale Geräte, die dazu dienen, Geschwindigkeitskontrollen zu umgehen. Solche Systeme können teure Konsequenzen nach sich ziehen.”

Wie funktionieren diese illegalen Blitzer-Warnsysteme?

“Es gibt verschiedene Arten von Blitzer-Warnsystemen, darunter unter anderem Laserstörer und Lichtschranken-Störer. Laserstörer bestehen aus zwei Einheiten: einem Sensor und einem Emitter. Der Sensor registriert beispielsweise die Signale einer Laserpistole. Daraufhin sendet der Emitter eigene Signale, um die Messung der Geschwindigkeit zu stören oder zu blockieren. Der Lichtschranken-Störer wird vor dem Kennzeichen angebracht und verhindert durch Funkstörsignale, dass der Blitzer auslöst. Diese Geräte sind in Deutschland illegal und können zu Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister führen. Auch Warn-Apps, die Fahrer vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind in Deutschland verboten.”

Welche Konsequenzen drohen, wenn Autofahrer dennoch solche Blitzer-Warnsysteme nutzen?

“Wenn ein Fahrer mit illegalen Blitzer-Warnsystemen erwischt wird, kann dies eine Geldbuße von 75 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen. Auch Beifahrer dürfen übrigens keine Warn-Apps verwenden, sofern sich der Fahrer die Warnfunktion der App zu Nutze macht – so wurde es kürzlich vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.”

Wie viele Fahrer nutzen solche Warnsysteme?

“Während 2022 vom Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 2.430.685 Geschwindigkeitsverstöße registriert wurden, die zu Eintragungen in das Fahreignungsregister führten, wurden im gleichen Zeitraum lediglich 2.239 Autofahrer bei der Nutzung von Radarwarngeräten erwischt. Das liegt daran, dass die Behörden die rechtswidrige Nutzung schwer nachweisen können. Die Geräte sind oft gut versteckt und nur schwer zu erkennen. Darüber hinaus darf die Polizei das Wageninnere nicht ohne Anfangsverdacht durchsuchen, was die Entdeckung erschwert. Ich gehe davon aus, dass die Dunkelziffer weitaus höher ist.”

Gibt es legale Alternativen, um sich vor Geschwindigkeitskontrollen zu schützen?

“Ja, es gibt legale Alternativen. Zum Beispiel werden in Verkehrsmeldungen im Radio regelmäßig aktuelle Blitzer-Standorte genannt. Auch Internetportale oder soziale Medien können als zuverlässige Informationsquelle dienen. Es ist auch erlaubt, andere Autofahrer vor Geschwindigkeitskontrollen zu warnen, allerdings nur durch Handzeichen oder Schilder, die Lichthupe darf dazu nicht verwendet werden.”

mid/asg

Größter Wertverlust bei E-Flitzern: Gebrauchte E-Autos im Preissturz

Die Preise für gebrauchte Elektroautos sind deutlich gesunken und werden nach Ansicht von Experten weiter fallen. “Für gebrauchte E-Autos stellen wir den größten Wertverlust unter allen Antriebsarten fest”, sagte Stefan Schneck, Deutschland-Vertriebschef von “Auto-Scout 24”, der “Welt am Sonntag”. “Wir gehen davon aus, dass sich der Preisdruck auf E-Autos weiter erhöhen und die Restwerte in 2024 weiter deutlich abnehmen werden.”

Im vergangenen Jahr waren die Durchschnittspreise für elektrische Gebrauchtwagen auf der Plattform um 28 Prozent gefallen. Im Januar und Februar 2024 gingen die Preise weiter zurück.

Andreas Geilenbrügge, Restwertverantwortlicher beim Autobewerter Schwacke, erwartet für 2024 und 2025 “am Gebrauchtwagenmarkt für Elektroautos zwei schwierige Jahre”. Es kämen viele Fahrzeuge auf den Markt, aber den potenziellen Käufern fehle die Motivation, schon auf Elektromobilität umzusteigen, sagte Geilenbrügge.

Das deckt sich mit den Ergebnissen einer Erhebung des Marktbeobachters DAT. Demnach können sich nur 13 Prozent der befragten Gebrauchtwagenkäufer vorstellen, auf ein E-Auto umzusteigen. “Die Kunden sind vorsichtig, gerade bei Gebrauchtwagen. Sie können die Technologie nicht einschätzen und werden nur dann zugreifen, wenn die Preise noch weiter sinken”, sagte Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer.

red

Ladeklappen-Chaos bei Elektroautos: Warum sie auf die richtige Position achten sollten

Elektroauto-Fahrer kennen das Problem: Ladeanschluss und Ladesäule wollen manchmal nicht so recht zueinanderfinden. Einer ADAC Untersuchung zu Folge kommen bei Elektroautos sechs verschiedene Ladeklappenpositionen zum Einsatz, von denen sich drei am Markt durchzusetzen scheinen. Betrachtet wurden 235 Fahrzeuge, davon 157 aktuell verfügbare Modelle.

Am häufigsten findet sich die Steckdose für das Ladekabel hinten auf der Beifahrerseite (86 Fahrzeuge, 37 Prozent), gefolgt von der Fahrerseite hinten (65 Fahrzeuge, 28 Prozent) und der Fahrerseite vorn (41 Fahrzeuge, 17 Prozent).
Sogenannte Nasenlader, die den Ladeanschluss mittig an der Front haben, landen mit neun Prozent aller untersuchten Modelle (20 Fahrzeuge) auf dem vierten Rang.

Vor allem Fahrzeuge, bei denen die Steckdose im hinteren Bereich an der Fahrerseite sitzt, können beim Laden an der Straße Probleme haben: Das Kabel muss um das ganze Auto herumgezogen werden, wird dabei häufig gespannt, und Klappe und Kabel ragen nicht selten in die Straße hinein.

Die Ladeklappe an der Beifahrerseite erweist sich in den meisten Fällen als praktisch. Vor allem beim Laden im öffentlichen Raum, wenn die Parkplätze parallel zur Straße angeordnet sind, lässt sich das Kabel hier problemlos einstecken und ragt, anders als bei der Ladeklappe auf der Fahrerseite, nicht in die Straße hinein. Vor allem in schmalen Garagen, in denen eng an der Wand geparkt werden muss, kann der Zugang zum Anschluss allerdings etwas schwieriger sein; hier haben Fahrzeuge mit der Steckdose auf der Fahrerseite einen Vorteil.

Schnellladesäulen werden in der Regel quer zur Straße angefahren und sind häufig zwischen zwei Parkplätzen aufgestellt. Sie bieten optimale Anschlussmöglichkeiten für Fahrzeuge mit Ladeanschluss an der Front. Ist die Steckdose seitlich am Auto angebracht, muss teilweise rangiert und eventuell rückwärts eingeparkt werden. Je nach verfügbarem Parkplatz kann es dazu kommen, dass das schwere Gleichstrom-Ladekabel gespannt eingesteckt werden muss oder zu kurz ist.

Der ADAC rät E-Auto-Interessenten, die Ladeklappenposition bei der Kaufentscheidung nicht außer Acht zu lassen. Vor allem, wenn noch keine Wallbox vorhanden ist, sollte vor dem Kauf geprüft werden, wo sich die Ladestation am heimischen Stellplatz gut positionieren lässt. Grundsätzlich sollten, mit Blick auf zukünftig angeschaffte Fahrzeuge, Wallboxen so installiert werden, dass im Idealfall möglichst viele unterschiedliche Ladeklappenpositionen bequem erreicht werden können.

Wer vorwiegend innerstädtisch an öffentlichen Ladesäulen lädt, sollte eher zu einem Fahrzeug mit Ladeanschluss an der Beifahrerseite greifen. Unabhängig davon sollten Kunden beim Kauf eines Ladekabels lieber gleich ein längeres nehmen. Der ADAC empfiehlt sieben bis acht Meter.

mid/asg

Unfallbilanz 2023 veröffentlicht: Über 2,5 Millionen Unfälle, Todeszahlen stagnieren

Das Statistische Bundesamt hat die vorläufige Unfallbilanz für 2023 veröffentlicht. Erstmals seit dem Vor-Corona-Jahr 2019 wurden wieder gut 2,5 Millionen Unfälle polizeilich registriert, ein Anstieg um 4,5 Prozent im Vergleich zu 2022.

Die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen stagniert auf hohem Niveau (2023: 2.830 Getötete/2022: 2.788 Getötete). Die Zahl der Verletzten liegt bei rund 364.900 Personen und liegt damit ebenfalls etwas über dem Stand von 2022.

“Der Anstieg der Unfallzahlen ist besorgniserregend und macht deutlich, dass die Politik in Bund und Ländern das Thema Verkehrssicherheit und Unfallverhütung wieder ganz oben auf die Agenda setzen muss”, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband.

Die Tatsache, dass jede Woche immer noch mehr als 50 Menschen im Straßenverkehr ums Leben kämen und mehr als 6.900 Menschen schwer verletzt werden würden, sei und bleibe inakzeptabel. Die “Vision Zero” mit ihrem Leitbild keine Verkehrstoten und Schwerstverletzten dürfe kein reines Lippenbekenntnis sein. Im Zweifel und bei konkurrierenden Interessen müsse die Verbesserung der Verkehrssicherheit immer an erster Stelle stehen.

Der TÜV-Verband fordert alle Verantwortlichen auf, ihre Bemühungen zu intensivieren und gemeinsam daran zu arbeiten, die Verkehrssicherheit deutlich zu verstärken und empfiehlt folgende Maßnahmen:

Erforderlich sei ein umfassender Aus- und Umbau der Infrastruktur, um eine sicherere Nutzung des Straßenverkehrs für Kinder, Fußgänger, Radfahrer und ältere Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen. Dazu würden eine selbsterklärende Infrastruktur mit sicheren Querungsmöglichkeiten, getrennte Radwege und digitale Maßnahmen zur Früherkennung von Gefahrenstellen im Straßenverkehr gehören.

Gegenüber Fahrern, die bewusst Verkehrsverstöße begehen oder sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer setzen, müsse entschiedener vorgegangen werden. Maßnahmen wie verpflichtende Fahreignungsseminare für auffällig gewordene Fahrer und eine Absenkung des Grenzwertes für die Anordnung einer MPU bei erstmaliger Auffälligkeit mit Alkohol von 1,6 auf 1,1 Promille seien erforderlich.
Ziel müsse es zudem sein, die Zahl und Schwere von Unfällen unter Cannabis- und Drogeneinfluss zu reduzieren. Im Sinne der Vision Zero sollte daher ein wissenschaftlich basierter Gefahrengrenzwert schnellstmöglich gesetzlich verankert werden und eine Null-Toleranz-Politik für Fahranfänger gelten.

Neben den bekannten Betäubungsmitteln nehme der Konsum so genannter “Neuer psychoaktiver Stoffe” (NpS) immer mehr zu. Weder in den Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) noch in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hätten diese Stoffe trotz ihrer Risiken eine angemessene Berücksichtigung gefunden. Das müsse sich jetzt ändern.

Zudem fordert der TÜV eine Stärkung der polizeilichen Verkehrsüberwachung durch eine Erhöhung der personellen Kapazitäten sowie die Verfolgung von Verkehrsverstößen durch verbesserte behördliche Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus.

Mobilitätserziehung müsse einen höheren Stellenwert genießen. Altersgerechte Angebote in Kitas und Schulen wie spezielle Radfahrtrainings sowie die aktive Unterstützung ihrer Elternhäuser sollten Kinder auf die eigenständige Verkehrsteilnahme vorbereiten.

mid/asg

EU will Führerscheine ab 70 begrenzen: Alkoholverbot, Gesundheitschecks und digitale IDs im Gespräch

Das Europäische Parlament diskutiert über die Aktualisierung der EU-Führerscheinlinie. Im Gespräch sind weitreichende Änderungen sowohl für Fahranfänger und -anfängerinnen als auch für Inhabende eines Führerscheins.

Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, bewertet die gravierendsten Vorschläge. Die Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie soll der Vereinheitlichung dienen. So soll auch ein europaweit gültiger digitaler Führerschein eingeführt werden, der zum Beispiel die grenzübergreifende Nutzung von neuen Mobilitätsformen wie Carsharing erleichtert.

Die EU-Kommission schlägt vor, die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Personen über 70 Jahre auf maximal fünf Jahre zu begrenzen, um Fahrtauglichkeitsprüfungen und Auffrischungskurse zu erleichtern. Sowohl der Rat der Europäischen Union als auch der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments haben sich gegen eine Verkürzung der Gültigkeit ab einem bestimmten Alter ausgesprochen.

Dennoch soll es nach dem Willen des Verkehrsausschusses verpflichtende Gesundheitschecks bei der Beantragung oder Erneuerung eines Führerscheins geben. Geht es nach dem Rat der Europäischen Union soll den Mitgliedsstaaten die Wahl gelassen werden, entweder Gesundheitsüberprüfungen oder Selbsteinschätzungen einzuführen.

Ältere Menschen unter Generalverdacht zu stellen und zu Fitnesschecks zu verpflichten, hält der ACE für eine inakzeptable Diskriminierung. Stattdessen sollten ältere Menschen die Möglichkeit haben, flächendeckend an freiwilligen Rückmeldefahrten teilzunehmen, um so ein direktes Feedback zur eigenen Fahrsicherheit zu erhalten.

Zukünftig könnten europaweit strengere Bedingungen für Fahranfänger und -anfängerinnen während der ersten zwei Jahre gelten: Dazu zählt eine mindestens zweijährige Probezeit und ein absolutes Alkoholverbot, wie es in Deutschland bereits Praxis ist. Darüber hinaus sieht der Richtlinienentwurf vor, dass mit dem Erwerb jeder weiteren Fahrerlaubnisklasse eine neue Probezeit beginnen soll, wobei die Mitgliedsstaaten die Regeln zur Dauer und zu Sanktionen selbst festlegen können.

Des Weiteren sollen die Bedingungen für das begleitete Fahren ab 17 Jahren EU-weit vereinheitlicht werden. Auch das wird schon seit vielen Jahren in Deutschland praktiziert, jedoch dürfen 17-jährige Fahranfänger und Fahranfängerinnen aktuell nicht in anderen Ländern (mit Ausnahme von Österreich) fahren.

Fahranfängerinnen und -anfänger haben ein besonders hohes Risiko im Straßenverkehr zu verunglücken. Der ACE begrüßt, dass in Deutschland bewährte Regelungen europaweit eingeführt werden sollen. Besonders die BF 17-Anerkennung im Ausland schafft neue Reisemöglichkeiten für junge Menschen, insbesondere in grenznahen Regionen.

Die Möglichkeit zum begleiteten Fahren ab 16 Jahren ist jedoch nicht – wie vom ACE gefordert – in der Richtlinie enthalten. Dabei wäre zu erwarten, dass dies das Unfallrisiko in dieser Altersgruppe noch weiter senken würden. Denn wer bereits mit 16 Jahren beginnt unter Aufsicht zu fahren, verdoppelt den Lernzeitraum bis zum 18. Geburtstag und sammelt deutlich mehr Fahrpraxis.

Laut den Plänen der Europäischen Kommission könnte die Gewichtsklasse des Führerscheins Klasse B europaweit von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen erweitert werden. Allerdings erst nach Ende der Probezeit und nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Der Verkehrsausschuss schlägt außerdem eine Ausnahme für konventionelle Wohnmobile bis 4,25 Tonnen vor. Derzeit umfasst die Fahrerlaubnisklasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen.

mid/jub

 

Das Rätsel ums Tempo: Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit wirklich?

Mancher mag sich die Frage stellen: “Stimmt es, dass Schrittgeschwindigkeit gar nicht genau definiert ist?” Während ein gesunder, erwachsener Fußgänger auf gerader Strecke etwa drei bis fünf Kilometer pro Stunde (km/h) schafft, erreichen “Profi-Geher” rund 15 km/h.

Wie schnell wir gehen, ist also abhängig von diversen Faktoren. Auch rechtlich ist es so eine Sache mit der Schrittgeschwindigkeit. Die Straßenverkehrsordnung macht laut Experten des Versicherungskonzerns ARAG nämlich keine genaue Angaben, wie schnell Schrittgeschwindigkeit eigentlich ist. Dabei wird an vielen Stellen im Straßenverkehr, wie z. B. in verkehrsberuhigten Bereichen, auf Parkplätzen oder an vielen Bushaltestellen, darauf hingewiesen, eben genau diese einzuhalten. Das färbt natürlich auf die Rechtsprechung ab:

So legt das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Größenordnung von vier bis sieben km/h zugrunde, während die Richter des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt der Ansicht sind, dass Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen nicht mehr als zehn km/h bedeutet. Gleichzeitig sagt aber das Amtsgericht Leipzig, dass unter anderem in verkehrsberuhigten Bereichen die einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit 15 km/h betrage. Die Begründung der Richter: Würde die Geschwindigkeit langsamer angesetzt, würden beispielsweise Radler durch zu langsames Fahren unsicher werden und zu schwanken beginnen.

mid/wal

Neue Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr – was Autofahrer in 2024 beachten müssen

Mit Beginn eines neuen Jahres treten regelmäßig neue Vorschriften in Kraft. Das gilt 2024 auch wieder für Kraftfahrer. Hier die wichtigsten im Überblick: Beim Kauf eines Elektroautos gibt es kein Geld mehr vom Staat, die steigende CO2-Abgabe verteuert Kraftstoffe, bei Winterreifen wird das sogenannte Alpine-Symbol Pflicht und im Auto kommt die “Blackbox”.

Teurer wird für Kraftfahrer beispielsweise beim Tanken. Denn am 1. Januar 2024 trat die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft: Sie steigt wegen des Lochs im Bundeshaushalt nun gleich von bislang 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid. Infolgedessen sollen Benzin und Diesel an der Tankstelle um mindestens rund vier Cent pro Liter mehr kosten, wie Marktkenner prognostizierten. Ab 2025 soll die CO2-Steuer dann auf 50 steigen und im Jahr darauf 65 Euro pro Tonne erreichen.

Dagegen können Pendler aufatmen: Die 2022 erhöhte Entfernungspauschale bleibt bei 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.

Einen kritischen Blick sollten Autofahrer spätestens zum Ende dieses Jahres auf ihre Winterbereifung werfen. Denn ab Oktober 2024 sind bei winterlichen Verhältnissen nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol erlaubt. Dabei handelt es sich um das Piktogramm einer Schneeflocke vor der Silhouette eines Berges. Mit dem Stichmonat endet die bisherige, seit 2018 geltende Übergangszeit für Pneus mit der rechtlich ungeschützten M+S-(Matsch und Schnee-)Kennzeichnung. Diese ist künftig nicht mehr ausreichend, um sich bei Schnee und Eis mit einem Auto fortzubewegen. Wer gegen die neue Vorgabe verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro rechnen.

Ab Juli dieses Jahres wird dann der Event Data Recorder (EDR) Pflicht. Unter diesem Begriff können sich möglicherweise viele Autofahrer nichts vorstellen, umso mehr unter “Blackbox”. Genau ab dem 7. Juli müssen Neuwagen einen solchen Unfalldatenspeicher, wie er als “Flugschreiber” aus dem Luftverkehr bekannt ist, an Bord haben. Ähnlich diesem soll der EDR Fahrdaten aufzeichnen, die bei einem Unfall zur Klärung des Hergangs sowie der Schuldfrage beitragen können: wie beispielsweise Tempo, Geschwindigkeitsänderungen, Bremsvorgänge, Aktivitäten von ABS und Stabilitätskontrolle, Auslösen eines Airbags und andere Fahrzustände.

Ebenfalls ab dem 7. Juli 2024 haben neu zugelassene Fahrzeuge über bestimmte Fahrerassistenzsysteme zu verfügen, um die Sicherheit beim Fahren zu verbessern. Hierzu zählen ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem und eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock).

mid/wal

Tesla verschärft Preiskampf: Elektroautos werden deutlich günstiger

Nach Einschätzung des Autoexperten Ferdinand Dudenhöffer dürfte der US-Konzern Tesla den Preiskampf auf dem E-Auto-Markt weiter anheizen. Laut seiner Analyse sank der Durchschnittspreis eines Tesla-Fahrzeugs im vergangenen Jahr bereits deutlich, wie er dem “Spiegel” sagte. Dank einer hohen Umsatzrendite bestehe jedoch Spielraum für weitere Preissenkungen.

Teslas relativ hohe Rendite beruht auf einer kostengünstigen Produktion und einem hohen Maß an Standardisierung: Anders als bei den deutschen Herstellern mit ihrer Vielzahl an Modellen und Varianten basiert ein Großteil der verkauften Teslas auf lediglich zwei Modellen – “Model 3” und “Model Y” – und einer einzigen Karosserievariante.

Die Strategie, verbilligte Fahrzeuge in den Markt zu drücken, könnte helfen, Wettbewerber zu verdrängen – und so die Rendite langfristig steigern, prognostiziert Dudenhöffer. Doch das Vorgehen sei hochriskant: “Zu hohe Preisabschläge zerstören kurioserweise die Nachfrage.” Der Grund: Leasinggesellschaften und Firmenwagenkäufer dürften vor dem Kauf von E-Autos künftig zurückschrecken, sie befürchten sinkende Restwerte.

red

Deutsche lieben ihr Auto: Über 80 Prozent wollen am eigenen Pkw festhalten

Trotz aller Diskussionen um Umweltschutz und alternative Mobilitätslösungen wollen über 80 Prozent der befragten Deutschen nicht auf das eigene Auto verzichten. Dies ergibt sich aus dem aktuellen DAT Report 2024 des deutschen Spezialisten für Kraftfahrzeugdaten Deutschen Automobil Treuhand (DAT).

Das Auto spielte auch 2023 für 90 Prozent der Pkw-Halter eine elementare Rolle, weil es für sie Freiheit und Unabhängigkeit garantiert. Zudem bestätigten 84 Prozent der Pkw-Halter, dass das Autofahren Spaß mache. Bemerkenswert ist die Aussage von 73 Prozent aller Pkw-Halter, die sich jedes Mal freuten, wenn sie ihr Auto gesehen haben.

Die Beziehung der Pkw-Halter zum Auto ist jedoch auch von Ängsten, Unsicherheiten und Umwelt- sowie verkehrspolitischen Gedanken geprägt. Aufgrund aktueller Entwicklungen wie hoher Kosten (Kraftstoffpreise, Pkw-Unterhaltskosten, hohe Zinsen etc.) gab knapp die Hälte (46 Prozent) aller Pkw-Halter an, Angst zu haben, sich bald kein Auto mehr leisten zu können.

Obwohl der Höhenflug der Gebrauchtwagenpreise 2023 zu einem Ende kam, da wieder genügend gebrauchte Fahrzeuge verfügbar waren, blieben Gebrauchte teuer und kosteten durchschnittlich 18.620 Euro (minus ein Prozent im Vergleich zu 2022).
Weiter gestiegen sind laut der Marktbeobachter von der DAT die Neuwagenpreise. Privatkäufer bezahlten im Durchschnitt 44.630 Euro (plus vier Prozent im Vergleich zu 2022). Ein rein batterieelektrischer Neuwagen kostete mit durchschnittlich 50.060 Euro rund 15.000 Euro mehr als ein neuer Benziner.

Nur drei Prozent aller Pkw-Halter besitzen mittlerweile ein E-Auto. Von den restlichen 97 Prozent können sich 39 Prozent einen Umstieg zwar grundsätzlich vorstellen, davon aber nur fünf Prozent in den nächsten zwölf Monaten. Für die große Mehrheit (47 Prozent) der Umstiegswilligen kommt ein Wechsel auf ein BEV erst in mehr als fünf Jahren infrage. Etwa ein Drittel (34 Prozent) kann sich einen Umstieg noch gar nicht vorstellen.

Die Mehrheit der privaten Neuwagenkäufer 2023 entschied sich noch für ein Modell mit einem Verbrennermotor. Für sie blieb 2023, wie im Vorjahr auch, die begrenzte Reichweite der Hauptgrund gegen die Anschaffung eines batterieelektrischen Pkw. Des Weiteren wurden oft die hohen Anschaffungskosten, die unausgereifte Infrastruktur und die langen Ladezeiten angeführt.

Skeptisch zeigen sich die Deutschen auch gegenüber den neuen chinesischen Marken. Lediglich 14 Prozent haben bereits Erfahrungen gesammelt, z.B. durch eine Probefahrt oder einen Mietwagen. Für 88 Prozent der Befragten käme ein Kauf eher nicht in Frage.

Auch mit dem Online-Kauf tun sich die Deutschen schwer. Nur zehn Prozent der Neuwagenkäufer nutzt diesen Weg. Immerhin 30 Prozent der Neuwagenkäufer könnten sich künftig einen kompletten Online-Kaufprozess vorstellen. Knapp zwei Drittel (62 Prozent) wären dagegen nicht bereit, den Kaufprozess komplett online zu durchlaufen. mid/asg

red

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