Verkehrstote steigen: 2022 deutlich mehr Unfälle unter Alkoholeinfluss in Deutschland

Nachdem in den Pandemiejahren 2020 und 2021 die Zahl der Toten und Verletzten bei Verkehrsunfällen gesunken war, sind im vergangenen Jahr wieder deutlich mehr Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Allerdings lag die Anzahl der Verkehrstoten demnach weiterhin unter dem Niveau der Zeit vor der Pandemie.

Laut Destatis starben im vorigen Jahr in Deutschland 2.782 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr. Das waren neun Prozent oder 220 Todesopfer mehr als im Vorjahr (2.562) und neun Prozent weniger als 2019, dem Jahr vor der Corona-Pandemie (3.046 Todesopfer), wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte. Bei diesen fällt insbesondere die deutlich höhere Zahl an Unfällen unter Alkoholeinfluss ins Auge.

So registrierten die Statistiker 2022 genau 38.771 Unfälle unter Alkoholeinfluss. Zum Vergleich: Im Zeitraum von 2015 bis 2019 lagen diese Zahlen in der Regel zwischen 34.000 und 36.000. Während der Corona-Pandemie, als Lockdown, Homeoffice und Homeschooling das Verkehrsaufkommen insgesamt spürbar sinken ließen, gingen die Alkoholunfälle auf unter 33.000 zurück.

Im vorigen Jahr schnellte deren Zahl dann wieder hoch auf über 38.000. Das bedeutet ein Plus von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach Angaben von Statista waren im Jahr 2022 alles in allem rund 167.000 Alkohol- und Drogenverstöße im Straßenverkehr zu verzeichnen.

Was bedeutet nun die 0,5-Promillegrenze konkret? Wenn ein Fahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut bei einer Kontrolle keine weiteren Auffälligkeiten zeigt, begeht er wegen Alkoholisierung eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall drohen beim erstmaligen Verstoß 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Wer mit mindestens 1,1 Promille ein Kraftfahrzeug lenkt, gilt als absolut fahruntüchtig. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht oder sich sogar noch als fahrtüchtig einschätzt, wie der ADAC erläutert. Es zählt nur der festgestellte Grad der Alkoholisierung anhand der Blutanalyseergebnisse. Und ab mindestens 1,1 Promille macht man sich definitiv strafbar.

Im schlimmsten Fall kann auch eine Gefängnisstrafe drohen. Darüber hinaus gilt es, ein weiteres, gegebenenfalls nicht unerhebliches wirtschaftliches Risiko, zu bedenken: Denn unter Umständen verweigert bei einem Autounfall mit Alkohol die Versicherung die Leistung. Und das kann richtig teuer werden.

mid/wal

Kfz-Versicherung 2023: Preissteigerungen in historischem Ausmaß bei Vollkasko und Haftpflicht – Wie Verbraucher reagieren können

Heidelberg – Für all jene, die auf ihr geliebtes Auto nicht verzichten möchten, gibt es eine schlechte und eine gute Nachricht. Die bevorstehende Wechselsaison wird für Autobesitzer in Deutschland zu einer wahren Herausforderung, denn die Preise für Kfz-Versicherungen steigen in schwindelerregende Höhen und übertreffen die Tarife des Vorjahres um bis zu 16 Prozent. Ein düsterer Trend, der auf den ersten Blick wie ein Schlag ins Gesicht wirkt. Dennoch birgt er für Wechselkunden auch eine Chance. Die neuesten Daten des Kfz-Versicherungsindexes von Verivox zeigen auf, dass Wechselkunden beachtliche 31 Prozent einsparen können, während die Versicherungsunternehmen erbittert darum ringen, ihren Marktanteil in einem hart umkämpften Sektor zu erweitern.

Besonders betroffen von den drastischen Preiserhöhungen ist die Vollkasko-Versicherung, die im preisgünstigen Segment um satte 16 Prozent ansteigt. Haftpflichttarife erleben einen Anstieg von 12 Prozent im Vergleich zu Oktober 2022, während Teilkasko-Tarife stolze 11 Prozent über dem Niveau des Vorjahres liegen.

Wolfgang Schütz, Geschäftsführer von Verivox, beschreibt die Lage als “Preissteigerungen in einem historisch beispiellosen Ausmaß”. Er erklärt weiter: “Für die Versicherer sind diese Prämienanpassungen unabdingbar. Eine Kombination aus inflationsbedingten Anstiegen der Reparaturkosten und gestiegenen Schadenquoten zwingt die Branche in diesem Jahr in die roten Zahlen.”

Doch auch im mittleren Preissegment bleiben die Preisanpassungen nicht aus. Die Preise für die Vollkaskoversicherung steigen um 13 Prozent, während die Kfz-Haftpflichttarife um 10 Prozent anwachsen. Teilkaskotarife erleben eine Preiserhöhung von 8 Prozent. Schütz kommentiert die prekäre Situation der Verbraucher mit den Worten: “Die Preiserhöhungen treffen die Autofahrer zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten sind Verbraucher ohnehin gezwungen, ihre Ausgaben zu reduzieren. Dennoch sind die Versicherungsunternehmen sowohl auf die notwendige Erhöhung ihrer Einnahmen als auch auf die Erweiterung ihres Marktanteils angewiesen. Autofahrer, die die Wechselsaison geschickt nutzen, können diesem Preisanstieg Einhalt gebieten.”

Um ihren Kundenstamm weiter auszubauen, bieten die Versicherer in diesem Jahr erneut äußerst attraktive Angebote für Neukunden. Im Durchschnitt beträgt die Preisdifferenz zwischen dem mittleren und günstigen Preissegment satte 27 Prozent für Wechselkunden. Das größte Sparpotenzial liegt bei 31 Prozent für die Haftpflicht-Versicherung.

Schütz fasst zusammen: “Es bleibt spannend zu sehen, ob die Vertriebsstrategie der Versicherer aufgeht und ob sie die notwendigen Prämienanpassungen bei Bestandskunden durchsetzen können. Wir erwarten eine aufregende Wechselsaison in diesem Jahr, von der Wechselkunden in hohem Maße profitieren werden.”

red

Dienstwagen und Steuern: Finanzamt prüft Fahrtenbücher genau – worauf Sie achten sollten

Wer einen Dienstwagen fährt und auch privat nutzen darf, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Je nach Berechnungsart ist dabei eine lückenlose Dokumentation der privaten Fahrten sowie der Fahrten zur Arbeit erforderlich. Und in bestimmten Fällen schaut das Finanzamt genau hin. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Details.

Immer zum Jahresbeginn können Arbeitnehmer mit Firmenwagen entscheiden, wie der geldwerte Vorteil für das Auto berechnet werden soll – pauschal oder anhand der tatsächlichen Nutzung. Im Nachhinein besteht die Möglichkeit, die Berechnungsart in der Steuererklärung für das betreffende Jahr umzuwandeln in die jeweils andere Variante. Zum Beispiel, weil man feststellt, dass man aufgrund von aufgezeichneten Fahrten zur Arbeitsstelle steuerlich doch besser mit dem Fahrtenbuch als mit der Pauschalberechnung fährt.

Bei der Pauschalberechnung müssen Arbeitnehmer jeden Monat ein Prozent des Neuwagen-Listenpreises versteuern (0,25 Prozent bei Elektroautos bis 60.000 Euro). Dazu kommen 0,03 Prozent für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder, falls die erste Tätigkeitsstätte nur gelegentlich aufgesucht wird, 0,002 Prozent für jeden Entfernungskilometer multipliziert mit der Anzahl der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.

Ein Fahrtenbuch ist sinnvoll für Arbeitnehmende, die das Fahrzeug privat wenig nutzen, dafür aber aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Dienstwagen unterwegs sind. Zum Beispiel um Kunden, Filialen oder Baustellen zu besuchen. Im Fahrtenbuch müssen alle Fahrten notiert werden – sowohl die beruflichen als auch die privaten. Am Ende des Jahres wird dann zusammengezählt, und für die privaten Fahrten muss anteilig Einkommensteuer gezahlt werden.

VLH-Tipp: Das Fahrtenbuch lohnt sich umso mehr, je niedriger die Gesamtkosten für den Firmenwagen sind. Wenn beispielsweise das Auto bereits abgeschrieben wurde oder ein Gebrauchtwagen ist, wenn der Arbeitnehmer die Benzinkosten selbst zahlen muss oder eine Zuzahlung zur Anschaffung des Dienstwagens geleistet hat, dann sollte aus steuerlichen Gründen auf jeden Fall ein Fahrtenbuch geführt werden. Letzteres wird übrigens auch bei der Pauschalmethode angerechnet.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gibt – im Gegensatz zu den anderen Bundesländern – regelmäßig eine Liste heraus mit den jährlichen Prüfungsschwerpunkten der dortigen Finanzämter. Und darin ist in diesem Jahr das Thema zu Firmenwagen enthalten. Unter anderem soll bei einem Wechsel der Berechnungsart für Dienstwagen in diesem Jahr besonders genau hingeschaut werden. Wer von der pauschalen auf die tatsächliche Nutzung wechselt, sollte eine lückenlose und ganzjährige Dokumentation aller Fahrten vorlegen können – sowohl der privaten als auch der zur Arbeit. Das kann zum Beispiel über die Zeiterfassung des Unternehmens erfolgen.

Abgesehen von dem besagten Hinweis der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen sollte grundsätzlich immer auf eine korrekte Führung des Fahrtenbuchs geachtet werden. Denn ist das Finanzamt damit nicht einverstanden, weil eine Anforderung nicht erfüllt ist, kann es das Fahrtenbuch ablehnen. In diesem Fall wird der Dienstwagen automatisch mit der Ein-Prozent-Regelung versteuert.

VLH-Tipp: Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für das Führen eines Fahrtenbuchs, sollte er dies vorab mit dem Arbeitgeber besprechen. Denn für die Ermittlung des geldwerten Vorteils mittels Fahrtenbuchmethode müssen sämtliche Kosten des Fahrzeugs nachgewiesen werden. Selbst bei einem vorbildlich geführten Fahrtenbuch kann das Finanzamt den Wechsel der Berechnungsart ablehnen, wenn der Arbeitgeber nicht alle Belege zur Verfügung stellt.

mid/asg

Zahl der Täuschungsversuche bei Fahrprüfungen steigt: So mogeln die Fahrschüler

Nach Erhebungen des TÜV-Verbandes gab es in den ersten drei Quartalen dieses Jahres 2.711 Täuschungsversuche bei den Theorieprüfungen. Das sind 38 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dabei handelt es sich um Erst- und Wiederholungsprüfungen für alle Fahrerlaubnisklassen ohne Mofa-Prüfungen.

Immer mehr Fahrschüler würden versuchen, sich ihre Prüfung auf illegale Weise zu erschleichen, so der TÜV-Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität Richard Goebelt. “Wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer noch weitaus größer ist.”

Ein Drittel der Täuschungsversuche sind so genannte Stellvertreterprüfungen, bei denen anstelle des Fahrschülers eine andere Person bei der Prüfung antritt (33 Prozent). In 30 Prozent der Täuschungsfälle wurden technische Hilfsmittel wie Smartphones, Kopfhörer oder Kameras beim Täuschen verwendet. Bei gut einem Drittel der versuchten Täuschungen kam der klassische Spickzettel zum Einsatz.

Ein ernstes Problem für die Prüfstellen ist, dass auch die Gewaltbereitschaft bei Täuschungsversuchen steigt: In 58 Fällen sind Prüfer verbal oder körperlich bedroht worden. Das sind 28 Fälle mehr als im Vorjahreszeitraum, ein Plus von 81 Prozent.

“Verbale oder sogar körperliche Gewalt bei aufgedeckten Betrugsversuchen ist absolut inakzeptabel”, sagt Goebelt. Bei 337 erkannten Täuschungsversuchen haben die Prüforganisationen die Polizei alarmiert. Bisher hätten die Täter aber kaum mit ernsthaften Konsequenzen rechnen müssen.

“Wer bei der Fahrprüfung betrügt, ist eine potenzielle Gefahr für die Verkehrssicherheit”, sagt Goebelt. Die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden sollten den rechtlichen Rahmen ausschöpfen und eine Sperrfrist bis zur nächsten Prüfung von bis zu neun Monaten verhängen. Das sei längst nicht überall gängige Praxis.

mid/asg

 

Deutschlands wertstabilste SUVs und Pkws: Diese Modelle führen die Liste an

Seit mittlerweile zwei Jahrzehnten durchforstet “Schwacke” den deutschen Automobilmarkt auf der Suche nach den “Wertmeistern”. In Zusammenarbeit mit Auto Bild werden alljährlich die herausragendsten Fahrzeuge in dreizehn verschiedenen Kategorien ermittelt, angefangen bei Kleinstwagen bis hin zur Luxusklasse. Dabei werden sowohl aktuelle Modelle als auch historische Fahrzeuge unter die Lupe genommen, um deren voraussichtliche Restwerte zu prognostizieren.

Mehr als 50.000 Pkw-Modelle, darunter aktuelle Modelle und solche aus vergangenen Jahren, waren diesmal Gegenstand der Bewertung. Die Experten von Schwacke stützen ihre Vorhersagen auf umfangreiche Daten, die aus mehr als 1,3 Millionen monatlichen Marktbeobachtungen resultieren. Dabei fließen zahlreiche Kriterien in die Bewertung ein, darunter das Produktkonzept, die Qualität, das Design, die Preise und Betriebskosten sowie die Produktzyklen der jeweiligen Modelle.

in der Klasse der mittleren SUVs trat in diesem Jahr der Range Rover Velar in der Modellvariante Dynamic SE P250 mit einem 184 kW/250 PS starken Benzinmotor zur Bewertung an. Der Neupreis dieses Modells inklusive Sonderausstattung lag bei 82.860 Euro. Nach vier Jahren und einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern ermittelten die Experten einen Wertverlust von 26.200 Euro.

Diese Leistung ermöglichte es dem Range Rover Velar, sich mit einem prognostizierten Restwert von 68,4 Prozent den Titel “Wertmeister 2023” in der Kategorie der mittleren SUVs zu sichern. Damit übertraf er die Konkurrenz und setzte sich vor Modelle wie den Mercedes GLC Coupe 300 d 4Matic 9G-Tronic (AMG Line Advanced) mit einem Restwert von 65,7 Prozent und den Genesis GV70 2.5T AWD AT8 (Luxury Line) mit einem Restwert von 64,5 Prozent auf den Plätzen zwei und drei.

Von Kleinstwagen bis Elektroautos: Diese 13 Fahrzeugklassen bieten den geringsten Wertverlust bei Neuwagen:

Dieser Inhalt wird präsentiert von Autovista24 / Screenshot Schwacke.de

>Mehr Infos zum Thema “Wertmeister” gibt es hier<

red

Winterreifen – Ja oder Nein: Darum sollten Autofahrer jetzt dringend handeln

Wenn die Temperaturen sinken und der Winter naht, wird die Bedeutung von sicherem Fahren auf schneebedeckten, vereisten oder nassen Straßen besonders deutlich. In dieser Jahreszeit sind Winterreifen die klare Empfehlung, um den nötigen Grip zu gewährleisten. Viele Autofahrer stellen sich jedoch die Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Reifen zu wechseln? Die Antwort auf diese Frage kann am besten in Absprache mit erfahrenen Reifenspezialisten in Werkstätten oder Service-Stationen gefunden werden.

Der richtige Zeitpunkt des Reifenwechsels

Eine bekannte Faustregel lautet: “Von Oktober bis Ostern” – in diesem Zeitraum sollten Winterreifen verwendet werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Dieser Reifenwechsel dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern kann auch gesetzlich vorgeschrieben sein. Bei winterlichen Straßenbedingungen, wie Schnee und Eis, kann es in einigen Regionen Deutschlands eine situative Winterreifenpflicht geben.

Matsch + Schnee

Wichtig ist dabei, dass die Winterreifen das Schneeflockensymbol “Three Peak Mountain Snow Flake” (3PMSF) auf der Reifenflanke tragen müssen. Das früher gebräuchliche M+S-Logo (“Matsch + Schnee”) ist seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr ausreichend – diese Regel gilt auch für Ganzjahresreifen.

Das Bußgeld

Fahrzeuge, die bei winterlichen Bedingungen ohne die entsprechende Kennzeichnung unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Bei der Wahl zwischen Winter- und Ganzjahresreifen spielt auch das persönliche Fahrprofil eine entscheidende Rolle. Wenn die Fahrziele überwiegend auf gut gepflegten Straßen liegen und Alpenpässe, das Allgäu oder die deutschen Mittelgebirge vermieden werden, können Ganzjahresreifen eine praktikable Option sein.

Der richtige Grip

Der Winter bringt nicht nur Kälte, sondern auch Herausforderungen für Autofahrer mit sich, darunter Schnee, Eis und Nässe. Um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen, sind Winterreifen mit ausreichend Grip entscheidend. Eine weitere Faustregel besagt, dass es spätestens Zeit für neue Winterreifen ist, wenn das Profil weniger als vier Millimeter beträgt. Ein einfacher Messtipp: Der silberne Rand einer 2-Euro-Münze ist genau vier Millimeter breit und kann als Referenz verwendet werden.

Der Versicherungsaspekt

Im Falle eines Unfalls auf winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Fahrzeug, das nur mit Sommerreifen ausgestattet ist, können sowohl der Fahrer bzw. der Fahrzeughalter als auch der Geschädigte Probleme mit ihrer Kfz-Versicherung haben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich die Kosten für Ansprüche der Geschädigten, jedoch kann der Versicherte mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden. Darüber hinaus werden Schäden am eigenen Fahrzeug möglicherweise nur teilweise oder überhaupt nicht von der Kaskoversicherung übernommen.

Für den Geschädigten kann es ebenfalls problematisch sein, wenn das Fahrzeug des Unfallverursachers mit ungeeigneten Reifen ausgestattet ist. Wenn beispielsweise nachgewiesen werden kann, dass der Bremsweg aufgrund fehlender Winterreifen länger war, kann dem Unfallopfer eine Mithaftung drohen. In diesem Fall übernimmt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers nur einen Teil der Kosten.

red

 

Was ist ein Neuwagen? Rechte und Unterschiede bei Neuwagen, Vorführwagen und Tageszulassungen

Beim Kauf eines Neuwagens erwartet man ein fabrikneues Fahrzeug in perfektem Zustand, begleitet von der vollen Laufzeit der Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung. Doch was ist mit Autos, die bereits längere Zeit beim Händler stehen oder möglicherweise eine Tageszulassung hatten? Der Auto Club Europa (ACE) klärt den Begriff “Neuwagen” und informiert über Ihre Rechte nach dem Kauf eines scheinbar nicht mehr ganz neuen “Neufahrzeugs”.

Ein Neuwagen ist ein Fahrzeug, das fabrikneu ist, keine Vorbesitzer hatte und sich in tadellosem Zustand befindet. Der Begriff “fabrikneu” bedeutet, dass zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate vergangen sind, während dieser Zeit kein Modellwechsel seitens des Herstellers stattgefunden hat und keine Mängel durch die Standzeit beim Händler entstanden sind. In anderen Worten: Wenn ein Auto nach seiner Fertigung elf Monate im Autohaus steht, ohne Schaden zu nehmen, kann es immer noch als Neuwagen verkauft werden, solange es keinen technisch neueren Nachfolger gibt.

Jedoch gilt ein Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen, wenn der Kaufvertrag mehr als ein Jahr nach der Herstellung abgeschlossen wird. Ebenso wird das Auto nicht mehr als Neuwagen betrachtet, wenn der Hersteller bis zum Kaufzeitpunkt wesentliche Veränderungen an der Ausstattung oder Konfiguration dieses Modells vorgenommen hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn in das ansonsten identische Modell bei den aktuellen Produktionen ein größerer Tank eingebaut wurde.

Auch leichte Gebrauchsspuren wie Kratzer, kleine Dellen und Abschürfungen am Auto können ausreichen, um es nicht mehr als Neuwagen zu bezeichnen, wie aus einem entsprechenden Rechtsurteil hervorgeht. Ein Ausstellungsfahrzeug wird folglich nicht als Neuwagen betrachtet, da es zu Demonstrationszwecken genutzt wurde und von Interessenten berührt und besichtigt werden konnte.

Es ist normal, dass Neuwagen bis zu zehn Kilometer auf dem Tacho haben. Fahrzeuge mit einer Kilometeranzeige von 0 sind selten und können auftreten, wenn der Tacho entweder zurückgesetzt wurde oder bei der Auslieferungsinspektion des Autohauses aktiviert wurde. Jedes Auto legt bereits vor der Auslieferung eine gewisse Strecke zurück, sei es durch Transport oder abschließende Kontrollen.

Grundsätzlich gilt ein Auto als Gebrauchtwagen, sobald es bei der Kfz-Zulassungsstelle registriert wurde und somit einen Vorbesitzer hatte. Auch Vorführwagen dürfen nicht als Neuwagen verkauft werden, da sie bereits auf den Händler zugelassen und in der Regel für Probefahrten von Kunden genutzt wurden. Ein fabrikneues Fahrzeug, das bereits auf den Händler zugelassen wurde und mehr als zehn Kilometer auf dem Tacho hat, wird als Vorführwagen betrachtet.

Fahrzeuge, die weniger als zehn Kilometer auf dem Tacho haben und nur für kurze Zeit auf den Händler zugelassen wurden, werden als Tageszulassungen bezeichnet. Obwohl ein solches Fahrzeug formal gesehen einen Vorbesitzer hat, wird es in der Regel als Neuwagen betrachtet, vorausgesetzt, zwischen der Zulassung und dem Verkauf sind nicht mehr als 12 Monate vergangen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Tageszulassung je nach Hersteller Auswirkungen auf die Laufzeit der Herstellergarantie haben kann. Wenn nach der Tageszulassung Monate bis zum Verkauf verstreichen, kann die Garantiefrist um diesen Zeitraum verkürzt sein. Dies sollte in den Garantiebedingungen nachgelesen oder direkt mit dem Hersteller geklärt werden. Fahrzeuge mit Tageszulassungen müssen außerdem nicht nach drei Jahren, sondern bereits nach zwei Jahren zur Hauptuntersuchung (HU).

Ein weiterer Aspekt sind die vorgeschriebenen Wartungsintervalle: Das Datum der Erstzulassung kann bestimmen, wann die Erstinspektion durchgeführt werden muss, während die Laufleistung häufig für die anstehenden Folgeinspektionen relevant ist. Diese Herstellervorgaben sollten individuell überprüft werden.

Die Unterscheidung zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen kann nicht nur für die Laufzeit der Herstellergarantie, sondern auch für die gesetzliche Gewährleistung von Bedeutung sein. Während die Gewährleistungsfrist für Neuwagen in der Regel zwei Jahre beträgt, kann sie bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden.

Wenn sich nach dem Kauf eines als “fabrikneu” verkauften Fahrzeugs herausstellt, dass es nicht im eigentlichen Sinn ein Neuwagen ist, kann der Käufer seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Dazu gehören Minderung – also eine Preissenkung aufgrund eines Mangels – ebenso wie der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Forderung von Schadensersatz.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Garantiebestimmungen beim Kauf eines Neuwagens oder eines vermeintlichen Neufahrzeugs zu überprüfen, um Ihre Rechte und Ansprüche im Falle von Problemen oder Mängeln zu verstehen. Informieren Sie sich über die Herstellergarantie und die gesetzliche Gewährleistung, um sicherzustellen, dass Sie den gewünschten Schutz und die Sicherheit erhalten, die Sie bei einem Neuwagenkauf erwarten.

Mit diesem Verständnis können Sie sicherstellen, dass Sie beim Kauf eines Autos, sei es ein echter Neuwagen, ein Vorführwagen oder eine Tageszulassung, Ihre Rechte kennen und im Falle von Problemen angemessen reagieren können. Ein sorgfältiger Blick auf die Vertragsbedingungen und eine Klärung von Unklarheiten mit dem Verkäufer oder Hersteller können Ihnen helfen, Ihr Fahrzeug ohne unerwünschte Überraschungen zu genießen.

red

Was tun bei einem Wildunfall im Herbst ?

Mit dem Herbst steigt die Gefahr von Wildwechsel auf Straßen. erheblich Wenn plötzlich ein Reh, ein Wildschwein oder ein Fuchs auf der Fahrbahn auftaucht, kann eine Kollision leider manchmal unvermeidbar sein. In solchen Situationen sollten Sie niemals gefährliche Ausweichmanöver unternehmen, da das Risiko, in den Gegenverkehr zu geraten oder gegen einen Baum zu fahren, zu hoch ist. Stattdessen sollten Sie die folgenden Schritte befolgen, wie sie vom Auto Club Europa (ACE) empfohlen werden:

Was zu tun ist:

  1. Warnblinker anschalten und Warnweste anlegen: Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein und ziehen Sie eine Warnweste an, um sich sichtbar zu machen.
  2. Unfallstelle absichern: Versuchen Sie, die Unfallstelle abzusichern, indem Sie Warndreiecke aufstellen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Wichtig dabei ist, Ruhe zu bewahren.
  3. Polizei benachrichtigen: Rufen Sie die Polizei über die Notrufnummer 112 an, um den Wildunfall zu melden. Die Polizei wird den zuständigen Jäger informieren.
  4. Wildunfallbescheinigung: Lassen Sie sich von der Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Diese wird als Nachweis für Ihre Versicherung benötigt.
  5. Versicherung kontaktieren: Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Wildunfall. Schäden am Fahrzeug können über die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.
  6. Autoclub informieren (falls erforderlich): Wenn Ihre Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise abdeckt, kann der ACE nach einem Zusammenstoß mit Haar- oder Federwild eine Beihilfe von bis zu 300 Euro für die Reparatur Ihres Fahrzeugs gewähren. Stellen Sie sicher, dass Sie die Rechnung, die Wildunfallbescheinigung und einen Nachweis der Versicherung über Erstattung oder Selbstbeteiligung bereithalten.

Was zu vermeiden ist:

  1. Verletztes Wild niemals anfassen oder verfolgen: Verletzte Tiere könnten panisch reagieren und Menschen verletzen. Halten Sie Sicherheitsabstand.
  2. Tote Tiere nie ohne Handschuhe anfassen: Das Berühren toter Tiere ohne Schutzhandschuhe kann gesundheitliche Risiken bergen, wie Parasitenbefall oder Infektionen.
  3. Wildtiere nicht mitnehmen: Nehmen Sie niemals Wildtiere mit, die bei einem Unfall verletzt oder getötet wurden. Dies könnte rechtliche Konsequenzen wegen Jagdwilderei nach sich ziehen.

red

 

Änderungen in 2024: Was Autofahrer jetzt wissen müssen – Vom Führerscheintausch über Plaketten bis zu Förderungen

Das Jahr 2024 wird für Autobesitzer in Deutschland zu einem Wendepunkt, da eine Vielzahl bedeutender Veränderungen und Pflichten bevorsteht. Zeit, einen Blick auf die anstehenden Neuerungen zu werfen, die die Art und Weise, wie wir uns auf deutschen Straßen fortbewegen, maßgeblich beeinflussen werden. Hier ist ein Ausblick auf das, was im kommenden Jahr auf Autofahrer zukommt:

1. Neue Farbe für die HU-Plakette 2024 Ab dem Jahr 2024 erhalten Fahrzeuge, die zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorgeführt werden, eine blaue Plakette, sofern sie die Kontrolle erfolgreich bestehen. Die nächste HU ist dann erst zwei Jahre später erforderlich, im Jahr 2026. Für Neufahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen gilt eine Dreijahresfrist, und die Plakette trägt die Kennzeichnung “27” in Gelb.

2. Führerschein-Umtausch: Neue Dokumente für bestimmte Geburtsjahrgänge Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis spätestens 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, ihre veralteten “Lappen” – die rosa oder grauen Papierführerscheine – gegen moderne Scheckkarten-Führerscheine auszutauschen. Nach diesem Datum müssen diejenigen, die noch immer mit den alten Dokumenten unterwegs sind, mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen und den neuen Führerschein bei der Polizei vorzeigen. Der erneuerte Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und ist für 25 Euro erhältlich.

3. Neue Assistenzsysteme werden zur Pflicht Um die Sicherheit von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern weiter zu erhöhen, werden verschiedene neue Assistenzsysteme verpflichtend. Diese beinhalten fortschrittliche automatische Notbremsassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten, intelligente Geschwindigkeitsassistenten und weitere Funktionen, darunter Müdigkeitswarner, Rückfahrassistenten, Abbiegeassistenten, Kollisionswarner, die Aufzeichnung von Daten bei Unfällen (Blackbox), Notbremsleuchten und erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche. Diese Systeme sind bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte Fahrzeugmodelle verpflichtend und werden ab dem 7. Juli 2024 in allen neu zugelassenen Pkw zur Pflicht.

4. Reduzierte E-Auto-Förderung Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Privatpersonen für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro Förderung vom Bund. Die Hersteller steuern zusätzlich 1.500 Euro bei. Die Förderung richtet sich nach dem Datum des Förderantrags, und der Fördertopf wird auf 810 Millionen Euro reduziert.

5. Neue Runde der Wallbox-Solarförderung Nachdem die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen im September 2023 aufgrund der großen Nachfrage vorzeitig beendet wurde, wird sie im Jahr 2024 erneut mit einem Budget von 200 Millionen Euro aufgelegt. Diese Förderung richtet sich an Besitzer von Elektroautos, die eine Solaranlage auf ihrem Eigenheim installieren und diese zur Stromversorgung ihres Elektrofahrzeugs nutzen.

6. Überarbeitung der Führerscheinregelungen in Diskussion Derzeit werden neue Richtlinien für den Führerschein diskutiert. Vorschläge reichen von Gewichtsbegrenzungen für Fahrzeuge von Fahranfängern bis zu verstärkten Untersuchungen für ältere Fahrer. Obwohl noch keine endgültige Entscheidung gefällt wurde, könnte bis Ende 2023 eine Entscheidung erwartet werden.

7. Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 13 Millionen Fahrzeuge in Deutschland in neue Typklassen eingestuft. Etwa 7,4 Millionen Fahrzeuge erhalten dabei höhere Einstufungen im Vergleich zum Vorjahr, während etwa 5,4 Millionen Autos in niedrigere Klassen wechseln. Diese Änderungen können sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken, führen jedoch nicht automatisch zu höheren oder niedrigeren Kosten. Die neuen Einstufungen gelten in der Regel ab dem 1. Januar 2024 für bestehende Verträge.

8. CO2-Steuer steigt: Höhere Spritpreise möglich Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Sie steigt von 30 auf 40 Euro pro Tonne an. Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet damit, dass Benzin und Diesel für Autofahrer dadurch im Schnitt rund drei Cent pro Liter teurer werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Spritpreise und den Alltag der Autofahrer haben.

Das kommende Jahr bringt also eine Vielzahl von Änderungen und Pflichten für Autofahrer in Deutschland mit sich. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen und Fristen zu informieren, um eventuelle Strafen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

red

Deutsche Pkw-Neuzulassungen im September nahezu stabil

Flensburg – Im September verzeichnete Deutschland eine minimale Abnahme bei den Pkw-Neuzulassungen. Laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wurden insgesamt 224.502 neue Pkw zugelassen, was einem Rückgang von nur 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht.

Das KBA gab bekannt, dass die Anzahl der gewerblichen Neuzulassungen um 5,7 Prozent zugenommen hat, wobei ihr Anteil 66,9 Prozent betrug. Im Gegensatz dazu gingen private Neuzulassungen im Berichtsmonat um 10,3 Prozent zurück.

Obwohl das Segment der SUVs im September einen Rückgang von 3,9 Prozent verzeichnete, bleibt es mit einem Anteil von 30,3 Prozent das stärkste Segment auf dem Markt. Die Neuwagen der Kompaktklasse erreichten einen Anteil von 16,1 Prozent, was einem Anstieg von 1,0 Prozent entspricht. Sie wurden von den Kleinwagen mit einem Anteil von 13,4 Prozent gefolgt, die um 7,0 Prozent zunahmen.

Die Geländewagen erreichten einen Marktanteil von 12,5 Prozent, was einem Anstieg von 9,8 Prozent entspricht. Die Wohnmobile machten 1,9 Prozent der Neuzulassungen aus und verzeichneten einen Anstieg von 8,1 Prozent. Die Oberklasse-Fahrzeuge erreichten einen Anteil von 1,0 Prozent, was einem Anstieg von 16,4 Prozent entspricht. Mini-Vans, die einen Anteil von 0,8 Prozent ausmachen, verzeichneten mit einem Anstieg von 27,5 Prozent den größten Zuwachs.

Die Segmente Großraum-Vans mit einem Anteil von 1,8 Prozent und Sportwagen mit einem Anteil von 0,9 Prozent verzeichneten hingegen die stärksten Rückgänge.

In Bezug auf die Antriebsarten wurden 31.714 Elektro-Neuwagen zur Zulassung gebracht, was einem Rückgang von 28,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Ihr Anteil betrug 14,1 Prozent. Es wurden 73.178 Pkw mit hybriden Antrieben zugelassen, was einem Anstieg von 6,9 Prozent entspricht. Darunter befanden sich 15.383 Plug-in-Hybride, deren Anzahl um 45,7 Prozent zurückging und deren Anteil bei 6,9 Prozent lag.

78.979 Pkw waren mit einem Benzinantrieb ausgestattet, was einem Anstieg von 9,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, und ihr Anteil betrug 35,2 Prozent. 39.900 neu zugelassene Diesel-Neuwagen führten zu einem Anstieg von 4,6 Prozent und einem Anteil von 17,8 Prozent.

Außerdem wurden 666 flüssiggasbetriebene Pkw zur Neuzulassung gebracht, was einem Rückgang von 47,7 Prozent entspricht, sowie 59 Pkw mit Erdgasantrieb, was einem Rückgang von 62,9 Prozent entspricht.

Der durchschnittliche CO2-Ausstoß stieg um 12,4 Prozent auf 119,8 g/km.

Im Nutzfahrzeugmarkt stiegen die Neuzulassungen von Lastkraftwagen um 10,8 Prozent. Sattelzugmaschinen verzeichneten einen Anstieg von 8,7 Prozent, während Zugmaschinen insgesamt einen Rückgang von 4,6 Prozent verzeichneten.

Die Neuzulassungen von Kraftomnibussen gingen um 26,5 Prozent zurück, während die Neuzulassungen von Sonstigen Kraftfahrzeugen (Kfz) um 24,4 Prozent abnahmen. Die Kraftrad-Neuzulassungen verzeichneten ebenfalls einen Rückgang von 12,5 Prozent.

Insgesamt wurden 272.322 Kraftfahrzeuge (Kfz) (-0,5 Prozent) und 22.015 Kfz-Anhänger (-11,7 Prozent) neu zugelassen.

Auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt verzeichneten Krafträder (+8,7 Prozent), Pkw (+4,8 Prozent) und Lastkraftwagen (+4,3 Prozent) ein positives Wachstum. Zugmaschinen insgesamt (-6,2 Prozent), darunter Sattelzugmaschinen (-8,5 Prozent), wurden weniger nachgefragt.

Insgesamt stieg die Zahl der Besitzumschreibungen von Kfz um 4,8 Prozent auf 584.470 Fahrzeuge. 34.696 Kfz-Anhänger wechselten den Halter, was einem Rückgang von 4,6 Prozent im Vergleich zum September 2022 entspricht.

red

Seite 10 von 17
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17