Urheberrechtsverstöße: Achtung Abzocke

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Immer wieder kursieren Zahlungsaufforderungen per E-Mail wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße. Die Absender hoffen offenbar darauf, dass die angeschriebenen Verbraucher bezahlen, zum Beispiel aus Angst, unwissentlich etwas falsch gemacht zu haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät deshalb den Betroffenen, sich von den Schreiben nicht verunsichern zu lassen.

Aktuell berichten zahlreiche Verbraucher von Abmahnungen per E-Mail, angeblich versendet im Auftrag der Filmproduktionsgesellschaft 20th Century Fox. Die Absender werfen ihnen eine Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von Streaming-Plattformen vor und fordern sie auf, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten unterschiedlicher Höhe auf ein bulgarisches Konto zu überweisen.

“Diese Abmahnungen sind frei erfunden. Die Absender geben sich als Unternehmen aus, die es gar nicht gibt. In ähnlichen Fällen täuschen sie auch fremde Identitäten vor”, sagt Michele Scherer, Referentin für Digitale Welt bei der VZB.

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Ein erster Hinweis darauf, dass es sich um ein unseriöses Schreiben handelt, kann schon die Form sein: “Kommt eine Abmahnung per E-Mail statt per Post an und enthält sie dazu auch noch Rechtschreibfehler, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um eine ausgedachte Forderung handelt”, sagt Scherer.

Die Aufforderung, Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen, ist ebenfalls ein Indiz für ein betrügerisches Schreiben. Zu erkennen sind diese ausländischen Bankverbindungen daran, dass die IBAN nicht mit den Buchstaben DE für Deutschland beginnt.

Aber Vorsicht: Nicht jede Abmahnung zu einer Urheberrechtsverletzung ist frei erfunden. “Im Falle einer echten Abmahnung sollten die Verbraucher umgehend reagieren und sich juristisch beraten lassen”, so die Expertin.

Ralf Loweg