Was der neue Rundfunk-Beitrag bedeutet

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Der Rundfunk-Beitrag soll neu geregelt werden. Experten wissen, was das im Einzelnen bedeutet. Hintergrund: Der Beitrag wird seit 2013 pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr, wie die zuvor erhobene Gebühr, an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden. Die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens wurde mehrfach von den deutschen Gerichten bestätigt. Das aktuelle Beitragsmodell gilt bis 2020. Danach soll das sogenannte Indexmodell den Rundfunkbeitrag automatisch an die Teuerungsrate anpassen.

Am 7. Juni dieses Jahres wollten die Ministerpräsidenten der Bundesländer erstmals beschließen, dass der Rundfunkbeitrag künftig in einem Indexmodell automatisch steigt. Zu dieser Einigung kam es allerdings nicht. Ganz besonders die FDP hatte Bedenken gegen die automatische Anpassung und die zur Diskussion stehenden Indexe (Verbraucherpreisindex oder die allgemeine Inflationsrate) geäußert und eine Einigung verhindert. Nun ist laut Experten des Versicherungsunternehmens ARAG eine Neuregelung zum 1. Januar 2023 geplant, dann mit einem Beitrag von mindestens 18 Euro.

Von den aktuell erhobenen 17,50 Euro monatlich gehen 12,31 Euro an die ARD mit ihren Gemeinschaftsangeboten wie “Das Erste”, an die Spartenprogrammen wie Arte oder KiKA und an die Rundfunkanstalten der Länder – also NDR, WDR, MDR u.s.w. 4,36 Euro erhält das ZDF, 0,50 Euro das Deutschlandradio. 0,33 Euro entfallen auf die Landesmedienanstalten (LMA), die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Internetangebote, die von den jeweiligen Bundesländern unterhalten werden. Da der Geldbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten jedoch wächst, haben die Landesparlamente bisher alle vier Jahre eine Angleichung der Beiträge beschlossen.

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Lars Wallerang