Hausbesitzer: Das alles ändert sich 2020

Hauseigentümer und Bauherren müssen sich 2020 auf einige Änderungen einstellen. Wie diese aussehen, erklärt Schwäbisch-Hall-Experte Ralf Oberländer.

Steuervergünstigung für energetische Sanierungen: Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz und das Heizen mit erneuerbaren Energien werden steuerlich gefördert. Davon profitiert, wer etwa die alte Heizung austauscht, neue Fenster einbaut oder Dach, Keller und Außenwände dämmt.

Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. 20 Prozent der Ausgaben, maximal aber 40.000 Euro, können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden. Die Voraussetzungen: Es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum und die Immobilie ist mindestens zehn Jahre alt. “Zusätzlich können Eigentümer weiterhin von den etablierten Förderprogrammen für energetische Sanierungen profitieren, etwa von der KfW”, sagt Experte Ralf Oberländer.

Abwrackprämie für die Ölheizung: Wer seine alte Ölheizung durch ein klimaschonendes Modell ersetzt, zum Beispiel eine Luft-Wärmepumpe oder eine Holz-Pelletheizung, erhält eine Förderung vom Bund. Derzeit laufen in Deutschland rund 5,6 Millionen Heizanlagen mit Öl, das ist jede vierte Heizung.

Die Anschaffung einer Heizanlage, die erneuerbare Energieformen nutzt, zahlt sich nicht nur wegen der sogenannten Abwrackprämie aus: Ab 2021 muss der CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe über Zertifikate kompensiert werden. Der Preis pro Tonne CO2 soll bei 25 Euro liegen und in den Folgejahren weiter ansteigen. Er wird auf den Öl- und Gaspreis umgelegt. Laut einer Berechnung der TU Dortmund erhöhen sich dadurch die Heizkosten für eine durchschnittliche Wohnung mit 70 Quadratmetern um 134 Euro.

Baukindergeld: Förderung noch bis Ende 2020: Das Baukindergeld fördert Familien, die selbst in ihre erste eigene Immobilie einziehen: Förderberechtigte Eltern können von der KfW-Bank über zehn Jahre verteilt insgesamt 12.000 Euro pro Kind für den Erwerb von Wohneigentum erhalten. Achtung: Wer den Zuschuss erhalten will, muss den Kaufvertrag bis Ende 2020 beim Notar unterzeichnet haben.

Austauschpflicht für den Kamin: Kaminöfen mit Baujahr 1994 und älter müssen Ende 2020 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Hintergrund ist das Gesundheitsrisiko durch Feinstaubbelastung. Bei Fragen zur Nachrüstung sind die Schornsteinfeger für Hauseigentümer die richtige Adresse.

Ralf Loweg


Was in Ludwigsburg und in der Region über die Weihnachtstage los war

Bietigheim:

Nachdem sich am ersten Weihnachtsfeiertag in der Zeit von 11.45 und 23.20 Uhr ein Einbrecher über die aufgehebelte Terrassentüre Zugang zu einem Einfamilienhaus in der Straße In den Zehn Morgen verschafft hatte, durchsuchte er dort die Räume und Schränke und flüchtete anschließend mit bislang unbekanntem Diebesgut. Der Sachschaden an der Terrassentüre beläuft sich auf etwa 500 Euro. Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter der Telefonnummer 07142/4050 zu melden.

Schwieberdingen: Wohnungseinbruch

Unbekannte Täter nutzten am Dienstag, in der Zeit zwischen 16.20 Uhr und 21.45 Uhr, die Abwesenheit der Bewohner eines Reihenhauses in der Frankenstraße und drangen nach Aufhebeln eines Fensters in das Gebäude ein. Im Haus wurden weitere Türen und Behältnisse aufgebrochen. Nach ersten Erkenntnissen wurde jedoch nichts entwendet. Die Höhe des angerichteten Sachschadens wurde mit 2.000 Euro beziffert.

Tamm: Wohnungseinbruch

Am Dienstag, in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 23.15 Uhr, drangen unbekannte Täter in eine Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses im “Alter Weg” über die nicht verriegelte Wohnungstüre ein. Nachdem die Täterschaft mehrere Behältnisse durchsucht hatte wurden Elektrogeräte und Bargeld im Wert von mehreren hundert Euro entwendet. An der Wohnungstüre entstand nur geringer Schaden in Höhe von etwa 100 Euro.

Vaihingen/Enz: Verkehrsunfallflucht – Zeugen gesucht

Am Dienstag, in der Zeit zwischen 07.45 Uhr und 13.15 Uhr, wurde vermutlich beim Ausparken ein Audi A3 auf dem Parkplatz zwischen der Grabenstraße und der Friedrichstraße von einem bislang unbekannten Fahrzeug beschädigt. Am Audi, an welchem blaue Lackantragungen zurückblieben, entstand ein Sachschaden von rund 3.500 Euro. Zeugen, welche Angaben zu dem flüchtigen Fahrzeug machen können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Telefon 07042 / 941-0, zu melden.

Keine Ausreden mehr für Falschparker

Üblicherweise kommt ein Falschparker-Knöllchen von der Polizei oder vom Ordnungsamt. Aber nicht immer. Auch private Dienstleister können Parksünder abstrafen. Und dann heißt es zahlen.

Viele private Parkplatzbetreiber engagieren Aufpasser, die etwa vor Krankenhäusern oder Supermärkten für einen geregelten Betrieb sorgen und unerlaubt langes Parken verhindern sollen. Ein Bußgeld können diese Firmen zwar nicht ausstellen, sie sind ja keine Behörde. Bei ihnen heißt es stattdessen Vertragsstrafe. Und den Vertrag hat der Fahrer abgeschlossen, indem er sein Fahrzeug auf den privat betriebenen Parkplatz abstellte.

Laut ARAG-Experten können sich Ertappte auch nicht mehr damit herausreden, dass sie nicht selbst das Auto abgestellt hätten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Schließlich könne die Überwachungsfirma meist nur den Halter des Fahrzeugs ausfindig machen. “Wer das Auto tatsächlich gesteuert und falsch geparkt hat, bleibt den Privat-Sheriffs in der Regel verborgen”, so die Fachleute.

Wenn der Halter bestreitet, der Parksünder zu sein, muss er als Folge des Grundsatzurteils in Zukunft die anderen möglichen Fahrer nennen. Macht er das nicht, bleibt er selbst auf der Vertragsstrafe sitzen, entschied das Gericht (BGH, Az.: XII ZR 13/19).

Rudolf Huber

Verkehrsbericht: Welche Straßen diese Wochen gesperrt sind

Verkehrsbericht gültig ab Montag, 23. Dezember

Heilbadweg
Es besteht eine Vollsperrung zwischen dem Heilbad und der Uferstraße bis circa Ende Dezember. Der Fahrradverkehr wird über die Marbacher Straße umgeleitet.

Heinrich-Schweitzer-Straße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Steinstraße und der Kurfürstenstraße bis voraussichtlich bis Ende Dezember.

Kallenberg´sches Areal
Die Leonberger Straße ist zwischen der Solitudestraße und dem Zentralen Omnibus-bahnhof (ZOB) für den Individualverkehr gesperrt. Die Solitudestraße ist halbseitig gesperrt – die Verkehrsführung erfolgt stadteinwärts zwischen der Friedrichstraße und der Leonberger Straße. Die Einschränkungen bestehen bis voraussichtlich April 2021.
 
Lortzingstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Lortzingstraße 5 und dem Brahmsweg bis voraussichtlich Ende April 2020.
 
Osterholzallee
Die Fahrbahnen in der Osterholzallee sind bis voraussichtlich Ende April 2020 zwischen der Schlieffenstraße und der Gänsfußallee halbseitig gesperrt. Es gibt eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Stadtmitte. Eine Umleitung in die Gegenrichtung ist eingerichtet.
 
Schlieffenstraße
Es kommt zu Beeinträchtigungen im Baustellenbereich bis voraussichtlich Ende Januar 2020.

Siegesstraße
Es besteht voraussichtlich bis Ende Dezember eine Vollsperrung zwischen der Saarstraße und der Oscar-Walcker-Straße. Der Anliegerverkehr ist frei.
 
Uferwiesen II
Hier besteht bis voraussichtlich Ende Dezember 2019 eine Vollsperrung der Anlegestelle. Die Fuß- und Radwege werden getrennt geführt.  
 
Waldäcker III
Hier kann der Radweg entlang der Schwieberdinger Straße zeitweise nur eingeschränkt genutzt werden.  
 
Wilhelm-Fein-Straße
Es bestehen Beeinträchtigungen im Baustellenbereich bis voraussichtlich Ende Dezember 2019.

Jeder achte Vollzeit-Beschäftigte im Kreis Ludwigsburg arbeitet zum Niedriglohn

40 Stunden die Woche arbeiten – und trotzdem reicht’s am Monatsende nicht: Im Landkreis Ludwigsburg arbeiten rund 18.300 Vollzeit-Beschäftigte zum Niedriglohn. Damit liegt jeder achte Arbeitnehmer (12,9 Prozent) trotz voller Stundenzahl unter der amtlichen Niedriglohnschwelle von aktuell 2.203 Euro brutto im Monat. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Stuttgart beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Geschäftsführer Hartmut Zacher spricht von einem „Alarmsignal“. Tausende Menschen hätten trotz langer Arbeitstage enorme Probleme, finanziell über die Runden zu kommen. „In Metzgereien, Bäckereien, Restaurants und Hotels ist der Anteil von Niedriglohn-Beschäftigten dabei besonders hoch. Hier müssen die Firmen endlich deutlich höhere Löhne zahlen“, fordert Zacher. Nach Angaben der Arbeitsagentur liegen bundesweit 53 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten im Lebensmittel- und Gastgewerbe unter der Niedriglohngrenze.

Eine Hauptursache für diesen Zustand ist nach Einschätzung der Gewerkschaft NGG die schwindende Tarifbindung. „Auch im Kreis Ludwigsburg zahlen immer weniger Hoteliers und Gastronomen nach Tarif. Statt mit dem Tariflohn von 14,42 Euro pro Stunde geht ein gelernter Koch dann nur mit dem Mindestlohn von 9,19 Euro nach Hause. Wie soll man damit eine Familie durchbringen?“, kritisiert Zacher. Um diesen Trend zu stoppen, müssten sich Firmen, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind, an die mit der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifverträge halten und armutsfeste Löhne zahlen. Nach Beobachtung der NGG nimmt die Zahl der Verbandsmitglieder, die aus der Tarifgemeinschaft ausscheren, seit Jahren zu.

“Außerdem muss es noch mehr Tarifverträge geben, zu denen ganze Branchen durch die Politik verpflichtet werden – gerade da, wo der Niedriglohnsektor wuchert“, so Hartmut Zacher. Eine sogenannte Allgemeinverbindlichkeit könne vom Bundes- oder Landesarbeitsministerium erklärt werden. Am Ende komme es aber auch auf die Beschäftigten selbst an, betont die NGG. „Wer in der Gewerkschaft ist, hat nicht nur beim Lohn, sondern auch bei Urlaub und Arbeitszeit die besseren Karten.“

Das durchschnittliche Vollzeit-Einkommen liegt im Kreis Ludwigsburg laut Arbeitsagentur bei 3.792 Euro (brutto) im Monat – im Bundesschnitt sind es 3.304 Euro.

Notorischer Fahrraddieb schlägt gleich wieder zu

Ein unbelehrbarer Fahrraddieb beschäftigte am Donnerstagnachmittag die Polizei in Ditzingen. Zunächst mussten die Beamten gegen 16:00 Uhr bei einer Streitigkeit vor einem Einkaufsmarkt in der Stuttgarter Straße schlichten. Dort hatten sich der 45-jährige Tatverdächtige und eine 54-Jährige in den Haaren. Im Gespräch mit den Beamten kam dann raus, dass der Mann das mitgeführte Mountainbike wohl gestohlen hatte. Als er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gegen 16:45 Uhr das Polizeirevier in Ditzingen verließ, wurde er auf dem Nachhauseweg gleich wieder tätig. In der Ditzenbrunner Straße passierte er das Fahrrad einer 36-Jährigen und nahm es einfach mit. Nachdem die Frau den Diebstahl anzeigte, hatten die Beamten sofort den richtigen Tatverdacht und überprüften um 17:45 Uhr den 45-Jährigen an seiner Wohnanschrift. Dort fanden sie das gestohlene Fahrrad. Er gab gegenüber den Beamten an, dass er nicht anders konnte.

Fernbusse deutlich unpünktlicher als die Bahn

Fernbusse kommen bei einer aktuellen Analyse von SWR3 schlecht weg. Schlechter sogar als die Deutsche Bahn, was die Pünktlichkeit betrifft. Denn Fernbusse sind häufig unpünktlich. Bei Flixbus kommt demnach jeder zweite Bus (55,7 Prozent) zu spät, und zwar mehr als 15 Minuten. Zum Vergleich: Bei der Bahn ist im Fernverkehr etwa jeder zehnte Zug mehr als eine Viertelstunde verspätet.

Die Verspätungen haben es durchaus in sich. Denn bei Flixbus mussten Reisende durchschnittlich mit 30 Minuten Verspätung rechnen. Jeder achte Flixbus war mehr als eine Stunde verspätet, die meisten Flixbus-Fernbusse (80 Prozent) kommen mit einer Verspätung von zirka sieben bis 45 Minuten an. Deutschlandweit wurden dafür 414.000 Flixbus-Ankünfte der vergangenen zwölf Monate analysiert.

Bei der Analyse wurden auch die Pünktlichkeit von Bahn und Fernbus auf bundesweiten Hauptverbindungen verglichen. Auffällig auf diesen Strecken: Bei der Ankunft in Frankfurt, Mannheim und Karlsruhe hatte nahezu jeder fünfte Fernbus aus Hamburg, Berlin und München eine Verspätung von mehr als einer Stunde. Bei der Bahn hingegen waren auf diesen ausgewählten Fernverbindungen derartig lange Verspätungen eher selten (maximal 4,6 Prozent).

Die tatsächliche mittlere Fahrtdauer bei Flixbus ist 1,5 bis zwei Mal so lange wie bei der Bahn auf vergleichbaren Verbindungen. Bei deutschlandweiten Fernverbindungen braucht der Fernbus bis zu fünf Stunden länger als der Zug. Die längste gemessene Fahrzeit eines Flixbusses innerhalb Deutschlands betrug mehr als 19 Stunden.

Andreas Reiners

Flache Schnuller sind besser

Es gibt im Leben eines Säuglings oder Kleinkindes immer wieder Situationen, in denen ein Schnuller einfach sein muss. Doch nach welchen Kriterien sollen Eltern den Kinderseelen-Tröster auswählen?

Fakt ist: Vor allem Größe und Form sind entscheidend. “Je weniger Platz der Schnuller im Mund beansprucht, desto besser”, so Kinderzahnärztin Johanna Kant aus Oldenburg. Sie empfiehlt im Apothekenmagazin “Baby und Familie”, lieber bei der kleineren Schnullerversion zu bleiben, als ihn “mitwachsen” zu lassen.

Und flache Modelle sind besser als runde, weil durch den Schnuller die Lage der Zunge im Mund beeinflusst wird. Vor allem bei runden Nucklern könne der Schluckvorgang nicht korrekt ablaufen. Und die unnatürliche Zungenlage begünstige, dass sich der Kiefer nicht richtig ausforme. Mögliche Folge: Zahnfehlstellungen wie ein offener Biss.

Um dem vorzubeugen, sollten Eltern ihrem Nachwuchs den Schnuller möglichst früh wieder abgewöhnen. “Wenn die Zungenfunktion nicht beeinflusst wurde, kann sich eine Zahnfehlstellung innerhalb weniger Monate spontan zurückbilden”, betont die Kinderzahnärztin. Sie empfiehlt, den Nuckel noch im zweiten Lebensjahr loszuwerden.

Kinder- und Jugendarzt Steffen Büchner aus Güstrow stimmt ihr zu: “Nach dem ersten Geburtstag sollte das Kind den Schnuller nur noch selten nutzen, etwa zum Einschlafen oder in Ausnahmesituationen. Ab dem zweiten Geburtstag sollte der Nuckel weg.” Den richtigen Zeitpunkt müsse letztlich jede Familie für sich selbst finden. Wichtig sei, dass das Kind bis dahin gelernt habe, sich auch ohne Schnuller selbst zu beruhigen

Rudolf Huber

Anzeichen für Schwerhörigkeit nicht überhören

Die Anzeichen kommen schleichend und werden im wahrsten Sinne des Wortes oft überhört. Ob nun der Fernseher immer lauter gestellt werden muss, das Smartphone überhört wird oder am Ende auch die Türklingel – das Gehör lässt oft unbemerkt nach. Es gibt viele Indizien für eine beginnende Schwerhörigkeit. Wichtig ist es, sie nicht zu ignorieren. Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) gibt Tipps.

Sinnvoll ist ein frühzeitiger Hörtest, denn der verschafft Klarheit. Hörakustiker bieten Hörtests in der Regel kostenfrei und ohne Terminvereinbarung an.

Was fatal ist und was die meisten nicht wissen: Je länger jemand nicht gut hört, desto mehr verlernt er das Hörverstehen. Das muss erst mühsam wieder erlernt werden.

Hörsysteme sind kleine Meisterwerke der Technik, die vom Hörakustiker an das individuelle Hören und an die individuellen Anforderungen und Wünsche angepasst werden. Das Hören wird durch sie im Alltag entspannter. Sie filtern Sprache, regeln störenden Umgebungslärm herunter, lassen sich über das Smartphone steuern und bequem per Bluetooth mit dem Telefon, Fernseher oder Multimedia-Anlagen verbinden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel ab einem Hörverlust von 20 Prozent die Kosten für eine Hörsystemversorgung mit aufzahlungsfreien, hochwertigen digitalen Hörsystemen für beide Ohren.

Andreas Reiners

E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden

Bei Büchern aus Papier ist es eine Selbstverständlichkeit: Wer den neuen Roman gelesen hat, kann ihn anschließend gebraucht weiterverkaufen. Bei E-Books geht das seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr.

Der Unterschied ist klar: Ein Papierbuch ist nach dem ersten Lesen eindeutig als gebraucht zu erkennen. Ein E-Book bleibt auch nach tausend Lese-Durchgängen “wie neu”. “Anders als physische Medien können digitale Inhalte praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt etwa für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‘Gebrauchtmarkt’ für sie gäbe”, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

In Deutschland hatten zwischen 2011 und 2015 drei Gerichte übereinstimmend den Weiterverkauf von E-Books als unvereinbar mit dem Urheberrecht eingestuft. In allen drei Fällen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Online-Buchhändler geklagt, die per AGB den Weiterverkauf von E-Book- beziehungsweise Hörbuch-Downloads ausschlossen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (2011), das OLG Hamm (2014) und das Hanseatische OLG (2015) wiesen die Klagen jeweils ab. Der Börsenverein hatte die drei deutschen Verfahren auf Seiten der Online-Händler begleitet.

Rudolf Huber