Deutschland braucht mehr digitale Bildung

Digitalisierung ist ein kultureller Prozess – so lautet eine zentrale These des Rats für Kulturelle Bildung. Das müsse an deutschen Schulen in den Lehrplänen Berücksichtigung finden.

Der digitale Wandel erfordere gezielte Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Lehrenden. “Wie Schule und Schulkultur unter den Bedingungen der Digitalisierung zu gestalten sind, muss in Politik und Praxis umfassend neu gedacht werden”, so Prof. Dr. Eckart Liebau, Vorsitzender des elfköpfigen unabhängigen Expertengremiums. Kinder müssten mit kreativen Kulturangeboten wie Musik, Fotografie, Tanz und Video an die Thematik Digitalisierung herangeführt werden, fordert der Expertenrat.

Schulen sollten beispielsweise Akteure der Kulturellen Bildung, etwa Künstler, Kulturpädagogen und Kulturvermittler einbeziehen und mit außerschulischen Kooperationspartnern wie Bibliotheken oder anderen digitalen Vorreitern im Kulturbereich zusammenarbeiten. Zudem müsse die Lehrerschaft entsprechend aus- und weitergebildet werden, so die Empfehlung. cid/Mst

So steht es um den Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat Unternehmen Angst gemacht. Jetzt sind einige Monate ins Land gegangen. Zeit, Bilanz zu ziehen. Fast 20 Prozent der Unternehmen werden Ende 2019 immer noch nicht mit der Umsetzung der DSGVO-Richtlinien fertig sein. So lautet das Ergebnis einer Umfrage des CRM-Spezialisten cobra aus Konstanz.

Viele Unternehmen haben begonnen, andere sind “irgendwann” fertig. Nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung befragt, bekannten sich über ein Drittel der Unternehmen (35 Prozent) zur bisherigen Lethargie in Sachen DSGVO-Umsetzung und haben noch gar nicht begonnen.

Bei befragten Unternehmen sahen sich fast 20 Prozent beim Fertigstellen der DSGVO-Bemühungen erst Ende 2019 auf der sicheren Seite. Optimistisch, die Aufgabe bis Mitte 2019 hinter sich gebracht zu haben, sind immerhin 67 Prozent. Bei einer Fertigstellung bis Ende 2019 steigt dieser Wert auf fast 80 Prozent der Unternehmen an.

Viele Unternehmen scheinen es nicht eilig zu haben, sich neue Kenntnisse bezüglich der DSGVO anzueignen. Anders lassen sich die Ergebnisse der Umfrage kaum erklären: So geben immerhin vier Prozent an, gar keine Kenntnisse” zu besitzen. Erfreulich: Fast 65 Prozent können zurzeit aber zumindest gute oder sehr gute Kenntnisse vorweisen.

Auch bei der IT besteht kein Grund zum Zurücklehnen: So geben die Befragten an, dass ihre IT-Systeme bis dato lediglich zu 39,2 Prozent die Pflichtanforderungen erfüllten, zu 5,8 Prozent berücksichtigten die Systeme die Forderungen der DSGVO gar nicht, 9,8 Prozent nur unzureichend. Immerhin: 45,1 Prozent betrachten die DSGVO-Features in ihrer IT-Landschaft schon jetzt als umfassend umgesetzt. cid/rlo

“Gefällt-mir”-Button am Pranger

Der “Gefällt-mir”-Button von Facebook ist eine feste Größe in der digitalen Welt. Doch in Deutschland könnte er bald zu einem Auslaufmodell werden. Denn das Bundeskartellamt will Facebook verbieten, über in anderen Webseiten eingebaute “Gefällt-mir”-Buttons Nutzerdaten außerhalb des sozialen Netzwerks zu sammeln.

Ein entsprechender Beschluss solle dem Konzern in den nächsten Wochen zugestellt werden, berichtet die “Bild am Sonntag”. Das Kartellamt ist der Auffassung, dass Facebook durch die Datensammlung außerhalb seiner eigenen Seiten seine marktbeherrschende Stellung missbrauche.

Ein entsprechendes Vorgehen des Bundeskartellamts gegen das soziale Netzwerk war für Anfang 2019 erwartet worden. Es geht offenbar aber nicht nur um die “Gefällt-mir”-Buttons, sondern generell um Schnittstellen von Facebook zu Drittanbietern, über der Konzern Nutzerdaten sammelt. Derartige Drittanbieter sind etwa auch Spiele-Apps oder der Kurznachrichtendienst Twitter.

Eine Facebook-Sprecherin erklärte auf Anfrage von FAZ.NET, das Netzwerk stehe seit 2016 in regelmäßigem Austausch mit dem Bundeskartellamt und habe dessen Anfragen beantwortet. “Wie wir 2017 bereits öffentlich dargelegt haben, teilen wir die Ansichten des Kartellamts nicht und stimmen der Vermengung von Datenschutz- und Kartellrecht nicht zu”, sagte sie. “Wir werden diese Position auch weiterhin verteidigen.” cid/rlo

App soll Klassiker “connecten”

Je lückenloser die Geschichte eines klassischen Fahrzeugs dokumentiert werden kann, desto besser – sowohl fürs Ego des Besitzers als auch für den Wert des Oldies. Ein neuer Online-Service soll helfen, Dokumente zu verwalten und bei Bedarf zu teilen.

“Gapless” heißt die weltweit erste Blockchain-Plattform für klassische Fahrzeuge – also für Young- und Oldtimer. Hier können Sammler und Interessenten sowie Händler Fahrzeuge verwalten und Dienstleistungen, zum Beispiel die Vermittlung von Wertgutachten, in Anspruch nehmen.

Auf www.gapless.app lässt sich die gesamte Historie eines Autos dokumentieren, Bilder, Dokumente, Kaufbelege und Wertgutachten können online hinterlegt werden. Auf Wunsch können die Unterlagen weitergegeben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Experten die Dokumente prüfen.

So soll der riesige Markt für klassische Fahrzeuge in Deutschland, der Schätzungen zufolge rund zehn Milliarden Euro schwer ist, einfach und übersichtlich digital verwaltet werden. Eine moderne Lösung für alte Autos. cid/Mst

Google mit intelligentem Dolmetscher

Was Amazon kann, beherrscht Google schon lange. Das jedenfalls scheinen die schlauen Köpfe des IT-Giganten aus dem Silicon Valley zu denken. Und deshalb bekommt “Alexa” jetzt Konkurrenz. Denn Google schickt einen eigenen intelligenten Sprachhelfer in die smarten Wohnungen der Menschen von morgen. “Google Assistant” heißt dieses Ding, ein schlichter Name also.

Doch dieser Assistent ist ein Genie. Denn laut Google soll er demnächst zum Beispiel in einem Übersetzer-Modus ein Gespräch live von einer Sprache in die andere übertragen können. Das heißt: Die Sprachbarrieren fallen weg, und Menschen auf der ganzen Welt können sich künftig miteinander fließend unterhalten. Die Zeiten, in denen Englisch Einheitssprache auf Mutter Erde waren, könnten damit bald vorbei sein.

Zum Start beherrscht der Google Assistant nicht weniger als 20 verschiedene Sprachen. Und in diesen Sprachen lassen sich dann Sätze in einem kontinuierlichen, natürlichen Gespräch übersetzen, heißt es. Gar nicht mal so schlecht. Doch das soll erst der Anfang sein. cid/rlo

Raus aus Facebook? So geht das

Der Hacker-Angriff und die Veröffentlichung sensibler Daten von zahlreichen Politikern macht den Menschen Angst. Sie vermissen immer mehr den Schutz ihrer Privatsphäre. Viele wollen deshalb bei sozialen Netzwerken den Stecker ziehen, weil sie Facebook und Twitter nicht mehr trauen. Allerdings ist der Rückzug nicht einfach.

Wer Facebook endgültig verlassen möchte, klickt in den Einstellungen auf “Deine Facebook-Informationen”. Anschließend muss der Nutzer auf “Dein Konto und deine Informationen löschen” und dann auf “Mein Konto löschen” klicken. Passwort eingeben, “Weiter” und anschließend auf “Konto löschen” klicken.

Danach wartet Facebook aber noch 30 Tage, bis es das Konto endgültig löscht. Loggt sich der Nutzer binnen dieser Frist noch einmal in seinen Account ein, wird der Löschvorgang abgebrochen. Bis alle Beiträge von der Plattform gelöscht werden, kann es laut tagesschau.de insgesamt 90 Tage dauern. In dieser Zeit können aber andere Personen nicht mehr auf die Beiträge zugreifen, verspricht das Netzwerk.

Wer nur eine Verschnaufpause einlegen möchte, kann sein Konto deaktivieren. Dann wird das Profil anderen nicht mehr angezeigt, der Nachrichtendienst Messenger sowie die Login-Funktion bei anderen Diensten funktionieren aber weiterhin. cid/rlo

Senioren in der digitalen Welt

Wer bislang dachte, dass Senioren Angst vor einem Leben in der digitalen Welt haben, sieht sich getäuscht. Denn 77 Prozent der Generation 65+ möchte im Alltag mobil sein. Bei den über 80-Jährigen liegt dieser Wert immerhin noch bei 70 Prozent. Das ergibt die Emporia-Seniorenstudie “Smart im Alltag”.

Eine wichtige Rolle für die mobilen Senioren spielt das Smartphone. Laut Studie ist das Streben nach Mobilität für 85 Prozent der über 65-jährigen ein entscheidender Grund, sich ein mobiles Gerät zu kaufen. Daneben ist die Möglichkeit, mit Freunden und Bekannten besser in Verbindung zu treten, für acht von zehn Befragten ein entscheidender Faktor.

“Ein Smartphone bewahrt nicht nur die Selbständigkeit. Es gibt der älteren Generation das Gefühl, nicht vom Leben ausgeschlossen zu sein”, sagt Prof. Dr. Rudolf Winter-Ebmer von der JKU Linz, der die sozialen Auswirkungen von Technologien im Familienverbund untersucht.

Und noch etwas: 73 Prozent der Männer und 85 Prozent der Frauen fühlen sich sicherer, wenn sie ein Smartphone bei sich tragen. Best Ager, die viel unterwegs sind, können in knifflige Situationen kommen. Das Smartphone in der Tasche gibt ihnen das beruhigende Gefühl von Sicherheit. Hilfe ist im Zweifelsfall schnell geholt, so das Fazit der Experten. cid/rlo

Wie sicher sind eigentlich Online-Speicher?

Online-Speicher-Dienste sorgen dafür, dass wir auf Fotos, Videos und Dokumente jederzeit von überall zugreifen können. Aber wie sicher sind die persönlichen Daten auf solch fremden Servern?

“Online-Speicher-Dienste mit Servern in Deutschland unterliegen dem deutschen Datenschutz, der deutlich strenger ausgelegt ist als etwa in den USA. Dennoch ist dies kein Garant für einen hundertprozentigen Schutz. Deshalb sollten sensible Daten vor dem Hochladen in die Cloud immer verschlüsselt werden”, sagt Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de.

Wer also Fotos, Videos oder Dokumente in der Cloud speichern möchte, sollte darauf achten, dass die Rechenzentren der Online-Speicher-Dienste in Deutschland oder zumindest in der EU liegen. Denn Server innerhalb der EU unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen, die gewährleisten sollen, dass Unbefugte nicht so einfach an die Daten herankommen und die Anbieter nicht die Nutzerdaten für Werbezwecke auslesen. “Dennoch sollten Nutzer immer vorsichtig mit ihren Daten umgehen und überlegen, ob eine Ablage in einem Online-Speicher wirklich notwendig ist”, sagt Experte Kuch. cid/rlo

Regeln für Online-Apotheken

Medikamente über das Internet zu bestellen, ist für viele eine ganz normale Sache geworden. Das spart oft Zeit und Geld. Aber nicht immer geht alles glatt, und dann ist der Ärger groß. Doch wie steht es eigentlich um die Rechte der Kunden?

Dazu gibt es jetzt ein neues Urteil: Demnach dürfen Online-Apotheken das Widerrufsrecht bei der Bestellung von Medikamenten nicht generell ausschließen, heißt es da. Das hat jedenfalls das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die bekannte niederländische Versandapotheke DocMorris entschieden. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen außerdem dazu, vor dem Versand von Arzneimitteln die Telefonnummer des Kunden zu erfragen, um ihn bei Bedarf kostenlos zu beraten.

“Verbraucher dürfen grundsätzlich auch online bestellte Medikamente innerhalb von 14 Tagen zurücksenden,” sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. “Denn das hat nach den Oberlandesgerichten Naumburg und Karlsruhe jetzt auch das Kammergericht Berlin betätigt.” cid/rlo

Medikamente: Kehrtwende beim Online-Handel

Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist für Gesundheitsminister Jens Spahn vorerst vom Tisch. Es sei europarechtlich unwägbar, ob und wie ein solches Verbot umgesetzt werden könne, sagte der CDU-Politiker.

Der Versandhandel müsse die Ausnahme und nicht die Regel sein, so der Gesundheitsminister am Rande der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Er fühle sich verpflichtet, über die Apotheken vor Ort die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dazu solle etwa der Nacht- und Notdienst besser honoriert werden. Auch sollten zusätzliche Dienstleistungen für Apotheker, etwa bei Präventionsangeboten, definiert und honoriert werden.

Zudem möchte Jens Spahn die Rabatte für ausländische Online-Apotheken auf 2,50 Euro je Packung begrenzen. Darüber hinaus soll der Marktanteil des Versandhandels eine Grenze von fünf Prozent nicht übersteigen – sonst sollen weitere Rabattbeschränkungen möglich werden. mp/rlo