Zwei Handy-Nummern in einem Gerät

Viele Handy-Nutzer wollen Privates und Berufliches nicht miteinander vermischen. Zwei Smartphones sind aber auch nicht die optimale Lösung. Zumal es Verbraucher gibt, die gerne zwei verschiedene Tarife miteinander kombinieren möchten, ohne ständig die SIM-Karten zu wechseln. Für solche Zwecke eignen sich Dual-SIM-Handys.

“Die Technologie ermöglicht die Nutzung von zwei SIM-Karten gleichzeitig in einem Mobiltelefon. Mittlerweile sind Handys mit Dual-SIM bei praktisch allen Anbietern zu finden”, sagt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de.

Vor allem für Nutzer, die ständig unter zwei verschiedenen Rufnummern erreichbar sein wollen oder müssen, bietet die Dual-SIM-Technologie einen echten Mehrwert. So muss nur ein Smartphone mitgenommen werden und Anwender können auf das Wechseln der Karte verzichten. Dual-SIM-Module verfügen in der Regel über ein Standby-Modul. Dabei sind beide SIM-Karten ins Netz eingebucht und auch erreichbar.

Telefoniert der Smartphone-Besitzer jedoch auf einer SIM, ist die andere Karte nicht mehr erreichbar. Ist die Mailbox eingeschaltet, werden eingehende Anrufe dorthin umgeleitet. “Aufpassen müssen Dual-SIM-Anwender, dass es zusätzliche Einschränkungen beim Mobilfunkstandard gibt”, erklärt Kuch. Bei manchen Modellen unterstützt nur einer der SIM-Slots die mobile Datenübertragung via LTE. Über den zweiten Slot ist lediglich GSM oder UMTS möglich. Das bedeutet, dass zwar per LTE mit einer SIM gesurft, aber mit der zweiten nicht per LTE telefoniert werden kann.

Ein Nachteil von Dual-SIM-Karten kommt zum Tragen, wenn der Hersteller den Einsatz einer zweiten Karte nur als Alternative zu einer Speicherkarte erlaubt. Wer ohnehin eine Speicherkarte im Dauereinsatz aufgrund mangelnden Speicherplatzes hat, kann dann die Dual-SIM-Funktion praktisch nicht nutzen. “Allerdings gibt es auch Geräte, bei denen sich zweimal SIM und eine Speicherkarte parallel nutzen lassen”, so Kuch.

Ralf Loweg

Die Cloud ist auf dem Vormarsch

Die deutschen Internetnutzer fühlen sich in der Cloud gut aufgehoben. Denn der Speicherort setzt sich immer mehr im Bewusstsein fest. Und er wird genutzt: 51 Prozent der Internetnutzer speichern ihre privaten Daten bereits in der Cloud. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Studie. Und immerhin jeder dritte Nicht-Nutzer (33 Prozent) kann sich die Nutzung künftig vorstellen.

Weitere Ergebnisse der Umfrage: Unter den Cloud-Nutzern gibt es mehr Männer (55 Prozent) als Frauen (45 Prozent). Die Online-Speicher sind in allen Altersgruppen angekommen: 45 Prozent der Anwender sind mindestens 45, 15 Prozent sogar mindestens 60 Jahre alt.

Eine interessante Frage: Welche Dateitypen speichern die Deutschen in der Cloud? In erster Linie sind das Fotos. 76 Prozent der Nutzer haben sie hochgeladen. Jeweils 56 Prozent der Cloud-Nutzer sichern ihre Dokumente und ihren Kalender online. Die Gründe für die Nutzung sind vielfältig: Drei Viertel der Nutzer verwenden den Online-Speicher, um die eigenen Daten vor Verlust zu schützen (78 Prozent), um diese unabhängig von physischen Speichermedien zu sichern (76 Prozent) oder um von überall und mit jedem Gerät Zugang zu den Daten zu haben (75 Prozent).

Es gibt aber auch Grenzen, denn die Deutschen speichern noch lange nicht alles in der Cloud. 68 Prozent würden ihre Gesundheitsdaten keinem Cloud-Speicher anvertrauen. 73 Prozent sagen das selbe über Login-Daten und Passwörter. Bei Finanzdaten sind es sogar 79 Prozent.

Bei der Wahl des Anbieters kommt es übrigens nicht auf den Preis an, denn für 64 Prozent ist es entscheidend, die eigenen Daten verschlüsseln zu können. Der Preis ist es für 53 Prozent.

Andreas Reiners

Ludwigsburger Förderkreis unterstützt Menschen in Burkina Faso

Neue Mikrokredite für Zweiradmechaniker in Kongoussi

Vier stolze erfolgreiche Absolventen der Berufsschule CFPK in Kongoussi erhalten einen Mikrokredit, um eigene Werkstätten eröffnen zu können. Sylvain Sawadogo und Jean Leonhard Sawadogo waren die ersten jungen Handwerker, die eine eigene Werkstatt mit der Unterstützung des Förderkreises Burkina Faso errichten konnten. Mit einem Mikrokredit von 1.500,- € konnten sie die wirtschaftliche Basis der Werkstatt  nachhaltig verbessern. Denn damit wurde es möglich Betriebsmittel und Ersatzteile zu beschaffen. So konnten sie bei sechs, manchmal sieben Arbeitstagen pro Woche, bis zu 700,- € im Monat erwirtschaften. Für die beiden jungen Werkstattbesitzer die Erfüllung eines Traumes. Die beiden, die 2017 den Mikrokredit erhielten, haben aufgrund der guten Umsätze den Kredit schon fast getilgt. Das Darlehen wird zinslos gewährt und wird der Mikrokredit nach Zeitplan getilgt, reduziert sich die Rückzahlungssumme auf 1.200,- €. Die zurückgezahlten Mittel fließen in neue Mikrokredite Zudem werden in ihrer Werkstatt  jetzt auch drei weitere Schüler der Berufsschule CFPK dual ausgebildet. “Wir würden uns freuen, wenn auch andere Absolventen mit einem Mikrokredit des Förderkreises eine Werkstatt aufmachen können“ lautete 2017 der Wunsch der beiden Werkstattinhaber.

Der Vorstand des Förderkreises hat daher aufgrund der positiven Erfahrungen mit den beiden ersten Kreditnehmern beschlossen, bis zu fünf weitere Darlehen zu vergeben, wenn ein überzeugender Businessplan vorgelegt wird und der Leiter der Berufsschule Abel Zongo eine positive Einschätzung abgibt. Jetzt war es soweit. Der Vorsitzende der Partnerorganisation AZND, Oscar Guessom Sawadogo konnte in Kongoussi im Auftrag des Förderkreises vier weitere Mikrokredite in Höhe von jeweils 1.500,- € an die jungen Werkstattbesitzer Ambroise Sawadogo, Saidou Sana, Donatien Sawadogo und Anassé Koanda übergeben.

Ludwigsburg engagiert sich gemeinsam mit Montbéliard seit 2006 in Burkina Faso in der Stadt Kongoussi. Der Förderkreis Burkina Faso e.V., dessen Gründer der frühere Oberbürgermeister Dr. Otfried Ulshöfer war, hat auf Wunsch der dortigen Bevölkerung u.a. eine Berufsschule für Zweiradmechaniker und Schneider/innen errichtet und finanziert deren Betrieb. Die Berufsschule CFPK hat derzeit etwa 50 Auszubildende. Darüber hinaus unterstützt der Förderkreis auch die Klimapartnerschaft zwischen den beiden Städten, hat zum Beispiel den Bau von sechs solar betriebenen Brunnenanlagen unterstützt.

Verbraucherschützer warnen: Bei Handy-Verträgen lauern Abo-Fallen

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Viele Handy-Kunden werden mit Abo-Fallen betrogen. Der Grund: Es fehlt an Regeln. 41.000 Kunden der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil haben falsche und zu hohe Rechnungen bekommen – für Drittanbieter­-Leistungen wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht genannte “Dienste”, die sie gar nicht bestellt hatten. Zahlen sollten sie dennoch – bis sich die Stiftung Warentest einschaltete.

Mobilfunkfirmen buchen über die Handyrechnung Geld für Drittanbieter-Dienste wie Videos oder Spiele ab. Dagegen sei nichts einzuwenden, wenn Kunden sie wirklich bestellt haben, betonen die Verbraucherschützer. Seriöse Drittanbieter verlangen eine ausdrückliche Bestätigung der Bestellung, beispielsweise durch Anklicken eines Buttons mit der Aufschrift “zahlungspflichtig bestellen”. Oft wird Kunden aber einfach ein Kauf oder ein Abo untergeschoben, weil sie irgendwie mit dem Drittanbieter in Berührung gekommen sind, beispielsweise durch das Anklicken eines Werbebanners. Doch ein Klick auf eine Werbung ist kein Kauf. Da helfe nur eins: “Nicht bezahlen!”

Lars Wallerang

Staat beim Strom Preistreiber Nummer eins

In Deutschland ist Strom sehr teuer. Kein Wunder, kassiert allein der Staat 20 Milliarden Euro. Laut Verivox bleibt der Staat damit auch in diesem Jahr wieder Preistreiber Nummer eins bei den Stromkosten. Die Abgabenquote beträgt laut Experten-Recherche beachtliche 53 Prozent. Würde hier der größte Kostenblock – die sogenannte Ökostromumlage – wegfallen, könnte ein Durchschnittshaushalt um bis zu 229 Euro im Jahr entlastet werden, rechnet das Vergleichsportal Verivox vor.

Die Kosten für Strom belaufen sich gemäß Verivox-Verbraucherpreisindex aktuell auf 30,20 Cent je Kilowattstunde. Im Jahr 2018 benötigten die privaten Haushalte rund 127 Milliarden Kilowattstunden Strom. Auf Basis dessen lassen sich für 2019 jährliche Stromkosten von zusammen 38 Milliarden Euro prognostizieren.

Die aufgeschlüsselte Rechnung: 9,9 Milliarden Euro (26 Prozent) entfallen dabei auf die Netznutzung, 8,2 Milliarden Euro (21 Prozent) bleiben den Stromversorgern für Beschaffung, Marge und Vertrieb. Die restlichen 20,3 Milliarden Euro machen staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen aus.

Für die Ökostromumlage, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert wird, werden aktuell 6,41 Cent je Kilowattstunde fällig. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet das eine jährliche Belastung von 229 Euro brutto. Bei einem Wegfall der Umlage könnten die Strompreise entsprechend stark sinken.

Lars Wallerang

70 Jahre Grundgesetz – Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“

LUDWIGSBURG. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel waren die einzigen weiblichen Abgeordneten des 65 Personen umfassenden Parlamentarischen Rates, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn das Grundgesetz ausarbeitete. Sie erkämpften mit Art. 3, Abs. 2 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen. Nun zeichnet eine Wanderausstellung das Leben und Wirken der vier Mütter des Grundgesetzes nach und würdigt ihr politisches Engagement. Gleich dreimal wandert die Ausstellung vom 16. September bis 22. Dezember durch den Landkreis.

Sie wird zu sehen sein in der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg, im Historischen Rathaus der Stadt Großbottwar und im Museum im Adler der Gemeinde Benningen am Neckar. Besucherinnen und Besucher der Ausstellung erleben im Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des Artikels 3 des Grundgesetzes den Kampf der Mütter des Grundgesetzes und blicken voraus auf die weitere Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Zu den Ausstellungseröffnungen mit interessanten Impulsvorträgen sind alle Interessierten herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei

Vernissagen

Donnerstag, 19. September 2019, 11.25 Uhr 

Ludwigsburg, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Reuteallee 36, Gebäude 4, Erster Stock mit Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen

Ausstellungsdauer: 16. September bis 9. Oktober 2019 montags bis freitags, 8-18 Uhr

 

Montag, 14. Oktober 2019, 19 Uhr 

Großbottwar, Historisches Rathaus mit Brigitte Popper, M.A. Kulturwissenschaftlerin und Archivarin

Ausstellungsdauer: 14. Oktober bis 8. November 2019 zu den Öffnungszeiten des Rathauses

 

Sonntag, 10. November 2019, 11 Uhr 

Benningen am Neckar, Museum im Adler mit Gabriele Kölbel-Schmid, Stellvertretende Bürgermeisterin

Ausstellungsdauer: 10.  November bis 22.  Dezember 2019 sonntags, 14-17 Uhr

Veranstalterinnen sind die die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, die Stadt Großbottwar und die Gemeinde Benningen am Neckar. Die Veranstaltungen finden in Kooperation  und mit Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Ludwigsburg statt. Weitere Veranstaltungspartner sind die Volkshochschulen des Landkreises und der Stadt Ludwigsburg.

Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ ist ein Angebot des Helene-Weber-Kollegs, www.frauen-macht-politik.de, mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ausstellungskonzeption und -verleih: Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft e.V., Berlin, info@eaf-berlin.de

Das Helene-Weber-Kolleg ist ein bundesweites, parteiübergreifenden Netzwerk, mit dem sich das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) Berlin seit 2011 für mehr Frauen in der Politik einsetzt.

Um mehr Frauen für die Politik zu gewinnen, setzt das Helene-Weber-Kolleg auf mehrere Säulen: den Helene-Weber-Preis, Mentoring und Coaching, die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ sowie Aktionen vor Ort und internationale Austauschprojekte. Auch Workshops für Schülerinnen, Migrantinnen und junge Flüchtlingsfrauen zur Stärkung der politischen Partizipation werden angeboten.

 

Steuerstreit: Google zahlt fast eine Milliarde Euro

Jahrelang schwelte der Steuerstreit zwischen Google und Frankreich. Jetzt ist das Problem vom Tisch. Dabei fließt wie immer in solchen Fällen Geld. Sehr viel Geld sogar. Denn der Internet-Riese zahlt dem französischen Staat fast eine Milliarde Euro. Die Summe setzt sich aus einer gerichtlich verhängten Strafe von 500 Millionen Euro und Steuernachzahlungen in Höhe von 465 Millionen Euro zusammen.

Die französische Finanzstaatsanwaltschaft hatte 2015 die Untersuchung gegen Google eingeleitet. Der Vorwurf: Der IT-Gigant verlagere seine Firmensitze und damit die Gewinne in Länder mit niedriger Steuerpflicht, um so die eigene zu entrichtende Steuerlast zu schmälern.

Die französische Regierung nannte das jetzige Abkommen “historisch” und erklärte, der Steuerstreit sei nun “definitiv beigelegt”. Dass Ermittlungen gegen ein Unternehmen mit einer solchen Einigung enden, ist in Frankreich erst seit wenigen Jahren möglich – Grundlage ist ein Gesetz aus 2016.

Der Betrag in Frankreich ist der bisher höchste, den Google nach Steuerverfahren in Europa zahlt. In Italien hatte der Konzern ähnlich gelagerte Ermittlungen 2017 mit einer Zahlung von 306 Millionen Euro beigelegt. Dort ging es vor allem um die Jahre 2009 bis 2013. In Großbritannien zahlte Google im Jahr davor 130 Millionen Pfund Steuern nach.

Ralf Loweg

Urteil: Keine Bankgebühren bei Umschuldung

Wer als Immobilienbesitzer nach Ende der Zinsbindung ein billigeres Darlehen ergattern kann, darf bei der Umschuldung nicht zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte jetzt in einem Urteil Gebühren für unwirksam, die für die Bearbeitung von Treuhand-Aufträgen bei der Ablösung eines Darlehens durch eine andere Bank verlangt werden. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Kreissparkasse Steinfurt.

Die Sparkasse hatte 100 Euro dafür verlangt, dass eine bestehende Grundschuld im Zuge von Treuhandauflagen auf eine andere Bank übertragen wird. Der Anwalt der Bank hatte in der Verhandlung ohne Erfolg argumentiert, dass der umschuldende Kreditnehmer ohne das Mitwirken der Bank gar keinen neuen Kredit bekommen würde. Denn er könne ja erst über die nötige Sicherheit verfügen, wenn der alte Kredit getilgt sei. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale.

Nach Angaben der Verbraucherschützer verlangen viele Banken und Sparkassen solche Bearbeitungskosten von ihren Kunden, wenn ein Kredit zur Finanzierung einer Immobilie von einem anderen Institut übernommen wird. Zu einer solchen Umschuldung kommt es regelmäßig, wenn Kunden nach Ende der Zinsbindung ihres Vertrags einen neuen Baukredit aufnehmen.

In erster Instanz lehnte das Landgericht Dortmund die Unterlassungsklage ab. Im Berufungsverfahren entschied dagegen das Oberlandesgericht Hamm, dass die angegriffene Klausel unzulässig sei. Der Bundesgerichtshof wies die von der Sparkasse eingelegte Revision zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts, wie “tagesschau.de” berichtet.

Ralf Loweg

So schützen Sie sich vor Taschendieben

Volksfeste ziehen nicht nur Besucher an. Traditionell mischen sich auch Taschendiebe unter die Gäste. Im dichten Gedränge der Zelte und auf den vollen Feststraßen finden die Langfinger ideale Bedingungen vor, um Portemonnaies mit Bargeld und Zahlungskarten zu stehlen. Auch an den viel genutzten Geldautomaten in den Zelten oder rund um die Festplätze müssen sich Besucher vor Trickbetrügern in Acht nehmen. Hier die besten Tipps von kartensicherheit.de für einen sicheren Festbesuch:

– Verzichten Sie auf unnötig viel Bargeld und tragen Sie Ihren Geldbeutel möglichst dicht am Körper.

– Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie noch im Besitz von Bargeld und Zahlungskarten sind.

– Lernen Sie die Geheimzahl für Ihre girocard oder Kreditkarte auswendig.

– Sorgen Sie am Geldautomaten für einen ausreichenden Sicherheitsabstand und lassen Sie sich von anderen Personen nicht über die Schulter schauen.

– Schützen Sie die PIN-Eingabe vor neugierigen Blicken, indem Sie die Tastatur verdecken.

– Kontrollieren Sie nach dem Volksfestbesuch zeitnah Ihre Kontoauszüge und reklamieren Sie widerrechtliche Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

– Kommen die Zahlungskarten abhanden, sperren Sie diese bitte sofort unter dem zentralen Sperr-Notruf 116 116.

Ralf Loweg

Darauf achten Nutzer beim Kauf eines Smartphones

Ohne Smartphone stehen die meisten Menschen heutzutage auf der Leitung. Doch was macht die kleinen, flachen Dinger so begehrt? Und auf was achten Nutzer beim Kauf?

Fast zwei Drittel der Verbraucher sagen, dass bei einem Smartphone das Preis-Leistungs-Verhältnis für sie besonders wichtig sei. Das ergab eine Umfrage von YouGov im Auftrag von Check24. 42 Prozent geben an, dass für sie die Hauptsache sei, dass das Handy funktioniere.

Für 18 Prozent der Verbraucher ist besonders wichtig, dass das Smartphone gute Fotos macht. Und nur zwölf Prozent geben an, dass ihr High-End-Gerät immer auf dem neuesten technischen Stand sein muss. Sieben Prozent bevorzugen gebrauchte Geräte, um die Umwelt zu schonen.

Verbraucher geben für ihr neues Smartphone ohne Vertrag bei Check24-Shopping im Schnitt 330 Euro aus. Das meistgekaufte Modell 2019 kostete durchschnittlich sogar nur 132 Euro. Die Durchschnittspreise der zehn meistgekauften Geräte 2019 liegen sogar alle unter 300 Euro.

Ralf Loweg

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