Die Fakten zum Weihnachtsgeld

Wohl denen, die es bekommen: Das Weihnachtsgeld ist für Hundertausende Arbeitnehmer ein überaus willkommener Zuschlag zum monatlichen Gehalt, oft sehnlichst erwartet und längst fest in den Haushalts-Etat eingerechnet. Doch wer kriegt es eigentlich – und was sollte man noch über das Extra-Geld zum Jahresende wissen?

Rein rechtlich gesehen ist das Weihnachtsgeld schlicht ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt, meist im November mit dem monatlichen Gehalt. Ursprünglich war es vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

“Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt”, heißt es bei den Experten des Versicherers ARAG. Doch aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede: Das Weihnachtsgeld ist oft eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das 13. Monatsgehalt dagegen ist ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.

Eigentlich schade: Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag verankert ist. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Über die Höhe des Weihnachtsgeldes entscheiden der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien. Üblich ist ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zum Gehalt im November. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen und ganz regulär versteuert.

Rudolf Huber

Grundsatz-Urteil: Private Blitzer sind unzulässig

Dieses aktuelle Urteil dürfte viele Blitz-Sünder elektrisieren: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat jetzt die gängige Praxis von Kommunen für unzulässig erklärt, private Dienstleister als Tempowächter einzusetzen. O-Ton OLG: “Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage.”

Der Knackpunkt: Laut des Gerichts handelt es sich bei der Übertragung der Tempoüberwachung um eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Tatsache entziehe dem Verfahren die Rechtsgrundlage für den Erlass des Bußgeldbescheides. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019)

Auslöser des Richterspruchs war ein Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Gelnhausen, bei dem sich ein Geblitzter gegen den in dem Bescheid angegebenen Zeugen, den Mitarbeiter einer privaten GmbH, gewehrt hatte.

“Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete der Ortspolizeibehörde mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf”, so die Berliner Coduka GmbH, die das Portal geblitzt.de betreibt. Damit habe die zunehmende Praxis, private Firmen zur Erbringung staatlicher Aufgaben wie der Verkehrsüberwachung einzusetzen, einen Dämpfer erhalten, meint Coduka-Chef Jan Ginhold. Weil diese Auslagerung außer in Hessen auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und NRW anzutreffen sei, habe die Einzelfallentscheidung “bundesweiten Signalcharakter”.

Bereits rechtskräftige Bescheide dürften allerdings trotz der jetzt fehlenden Rechtsgrundlage Bestand haben. Zukünftige oder noch laufende Verfahren im Zusammenhang mit Privat-Blitzern sind aber anfechtbar. Weil das aber von außen nicht erkennbar ist, muss die Überprüfung zwingend ein Anwalt auf Basis der Ermittlungsakte vornehmen.

Rudolf Huber

Sicher vor Fake-Shops

 Es gibt Läden, die gibt es gar nicht. Was in der City sofort auffallen würde, kann im Internet verborgen bleiben: ein Fake-Shop. Experten wissen, wie man sie enttarnt. Das Prinzip: Hinter einigen günstigen Online-Angeboten verbergen sich Kriminelle, die mit gefälschten Internet-Verkaufsplattformen Einkäufer betrügen wollen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben im Rahmen der Präventionskampagne “Genug Betrug” Tipps und Hinweise, wie man sich vor dieser Abzocke beim Onlineshopping schützen kann.

Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer von seriösen Online-Verkaufsplattformen zu unterscheiden. Real existierende Webseiten werden von den Betrügern einfach kopiert. Der Internetauftritt wirkt dadurch auf den ersten Blick oft seriös. Mit passenden Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fake-Shops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie zum Kauf. Dazu werden gerne Produkte angeboten, die in anderen Online-Shops vergriffen sind, oder die Waren werden zu einem günstigeren Preis als anderswo angeboten.

Manchmal kann ein außergewöhnlich günstiger Preis ein Warnsignal sein. Eins haben jedoch alle Fake-Shops gemeinsam: Die Bezahlung erfolgt über die riskante Vorauskasse. Diese ist für Verbraucher gefährlich, weil sie das Geld überweisen müssen, noch bevor sie die Ware erhalten und bei betrügerischen Händlern das Geld im Nachhinein auch meist nicht zurückbekommen. Zwar wird auf manchen Seiten auch eine andere, sicherere Bezahlmethode angeboten. Will man diese jedoch auswählen, erscheint der Hinweis, dass diese Methode aus technischen Gründen gerade nicht möglich sei. Auf diese Weise werden Verbraucher dann doch zur Zahlung per Überweisung verleitet.

Nach der Bezahlung wird entweder nichts oder Ware mit minderwertiger Qualität geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene wochenlang, um sie daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten. In anderen Fällen berichten Verbraucher, dass der Anbieter überhaupt nicht mehr erreichbar ist und auf E-Mails nicht mehr reagiert.

Die wichtigsten Tipps:

– Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite ein Impressum vorzuhalten und darin unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Gibt es auf der Internetseite überhaupt kein Impressum, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden.

– Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens zu informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten.

– Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob es rechtmäßig verwendet wird. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.

– Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Teilweise ist es auch möglich über Zahlungsdienstleister die Zahlung erst nach 14 Tagen zu veranlassen. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen.

Einen unterhaltsamen Erklärfilm bietet die Verbraucherzentrale unter: www.youtube.com/watch?v=NeiGX9kNRFw

Lars Wallerang

Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Kreis

Freiberg am Neckar-Heutingsheim: Einbruch in Wohnhaus

Über eine Terrassentür, die aufgehebelt wurde, gelangte ein noch unbekannter Einbrecher am Dienstag zwischen 17.50 Uhr und 22.30 Uhr in ein Wohnhaus in der Mozartstraße in Heutingsheim. Der Täter durchwühlte mehrere Zimmer und teilweise auch das Mobiliar. Mutmaßlich erbeutete der Unbekannte Schmuck und Bargeld in dreistelligem Wert. Der entstandene Sachschaden konnte noch nicht geschätzt werden. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, nimmt Hinweise entgegen.

Ludwigsburg-Eglosheim: Wohnungseinbruch

Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, sucht Zeugen, die am Dienstag zwischen 16.00 Uhr und 20.30 Uhr etwas Verdächtiges in der Heutingsheimer Straße in Eglosheim beobachtet haben. Ein bislang unbekannter Täter brach, indem er ein Fenster im Bereich der Terrasse einer Erdgeschosswohnung gewaltsam öffnete, in eine Wohnung ein. Er durchsuchte dann diverse Möbelstücke, wobei ihm wohl Schmuck in dreistelligem Wert in die Hände fiel, den der Unbekannte entwendete. Der hinterlassene Sachschaden dürfte sich auf einige hundert Euro belaufen.

Ludwigsburg: Unfall auf der L 1140

Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, sucht Zeugen, die am Dienstag gegen 12.25 Uhr einen Unfall beobachten konnten, der sich im Kreuzungsbereich der Landesstraße 1140, der Straße “Waldäcker” und der Karlsruher Allee in Ludwigsburg ereignete. Eine 75 Jahre alte Smart-Fahrerin, die die L 1140 aus Richtung der Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Süd befuhr, wollte den Kreuzungsbereich geradeaus in Richtung Innenstadt passieren. Zeitgleich wollte ein 62-jähriger Skoda-Lenker die Kreuzung von der Straße “Waldäcker” in Richtung der Karlsruher Allee queren. Obwohl die Kreuzung ampelgeregelt ist und die Ampeln auch in Betrieb waren, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden PKW-Lenkern. Mutmaßlich hatte einer der Beteiligten eine rote Ampel übersehen. Der entstandene Gesamtsachschaden dürfte sich auf rund 4.000 Euro belaufen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Sachsenheim-Großsachsenheim: Unfallflucht mit 3.000 Euro Sachschaden

Auf dem Parkplatz einer Schule in der Oberriexinger Straße in Großsachsenheim kam es am Mittwoch zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr zu einer Unfallflucht. Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker stieß beim Ein- oder Ausparken gegen einen stehenden BMW. Statt sich nun um den Unfall zu kümmern, machte sich der Unbekannte jedoch aus dem Staub. Der hinterlassene Sachschaden beträgt rund 3.000 Euro. Hinweise nimmt das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, entgegen.

Korntal-Münchingen: Unbekannte demontieren LKW-Teile

In der Nacht zum Mittwoch trieben noch unbekannte Täter auf einem Betriebsgelände in der Lingwiesenstraße in Münchingen ihr Unwesen. Um auf das Gelände zu gelangen durchtrennten sie den Zaun, der an die Esslinger Straße grenzt. Sie machten sich dann an insgesamt drei Sattelzügen zu schaffen, die auf dem Firmengelände standen. Sie demontierten die komplette Zwillingsbereifung sowie die Beleuchtungseinrichtungen und die Kotflügel wie auch die Batterien zweier Fahrzeuge. Am dritten LKW wurde eine Seitenscheibe des Führerhauses eingeschlagen. Mutmaßlich versuchten die Täter auch hier an eine Batterie zu gelangen, scheiterten jedoch. Ihre Beute dürften die Unbekannten über den geöffneten Zaun zur Esslinger Straße hin vom Gelände geschafft haben. Anschließend nutzten sie vermutlich ein Fahrzeug, um die LKW-Teile abzutransportieren. Der Wert des Diebesguts wurde auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Der angerichtete Sachschaden dürfte sich auf 5.000 Euro belaufen. Der Polizeiposten Korntal-Münchingen, Tel. 0711/839902-0, bittet Zeugen, die Hinweise geben könne, sich zu melden.

 

Geschlechtskrankheiten nehmen zu

Drei von fünf Befragten gaben in einer Umfrage an, schon mal ungeschützt Sex gehabt zu haben – ohne zu wissen, ob der Partner frei von STIs war. Eines ist sicher: Man kann sich ungeschützt immer eine sexuell übertragbare Infektion (STI) einfangen.

Die Neuansteckungen bei HIV sind zwar rückläufig, die Fallzahlen anderer Geschlechtskrankheiten ziehen jedoch wieder an. Für 2018 meldete das Robert-Koch-Institut zum Beispiel 7.349 Syphilis-Fälle, Anfang des Jahrhunderts lag die Zahl noch bei rund 2.000 Fällen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anfrage nach STI-Selbsttests bei der Online-Arztpraxis Zava im September 2019 um 28 Prozent.

Zava fragte bei jungen Menschen (Alter: 18 bis 35) nach, um der Frage nachzugehen, warum Sexualkrankheiten in einer sich offen gebenden und sexuell aufgeklärten Gesellschaft zunehmen. Laut der Umfrage hatten 58 Prozent der Befragten schon mindestens einmal ungeschützten Sex, ohne zu wissen, ob ihr Partner eine sexuell übertragbare Krankheit hatte. Immerhin zwei von drei machten sich im Anschluss daran Sorgen.

“Ein STI-Test verschafft schnell und einfach Gewissheit, ob eine sexuell übertragbare Infektion besteht”, sagt Beverley Kugler, ärztliche Leiterin bei Zava. Bei einer Ansteckung sei eine ärztliche Behandlung sehr wichtig. Sexuell übertragene Krankheiten sind Infektionen, die durch Viren, Bakterien, Parasiten oder Pilze verursacht werden. “Manche Geschlechtskrankheiten verursachen nur im Genitalbereich Beschwerden, andere betreffen den gesamten Körper”, berichtet Kugler.

Etwa die Hälfte der Befragten (54 Prozent) hat schon einmal einen STI-Test gemacht. Die andere Hälfte begründet ihre Entscheidung gegen einen Test: 33 Prozent dachten nicht, dass es wichtig sei, 24 Prozent hatten Angst vor dem Ergebnis, 21 Prozent wollten nicht mit einem Arzt darüber sprechen.

“Abwarten, ob Symptome auftreten, ist keine Option”, sagt Kugler. Viele Infektionen könnten zunächst symptomlos verlaufen, ein später Behandlungsbeginn erhöhe das Risiko für Komplikationen, Spätfolgen und Übertragung auf andere. Eine unerkannte Chlamydieninfektion zähle zum Beispiel zu einer der Hauptursachen von Unfruchtbarkeit bei jungen Frauen.


Lars Wallerang

So lieben Deutsche ihre Snacks

Überall auf der Welt gibt es Snacks. Diese Mini-Mahlzeiten sind in jedem Land verschieden. “Mondelez International” präsentiert die erste globale “State of Snacking TM”-Studie. Die große Konsumentenstudie analysiert nationale Vorlieben und weltweite Trends.

Demnach ist es für 64 Prozent der Deutschen wichtig, lieb gewonnene Essensrituale bewusst zu pflegen. Denn das eigene Snacking-Verhalten wird als identitätsstiftend und als Teil der landestypischen Kultur empfunden. Gut die Hälfte der Deutschen (52 Prozent) sagt, dass tägliche Snack-Rituale dazu beitragen, Traditionen zu erhalten. Und der Großteil (74 Prozent) ist der Meinung, dass so ein kleiner Genuss zwischendurch einfach dazugehört.

Die Befragten wählen ihre Snacks dabei je nach Gefühls- und Bedürfnislage aus: Etwa drei von fünf Deutschen sagen, dass sie für ihr eigenes Wohlergehen auf sie zurückgreifen. Dabei ist die Mehrheit der Meinung, dass Snacks für ihr mentales (70 Prozent) und emotionales (64 Prozent) Befinden ebenso wichtig seien wie für ihr körperliches. Über den Lieblings-Snack schweigt sich die Studie allerdings aus.

Lars Wallerang

E-Sport wird zum Millionen-Geschäft

In der E-Sport-Branche rollt der Rubel. Der Boom an der Spielekonsole treibt auch die Umsätze der Unternehmen in die Höhe. Das bestätigt jetzt die Studie “Digital Trend Outlook 2019: E-Sport”.

Der deutsche E-Sport-Markt hat sich demnach auch 2018 mit großer Dynamik entwickelt: 62,5 Millionen Euro Umsatz verzeichnete die Branche im Jahr 2018. Gegenüber dem Vorjahr (51,2 Millionen Euro) bedeutet dies ein Umsatzplus von 22 Prozent. Auch für die kommenden fünf Jahre bis 2023 geht die aktuelle Studie von Zuwächsen aus, bei den Ticketverkäufen für Live-Events beispielsweise von jährlich durchschnittlichen 23,6 Prozent.

Dadurch steige auch die Bedeutung der Medienrechte: Hier erwarten Experten ein durchschnittliches Wachstum um 19,3 Prozent pro Jahr. Beim Sponsoring soll der Umsatz auf 60,9 Millionen Euro im Jahr 2023 steigen. “Sponsoring sorgt unserer Prognose zufolge auch in den kommenden Jahren für rund 40 Prozent des Gesamtumsatzes – und bleibt damit die wichtigste Erlösquelle im E-Sport”, sagt Werner Ballhaus, Leiter des Bereichs Technologie, Medien und Telekommunikation bei PwC in Deutschland.

Der deutsche E-Sport-Markt belegt, gemessen am Umsatz (62,5 Millionen Euro), im globalen Vergleich den vierten Platz – hinter den USA (191 Millionen Euro Umsatz 2018), Südkorea (158 Millionen Euro) und China (130 Millionen Euro). In Europa ist die deutsche E-Sport-Branche mit großem Abstand die umsatzstärkste. cid/rlo

Online-Bewertungen: Experten schlagen Alarm

Wer im Internet auf Shopping-Tour geht oder ein Hotel-Zimmer buchen möchte, kommt an Bewertungen nicht vorbei. Denn Erfahrungen anderer Kunden müssen doch hilfreich sein. Deshalb vertrauen viele Verbraucher darauf. Aber Verbraucherschützer schlagen Alarm: “Lassen Sie sich nicht von Sternen blenden”, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW im Gespräch mit tagesschau.de.

Für die Warnung gibt es einen Grund: Zwei Drittel der Kunden informieren sich vor einer Kaufentscheidung über die Bewertungen des Produkts im Netz. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung. Das Problem sind nicht nur gefälschte Bewertungen, sondern auch die Qualität der echten Rezensionen, so die Experten.

Die starke Wirkung der Kundenbewertungen ist verständlich. Sie tauchen direkt auf den Verkaufsportalen auf. Wer sich unabhängiger informieren will, muss daher aktiv auf die Suche gehen. Eine Methode sei, nach unabhängigen Tests zu schauen, an erster Stelle bei Stiftung Warentest, sagt Tryba. Deren ausführlichen Berichte sind in der Regel kostenpflichtig.

Wenn es wie bei Hotels und Urlaubsangeboten kein unabhängiges Testportal gebe, müsse sich jeder Konsument im Klaren darüber sein, dass die Buchung ein Abenteuer bleibe: Trotz 5-Sterne-Bewertungen könnten am Urlaubsort eine Baustelle oder ein schmutziges Badezimmer warten, betont der Experte. Für eine bewusste Kaufentscheidung empfiehlt der Verbraucherschützer einen Dreier-Schritt: “Bewertungen wahrnehmen, innerlich zurücktreten, eigene Kriterien priorisieren.” cid/rlo

Facebook akzeptiert Milliarden-Strafe

Die Datenschutzskandale kommen Facebook teuer zustehen. Das weltweit größte soziale Netzwerk hat jetzt einem milliardenschweren Vergleich mit der US-Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission (FTC) zugestimmt. Demnach akzeptiert Facebook die geforderte Strafe in Höhe von umgerechnet rund 4,5 Milliarden Euro.

Die FTC hat zudem mehrere Auflagen durchgesetzt. So wird im Facebook-Verwaltungsrat eine neue Abteilung nur für die Datenschutzaufsicht eingerichtet. Auf diese Weise soll die Machtfülle von Konzernchef Mark Zuckerberg eingedämmt werden.

In den vergangenen Jahren gab es bei Facebook immer wieder Probleme mit der Sicherheit von Userdaten. Am schwersten wiegt der Vorwurf, im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 gegen Datenschutzgesetze verstoßen zu haben.

Die Analysefirma Cambridge Analytica hatte Daten von rund 87 Millionen Facebook-Nutzern abgegriffen, die bei der Präsidentenwahl mutmaßlich missbraucht wurden. Facebook wusste seit Ende 2016 davon, gab sich allerdings mit der Zusicherung zufrieden, dass die Daten gelöscht wurden und informierte die Nutzer nicht. 2018 wurde der Vorfall bekannt und zur bisher größten Krise für Facebook. cid/rlo

Online-Einkauf: So ticken die Deutschen

Gutscheine sind eine schöne Sache. Man kann sie als Geschenk verteilen oder selbst nutzen. Doch wie sieht das eigentlich im Internet aus? Da hat Deutschland Nachholbedarf. Denn im internationalen Vergleich nutzen die Deutschen am seltensten Gutscheincodes beim Online-Shopping. Dies geht jedenfalls aus einer aktuellen Befragung durch die Plattform Angebotscode.com hervor. Im Zentrum der Umfrage standen die Nutzung von Angebotscoupons sowie das Online-Shopping-Verhalten.

Nur rund 30 Prozent der in Deutschland Befragten verwenden einen Rabattcoupon beim Online-Shopping. Im Vergleich mit den anderen betrachteten Nationen ist dies der niedrigste Wert: 40 Prozent der Amerikaner und 50 Prozent der Franzosen suchen bereits während des Einkaufens nach einen Gutschein für den Online-Shop. In Italien und Spanien erfreuen sich Angebotscodes sogar einer noch höheren Beliebtheit: 70 beziehungsweise 60 Prozent der Befragten setzen hier auf Rabattcoupons.

Der am häufigsten angegebene Grund für die geringe Nutzung von Coupons in Deutschland ist der Mangel an Gutscheincodes für die nachgefragten Produkte (42 Prozent). Ein weiterer Grund ist das fehlende Wissen, wo solche Codes online zu finden sind (28 Prozent). Zudem spielt es eine Rolle, wie oft es Rabattgutscheine gibt und wie einfach Online-Shopper an diese gelangen können (21 Prozent).

Die Umfrageteilnehmer in Deutschland gaben an, vornehmlich auf der Seite der jeweiligen Unternehmen oder über deren Newslettern auf Angebotscodes aufmerksam zu werden (38 Prozent). Am zweitmeisten wurde die Antwort gegeben, dass sie die Gutscheine selbst suchen (27 Prozent) oder den Rabattcode beim Kauf eines anderen Artikels erhalten haben (26 Prozent).

Bei der gezielten Suche nach Coupons nutzen Online-Shopper vor allem Suchmaschinen (90 Prozent). Am zweithäufigsten werden direkt die Internetseiten der jeweiligen Unternehmen nach den Gutscheincodes recherchiert (38 Prozent). cid/rlo