Ablenkungen während der Fahrt vermeiden

Dass Ablenkungen beim Autofahren das Unfallrisiko erhöhen, weiß jeder, der sich hinters Steuer setzt. Trotzdem kommt es immer wieder zu teils schwersten Crashs, weil die Aufmerksamkeit nicht auf den Straßenverkehr gerichtet ist. Am häufigsten sorgt das Smartphone für Konzentrationsschwächen.

“Die Ablenkung Nummer eins beim Autofahren ist derzeit das Smartphone, egal ob ohne Freisprechanlage telefoniert oder schnell eine Nachricht geschrieben wird. Dies kann schnell zu brenzligen Situationen führen, schließlich gefährdet der Fahrer nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer”, so Andrea Häußler vom TÜV Süd.

Auch Essen und Trinken während der Fahrt stört die Konzentration des Fahrzeugführers. Deshalb rät der TÜV Süd, regelmäßig Pausen für die Nahrungsaufnahme einzulegen.

Eine weitere Gefahrenquelle sind Haustiere. Für deren Sicherheit – und zur Sicherheit der Pkw-Insassen und aller anderen Verkehrsteilnehmer, sollten Tiere nur in geeigneten Transportboxen als “Beifahrer” an Bord sein.

Und noch ein nützlicher Tipp der TÜV-Experten. Kommt es mit einem menschlichen Beifahrer zu emotionalen Konversationen oder gar zum Streit, ist die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen unvermeidlich – dann sollten Autofahrer bei nächster Gelegenheit die Fahrt unterbrechen. mid/Mst

Achtung Abzocke: Verbraucherzentrale warnt vor Diesel-Helfern

Fahrverbote, Nachrüstungen Preisverfall – der Dieselskandal verunsichert Autofahrer derzeit in ganz Deutschland. Das machen sich Betrüger zu Nutze, warnt die Verbraucherzentrale Bayern.

Im Internet seien unseriöse Portale zu finden, die Hilfe für betroffene Dieselfahrer versprechen, teilen die Verbraucherschützer mit. Und so funktioniert die Masche: Die Betreiber stellen hohe Schadenersatzsummen in Aussicht, die sie beim jeweiligen Hersteller durchzusetzen versprechen. “Bei derartigen Angeboten ist nicht immer klar, welche konkrete Leistung erbracht wird”, warnt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Nach Erteilen einer Vollmacht erhielten Verbraucher statt Schadenersatzes eine hohe Rechnung für erfolglose Inkassodienste. Begründung der zweifelhaften Portale: Der Autohersteller hätte eine außergerichtliche Einigung verweigert, trotzdem seien Kosten entstanden, die nun in Rechnung gestellt werden müssten.

“Der Verbraucher wird unserer Ansicht nach im Vorfeld nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass ihm Inkassokosten berechnet werden”, so die Juristin Tatjana Halm. “Es ist auch nicht nachvollziehbar, ob das Online-Portal überhaupt eine Leistung erbracht und sich mit dem Autohersteller in Verbindung gesetzt hat.” Die Verbraucherzentrale Bayern rät deshalb, derartige Angebote sorgfältig zu lesen und keine Fall zweifelhafte Vollmachten zu unterschreiben. mid/Mst

Dicke Luft: Erstes Fahrverbot auf der Autobahn

Der Diesel-Wahnsinn in Deutschland greift immer weiter um sich. Jetzt aber wird in der Fahrverbots-Debatte eine neue Dimension erreicht. Denn nach zahlreichen Innenstädten sollen Diesel-Fahrzeuge erstmals auch auf der Autobahn aus dem Verkehr gezogen werden.

Doch der Reihe nach: Die Städte Essen und Gelsenkirchen müssen wegen starker Luftverschmutzung entlang mehrerer Straßen Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die “Blaue Umweltzone” soll in 18 der 50 Stadtteilen der Ruhrgebietsstadt gelten. Die Richter verpflichteten das Land NRW, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.

Das Fahrverbot für Essen betrifft auch Teile der A40. Die Autobahn führt quer durchs Ruhrgebiet und ist die wohl wichtigste Verbindung für Pendler und Transport. Die Luftbelastung durch den Autobahnverkehr lasse sich vermutlich nur durch Einbeziehung der Strecke in die Umweltzone reduzieren, sagt die Vorsitzende der zuständigen 8. Kammer, Margit Balkenhol.

Das Gericht bestimmte, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli 2019 an nur noch Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. In Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende soll es Ausnahmen geben.

Es ist die erste Sperre, die im verkehrsreichen Ruhrgebiet verhängt wird – und das erste Fahrverbot für eine Autobahn. Zuvor hatten Gerichte Fahrverbote in Großstädten wie Berlin und Frankfurt verhängt, die 2019 greifen sollen. In Hamburg sind bereits einzelne Straßen für ältere Dieselautos gesperrt.

Im Fall von Essen und Gelsenkirchen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt. Zum zweiten Mal hat der Verein binnen weniger Tage Erfolg. Zuvor hatte ein Gericht bereits Sperren für Köln und Bonn verhängt. mid/rlo

Konzerne geben günstigen Ölpreis nicht weiter

Rohölpreise befinden sich im Sinkflug. Aber an den Zapfsäulen bleibt die erhoffte Entspannung aus. Für einen Liter Super E10 müssen Autofahrer nach Angaben des ADAC derzeit im bundesweiten Durchschnitt 1,542 Euro bezahlen, ebenso viel wie in der Vorwoche. Diesel verteuerte sich erneut und kostet nun 1,452 Euro, ein Anstieg von 0,5 Cent. Die Preisspanne zwischen beiden Sorten liegt nur noch bei 9,0 Cent, obwohl die Steuerlast bei Dieselkraftstoff rund 22 Cent geringer als bei Benzin ist.

Der ADAC hält die bundesweite Preisgestaltung an den Zapfsäulen für deutlich überzogen. Zwar ist das Niedrigwasser an Rhein, Main und Mosel, das die Transporte von Rohöl und fertigen Kraftstoffen verteuert, bei der Beurteilung des Marktes zu berücksichtigen, doch herrschen Trockenheit und Dürre in den betroffenen Gebieten bereits seit Monaten, während ein deutlicher bundesweiter Preisanstieg an den Tankstellen erst Anfang Oktober sichtbar wurde.

Damals hatte Rohöl seinen Jahreshöchstpreis von rund 85 Dollar für ein Barrel der Sorte Brent bereits überschritten, inzwischen ist das Barrel auf unter 70 Dollar gesunken. Diese Entwicklung haben die Mineralölkonzerne nicht an die Verbraucher weitergegeben.

Dessen ungeachtet empfiehlt der ADAC, die regelmäßigen Schwankungen der Spritpreise im Tagesverlauf zu beachten. Laut Auswertung des Clubs liegen die besten Zeiten zum Tanken zwischen 15 und 17 Uhr sowie 19 und 22 Uhr. Unterstützung bietet die Smartphone-App “ADAC Spritpreise”. mid/wal

Fast alle auf Wintersocken unterwegs

Ab November steigen die meisten Autofahrer auf Winterreifen um. Laut Umfrage lässt nur jeder Hundertste im Winter die Sommerreifen drauf. Am Timing können aber insbesondere Frauen noch arbeiten: Sieben Prozent geben an, dass sie die Reifen erst wechseln, wenn bereits der erste Schnee fällt. Das geht aus einer aktuellen Umfrage von AutoScout24 hervor.

Für mehr als die Hälfte der Autohalter ist der Reifenwechsel ein Fall für den Fachmann: 54 Prozent der Befragten nehmen den Service einer Werkstatt in Anspruch. Nur jeder Vierte legt selbst Hand an. Darunter sind überdurchschnittlich viele Männer: 29 Prozent wechseln selbst, aber immerhin auch 21 Prozent der Frauen. Für acht Prozent der Frauen und ein Prozent der Männer wäre dies aber keine Option: Sie geben an, dass sie gar nicht wüssten, wie man einen Reifen selbst wechselt.

Jeder Hundertste gibt zu, auch im Winter mit Sommerreifen unterwegs zu sein. “Wer bei Schnee und Eis mit der falschen Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch ein Bußgeld zwischen 60 und 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg”, sagt Marit Meineke, Pressesprecherin bei AutoScout24. “Ist ein Unfall die Folge falscher Bereifung, ist das Bußgeld noch höher.” Außerdem könne zusätzlicher Ärger mit der Versicherung drohen und der Fahrer sogar in Mithaftung genommen werden. mid/wa

Geänderter Abflugort gilt als Reisemangel

Wird nach der Buchung einer Pauschalreise der Abflugort geändert, kann darin ein Reisemangel liegen. Wie das Versicherungsunternehmen ARAG mitteilt, hatte ein Berliner Kläger für sich und seine Familie eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Die Maschine startete aber nicht in Berlin, sondern in Leipzig. Die Fluginformationen waren in der Buchungsbestätigung der Beklagten mit folgendem Hinweis versehen: “Details & Flugzeiten unverbindlich”.
Im Mai 2017 informierte die beklagte Fluggesellschaft den Kläger darüber, dass sich die Flugdaten geändert hätten. Der Kläger teilte der Beklagten mit, dass er mit den geänderten Flugdaten nicht einverstanden sei, und unterbreitete der Beklagten ein Vergleichsangebot hinsichtlich einer Entschädigung, das die Beklagte ablehnte. Der Kläger und seine Familie führten sodann die Reise mit den geänderten Flugdaten durch.

Der Kläger erklärte in der mündlichen Verhandlung, dass er die Reise nie gebucht hätte, wenn die geänderten Flugdaten von Anfang an so festgestanden hätten. Hätte er die Reise ab Leipzig gebucht, wäre die Reise um 500 Euro günstiger gewesen. Er hätte die Reise auch nach Änderung der Flugdaten storniert, wenn es nicht so kurzfristig gewesen wäre.

Aufgrund des unterschiedlichen Abflugs- und Ankunftsort habe er sich darum kümmern müssen, dass ihn und seine Familie jemand abhole. Er meint, dass die Änderung des Abflugflughafens und der Flugzeiten einen Mangel darstelle, der eine Minderung in Höhe von 100 Prozent des Reisepreises für den ersten und den letzten Reisetag rechtfertige. Zudem stünde ihm ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 19 Euro für die zusätzlichen Hundepensionskosten zu.

Das Amtsgericht München gab dem Kläger nur zu einem geringen Teil Recht, da die Verlegung des Abflugortes einen Reisemangel darstelle. Das Gericht hielt allerdings lediglich eine Minderung in Höhe von 15 Prozent eines Tagesreisepreises für angemessen (AG München, Az.: 154 C 19092/17). mid/wal

Herbst-Zeit ist Unfall-Zeit

Blätter fallen von den Bäumen, die Sonne steht schräg, es dämmert früh: Die Herbstzeit hat so ihre Tücken für Autofahrer. Experten geben Tipps für die richtige Vorsorge. Ein kritischer Punkt: schlechte Sicht. Immer wieder führt die zu Verkehrsunfällen.
“Saubere Scheiben, korrekt eingestellte Scheinwerfer, funktionsfähige Scheibenwischer und angepasste Fahrweise. Das sind die Mittel, mit denen der Autofahrer am besten auf die Herausforderungen des Herbstwetters reagieren kann”, sagt Marco Riesenbeck, Leiter Kraftfahrt Schaden bei der HDI Versicherung. Aber auch die Sonnenbrille sollten Autofahrer nicht nur im Sommer griffbereit haben.

Nebel bedeutet für den Autofahrer in erster Linie schlechte Sicht. Besonders gefährlich sind plötzlich auftretende Nebelwände. Dann bleibt kaum Zeit, sich auf die Sichtbehinderung einzustellen. Rund 250 Unfälle mit Personenschäden, die auf Nebel zurückzuführen waren, verzeichnet das Statistische Bundesamt für 2017. Dazu kommen hier nicht erfasste Unfälle, die nur Blechschäden zur Folge hatten.

Hauptursachen für Unfälle im Nebel: zu hohe Geschwindigkeit und zu geringer Sicherheitsabstand. “Der Fahrer sollte deshalb strikt auf ausreichenden Abstand zum Vordermann achten und öfter als sonst auf den Tacho schauen”, empfiehlt Riesenbeck, “Denn im Nebel haben wir den Eindruck, langsamer zu fahren als wir es wirklich tun.” Außerdem muss bei Nebel laut Straßenverkehrsordnung auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Das Tagfahrlicht reicht nicht aus.

Zusätzlich zum Abblendlicht dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte, ist jedoch nur bei Nebel und ab einer Sichtweite unter 50 Metern erlaubt. In diesem Fall darf außerdem nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Auch die Sonne hat ihre Tücken, wenn sie im Herbst unvermittelt durch die Wolken bricht. Von einer Sekunde auf die andere kann die Sicht für den Autofahrer gleich null sein. Für knapp 3.000 Verkehrsunfälle mit Personenschäden führt die Statistik 2017 blendende Sonne als Unfallursache auf. “Besonders wenn die Straße nach einem Regen nass ist, können die Sonnenstrahlen reflektiert und die Blendwirkung noch verstärkt werden”, warnt der Experte.

Verschmutzte oder verkratzte Scheiben streuen das Licht zusätzlich. Der Autofahrer sollte hier vorbeugen und die Scheiben sauber halten, auch im Winter. Denn Schmutz auf der Scheibe kann beim Scheibenkratzen wie Schleifpapier wirken. Vor dem Abstellen des Autos sollte man deshalb einmal kurz die Waschanlage laufen lassen und dann die Scheibe mit einer Schutzfolie abdecken. Ist Scheibenkratzen am nächsten Morgen trotzdem nötig, lassen sich Beschädigungen der Scheibe durch Schleifspuren so vermeiden.

Nicht nur im Herbst ist aufmerksames und vorausschauendes Fahren für Autofahrer oberstes Gebot. Mit Nutzung der App DiamondDrive belohnt die HDI Versicherung diese Fahrweise. Bis zu 30 Prozent der Versicherungsprämie können Autofahrer über die Telematik-App sparen wenn sie den entsprechenden Tarif wählen. Unverbindlich kann jeder die App ausprobieren und auf sein Smartphone laden. Neben seinem möglichen Score bekommt er dann nach der Fahrt auch Tipps zu seinem Fahrverhalten angezeigt. mid/wal

In künftigen Autos wird keinem mehr übel

Ingenieure arbeiten an Techniken gegen die Reisekrankheit – bekannt auch als “Seekrankheit”. Lesen während der Fahrt zu Land und zu Wasser kann zu Übelkeit führen. Im Zusammenhang mit dem autonomen Fahren wird dieses Problem akut. “Zukünftige Modelle von Jaguar und Land Rover werden in der Lage sein, den Wohlfühlfaktor für die Passagiere weiter zu erhöhen”, teilt das britische Unternehmen Jaguar Land Rover mit.

Bei Bedarf können Fahrzeugeinstellungen automatisch verändert werden, um den Symptomen der Reisekrankheit wirkungsvoll vorzubeugen. Die Reisekrankheit entsteht besonders häufig beim Lesen oder Schreiben im Auto. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des autonomen Fahrens kommt dieser neuen Technologie eine besondere Bedeutung zu, denn sie unterstützt die Möglichkeit des Fahrers, auch während der Autofahrt zu arbeiten.

Jaguar Land Rover hat bis heute 25.000 Kilometer mit Reisekrankheits-Daten gesammelt und die Auswirkungen getestet, die zum Beispiel das Ablesen von E-Mails während der Fahrt hervorrufen. Bereits mit Blick auf autonom fahrende Autos gelang es, eine Grundeinstellung für den Betrieb selbstfahrender Fahrzeuge zu entwickeln – die zum Beispiel Lenkkorrekturen auf ein Mindestmaß reduzieren, um so bei arbeitenden oder sich entspannenden Insassen das Aufkommen von Übelkeit gleich zu unterbinden. mid/wal

Flugreisen: Übergewicht ist teuer

Was müssen Touristen ausgeben, wenn ihre Koffer wegen der vielen Souvenirs die Gewichtsgrenze von 20 bis 23 Kilo überschreiten? Die Experten der Zeitschrift Reise & Preise haben nachgerechnet. Und sind auf teilweise schmerzhaft teure Zuschläge gekommen.
Recherchiert wurden die Zusatzgebühren der wichtigsten internationalen Airlines Richtung Asien/Australien in der Economy Class. Erstes Ergebnis: Die Bandbreite des Erlaubten variiert je nach Carrier enorm. Am knausrigsten ist Condor: “Hier sind an Bord lediglich ein sechs Kilogramm schwerer kleiner Trolley und eine Hand- oder Laptoptasche zulässig, das Aufgabegepäck ist auf 20 Kilo beschränkt”, so die Tester. Besonders großzügig ist Air India (2 x 23 kg). China Airlines, Oman Air, Qatar Airways Singapore Airlines, Thai Airways und Vietnam Airways erlauben je 30 Kilo. Bei anderen Airlines wie bei Emirates liegt das zulässige Koffergewicht je nach der gewählten Economy-Klasse bei 20 oder 30 Kilo.

Wer damit nicht auskommt, muss teils tief in die Tasche greifen: Ein Kilo Übergewicht kostet bis zu 85 US-Dollar pro Strecke (Singapore Airlines). Für einen zusätzlichen Koffer werden 60 (online angemeldet bei Finnair) bis 250 Euro (Lufthansa) fällig. Dabei werden oft direkt am Airport höhere Preise verlangt als bei einer vorherigen Online-Anmeldung.

Groß-Gerau

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste GmbH (glp)

Redakteur: Rudolf Huber

Britische Busse schnuppern Berliner Luft

Sie sind in Deutschland und bei Millionen Touristen, die jedes Jahr die Bundeshauptstadt besuchen, bekannt wie ein bunter Hund: die gelben Doppeldeckerbusse der Berliner Verkehrsbetriebe. Die nächste Generation des Transportmittels kommt aus Großbritannien.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben dem führenden britischen Bushersteller Alexander Dennis den Auftrag zur Lieferung von dreiachsigen Enviro500-Doppeldeckern erteilt. Die Enviro500 für die BVG sind 13,8 Meter lang, verfügen über drei Türen, zwei Aufstiegstreppen ins Oberdeck sowie 80 Sitzplätze. Ab 2020 sollen die neuen Doppeldecker Berliner und Hauptstadt-Besucher befördern. In Berlin ist mit rund 400 Doppeldecker-Bussen eine der größten Flotten dieser Art weltweit im Einsatz.
Zunächst werden zwei Vorserien-Busse einen Testbetrieb absolvieren. Verlaufen die Tests erfolgreich, kauft die BVG mindestens 70 Fahrzeuge. In einem weiteren Schritt sollen nach aktueller Planung der BVG vorerst 200 Enviro500 auf Berlins Straßen unterwegs sein. Der aktuelle Beschluss des BVG-Aufsichtsrates lasse aus einem Rahmenvertrag die Bestellung von bis zu 430 Bussen zu, was einem Investitionsvolumen von 220 Millionen Euro entspreche. mid/Mst

mid Groß-Gerau

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