Das sind die unpünktlichsten Airlines

Flugverspätungen sind an der Tagesordnung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das ist für alle Passagiere ärgerlich, vor allem, wenn man dadurch wichtige Geschäftstermine verpasst. Doch welche Airline ist eigentlich die Pünktlichste in Deutschland?

Dieser Frage ist jetzt das Fluggasthelfer-Portal, AirHelp nachgegangen und hat die 25 größten Airlines hierzulande zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2019 analysiert. Die insgesamt pünktlichste Fluggesellschaft des Landes darf sich demnach der Condor Flugdienst taufen: Zwischen Januar und Juni 2019 waren nur rund 7,3 Prozent aller Flüge der Chartergesellschaft verspätet oder fielen aus. Auch bei Wizz Air (8 Prozent) und der italienischen Lufthansa-Tochter Air Dolomiti (8,6 Prozent) erreichten mehr als 90 Prozent aller durchgeführten Flüge ihr Ziel pünktlich.

Auf besonders viele Flugprobleme mussten sich bislang hingegen Gäste von Turkish Airlines einstellen. Fast die Hälfte aller in Deutschland angesetzten Flüge der teilstaatlichen Fluggesellschaft hoben 2019 nicht wie geplant ab (47,2 Prozent). Das ist der schlechteste Wert aller analysierten Airlines. Davor platzieren sich TAP Portugal (38,3 Prozent) und die ebenfalls türkische Fluggesellschaft Pegasus (30,7 Prozent).

Auch die größte deutsche Airline, die Lufthansa, schneidet in dem Ranking schlecht ab. Rund 26,4 Prozent aller Lufthansa-Flüge waren 2019 mindestens 15 Minuten verspätet oder fielen aus. Das reicht nur für Platz 19 von 25. Besser sieht es für die Lufthansa-Tochter Eurowings aus, die mit 16,3 Prozent unpünktlichen Flügen auf Platz sieben landet.

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair schafft es mit einer Quote von 12,6 Prozent unpünktlichen Flügen sogar auf Platz fünf des Rankings. Bleibt festzuhalten: Bei der Pünktlichkeit gib es bei fast allen Airlines noch viel Luft nach oben. mid/rlo

Tourismus legt kräftig zu

Im April 2019 gab es in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland 40,4 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, ist dies ein Plus von elf Prozent gegenüber April 2018. Hierbei ist zu beachten, dass Ostern 2019 in den April, 2018 dagegen teilweise in den März fiel.

Die Übernachtungszahl von Gästen aus dem Ausland stieg um sechs Prozent auf 7,3 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat um 12,1 Prozent auf 33,1 Millionen zu.

Im Zeitraum Januar bis April 2019 stieg die Zahl der Gästeübernachtungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um vier Prozent auf 127,3 Millionen. Davon entfielen 23,8 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland (+3,0 Prozent) und 103,5 Millionen auf inländische Gäste (+4,2 Prozent). wid/rlo

Wer Schulferien verlängert macht sich strafbar

Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt. Auch wenn die Bundeskanzlerin Klima-Aktivisten lobt, die freitags die Schule schwänzen, ist die Schulpflicht rechtlich streng geregelt. Das gilt auch vor oder nach den Ferien: Eine Verlängerung ist unzulässig. Zu Beginn und Ende der Schulferien macht sich bundesweit ein Phänomen breit, das als “Flunker-Ferien” oder “schummelfrei” bekannt ist.

Eltern verlängern eigenmächtig die Ferien ihrer Kinder, meistens um ein günstiges Urlaubsschnäppchen wahrnehmen zu können. Aber nicht überall in Deutschland geht diese Rechnung auf. Denn je nach Bundesland müssen Erziehungsberechtigte manchmal tief in die Tasche greifen, wenn sie bei der unerlaubten Ferienverlängerung erwischt werden.

Und das ist gar nicht so unwahrscheinlich, wie viele Eltern denken: Im vergangenen Jahr kontrollierten Polizisten in Bayern vor Beginn der Pfingstferien Familien mit Kindern und entlarvten in zahlreichen Fällen Eltern, die mit dem Nachwuchs lieber in den Urlaub flogen, als die Kinder in den Unterricht zu schicken. Gegen die Eltern wurde daraufhin bei den zuständigen Landratsämtern Anzeige erstattet. Pünktlich zu Beginn der diesjährigen Sommerferien klären Rechtsexperten, welche Folgen das eigenmächtige Entbinden von der Schulpflicht haben kann.

Bevor jedoch ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, stehen zunächst eine Verwarnung durch die Schulleitung oder ein Zeugniseintrag auf der Liste der abgestuften Sanktionsmöglichkeiten. Doch setzen sich ferienwütige Eltern darüber hinweg, kann die Schulbehörde Bußgelder verhängen. Dabei ist die Höhe des Ordnungsgeldes je nach Wohnort extrem unterschiedlich. Während Eltern in Erfurt pro zusätzlichem Ferientag lediglich fünf Euro Strafe zahlen müssen, kann das Bußgeld von Münchner Eltern ein echtes Loch in die Haushaltskasse reißen: Denn im Freistaat wird der wirtschaftliche Vorteil der unerlaubten Ferienverlängerung betrachtet und für die Berechnung der individuellen Bußgeldhöhe zugrunde gelegt. Das Strafgeld wird auf beide Erziehungsberechtigten aufgeteilt.

Dabei greift Bayern gleich auf zwei Gesetze zurück – einmal das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG, § 17) und das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 119). Auch in Bremen wird das gerechte Aufteilen der Bußgelder auf Mama und Papa praktiziert. In der Freien Hansestadt an der Weser werden 25 Euro Verwarngeld bzw. 35 Euro Bußgeld pro Fehltag und Erziehungsberechtigtem angesetzt, und maximal 500 Euro pro Elternteil. Weniger zimperlich sind die Stuttgarter Amtsherren; Eltern aus der Landeshauptstadt müssen 150 Euro pro zusätzlichem Ferientag zahlen. In Düsseldorf zahlt man 80 Euro bzw. 150 Euro in Köln für maximal fünf Tage vor oder nach den Ferien; darüber hinaus ist es eine Einzelfallentscheidung. Die Höchstgrenze liegt bei 1.000 Euro. Hamburg unterscheidet nach Anzahl der Kinder: Für ein Kind werden 200 Euro fällig, bei zwei und mehr Kindern kostet die unzulässige Ferienverlängerung 300 Euro. In Kiel bestraft man vor allem Wiederholungstäter: Während man in der nördlichsten Landeshauptstadt beim ersten Vergehen 100 Euro Bußgeld zahlen muss, verdoppelt sich der Betrag bei erneuten Flunker-Ferien jedes Mal bis zur Höchstgrenze von 1.000 Euro.

Keine konkreten Bußgeldsätze gibt es beispielsweise für Eltern in Dresden und Hannover, dort entscheiden die Behörden je nach Einzelfall. Ob es an großzügigen Klassenlehrern liegt oder aber die Eltern besonders brav sind: In Magdeburg, Schwerin und Mainz sind den Ordnungsämtern keine Fälle von Schulpflichtverletzungen in Verbindung mit nicht genehmigten Ferienverlängerungen bekannt. wid/wal

Pfingsten: Deutschland Reiseziel Nummer 1

Wandertouren im Harz, Entspannung an der Nordsee oder Shopping und Sightseeing in der Hauptstadt: Wie die Tankstellenkette HEM jetzt in einer Studie herausfand, ist Deutschland 2019 das Reiseziel Nummer 1 für den Pfingsturlaub.

Aber klar: Die schönsten Reiseziele müssen nicht immer weit entfernt sein. Ob ein Besuch in der Elbphilharmonie in Hamburg, ein Segeltörn auf dem Bodensee oder Sandburgenbauen auf Sylt: Zwei Drittel der Deutschen legen an den Feiertagen maximal 500 Kilometer zurück und nutzen dafür zu 95 Prozent das Auto.

Während es auf den Flughäfen und an Bahnhöfen nicht ganz so hektisch zugehen wird, sollten sich Reisende auch bei kürzeren Fahrten optimal auf die Fahrt vorbereiten. So können nervenaufreibende Staus und lange Warteschlangen an Tankstellen während der Pfingstfeiertage umgangen werden. Da heißt es dann nur noch: Ab in den Urlaub. wid/rlo

Reise verpasst? Wer haftet?

Fahrten mit Kreuzfahrtschiffen boomen. Doch manchmal kann es rechtliche Schwierigkeiten geben, zum Beispiel wenn es mit der Anreise zum Start-Hafen hapert. Wenn diese etwa – wie jetzt durch die Germania-Insolvenz – ins Stocken gerät, wer muss dann haften?

“Haben Urlauber einen Germania-Flug zum Kreuzfahrtstart selbst gebucht, haben sie leider schlechte Karten und aufgrund der Gesetzeslage bedauerlicherweise keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung”, sagt Tobias Klingelhöfer, Rechts-Experte beim Versicherungsunternehmen ARAG. Wurde der Flug allerdings im Pauschal-Paket mit der anschließenden Kreuzfahrt gebucht, könnten die Reisenden den anderweitigen Transport vom Anbieter verlangen. Der müsse dann für einen Ersatzflug sorgen.

Reiserücktrittsversicherungen sind in solchen Fällen keine Hilfe. “Wer eine Reise erst einmal angetreten hat, kann eine bestehende Reiserücktrittsversicherung nicht mehr auf Erstattung des Reisepreises in Anspruch nehmen”, sagt Klingelhöfer. Dies gelte auch bereits bei der Anreise, wenn diese Bestandteil des Reisevertrags ist. “Eine Reise gilt als angetreten, wenn die erste gebuchte Reiseleistung zumindest teilweise in Anspruch genommen wurde.” Danach greife nur noch eine Reiseabbruchversicherung.

Die klassische Rücktrittsversicherung hat aber trotzdem ihren Sinn. “Stellt sich vor Reisebeginn eine ernste Erkrankung ein, sollte die gebuchte Kreuzfahrt umgehend storniert werden”, rät Klingelhöfer. Je früher dies geschehe, desto geringer seien in aller Regel die Stornokosten. “Die übernimmt dann auch eine Reisekostenrücktrittsversicherung.” Das lohne sich also besonders, wenn eine teure Kreuzfahrt längere Zeit im Voraus geplant und gebucht wird.

Wer auf hoher See allerdings schwer erkrankt, muss die Kreuzfahrt abbrechen, denn Spezialbehandlungen und größere Operationen sieht die Betreuung durch den Schiffsarzt nicht vor. Bei besonders akuten Fällen werden Patienten per Hubschrauber an Land in ein Krankenhaus gebracht. Die daraus entstehenden Kosten seien unter Umständen sehr hoch, warnt der Rechtsexperte. “Darum rate ich immer zu einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung, die auch den Abbruch der Reise und den Not- sowie Heimtransport abdeckt.”

Bei schwerer See heißt es für die Besatzung “Eine Hand fürs Schiff, die andere für sich selbst”. Aber auch Passagiere müssen sich dann gut festhalten. “Stürzen sie und verletzen sich dabei, haften sie selbst”, sagt der Versicherungs-Jurist. In einem konkreten Fall war ein älterer Reisender bei starkem Seegang im Bad seiner Kabine so schwer gestürzt, dass er an den Landausflügen nicht mehr teilnehmen konnte und eine Langzeit-Schmerztherapie benötigte. Er verklagte daraufhin den Reiseveranstalter auf Schadensersatz, jedoch ohne Erfolg. Das Argument der Richter: Haltegriffe beispielsweise im Bad seien weder üblich noch gesetzlich vorgeschrieben. Zudem habe die Besatzung wiederholt über Lautsprecher darauf hingewiesen, sich gut festzuhalten (LG Bremen, Az.: 7 O 124/03).

Unverhoffte Enttäuschungen sind vielfältig. Eine solche ist etwa einer ganzen Familie widerfahren: Sie buchte eine Kreuzfahrt auf einem “Motorsegelschiff” in der Hoffnung, dass sich die Angaben im Reisekatalog, welcher gelegentliches Segeln “je nach Ausstattung der Schiffe und Wetterlage” versprach, erfüllen würden. Die Enttäuschung war groß, als die Urlauber feststellen mussten, dass das Schiff gar keine Masten hatte, so dass selbst bei bestem Wind ein Segeln unmöglich war. Als kleinen Trost bekamen die Reisenden nach Rückkehr von den Richtern eine 15-prozentige Reiseminderung zugesprochen. “Mehr Rückerstattung war nicht möglich, da ein aufmerksamer Leser aus der Beschreibung ersehen muss, dass ein reines Segelschiff nicht zu erwarten war”, erklärt Klingelhöfer. Da die Urlauber aber davon ausgehen durften, dass wenigstens ab und zu gesegelt werden würde, war durch die fehlenden Segel ein Reisemangel gegeben. mid/wal

Fluggastrechte oft eine Luftnummer

Bei Flugverspätungen oder Ausfällen können Passagiere mit Entschädigungen rechnen. Doch die Realität sieht anders aus. Viele Fluggesellschaften lehnen entsprechende Forderungen ihrer Kunden regelmäßig – und das zu Unrecht – ab. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse des Fluggastrechte-Portals AirHelp. Demnach weisen 15 der größten Airlines in Deutschland im Schnitt 48 Prozent aller rechtmäßigen Forderungen ihrer Passagiere fälschlicherweise ab.

Am häufigsten weigert sich die britische Fluggesellschaft easyJet, Passagiere zu berechtigen, obwohl sie einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die Airline lehnte es in 96 Prozent aller analysierten Fälle ab, die fällige Auszahlung durchzuführen. Das heißt, dass die betroffenen Passagiere ohne rechtlichen Beistand keine Entschädigung erhalten hätten, obwohl easyJet für deren Flugverspätung oder -ausfall verantwortlich war. Auch für Ryanair (95 Prozent) und Aeroflot (89 Prozent) kommt eine Entschädigung regelmäßig nicht in Frage.

Eurowings zahlt seinen Kunden hingegen am häufigsten Geld aufgrund von Flugverspätungen oder -ausfällen aus. Zwar lehnt die deutsche Fluggesellschaft noch immer mehr als jede fünfte (21 Prozent) rechtmäßige Entschädigungsforderung ab, doch das ist dennoch der Bestwert der gesamten Analyse. Ähnlich oft zahlen auch SAS (21 Prozent), Flybe (24 Prozent) und Austrian Airlines (25 Prozent) fällige Entschädigungen aus. Die Muttergesellschaft von Eurowings, Lufthansa, lehnt hingegen mehr als die Hälfte (51 Prozent) aller rechtmäßigen Forderungen zu Unrecht ab.

Das sollten Fluggäste wissen: Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung errechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist laut Experten immer abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. mid/rlo

157 Tote – Boeing 737 Max 8 darf in Europa vorerst nicht fliegen

Nach Absturz in Afrika: 

Boeing 737 Max 8 darf in ganz Europa nicht mehr fliegen. Der Flugzeugtyp, von dem in nur fünf Monaten gleich zwei Maschinen abstürzten, ist auch in vielen weiteren Staaten gesperrt. Die US-Flugaufsicht FAA reagierte bisher nicht.

Nach dem Absturz einer Boeing 737 MAX 8 in Äthiopien mit 157 Toten hat die europäische Luftfahrtbehörde EASA den europäischen Luftraum für Maschinen des Typs gesperrt.  Der Flieger wurde auch in vielen weiteren Staaten mit einem Flugverbot belegt. Auf Nachfrage des Motor-Informations-Dienstes beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) teilt die Behörde mit: “Bei deutschen Fluggesellschaften werden zur Zeit noch keine Boeing 737 MAX im regelmäßigen gewerblichen Linienverkehr mit Passagieren eingesetzt.” Eine Boeing 737 MAX habe bislang nur eine vorläufige Verkehrszulassung erhalten, für sieben Flugzeuge dieses Typs liege derzeit nur eine Vormerkung für eine D-Registrierung vor, so die Informationen seitens des LBA. Beim jüngst verunfallten Modell 737 MAX 8 handelt es sich um die Konfiguration der Boeing 737 MAX mit maximal 210 Sitzplätzen und einer Länge von 39,52 Metern. Die Sperre des deutschen Luftraums für das Boeing-Modell 737 Max gilt für drei Monate. Der Flugzeugbauer Boeing hat in der Zwischenzeit angekündigt eine neue Software aufzuspielen. Viele Fachleute bezweifeln allerdings, dass das reicht.

red/mid/Mst

Die beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen in 2019

Wohin fliegen die Deutschen diesen Sommer in den Urlaub? Dieser Frage ist das Vergleichsportal Check24 anhand der bisherigen Buchungen nachgegangen. Als klarer Sieger konnte sich Spanien durchsetzen.

Auf dem zweiten Platz landet die Türkei, die trotz aller politischen Probleme gegenüber dem Vorjahr am deutlichsten dazugewonnen hat. Auf den Plätzen drei und vier folgen Griechenland und Ägypten.

“Am stärksten verloren hat Bulgarien”, heißt es bei dem Portal. Ein leichtes Minus ist auch bei Reisen nach Spanien und Griechenland zu verzeichnen.

Unter den zehn beliebtesten Pauschalreisezielen ist der Preis pro Nacht in Tunesien mit im Schnitt 66 Euro am niedrigsten. Am meisten zahlen Urlauber mit 117 Euro in der Dominikanischen Republik und mit 115 Euro in den Vereinigten Arabischen Emiraten. wid/rhu

Hotel ohne WLAN: Geht das?

Die Zeiten, in denen allein der Geldbeutel die Wahl des Hotels bestimmt hat, scheinen vorbei. Im digitalen Zeitalter rücken andere Dinge in den Fokus der Gäste. Ein schneller WLAN-Zugang beispielsweise ist für mehr als die Hälfte der Deutschen ein absolutes Muss und gehört zu den Top-Ten-Kriterien bei der Entscheidung für ein Hotel.

Selbst bei den über 65-Jährigen rangiert der schnelle Zugang zum Internet im Ranking mit 42 Prozent noch auf Platz zehn. Die Jüngeren legen dagegen verstärkten Wert auf schnelles Surfen: Bei den unter 35-Jährigen, den sogenannten “Digital Natives”, sind es knapp zwei Drittel, die ihre Hotelwahl vom WLAN-Angebot abhängig machen. Dies sind die Ergebnisse einer Befragung im Auftrag der Scandic-Hotelgruppe.

Aber auch weitergehende digitale Angebote, angefangen von der Möglichkeit des mobilen Check-In bis hin zur Reinigung per Staubsauger-Roboter, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Die Möglichkeit, kostenfrei digital Zeitungen und Zeitschriften zu lesen, ist für rund ein Fünftel der Bundesbürger ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Übernachtungsmöglichkeit.

Kaum weniger hoch im Kurs steht die Möglichkeit des mobilen Check-Outs. Dabei können Hotelgäste per Smartphone, Computer oder Tablet mit wenigen Klicks ihr Zimmer bezahlen und abreisen. Für 18 Prozent der Befragten ist dieses Angebot ein wichtiges Kriterium bei der Suche nach einem passenden Hotel. 15 Prozent kommt es darauf an, Zugang zum Zimmer über einen Code auf dem Smartphone zu bekommen, 13 Prozent steuern mit ihrem Mobilgerät gern Vorhänge, Licht, Heizungs- und Klimaanlage im Zimmer. cid/rlo

Route 66 lädt ein zum Abenteuer

Sie wurde bereits besungen, die legendäre Route 66. Noch immer lockt sie mit dem Gefühl von Freiheit und Abenteuer. Der Staat Illinois wirbt über ein Münchner Büro um motorisierte Besucher der Strecke. Zahlreiche Attraktionen, Sehenswürdigkeiten, historische Tankstellen, Leuchtreklamen und klassische Diners lassen in Illinois den nostalgischen Geist der “Mother Road” aufleben.

484 Kilometer der legendären Route 66, der ehemals wichtigsten Verbindung zwischen Chicago sowie dem Mittleren Westen und der US-Westküste, führen durch Illinois. Viele Teile der Originalstrecke sind hier erhalten, befahrbar und werden gesäumt von charmanten Städtchen, viel Nostalgie und Kuriositäten.

Los geht die Reise im Herzen von Downtown Chicago. Ein unscheinbares, aber berühmtes “Route-66-Begin”-Schild auf der Adam Street und gegenüber dem Art Institute of Chicago markiert den Startpunkt. Der Weg führt durch beeindruckende Wolkenkratzerschluchten und vorbei an Chicagos Warenterminbörse, der Chicago Board of Trade. Wer noch nicht gefrühstückt hat, kann dies im kultigen Diner Lou Mitchell’s nachholen, dessen Küche schon in den 1920er Jahren so manchen Trucker mit einem herzhaften Frühstück fit gemacht hat für die Fahrt auf der Route 66.

Beliebte Haltepunkte entlang der Route 66 sind zahlreiche, liebevoll restaurierte historische Tankstellen wie die Ambler-Becker Texaco Gas Station in Dwight mit dem typisch weiß-roten Texaco Schild. Sie verkauft zwar kein Benzin mehr, beherbergt jedoch eine Raststätte, ein Informationszentrum sowie Ladestationen für Elektroautos. Etwas weiter führt die Route 66 zur historischen Standard Oil Gas Station in Odell, die mit allerlei original Autowerkzeug und anderen Memorabilien nostalgischen Charme versprüht.

Zu den besonders sehenswerten Orten an der Route 66 gehört das Städtchen Pontiac. Hier lockt das Pontiac-Oakland Museum and Resource Center mit einer ausgesuchten Sammlung von Pontiac-Automodellen vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die Gegenwart. Zapfsäulen, Werbeschilder für Motels, Fotos, Karten und mehr gibt es in der Route 66 Association Hall of Fame and Museum zu sehen, die in einer rund 100 Jahre alten Feuerwache untergebracht ist. Weitere Informationen zu Illinois erteilt das Fremdenverkehrsbüro Illinois in München. mid/wal

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