Deutsche Thomas Cook wird zerschlagen

Der insolvente Thomas-Cook-Konzern soll in Einzelteilen verkauft werden. Das Warenhaus Galeria Karstadt Kaufhof will einen Großteil der Reisebüros übernehmen – 500 Arbeitsplätze sollen so gerettet werden.

“Wir haben alles versucht, Thomas Cook als Ganzes zu veräußern. Das war allerdings im Markt nicht zu realisieren”, sagte Ottmar Hermann, einer der vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Unternehmensangaben sollen durch die Übernahme mehr als 500 Arbeitsplätze gesichert werden, berichtet tagesschau.de.

Die deutsche Thomas Cook war in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten und stellte am 25. September 2019 Insolvenzantrag. Das Unternehmen hatte alle Reisen für 2020 abgesagt, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt sind.

Ralf Loweg

Tourismus-Branche legt zu

Den September 2019 haben viele Menschen zu einem Urlaub genutzt. Und das hat sich positiv auf die Tourismus-Branche ausgewirkt.

So gab es im September 2019 in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland rund 47,8 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies ein Plus von 1,3 Prozent gegenüber September 2018.

Die Übernachtungszahl von Gästen aus dem Ausland sank um 1,7 Prozent auf 8,1 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,9 Prozent auf 39,7 Millionen zu.

Im Zeitraum Januar bis September 2019 stieg die Zahl der Gäste-Übernachtungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um immerhin 3,4 Prozent auf 386,5 Millionen. Davon entfielen 69,6 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland (+2,1 Prozent) und 317 Millionen auf inländische Gäste (+3,7 Prozent).

Ralf Loweg

Streik: Das sollten Fluggäste wissen

Streik ist für viele Flugreisende ein großes Ärgernis. Auch beim anstehenden Arbeitsausstand bei der Lufthansa müssen sich die Passagiere wieder auf zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen einstellen. Diesmal legen die Flugbegleiter von Deutschlands größter Airline ihre Arbeit nieder. Doch betroffene Fluggäste müssen diese Situation nicht klaglos hinnehmen.

Was raten Experten? “Betroffene Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Lufthansa-Flüge aufgrund des Streiks gestrichen werden, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen. Dies regeln die europäischen Fluggastrechte”, erklärt Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte bei AirHelp.

Neben der finanziellen Entschädigung ihrer Passagiere muss die Lufthansa bei Wartezeiten von mehr als zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf muss sogar eine Unterkunft bereitgestellt und die Beförderung dorthin ermöglicht werden.

Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der jeweiligen Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Und noch etwas: Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin, betonen die Experten von AirHelp.

Ralf Loweg

Ärger um Trinkgeld auf See

Das Trinkgeld an Bord von Kreuzfahrtschiffen kann zu Missverständnissen und Unstimmigkeiten führen. Denn manchmal ist es im Reisepreis enthalten und manchmal auch nicht.

Insbesondere internationale Reedereien erheben das Trinkgeld erst an Bord, indem sie einen vorgeschlagenen Betrag – meist liegt dieser bei etwa zehn Euro pro Person und Nacht – auf das Bordkonto buchen. Der Passagier hat dann die Möglichkeit, den Betrag zu kürzen, zu streichen oder zu erhöhen – wenn er diese versteckten Nebenkosten denn entdeckt.

Rechtsexperten des Versicherers ARAG weisen darauf hin, dass diese Praxis für in Deutschland gebuchte Kreuzfahrten nicht erlaubt ist. Selbst wenn die Reederei ihren Sitz im Ausland hat. Nach der so genannten Preisangabenverordnung müssen hierzulande sämtliche Bestandteile eines Preises angegeben sein. Und diese Regelung darf laut der Experten nicht durch anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt werden. Auch der Hinweis beim Check-in an Bord, dass das Trinkgeld nicht obligatorisch sei und gestrichen werden könne, reiche nicht aus.

Ralf Lowg

Zug um Zug: Deutsche Bahn will aufstocken

Jetzt ist die Deutsche Bahn am Zug: Das Unternehmen hat den mit Spannung erwarteten Strategie-Plan für 2020 vorgestellt. Die wichtigsten Ergebnisse: Es soll mehr Züge und neue Verbindungen geben. Sechs Orte sollen wieder einen regelmäßigen Fernverkehrsanschluss bekommen – und die Bahn will pünktlicher werden. Das kommt so manchem Kunden irgendwie bekannt vor.

Für das neue Konzept sollen Milliarden investiert werden. Der neue Fahrplan sieht einen dichteren Fernverkehr auf wichtigen ICE-Linien vor, er gilt ab Mitte Dezember 2019. Außerdem soll der neue ICE-4 häufiger eingesetzt werden. Den neuen Fahrplan können Kunden ab dem 15. Oktober einsehen und auch Fahrten buchen.

Entlang des Oberrheins und in die Schweiz sollen Kunden künftig häufiger den neuen ICE-4 nutzen können. Die neuen Züge sollen zunächst auf der Strecke Hamburg – Frankfurt – Karlsruhe – Basel – Zürich – Chur fahren, wie der Konzern mitteilte. Sie verfügen über mehr Sitzplätze und über Fahrradabteile.

Bisher werde der ICE-4 zwischen Berlin und München, Hamburg und Stuttgart sowie Hamburg und München eingesetzt. Ab Juni 2020 solle der neue ICE auch die Strecke zwischen Berlin und Interlaken befahren, heißt es weiter. Insgesamt habe die Bahn 137 dieser Züge bestellt. “Zurzeit kommt alle drei Wochen ein fabrikneuer ICE-4 auf die Schiene”, betont das Unternehmen.

Jetzt muss die Deutsche Bahn ihren Versprechungen nur noch Taten folgen lassen – und zwar zügig.

Ralf Loweg

Thomas Cook stellt alle Reisen ein

Thomas Cook bleibt am Boden: Der insolvente deutsche Veranstalter hat alle Reisen bis einschließlich 31. Dezember 2019 abgesagt. Das gelte auch, wenn sie teilweise oder ganz bezahlt wurden, teilte das Unternehmen mit. Bisher waren nur Reisen bis Ende Oktober 2019 abgesagt worden. Betroffen von dem Reise-Stopp seien die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger, Bucher Reisen und Air Marin.

Das Unternehmen arbeite mit Hochdruck daran, ab 1. Dezember 2019 wieder operativ tätig zu sein und dann auch ab dem Jahresbeginn 2020 wieder Reisen anbieten zu können, heißt es weiter. Wer den geplanten Urlaub bereits ganz oder teilweise bezahlt hat, wird vermutlich allenfalls einen Teil des Geldes zurückbekommen. Das hatte die Zurich-Versicherung, die die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Millionen Euro versichert, bereits vor einigen Tagen mitgeteilt.

Das Unternehmen war in den Sog der Pleite des britischen Mutterkonzerns geraten. Drei deutsche Thomas-Cook-Gesellschaften stellten Insolvenzantrag. Für die deutsche Thomas-Cook-Gruppe laufen Gespräche mit möglichen Investoren.

 

240 Mal um die Erde

Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland nutzten im Jahr 2018 Bus und Bahn für fast 11,6 Milliarden Fahrten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, legten die Linienbusse, Straßenbahnen sowie Eisenbahnen und S-Bahnen dabei zusammen mehr als 3,5 Milliarden Kilometer zurück. Dies entspricht laut Statistiker im Tagesdurchschnitt einer Fahrleistung von knapp 10,0 Millionen Kilometern oder 240 Erdumrundungen. Insgesamt beförderten Linienbusse, Straßenbahnen, S-Bahnen und Züge ca. 11,6 Milliarden Fahrgäste. 72 Prozent der Fahrleistungen im ÖPNV erbrachten die Linienbusse, danach folgten die Eisenbahnen und S-Bahnen mit 19 Prozent sowie die Straßenbahnen mit 8,8 Prozent.

Ral Loweg

Tourismus wächst in alten Bundesländern stärker

Die alten Bundesländer sind bei Urlaubern beliebter als die neuen. Das hat das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelt. Grundlage sind die vergangenen zehn Jahre, in denen die Anzahl der touristischen Übernachtungen im früheren Bundesgebiet stärker zugenommen hat als im Osten Deutschlands (jeweils ohne Berlin).

Konkret stieg die Zahl der Übernachtungen in Hotels, Pensionen und anderen Übernachtungsbetrieben in den neuen Bundesländern von 2008 bis 2018 um 18 Prozent auf 82,6 Millionen. Im früheren Bundesgebiet stieg sie im gleichen Zeitraum um 29 Prozent auf 362,5 Millionen. Im vereinten Deutschland gab es 2018 inklusive Berlin rund 478 Millionen touristische Übernachtungen, das waren 29 Prozent mehr als 2008.

Was die Gesamtzahl der Übernachtungen betrifft, liegen die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auf den Spitzenplätzen, Mecklenburg-Vorpommern liegt auf Platz 8, Sachsen auf Platz 10. Rechnet man die Beliebtheit auf die Einwohnerzahl um, ist Mecklenburg-Vorpommern das beliebteste Tourismusland. Es verzeichnete 2018 rund 19 touristische Übernachtungen je Einwohner.

Die Tourismusstatistik zeigt auch, wie stark die neuen Länder in den ersten 29 Jahren nach der Wiedervereinigung insgesamt als touristisches Ziel gewonnen haben. Seit 1993 legten die neuen Länder hinsichtlich der touristischen Übernachtungen um 154 Prozent zu. Im früheren Bundesgebiet sind die Inlandsübernachtungen in diesem Zeitraum um nur 33 Prozent angestiegen.

Andreas Reiners

Thomas Cook streicht Ferienreisen

Für viele Urlauber fällt die bereits gebuchte Reise in die Herbstferien ins Wasser. Durch die Insolvenz muss Thomas Cook alle Buchungen bis Ende Oktober 2019 streichen. Wie das Unternehmen auf seiner eigenen Webseite bekannt gab, müssen alle Pauschalreisen, aber auch einzeln gebuchte Flüge oder Hotelaufenthalte abgesagt werden.

Das gilt für alle Thomas-Cook-Veranstalter, also Thomas Cook Signatur, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin. Zunächst hieß es, alle Reisen bis einschließlich dem 13. Oktober als Abreisetag müssten gestrichen werden. Jetzt weitet das Unternehmen den Zeitraum bis zum 31. Oktober aus.

Für Reisen, die ab dem 01. November beginnen sollen, müsse mit der Insolvenzversicherung noch geklärt werden, inwiefern diese stattfinden könnten, heißt es weiter. Stornierungen oder Änderungen der Reisedaten seien derzeit nicht möglich. Auch der Verkauf von Reisen sei gestoppt worden, der Geschäftsbetrieb sei komplett eingestellt.

Die betroffenen Kunden sollten schnellstmöglich informiert werden. Zudem rät Thomas Cook, sich an den Dienstleister Kaera zu wenden, der von der Versicherung Zurich beauftragt wurde.

Kunden, die sich derzeit noch im Urlaub befinden, entstehen durch die Insolvenz nach Angaben von Thomas Cook keine Schäden. Der Aufenthalt sowie die Rückreise seien über den Versicherer Zurich abgesichert. Derzeit sind noch rund 70.000 Pauschaltouristen aus Deutschland im Urlaub, die über Thomas Cook oder einer der zugehörigen Veranstalter gebucht hatten, berichtet tagesschau.de.

Ralf Loweg

Stuttgart toppt München bei Hotelpreisen

München ist ein teures Pflaster, vor allem zur Zeit des Oktoberfestes. Hotelgäste können ein leidvolles Lied davon singen. Doch die Wiesn wird nun überholt vom Cannstatter Wasen bei Stuttgart. Dort gingen die Übernachtungspreise noch weiter durch die Decke. Am Eröffnungswochenende des zweitgrößten Volksfestes Süddeutschlands kostet eine Übernachtung in Stuttgart im Schnitt 435 Euro. Im Septemberdurchschnitt zahlen Besucher 189 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 130 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Vergleichsportal Check24.

“Der Wasen mit seinen vier Millionen Besuchern sorgt für exorbitante Übernachtungspreise in Stuttgart”, sagt Dr. Jan Kuklinski, Geschäftsführer Hotel bei Check24. Grund sei die stark erhöhte Nachfrage. “Wir beobachten für den Veranstaltungszeitraum rund dreimal so viele Suchanfragen für Stuttgart wie üblich. Eine Übernachtung in maximal zwei Kilometern Umkreis zum Wasen kostete zum Betrachtungszeitpunkt mindestens 240 Euro.” Nach dem Volksfest gebe es vergleichbare Hotelzimmer wieder für ein Drittel des Preises.

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