Leichter Rückgang bei Neuzulassungen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen detaillierten Blick in seine Zahlensammlungen geworfen. Ergebnis: Ein Minus bei den Neuzulassungen, die im Vorjahr gegenüber 2017 um 0,2 Prozent zurückgegangen sind.

In der Jahresbilanz stehen insgesamt 3,44 Millionen Neuwagen. 63,6 Prozent (-1,3 Prozent) der Neuwagen wurden gewerblich, 36,4 Prozent (+2,0 Porzent) privat zugelassen.

Mit einem Marktanteil von 18,7 Prozent führt VW die Markentabelle an. Den größten Zuwachs in der Neuzulassungs-Statistik konnte Smart mit einem Plus von 11,9 Prozent verbuchen. Bei den Import-Marken hat die Volkswagen-Tochter Skoda die Nase vor. So konnte Skoda mit einem Marktanteil von 5,7 Prozent glänzen, gefolgt von Renault (3,8 Prozent) und Seat (3,5 Prozent).

Verlierer bei den ausländischen Marken ist ganz klar Tesla mit einem Neuzulassungsminus von 42,8 Prozent gegenüber 2017.

Der Blick in die Zahlen spiegelt auch die Verunsicherung bezüglich Diesel-Fahrzeugen wider. Nur noch ein Drittel aller Pkw sind Diesel, ein Minus von rund sechs Prozent. Gestiegen ist dagegen der Anteil an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben: 3,8 Prozent der Neuwagen 2018 waren Hybride, ein Viertel davon Plug-in-Hybride, und ein Prozent reine E-Autos – insgesamt rund 166.300 Fahrzeuge. Mit Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG) wurden rund 15.000 Autos 2018 neu zugelassen, wobei der Erdgasanteil um 190 Prozent gestiegen ist.

Die Bilanz des KBA zeigt auch: Deutsche Autofahrer mögens gar nicht bunt: Auch 2018 waren Grau, Schwarz und Weiß die bevorzugten Farben beim Neuwagenkauf – drei Viertel der neuen Autos fuhren mit diesen Lackierungen vor. mid/Mst

Volvo mit Rekordjahr in Deutschland

Jedes Jahr zu Jahresbeginn ziehen Unternehmen Bilanz und blicken auf die vergangenen zwölf Monate zurück. Volvo macht das diesmal mit einem breiten Grinsen – denn die Schweden unter chinesischer Aufsicht haben 2018 in Deutschland mehr Autos verkauft als je zuvor.

2018 hat die Volvo Car Germany GmbH, der Importeur der schwedischen Premium-Marke für den deutschen Markt, mit mehr als 45.000 Neuzulassungen ein Rekordjahr hingelegt. Gegenüber 2018 bedeutet das Ergebnis eine Steigerung von elf Prozent. Besonders erfolgreiche war Volvo im Dezember: 5.800 Zulassungen bedeuten auch einen Rekordwert im Monatsvergleich.

Der Marktanteil von Volvo beträgt rund 1,3 Prozent. Besonders beliebt bei den Kunden sind die SUV-Modelle mit dem Kürzel “XC” im Namen: XC 40, XC 60 und XC 90 brachten es im vergangenen Jahr auf über 60 Prozent. mid/Mst

Gnadenerlass fürs Bußgeld

Gegen rechtskräftige Bußgeldbescheide können die Betroffenen auf zwei Wegen vorgehen: Entweder per Gnadenerlass. Oder mit Hilfe eines Wiederaufnahmeverfahrens. Letzteres ist aber nur möglich, wenn eine Geldbuße von mindestens 250 Euro oder ein Fahrverbot verhängt wurde, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

Doch wann macht so ein Wiederaufnahmeverfahren überhaupt Sinn? Es könne erfolgreich sein, wenn etwa eine Blitzeranlage falsch gemessen habe, so Rechtsanwalt Frank Häcker. So etwas komme immer wieder vor. In Schwäbisch Gmünd etwa wurden Lkw-Fahrer monatelang zu Unrecht geblitzt, weil die Radargeräte falsch eingestellt waren.

Gegen Geldbußen unter 250 Euro oder Punktestrafen kann man laut Häcker nachträglich nur vorgehen, “indem man Druck auf die Behörden ausübt”. Das sei nur durch eine Anwältin oder einen Anwalt möglich. Die Behörden könnten dann den Beschuldigten begnadigen. Dabei ist die Bußgeldbehörde nur für die Geldstrafe zuständig. Wer gegen Punkte vorgehen möchte, muss sich mit einem Berichtigungsantrag ans Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wenden.

Grundsätzlich wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig, wenn der Verstoß gegen das Verkehrsrecht anerkannt wurde und der Beschuldigte bezahlt hat. Reagiert er gar nicht auf den Bescheid, wird der nach zwei Wochen rechtskräftig. Dann kann die Forderung vollstreckt werden. mid/rhu

Ein E-Auto ist kostengünstiger als der Benziner

Sind E-Autos derzeit wirklich nur etwas für Überzeugungstäter, bei denen finanzielle Aspekte nur eine untergeordnete Rolle spielen? Laut einer aktuellen ADAC-Untersuchung stimmt das meist – aber nicht immer. Denn ein Stromer unterbot in der Fünf-Jahres-Bilanz sein Benzin-Pendant bei den Unterhaltskosten.

Fest steht: “Bei der Rentabilität, sprich den Autokosten pro Kilometer, können die meisten Stromkarossen noch immer nicht mit vergleichbaren Diesel- oder Benziner-Modellen mithalten”, so der ADAC. Im aktuellen Autokostenvergleich schaffte das dann auch tatsächlich nur der BMW i3. In Zahlen: Gegenüber einem in Ausstattung und Leistung vergleichbaren 2er-Benziner von BMW (55,4 Cent) ist das E-Mobil aus München um 3,1 Cent pro Kilometer günstiger unterwegs.

Gleich dahinter rangiert im Kostenvergleich der e-Golf von VW, der mit 54,1 Cent pro Kilometer aber um 5,5 Cent teurer ist als der vergleichbare Benziner. Auf Platz drei fährt der Nissan Leaf Acenta mit einem 7,5 Cent pro Kilometer-Aufschlag zum vergleichbaren Benziner. Die kostengünstigsten E-Autos sind mit 43,0 Cent pro Kilometer der Smart Fortwo Electric Drive der alten Baureihe, mit 43,9 Cent pro Kilometer der Renault Zoe Z.E. Life und mit 45,7 Cent der VW e-Up. mid/rhu

Gerichtsurteil: Keine Zusatzgebühren für PayPal-Zahlung

Ob die Pizza für den schnellen ungesunden Snack, das neue T-Shirt oder die Bus-Tickets für den Wochenendtrip in die Lieblingsstadt – immer mehr Menschen wickeln Zahlungen online mit entsprechenden Anbietern ab. Ein neues Urteil kommt dabei Verbrauchern zugute.

Das Landgericht München hat in einem Urteil gegen den Fernbusanbieter Flixbus (Aktenzeichen: 17 HK O 7439/18) entschieden, dass Unternehmen keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlung per Online-Anbieter PayPal in Rechnung stellen dürfen. Paypal wird in Deutschland von rund 21 Millionen Kunden für eine sichere Zahlungsabwicklung im Internet genutzt.

Bei Zahlungen mit Kreditkarte, als Sepa-Lastschrift oder Sepa-Überweisung dürfen Unternehmen die anfallenden Gebühren in Deutschland nicht auf ihre Kunden abwälzen. Ein entsprechendes Gebührenverbot basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr innerhalb der Staatengemeinschaft vereinfachen soll.

Die Zahlungen via PayPal, bei der in der Regel eine Bankverbindung oder eine Kreditkarte im Kundenkonto hinterlegt sind, seien mit den gebührenfreien Zahlungsarten vergleichbar, meinten die Münchener Richter, weswegen Flixbus keine Gebühren bei PayPal-Zahlungen erheben dürfe. cid/Mst

Abnehmen mit der Eieruhr

Die guten Vorsätze fürs angebrochene Jahr sind ein guter Anlass, sich an Änderungen bei den Essgewohnheiten zu gewöhnen. So soll etwa ein simpler Trick dabei helfen, die eigentlich unnötige zweite Portion zu vermeiden.

Und so funktioniert’s: Zunächst landet die gewünschte Portion auf dem Teller, dann wird eine Eieruhr auf 20 Minuten gestellt. In dieser Zeit wird das Essen verspeist. Einen Nachschlag gibt es erst nach dem Klingeln. Das Gute an dieser Zwangspause: Oft ist der gar nicht mehr erwünscht.

Der Grund: “Unser Sättigungsgefühl tritt etwas verzögert auf”, so Monika Bischoff vom Zentrum für Ernährungsmedizin und Prävention am Krankenhaus Barmherzige Brüder in München zum Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”. Deshalb spüren viele Menschen nach Ablauf der 20 Minuten, dass sie schon satt sind.

Hilfreich ist auch das Speisen nach Plan. “Wer sein Essen plant, nascht weniger zwischendurch”, sagt Bischoff. Man müsse sich für jede Mahlzeit Zeit nehmen und nicht permanent naschen. mp/rhu

Spitze: Das sind die beliebtesten Vornamen der Barockstadt

Anna und Paul waren 2018 die beliebtesten Vornamen in Ludwigsburg. Insgesamt beurkundete das Standesamt Ludwigsburg im vergangenen Jahr 2789 Geburten; es kamen 1339 Mädchen und 1450 Jungen zur Welt.

20 der Mädchen erhielten den Vornamen Anna, damit gibt es eine neue Spitzenreiterin. Emma, der Ludwigsburger Lieblingsname des Vorjahres, landete diesmal auf dem zweiten Platz – gemeinsam mit Mia und Sophie. Alle drei Namen wurden 18-mal vergeben. In der Beliebtheit folgen Emilia und Lina (beide 17-mal) und Lena (16-mal).

Bei den Jungennamen war Paul im Jahr 2018 der Favorit der Eltern: 25 vergaben diesen Namen. Ebenfalls beliebt waren die Namen Maximilian (21-mal), Lukas (20-mal), Jonas (18-mal), David und Felix (beide 17-mal). Der beliebteste Jungenname des Vorjahres, Leon, wurde im Jahr 2018 13-mal vergeben.

Die Mehrheit von 1570 Kindern erhielt von ihren Eltern nur einen Vornamen. 1131 haben zwei Vornamen. Mit drei Vornamen können sich 83 Kinder schmücken, fünf haben sogar mehr als drei Vornamen. Der beliebteste Zweitname bei den Mädchen war Sophie (41-mal), bei den Jungen Alexander (16-mal).

Meike Wätjen / red

Zahl der Verkehrstoten gestiegen

Die finalen Zahlen stehen noch nicht fest. Doch eine ist klar: 2018 sind auf deutschen Straßen mehr Menschen ums Leben gekommen als im Vorjahr. Der ADAC prognostiziert eine Steigerung um 3,3 Prozent. Auffällig ist der starke Anstieg an getöteten Radfahrern.

Laut der vorläufigen Schätzung waren letztes Jahr 3.285 Todesopfer zu beklagen, 2017 waren es noch 3.180. Auch die Zahl der Unfälle mit Verletzten ist gestiegen. “Während die Zahl der getöteten Pkw-Insassen und der Fußgänger gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist, fällt vor allem ein Anstieg der ums Leben gekommenen Radfahrer auf”, heißt es beim Automobilclub. Er sieht akuten Handlungsbedarf wegen des demografischen Wandels und der wachsenden Zahl älterer Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig würden immer mehr Senioren auf Pedelecs und E-Bikes umsteigen – eine weitere Gefahrenquelle. mid/rhu

Steuer-Bonbon für E-Autos

Mit einem kleinen Steuer-Bonbon will die Bundesregierung der E-Mobilität auf die Sprünge helfen. So gilt bei privater Nutzung eines Stromer-Dienstwagens seit Jahresbeginn ein reduzierter Steuersatz. Statt einem müssen also nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht diese Neuerung positiv. VDA-Präsident Bernhard Mattes bezeichnet sie als “wichtigen Schritt, damit sich noch mehr Dienstwagennutzer für ein Elektroauto entscheiden”. Interessant für viele Firmen: Auch Gebrauchtwagen, die erstmals ab Januar als Dienstwagen genutzt werden, können unter die Regelung fallen. Ebenso Plug-in-Hybride, wenn sie rein elektrisch mindestens 40 Kilometer schaffen oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. mid/rhu

Datenschützer kritisieren Telefonanbieter

Telefon- und Internetanbieter gehen zu lasch mit den Daten ihrer Kunden um. So lautet die Kritik des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, dem die Daten-Sammelleidenschaft der Unternehmen ein Dorn im Auge ist – und der nun Anzeige erstattet hat.

Ob Kontakte, Verbindungen oder gar Bewegungen – Internet- und Telefonanbieter speichern Daten was das Zeug hält, und das teils über erschreckend lange Zeiträume. Einige deutsche Telekommunikationsanbieter würden von jedem Kunden “abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon- und Internetnutzung” speichern, was eine Erhebung der Bundesnetzagentur zeige, die dem Arbeitskreis vorliege, heißt es in einer Mitteilung. So werde etwa der Aufenthaltsort eines Handy-Nutzers (Funkzelle) eine Woche lang, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) bis zu vier Monate und die Internetkennung (IP-Adresse) bis zu drei Monate lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig sei.

“Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration”, erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Das Ausmaß der “freiwilligen Vorratsdatenspeicherung” sei nach dem Maßstab des Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig. Deshalb wurde Anzeige erstattet, in der es heißt, dass die Anbieter “entgegen § 96 Abs. 1 Satz 3 und § 97 Abs. 3 Satz 2 sowie § 100 Abs. 1 Satz 3 TKG Telekommunikationsverkehrsdaten nicht rechtzeitig löschen (§ 149 TKG)”.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von der Bundesnetzagentur, die Speicherdauer jedes Anbieters transparent zu machen, damit Verbraucher Alternativen suchen können. cid/Mst