Telefonieren will gelernt sein

Telefonnummern sind immer und überall zu finden. In Briefköpfen, E-Mail-Signaturen, Homepages oder auf Visitenkarten. Vor allem Geschäftsleute haben meist mehrere Nummern, die sie angeben. Aber wie werden Telefonnummern eigentlich richtig geschrieben?

“Im privaten Bereich kann jeder die Rufnummer schreiben wie er will. Bei der Geschäftskommunikation sollten Nutzer hingegen auf ein einheitliches und professionelles Erscheinungsbild achten. Um da nichts verkehrt zu machen, lohnt es sich, die nationalen und internationalen Normen für die richtige Schreibweise von Telefonnummern zu kennen”, sagt Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de.

In Deutschland beschäftigt sich das Deutsche Institut für Normung (DIN) mit der richtigen Schreibweise von Telefonnummern. In offiziellen Briefen und Mails regelt dies die DIN 5008. “Laut DIN 5008 wird die Vorwahl durch Leerzeichen von der Rufnummer getrennt, also beispielsweise 089 1234567”, erklärt Kuch. Die Rufnummer selbst wird nicht durch weitere Leerzeichen oder andere Zeichen untergliedert.

Ist, wie in vielen Unternehmen üblich, eine Durchwahlnummer vorhanden, sollten Nutzer diese durch einen Bindestrich kennzeichnen. Dies würde wie folgt aussehen: 089 12345-678. “Mobilfunk- und Faxnummern werden genauso geschrieben wie Festnetznummern”, so Kuch.

Wer international operiert beziehungsweise viele ausländische Kontakte hat, sollte sich auch mit dem internationalen Format für die Schreibweise von Telefonnummern vertraut machen. Die Landesvorwahl wird dabei mit dem Pluszeichen begonnen. Im Fall von Deutschland würde dies +49 bedeuten. Darauf folgt mit Leerzeichen getrennt die Vorwahl – allerdings fällt in diesen Fällen die Null weg.

Dies gilt ebenfalls sowohl für Festnetz- als auch Handynummern. Dementsprechend würde etwa beim Handy auf die +49 die 171 und anschließend die Rufnummer folgen – beides ist jeweils mit Leerzeichen voneinander getrennt. Wollen Nutzer eine Festnetznummer schreiben, wäre die internationale Darstellung beispielsweise +49 89 1234567. cid/rlo

BGH-Urteil zu Routern von Unitymedia

Grünes Licht für die Hotspots: Unitymedia NRW darf Router von Kunden mittels eines zweiten WLAN-Signals in Wifi-Hotspot-Stationen umwandeln, auch wenn Kunden dafür kein Einverständnis gegeben haben oder keine vertragliche Vereinbarung vorliegt.

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Az.: I ZR 23/18). Damit stellt sich der BGH gegen die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, die gegen das eigenmächtige Vorgehen des Kabelnetzbetreibers geklagt hatte.

NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung: “Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Anbieter sollten Verbraucher von der Sinnhaftigkeit ihrer Angebote überzeugen müssen und nicht Fakten schaffen dürfen, die die Verbraucher aktiv beseitigen müssen.”

Hintergrund: 2016 hatte Unitymedia NRW ihren Kunden per Post mitgeteilt, dass mit “WiFiSpot” ein zusätzliches WLAN-Signal auf Routern aktiviert werden sollte, die der Anbieter seinen Kunden für die Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt hat. So sollte ein dichtes Netz aus Hotspots geknüpft werden, das Kunden von Unitymedia auch außerhalb der eigenen vier Wände einen Zugang über ihre mobilen Geräte ins Internet ermöglicht. Kunden, die einen eigenen Router für die Nutzung des Anschlusses verwenden, waren von der Aufschaltung nicht betroffen. cid/rlo

Deutsche wollen Internet-Polizei

Neun von zehn Internet-Nutzern in Deutschland sind besorgt um ihre Cyber-Sicherheit. Das zeigt eine Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

Neben der befürchteten wachsenden Bedrohung durch Internet-Kriminalität geben die Befragten an, dass sie sich schlecht gewappnet fühlen. Zwei Drittel sind der Meinung, dass sie es nicht merken würden, wenn Fremde den Computer oder das Smartphone ausspionieren würden. 81 Prozent wünschen sich als Konsequenz daraus speziell geschulte Polizei-Einheiten, die gegen Cyber-Kriminelle vorgehen. Diese Form von Kriminalität ordnen viele Befragte übrigens auch staatlichen Stellen zu: 84 Prozent gehen davon aus, dass neben gewöhnlichen Kriminellen ausländische Geheimdienste im digitalen Raum in Deutschland aktiv sind. cid/Mst

Immer mehr Cyber-Attacken auf Unternehmen

Immer mehr Unternehmen geraten ins Visier von Cyber-Gangstern. In allen untersuchten Ländern wurden 47 Prozent der kleinen und 63 Prozent der mittelgroßen Betriebe Opfer von Cyber-Attacken. Das geht aus dem “Cyber Readiness Report” hervor.

Hauptgrund: Durch die zunehmende Vernetzung der Unternehmen finden Cyber-Kriminelle zudem mehr potenzielle Einfallstore, um in fremde Systeme zu gelangen. Besonders die digitalisierte Lieferkette wurde 65 Prozent aller betroffenen Unternehmen zum Verhängnis. Das heißt: Die Angreifer nutzten Verbindungen zu Zulieferern, um Zugriff zu erlangen.

Obwohl die überwiegende Mehrheit der Befragten keine Cyber-Experten sind, zeigen sich Verbesserungen im Umgang mit digitalen Gefahren. Immer mehr Unternehmen in Deutschland verfügen über einen Mitarbeiter, der speziell für Cyber-Risiken zuständig ist. Außerdem reagieren mehr Firmen mit konkreten Gegenmaßnahmen, wenn sie Opfer eines Cyber-Angriffs wurden. Nur noch 32 Prozent der betroffenen deutschen Unternehmen gaben an, dass sich nach einer Attacke nichts geändert hat (Report 2018: 45 Prozent). cid/rlo

Online-Dokumente: Vorsicht vor Betrügern

Im digitalen Zeitalter können auch wichtige Dokumente online beantragt werden. Dazu gehören Geburtsurkunde oder Führungszeugnis. Doch Vorsicht: Inzwischen wurden Fälle bekannt, in denen Bürger bei der Internetsuche unter dem Stichwort “Führungszeugnis online beantragen” auf die private Internetseite www.amtsweg.com geleitet wurden. Das berichtet jetzt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Angaben auf der Seite erwecken den Eindruck, dass gegen Zahlung von 13 Euro – also genau des Betrages, auf den sich auch die Gebühr für die Erstellung eines Führungszeugnisses beläuft – dieses online beantragt und übersandt werden kann. Nur bei genauem Hinsehen fällt auf, dass nach Bezahlung keineswegs ein Führungszeugnis übersandt wird, sondern nur ein eBook, das erklärt, wie ein Führungszeugnis online beantragt werden kann.

Diese Masche kommt immer wieder vor: Einige Dienstleister machen ein Geschäft damit, die Anfragen an Behörden weiterzuleiten und dafür extra abzukassieren. Wer nicht genau hinschaut, zahlt entweder doppelt – oder bekommt statt des gewünschten Papiers lediglich Informationen zur Beantragung. Manche Seiten sind besonders dreist und senden sogar direkt eine Mahnung.

Unsere Tipps, wie Sie sich vor unseriösen Angeboten schützen: Beantragen Sie offizielle Dokumente immer direkt bei der Stadt oder der Gemeinde. Häufig geht das online – dieser Service kostet in der Regel nichts.

Überprüfen Sie im Impressum, ob Sie wirklich auf der Seite der zuständigen Behörde sind. Werden Gebühren verlangt, lesen Sie aufmerksam die Bedingungen. Kommt bei Ihnen eine Rechnung oder Mahnung an, widersprechen Sie. cid/rlo

Telefonieren ins EU-Ausland: Achtung Schock-Rechnung

Eigentlich soll die neue EU-Verordnung das Telefonieren in andere EU-Länder billiger machen. Doch oft entpuppen sich die Telefonate beispielsweise von Deutschland als Kostenfalle. Denn das sogenannte Roam-like-at-Home-Prinzip findet in Fällen, in denen Nutzer aus einem deutschen in ein ausländisches Netz eines anderen EU-Mitgliedstaates anrufen, keine Anwendung.

Was sagen Experten dazu? “Um Schock-Rechnungen vorzubeugen, hat die Europäische Union eine Regulierung der Endkundenentgelte für Auslandsgespräche und SMS beschlossen”, sagt Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de.

Nach der neuen EU-Verordnung werden die Preise für Auslandstelefonate innerhalb der EU gedeckelt. Mit der Festlegung auf eine Preisobergrenze wird hohen Gebühren ein Riegel vorgeschoben und Verbraucher sollten in entsprechenden Fällen keine unverhältnismäßig hohen Rechnungen mehr erhalten.

Gebühren von bis zu 1,99 Euro pro Minute für ein Auslandsgespräch via Handy, wie sie laut Daten des Europäischen Verbraucherverbandes in Deutschland 2016 noch anfielen, sollten so der Vergangenheit angehören. “Ab 15. Mai 2019 dürfen regulierte Auslandsgespräche aus dem Heimatland nicht mehr als 19 Cent pro Minute und SMS in andere EU-Staaten nicht mehr als 6 Cent pro Kurzmitteilung kosten”, erklärt Experte Kuch. Dies gelte auch unabhängig davon, ob aus dem Mobilfunknetz oder Festnetz angerufen wird.

Doch auch bei der neuen Regelung zu günstigeren Anrufen innerhalb der EU gibt es Ausnahmen. Vonseiten der Bundesnetzagentur heißt es, die festgelegten Preisobergrenzen dürfen bei Tarifen mit Minutenabrechnung nicht überschritten werden. Wer aber schon eine Flatrate für Auslandstelefonate hat, kann gegebenenfalls nicht auf die Einhaltung der Obergrenze hoffen, da nutzungsunabhängige, pauschal abgerechnete Tarife nicht der Regulierung unterworfen sind. Folglich könnten Mobilfunkanbieter neben den regulierten Tarifen für Auslandstelefonate ihren Kunden weiterhin alternative Optionen anbieten, die nicht der europäischen Verordnung unterliegen. cid/rlo

Immer weniger PCs werden verkauft

Das Geschäft mit Computern hat sich stark eingetrübt. So wurden im ersten Quartal 2019 weltweit rund 58,5 Millionen PCs ausgeliefert. Das entspricht einem Rückgang von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, berichten die Marktforscher von Gartner.

Top 3 unter den PC-Verkäufern auf dem Weltmarkt sind Lenovo, HP und Dell. Sie zeichnen gemeinsam für 61,5 Prozent der Lieferungen verantwortlich – 2018 waren es 56,9 Prozent.

Lenovo hält den ersten Platz mit dem größten jährlichen Wachstum. Dabei profitiert der Hersteller von der Einbrechnung der Fujitsu-Lieferungen ab dem zweiten Quartal 2018. Die HP-Auslieferungen wuchsen um 0,8 Prozent in gleichen Zeitraum. Der Hersteller verzeichnet ein Plus bei Desktops, während die mobilen PCs stagnieren. Dell vermeldet ein Wachstum für das fünfte Quartal in Folge.

Die Nachfrage nach Business-PCs ist anhaltend stark. Das liegt vor allem am Programm Windows 10, das den Verkauf antreibt. Allerdings weist Gartner darauf hin, dass 2019 das letzte Jahr sein wird, das von diesem Phänomen profitiert. Die schwachen Zahlen bei den mobilen PCs seien bereits ein Indikator, dass der Wechsel auf Windows 10 seinen Höhepunkt erreicht habe, heißt es dazu. cid/rlo

“Best Ager” entdecken WhatsApp

Messenger-Dienste sind nicht nur für junge Menschen gemacht. Auch bei Senioren ist der Austausch kurzer Nachrichten via WhatsApp auf dem Vormarsch. Für 85 Prozent der sogenannten “Best Ager” gehören Messenger-Dienste inzwischen zum Alltag. Dies zeigt die Emporia-Seniorenstudie “Smart im Alltag”.

Zwischen 2007 und 2012 hat die Hochphase der per SMS verschickten Kurznachrichten in Deutschland einen Anstieg von 23,1 Milliarden auf 59,8 Milliarden erreicht. Seitdem sinkt die Zahl. 2017 wurden in Deutschland nur noch zehn Milliarden SMS versendet. Wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die stetig wachsenden Nutzerzahlen von WhatsApp.

Denn per WhatsApp tauschen die Nutzer nicht nur kurze Textnachrichten aus, sondern auch Fotos, Videos und Sprachnachrichten. Zudem wird die private Kommunikation in eigens eingerichteten Familiengruppen immer beliebter. 58 Prozent der Enkel schicken ihren Großeltern bereits Fotos per Smartphone, 42 Prozent sogar Videos. So kann die Generation 65+ heute eng am Leben ihrer Kinder und Enkel teilnehmen – oder umgekehrt, diese an ihrem Leben teilhaben lassen. cid/rlo

Bei der Digitalisierung klemmt es noch

Bei der Digitalisierung ist die deutsche Wirtschaft noch nicht auf der Höhe der Zeit. Für gerade mal zwölf Prozent der Unternehmen ist der digitale Umbau die wichtigste Aufgabe. 81 Prozent stufen die Digitalisierung zwar immer noch als wichtig ein, der digitale Umbau gilt aber inzwischen als eine Aufgabe unter vielen.

Einer der Gründe: erst wenige positive Effekte auf das Wachstum. Trotz digitaler Anstrengungen steigerte nur ein Viertel der befragten Unternehmen dadurch seinen Umsatz. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie “Potenzialanalyse Transformation erfolgreich managen” von Sopra Steria Consulting. 354 Spitzenmanager, Führungskräfte und Spezialisten wurden dafür befragt.

Obwohl 46 Prozent schon jetzt digitale Geschäftsmodelle entwickelt haben, ist die Mehrheit der befragten Firmen mit dem bis heute Erreichten nicht zufrieden. 69 Prozent benoten das eigene Unternehmen mit “befriedigend” oder schlechter, wenn es um die Frage geht, wie gut der Betrieb auf die digitale Transformation vorbereitet ist.

Dabei würde sich ein stärkeres Engagement durchaus lohnen, wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) jüngst erst verlauten ließ. Bis 2025 würde allein die industrielle Bruttowertschöpfung des Landes um etwa 425 Milliarden Euro steigen, sofern die Industrie weiter an ihrer digitalen Reife arbeitet. cid/rlo

Online-Shopping: Verbraucher vertrauen in Gütesiegel

Gütesiegel im Online-Handel schaffen Vertrauen – sogar dann, wenn die Verbraucher das Siegel gar nicht kennen. Das zeigt eine repräsentative Online-Umfrage der Hochschule Fresenius in Hamburg.

Etwa drei von vier Deutschen kaufen Waren und Dienstleistungen in Online-Shops, der E-Commerce-Handel setzt inzwischen mehr als 50 Milliarden Euro im Jahr um. Weil aber beim Online-Kauf in der Regel kein direkter Kontakt mit dem Verkäufer stattfindet, ist Vertrauen um so wichtiger. Hier haben Gütesiegel eine entscheidende Funktion.

Gütesiegel, die von Dritten vergeben werden, wirken vertrauensfördernd, wie die Umfrage zeigt: So liegt die Vertrauenswürdigkeit bei allen Siegeln zwischen 64 und 84 Prozent. Dabei spielen Gütesiegel insbesondere bei unbekannten Online-Shops für zwei Drittel der Befragten eine große Rolle. Wenig Einfluss auf die Vertrauenswürdigkeit haben die Bekanntheit der Gütesiegel und das Wissen darum, wofür diese genau stehen. “Die Studienergebnisse zeigen, dass es zwar grundsätzlich empfehlenswert für einen Online-Shop ist, Gütesiegel zu verwenden. Bei der Wahl des Anbieters muss ein Online-Shop aber nicht unbedingt auf bekannte und damit meist auch teure Anbieter setzen”, schlussfolgert Professor Sascha Hoffmann, der die Studie betreut hat. cid/Mst

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