66,2 Milliarden Euro für den Umweltschutz

Die Forderung, mehr für den Umweltschutz zu tun, hören Politiker täglich. Gerne verweisen sie dann darauf, wie viel Geld bereits jetzt dafür eingesetzt wird. Die Ausgaben für Umweltschutzleistungen insgesamt betrugen im Jahr 2016 rund 66,2 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die Umweltschutzausgaben damit um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Unternehmen in Deutschland wendeten im Jahr 2016 für Umweltschutzleistungen 41,1 Milliarden Euro auf, die privaten Haushalte 14,3 Milliarden Euro und der Staat 10,8 Milliarden Euro.

Die Ausgaben für Umweltschutzleistungen verteilen sich auf die Bereiche Abwasserwirtschaft (45 Prozent), Abfallwirtschaft (34 Prozent), Vermeidung und Beseitigung von Umweltverunreinigungen (14 Prozent) sowie auf Arten- und Landschaftsschutz, Forschung und Entwicklung und sonstige Umweltschutzaktivitäten (7,0 Prozent).

Die umweltbezogenen Steuern von inländischen privaten Haushalten lagen im Jahr 2016 bei rund 31,4 Milliarden Euro. Sie trugen damit zu 54 Prozent zum gesamten umweltbezogenen Steueraufkommen bei. Als umweltbezogene Steuern werden solche Steuern bezeichnet, die umweltschädliche Aktivitäten verteuern und somit Anreize zu umweltfreundlichem Verhalten setzen. Am aufkommensstärksten waren im Jahr 2016 die Energiesteuer mit rund 40,1 Milliarden Euro sowie die Kraftfahrzeugsteuer mit knapp 9,0 Milliarden Euro. Weitere bedeutende umweltbezogene Steuern waren die Stromsteuer (6,5 Milliarden Euro), die Luftverkehrsteuer sowie die im Rahmen des europäischen Emissionshandels versteigerten Emissionsberechtigungen (jeweils 1,1 Milliarden Euro). wid/rlo

Vergleichsportale im Visier

Das Verbraucherschutzministerium will Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 nach der Insolvenz des Stromanbieters BEV stärker kontrollieren, schreibt die “Süddeutsche Zeitung”. Das Kartellamt zweifle an der Objektivität der vermeintlich unabhängigen Angebote.

Das Kartellamt kritisiere die nicht immer transparenten Bewertungen und Rankings der Vergleichsportale, die sich durch Provisionen finanzierten. Deutschlands Verbraucherschützer wollen – nach Pleiten bei Teldafax, Flexstrom und BEV – Taten sehen. Die Bundesregierung “muss die Verantwortung der Plattformen gegenüber Verbrauchern und Anbietern umfassend definieren”, sagt Klaus Müller, Vorstand beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Klaus Müller dringt darauf, “eine spezielle Haftung für Internet-Vergleichsportale” einzuführen. Drei Punkte bedürfen nach Ansicht des VZBV eilig einer Klarstellung. Erstens: Welche Informationspflichten haben die Portale? Zweitens: Wie kam ihr Ranking zustande, also die Reihenfolge, in der sie Produkte und Dienstleistungen empfehlen? Und drittens: Wie umfassend ist der Marktüberblick, den sie geben? “Die Zeit ist vorbei”, sagt Müller, “dass sich die Portalbetreiber auf die Position zurückziehen, sie lieferten nur Informationen.” cid/rlo

So wird Facebook zur Nutzerfalle

Viele Apps und Webseiten übermitteln Nutzerdaten an Facebook. Das Netzwerk beobachtet und analysiert, was Nutzer außerhalb von Facebook tun: Wonach sie suchen, welche Artikel sie lesen, wo sie einkaufen, welche Kontakte sie pflegen oder welche Apps sie nutzen.

Möglich ist das durch verschiedene Schnittstellen und Funktionen, die Facebook den Webseiten-Betreibern und Entwicklern zur Verfügung stellt. Viele Apps nutzen zum Beispiel sogenannte Software Development Kits (SDKs) von Facebook. Auf zahllosen Webseiten sind “Gefällt mir”-Buttons oder unsichtbare Tracking-Pixel eingebaut. Diese Grafiken übermitteln Daten an Facebook, ohne dass Nutzer etwas davon mitbekommen.

Das Bundeskartellamt macht sich Sorgen, dass Facebook zur Nutzerfalle wird und Partnern seine Regeln aufzwingt. Schon heute können Facebook-Mitglieder nicht einfach zu einem anderen, vergleichbaren Anbieter wechseln, wenn ihnen etwas nicht passt – es gibt nämlich keinen. Facebook müsse das bei seinem Geschäftsmodell berücksichtigen, meint das Kartellamt.

Facebook hat in Deutschland rund 30 Millionen aktive Nutzer. Knapp 23 Millionen verwenden die Plattform sogar täglich. Hinzu kommen die konzerneigenen Dienste WhatsApp und Instagram, die Facebook künftig noch enger verschmelzen will.

Jetzt droht das Bundeskartellamt, Reichweite und Einfluss des Netzwerks durch sogenannte Drittanbieter zu begrenzen. Facebook hält es allerdings für unzulässig, dass Kartellrecht und Datenschutzbestimmungen miteinander vermischt werden. “Wir werden diese Position auch weiterhin verteidigen”, sagt eine Facebook-Sprecherin auf Nachfrage von t-online.de. cid/rlo

Immer mehr Menschen lassen sich Online behandeln

Telemedizin wird die Zukunft der ärztlichen Versorgung entscheidend mitgestalten. David Meinertz, CEO der größten Online-Arztpraxis Europas Zava (bisher DrEd), schätzt, dass in fünf Jahren ein Drittel aller Arztbesuche aus der Ferne stattfinden werden.

Allein im Jahr 2018 hat sein Team aus Allgemeinärzten, Internisten, Gynäkologen und Neurologen europaweit eine Million Beratungen und Behandlungen aus der Ferne durchgeführt – das ist im Durchschnitt eine Online-Beratung alle 30 Sekunden. Tendenz stark steigend.

“Unsere ärztlichen Leistungen werden immer stärker nachgefragt. 2018 haben wir unser Team von 80 auf 160 Mitarbeiter verdoppelt”, sagt Meinertz. Die Digitalisierung im Gesundheitssystem wird zunehmen, an den Ausbau von Video-Sprechstunden denkt Meinertz zunächst aber nicht. “Die Video-Sprechstunde alleine funktioniert nicht.” Auch wenn sie Patienten Fahrt- und Wartezeit spart, liefere sie keine Effizienz für das Gesundheitssystem, sagt der Mediziner. cid/rlo

Facebook-Messenger: Her mit der Nachricht

Im digitalen Zeitalter sitzt so mancher Finger locker. Da ist schnell mal eine Nachricht versehentlich oder an den falschen Empfänger verschickt. Das ist ärgerlich. Im Facebook-Messenger lassen sich Nachrichten ab sofort innerhalb eines Zeitfensters von zehn Minuten wieder zurückholen – sowohl in Chats mit einzelnen Kontakten als auch in Gruppen-Chats. Das hat Facebook angekündigt. Voraussetzung ist, dass man die jeweils neueste Version der iOS- oder Android-App verwendet.

Facebook hat das Feature in mehreren Märkten seit Herbst 2018 getestet, nun steht es allen Nutzern weltweit zur Verfügung. Bei WhatsApp gibt es eine ähnliche Funktion schon länger. Zum Zurückholen einer Nachricht müssen Nutzer so lange auf die betreffende Nachricht tippen, bis die Optionen “Löschen” und “Für alle löschen” erscheinen. “Löschen” löscht die Nachricht nur im Konto des Absenders, das neue “Für alle löschen” entfernt sie für beide Seiten eines Chats. Den ursprünglichen Empfängern wird dann wie in WhatsApp angezeigt, dass eine Nachricht gelöscht wurde. cid/rlo

Neue Studie über Erwartungen an autonome Mobilität

Die Skepsis sinkt. Aus der jüngsten Mobilitäts-Studie der RWTH Aachen geht hervor, dass mittlerweile mehr Befragte dem autonomen Fahren offen gegenüber stehen. Doch die Erwartungen sind hoch. Im Rahmen der Studie über fahrerlose Automobile wurden die Teilnehmer zu den Erwartungen und Wünschen an die vier Fahrzeugkonzepte befragt. Ziel war es, zu Beginn der Entwicklung der Fahrzeuge das zukünftige Mobilitätsverhalten und die Anforderungen zu erforschen.

Ergebnis: 85 Prozent der Befragten sind grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber autonomen Fahrzeugen. Dabei gibt es eine hohe Erwartungshaltung: 73 Prozent erwarten durch das autonome Fahren weniger Staus, mehr als 67 Prozent erhoffen sich eine erhöhte Sicherheit, und 56 Prozent erwarten auch mehr Komfort.

Unterdessen arbeiten Fahrzeughersteller intensiv an der passenden Technologie. Beispielsweise hat Daimler kürzlich auf der Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas ein Mobilitätskonzept für bedarfsgerechte, effiziente, komfortable und nachhaltige Mobilität vorgestellt.

Mercedes-Benz Vans präsentierte mit “Vision Urbanetic” eine Studie, die neue Perspektiven des autonomen Fahrens eröffnet. Sie soll eine bedarfsgerechte, nachhaltige und effiziente Beförderung von Personen und Gütern ermöglichen – und die Bedürfnisse von Städten, Unternehmen unterschiedlichster Branchen sowie Reisenden und Pendlern erfüllen. Das Konzept zielt darauf ab, Verkehrsströme zu reduzieren, innerstädtische Infrastrukturen zu entlasten und damit zu einer neuen urbanen Lebensqualität beizutragen – wie ja auch von den Befragten gewünscht. mid/wal

Die größten Ärgernisse im Netz

Immer mehr Menschen wickeln alltägliche Dinge über das Internet ab. Also Einkaufen, Konto-Führung oder Aktienhandel. Aber fühlen sich die Nutzer dabei auch immer sicher? Anlässlich des Safer Internet Days am 5. Februar 2019 ist Trusted Shops dieser Frage nachgegangen und hat sich genauer mit diesem Thema beschäftigt.

Dabei stellt sich heraus, dass immerhin 49 Prozent der Befragten online bereits negative Erfahrungen gemacht haben. Unerwünschte Werbung war mit 56 Prozent das größte Ärgernis, gefolgt von Online-Shopping-Betrug (35 Prozent) und anderen Problemen beim Online-Shopping (22 Prozent).

96 Prozent geben daher an, dass die allgemeine Sicherheit bei der Internetnutzung für sie Priorität hat. In erster Linie, wenn es um Finanzen geht: 82 Prozent wollen beim Online-Banking geschützt sein, 54 Prozent, wenn es um das Online-Shopping geht. Für 37 Prozent spielt sie auch eine Rolle, wenn sie nur allgemein Surfen.

Auffällig ist, dass die Hälfte der Befragten negative Erfahrungen im Online-Shopping gemacht hat, weil die Ware nicht geliefert wurde. Weitere 29 Prozent geben an, bei einer Retour kein Geld zurückerhalten zu haben und 28 Prozent haben die Waren zu spät geliefert bekommen.

Da ist es nicht überraschend, dass rund die Hälfte der Nutzer bereit ist, für einen zusätzlichen Schutz bei Nicht-Lieferung und Nicht-Erstattung einen kleinen Betrag extra zu bezahlen. cid/rlo

Facebook feiert 15. Geburtstag. Nutzer halten die Treue

Facebook bleibt ein Riese unter den Sozialen Netzwerken. Auch der Skandal um gestohlene Daten konnte dem Unternehmen offenbar nicht viel anhaben. Denn die meisten Nutzer halten diem Online-Netzwerk trotz immer neuer Enthüllungen und zahlreicher negativer Schlagzeilen die Treue. So konnte Facebook wenige Tage vor dem 15. Geburtstag am 4. Februar 2019 mitteilen, dass die Zahl mindestens einmal im Monat aktiver Mitglieder im vergangenen Quartal um rund 50 Millionen auf 2,32 Milliarden angewachsen ist.

Das hatte wohl auch Facebook-Chef Mark Zuckerberg so nicht erwartet. Schließlich musste die Plattform im Oktober 2018 eingestehen, dass Hacker sich Zugang zu Daten von rund 14 Millionen Nutzern verschafft haben könnten. Und Facebook löschte erneut von Russland aus gesteuerte Accounts, mit denen die US-Kongresswahlen beeinflusst werden könnten.

“Ich würde die Zahlen einfach für sich sprechen lassen”, sagte Finanzchef Dave Wehner. Und die Zahlen belegen es: Selbst in Europa, wo Facebook in den beiden Quartalen davor jeweils eine Million Nutzer verloren hatte, ging der Daumen nach oben, von 375 auf 381 Millionen Nutzer. Und das ist für den IT-Giganten sicher das schönste Geschenk zum Geburtstag. cid/rlo

Auf der Jagd nach Fake News

Seit Donald Trump in Amerika das Sagen hat, sind Fake News in aller Munde. Zwar ist nicht alles erlogen, was der US-Präsident für Lügen hält – dennoch kursieren immer wieder manipulierte Nachrichten. Fraunhofer-Forscher haben ein System entwickelt, das Fake News erkennt.

Vor allem in Online-Portalen und Sozialen Medien sind Fake-News regelmäßig ein Problem. Die neu entwickelte Software wertet Social Media-Daten automatisiert aus und erkennt bewusst gestreute Falschmeldungen und Desinformationen. Die Forscher haben das System zunächst angelernt und mit echter Medien-Berichterstattung sowie mit Fake News “gefüttert” – damit das System später selbständig anhand bestimmter Kriterien innerhalb von Texten die falschen Nachrichten erkennt.

Indizien können laut Fraunhofer-Institut beispielsweise Formulierungen und Wortkombinationen sein, die im alltäglichen Sprachgebrauch und in der journalistischen Berichterstattung nicht auftauchen, wie »die aktuelle Bundeskanzlerin«. Auch Orthografie-, Deklinations- oder Satzbaufehler können Hinweise sein.

Zu den Merkmalen zählen auch sprachliche Fehler. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Autor für die Formulierung der Fake News Deutsch und nicht seine eigene Muttersprache verwendet. Dann deuten etwa falsche Gedankenstriche, Orthografie-, Deklinations- oder Satzbaufehler darauf hin, dass eine Meldung eine Fake News sein könnte. Unangemessene Ausdrücke oder umständliche Formulierungen können ein weiteres Indiz sein.

Auch die Metadaten können aufschlussreich sein: Der Zeitpunkt eines Posts könne darauf hinweisen, aus welchem Land und welcher Zeitzone der Sender Meldungen absetzt, die Frequenz der Postings erlaubt Rückschlüsse. cid/Mst

Erben: Geld für Resturlaub

Verstirbt ein Arbeitnehmer, haben seine Erben einen Anspruch auf Geldersatz für nicht genommene Urlaubstage, wie das Bundesarbeitsgericht nun bestätigt hat. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte eine entsprechende Vorgabe gemacht.

Der durch Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) gewährleistete Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub dürfe nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis untergehen, ohne dass ein Anspruch auf finanzielle Vergütung für diesen Urlaub besteht, der im Wege der Erbfolge auf den Rechtsnachfolger des Arbeitnehmers überzugehen habe, lautet ein Richterspruch des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Im deutschen Fall, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden hatte, ging es um einen verstorbenen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, auf dessen Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwendbar war – hiernach standen dem Mann 30 Tage Urlaub zu. Die Klägerin, die Witwe des Mannes, verlangte insgesamt Geld für 25 Arbeitstage. Die nach dem europäischen Unionsrecht gebotene Auslegung der §§ 1, 7 Abs. 4 (Bundesurlaubsgesetz (BurlG) verlange, dass der Resturlaub auch dann abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Denn die Vergütungskomponente des Anspruchs auf den vor dem Tod nicht mehr genommenen Jahresurlaub werde als Teil des Vermögens auch Teil der Erbmasse.

Die Erben hätten nicht nur den sogenannten Abgeltungsanspruch für den bezahlten Erholungsurlaub nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG von 24 Werktagen, sondern auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX der damaligen Fassung sowie den Anspruch auf Urlaub nach § 26 TVöD, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteige, teilen die Rechtsexperten der ARAG mit (BAG, Az.: 9 AZR 45/16). wid/Mst

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