Online-Banking soll sicherer werden

Wer Online-Banking nutzt, muss sich auf Änderungen einstellen. Vom 14. September 2014 an gelten neue Vorschriften – zum Beispiel zur Authentifizierung für sichere Bankgeschäfte. Für das Login in den Internet-Bank-Account reicht nicht mehr eine einfache PIN, sondern es werden zwei von drei Faktoren abgefragt – deswegen Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die zweite europäische Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) regelt das.

“Weil es nicht mehr sicher ist, ist eigentlich schon seit zwei, drei Jahren klar, dass die TAN-Listen weg müssen”, sagt Hermann-Josef Tenhagen vom Verbraucher-Ratgeber Finanztip dem Portal tagesschau.de. Die Banken seien spät dran, ihren Kunden zu sagen, dass sie etwas Neues brauchen.

Ab September 2019 müssen Online-Kunden zwei von drei Sicherheitskriterien nutzen, um ihr Bankgeschäft machen zu können. Das erste Kriterium lautet “Wissen” und bedeutet einen Faktor, den nur der Nutzer kennt – zum Beispiel ein Passwort oder eine PIN.

Das zweite Kriterium lautet “Besitz”. Es beschreibt einen Faktor, den nur der Nutzer besitzt – zum Beispiel ein Smartphone, eine Bankkarte oder ein TAN-Generator.

Das dritte Kriterium bedeutet “biometrische Merkmale”, die einen Faktor meinen, der Teil des Nutzers selbst ist – zum Beispiel ein Fingerabdruck oder die Iris eines Auges.

Ob Online-Banking durch die Vielzahl von Änderungen sicherer wird, bleibt abzuwarten. Fest steht aber schon jetzt: Die finanziellen Transaktionen werden in jedem Fall komplizierter. cid/rlo

In sechs Stunden für sechs Personen ein Drei-Gänge-Menü

Praktische IHK-Prüfung der Jungköche aus dem Landkreis

Am 13. und 14. August hatten die Jungköche aus dem Landkreis Ludwigsburg ihre praktische Abschlussprüfung im Restaurant Alten Sonne in Ludwigsburg. An beiden Tagen stellten je fünf beziehungsweise sechs Azubis ihr Können vor der Prüfungskommission und vor Vertretern aus der Wirtschaft unter Beweis. „Der Beruf Koch begeistert noch immer junge Menschen. Entgegen der öffentlichen Meinung sehen die Jungköche weniger die herausfordernden Arbeitszeiten sondern vielmehr ein spannendes Berufsfeld mit viel Freitraum und Kreativität“ so IHK-Präsident Albrecht Kruse.

Aufgabe der angehenden Köchinnen und Köche war, in sechs Stunden für je sechs Personen ein Drei-Gänge-Menü zu kreieren. In ihrem Warenkorb befanden sich dafür Pflicht-Bestandteile, die auf jeden Fall verkocht werden mussten. Dazu gehörten etwa Argentinische Rotgarnelen, Cous Cous oder Pfirsiche. Weitere Zutaten durften sie sich aus der Liste der Wahl-Bestandteile unter Angabe der benötigten Menge aussuchen. So entstanden an beiden Tagen Gerichte, wie „Gegrillte Rotgarnelen mit mediterranem CousCous-Salat und Tomatensalsa“, „Zweierlei Stubenkücken mit Thymianjus an mediterranem Gemüse und gebratener Polenta“ und „Geschichtetes Pfirsichtörtchen mit Marmorierten Schokoladenmousse und Himbeersahne“. Experten der Prüfungskommission bewerteten die Prüflinge sowohl nach Geschmack, Präsentation der Speisen, Sauberkeit des Arbeitsplatzes, als auch Wirtschaftlichkeit und Beratung des Gastes.

Nach bestandener Prüfung können die jungen Erwachsenen mit ihrer beruflichen Zukunft als Koch oder Köchin beginnen. Außer ihnen nahmen diesen Sommer noch über 1.000 weitere Auszubildende verschiedener IHK-Berufe an den Prüfungen teil. Die besten Absolventinnen und Absolventen werden von der IHK im Oktober im Kronenzentrum in Bietigheim-Bissingen geehrt.

Wenn die Steuererklärung zu spät kommt

Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 hatte man erstmals etwas mehr Zeit. Der Stichtag war nicht im Mai, sondern am 31. Juli. Doch der Termin ist verstrichen. Wer es trotz dieser zweimonatigen Fristverlängerung nicht rechtzeitig geschafft hat, seine Steuer einzureichen, muss mit Verspätungszuschlägen oder gar mit einer Steuerschätzung rechnen. Beides ist nicht gut für die Geldbörse.

Was Steuerzahler auch nach dem Verstreichen der Frist tun können, um hohe Säumnisgebühren zu umgehen, verraten Experten des Versicherers ARAG. Zunächst stellt sich die Frage: Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Antwort: Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (§ 46 EStG):

– Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.

– Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.

– Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen und Ihr Arbeitslohn lag über 11.600 Euro beziehungsweise gemeinsam mit Ihrem Ehegatten über 22.050 Euro im Jahr.

– Sie haben Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

– Sie wurden geschieden und Sie oder Ihr Ex-Partner haben im gleichen Jahr wieder geheiratet.

Wer nun den Termin verpasst hat, kann zum Beispiel einen Steuerberater beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf den 29. Februar 2020, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt hat. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten sieben Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt auch, wenn man die Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lässt.

Wenn Sie vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverlängerung beantragen, ist diese schon so gut wie akzeptiert. Wenn Sie vom Finanzamt nichts mehr hören, ist der Antrag genehmigt. Wenn Sie nach verstrichener Frist noch eine Fristverlängerung beantragen, sind Sie auf das Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörde angewiesen. Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Sie nach Auskunft der ARAG-Experten in der Regel noch bis zum Jahresende Zeit.

Wer keinen dieser Auswege nimmt, muss vermutlich tief in die Tasche greifen. Es gilt: Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher die Verspätungszuschläge. Bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrages darf das Finanzamt kassieren. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der Säumniszuschlag gedeckelt. Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr hilft, übernimmt schließlich das Finanzamt die Steuererklärung und schätzt die Besteuerungsgrundlage. Dass diese Rechnung in der Regel nicht zu Gunsten des säumigen Steuerzahlers ausfällt, versteht sich wohl von selbst.

mid / Lars Wallerang

Teures Telefonat auf dem Schiff

Ein Telefongespräch auf dem Kreuzfahrtschiff kann teuer werden. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Reisenden, sich vor dem Ablegen schlau zu machen. Wer eine Kreuzfahrt plant, sollte zunächst wissen, dass landgestützte Mobilfunknetze auf hoher See nicht genutzt werden können.

“Immer wieder werden Verbraucher nach ihrer Rückkehr von hohen Kosten überrascht, wenn sie unbeabsichtigt via Satellit über ein Mobilfunknetz an Bord eines Schiffes telefonieren”, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. “Vor einer Schiffsreise sollten sich Urlauber beim Reiseanbieter über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord informieren”, rät die Expertin. Bislang gilt die Kostensperre der EU-Roaming-Verordnung ausschließlich an Land. Einige Anbieter haben nun reagiert und eine Roaming-Sperre auf See eingerichtet. Dadurch kann sich das Smartphone nicht mehr unbemerkt in ausländische Netze einwählen.

Um ganz sicherzugehen, sollten Urlauber jedoch vor einer Schiffsreise die automatische Netzeinwahl in den Einstellungen ihres Mobilfunkgeräts deaktivieren. Das ist auch bei einem Aufenthalt in Hafennähe empfehlenswert. Sinnvoll sei es außerdem, automatische Updates der Handy-Apps für die Dauer des Urlaubes auszuschalten. So entstünden durch den Download der Updates keine zusätzlichen Kosten.

mid/Lars Wallerang

Tourismus in Ludwigsburg: Rekord-Übernachtungszahlen

Tourismus & Events Ludwigsburg zieht Bilanz des 1. Halbjahres 2019

Der Hotelmarkt Ludwigsburg kann sich weiter über eine steigende Nachfrage freuen. 155.106 Übernachtungen verzeichneten die Ludwigsburger Beherbergungsbetriebe im 1. Halbjahr, im selben Zeitraum des Vorjahres waren es 151.695.

Elmar Kunz, stellvertretender Geschäftsführer von Tourismus & Events Ludwigsburg, zieht nach dem ersten Halbjahr 2019 eine positive Bilanz: „Konnte bereits das Jahr 2018 mit einem Rekordwert abgeschlossen werden, so nahm das Übernachtungsaufkommen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum nochmals um ca. 2,3 Prozent zu.“ Auch die Aufenthaltsdauer entwickelt sich erfreulich: lag diese im Jahr 2018 noch bei durchschnittlich 1,9 Tagen, so konnte sie im 1. Halbjahr 2019 auf 2,1 Tage zulegen.

Elmar Kunz, stellvertretender Geschäftsführer Tourismus & Events

Mit einem Anteil von 79 % an den Übernachtungen dominierten Reisende aus Deutschland im ersten Halbjahr 2019 nach wie vor im Hotelmarkt Ludwigsburg. Die ausländischen Märkte erfreuten sich mit einem Anteil 21 % am Übernachtungsaufkommen in Ludwigsburg von sich auch dank gezielter Marketingaktivitäten von Tourismus & Events Ludwigsburg einer hohen Dynamik. „Spanien ist unser Top-Auslandsmarkt mit ungebrochener Tendenz nach oben“, so Tourismusmanager Elmar Kunz. Zu den fünf wichtigsten Auslandsmärkten zählten im ersten Halbjahr 2019 neben Spanien auch die Schweiz, Frankreich, Indien und die USA.

Tourismusmanager Elmar Kunz freut sich insgesamt vor allem über eine steigende privat-touristische Nachfrage, denn unter der Woche seien die Hotels dank eines starken Geschäftsreiseaufkommens ohnehin oft so gut wie ausgebucht. Hier fehle es oft an Hotelkapazitäten, weswegen im Tourismuskonzept für Ludwigsburg auch die Empfehlung für mindestens rund 400 weitere Hotelzimmer bis zum Jahr 2030 ausgesprochen wurde.

Seit Frühjahr 2019 bewirbt Tourismus & Events Ludwigsburg unter “Visit Ludwigsburg“ die Barockstadt im In- und Ausland u.a. gezielt über eigene Social-Media-Kanäle wie Facebook und Instagram.

Wann verfällt der Urlaub wirklich?

Einfach den nicht in Anspruch genommenen Vorjahresurlaub des Mitarbeiters am 31. März streichen – das reicht nicht: Der Anspruch eines Arbeitnehmers erlischt nämlich laut eines aktuellen Richterspruchs nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat.

Und nicht nur das laufende Kalenderjahr, sondern auch der Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren ist davon betroffen. So entschied laut ARAG das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Urteil vom 09.04.2019 (Az.: 4 Sa 242/18).

Azubis gesucht: 1.070 freie Plätze im Kreis Ludwigsburg 

Azubis gesucht: Zum Start des neuen Ausbildungsjahres gibt es im Kreis Ludwigsburg aktuell 1.070 freie Ausbildungsplätze. Damit sind noch 36 Prozent aller gemeldeten Lehrstellen unbesetzt. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Stuttgart beruft sich dabei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Gewerkschafter Jürgen Reisig appelliert an Schulabgänger, sich auch in der Ernährungsbranche umzusehen: „Vom Süßwarentechnologen bis zur Chemielaborantin – die Lebensmittelindustrie bietet hochtechnische Berufe bei überdurchschnittlicher Bezahlung. Im Kreis Ludwigsburg haben Firmen jetzt noch 65 freie Plätze für künftige Experten rund ums Essen und Trinken zu vergeben.“

Die Ernährungsindustrie ist der viertgrößte Industriezweig in Deutschland – und mit rund 4.200 Beschäftigten allein im Kreis Ludwigsburg ein „wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region“, so Reisig. Nach Einschätzung des Gewerkschaftssekretärs dürften gelernte Fachleute künftig kaum Probleme haben, hier eine passende Stelle zu finden. „Gefragt ist insbesondere die Fachkraft für Lebensmitteltechnik. Wer das lernt, hat nach der Ausbildung einen soliden Titel in der Hand. Je nach Betrieb können Gesellen eine Spezialisierung etwa für Getränke, Brot- oder Tiefkühlwaren draufsatteln und es bis zum Industriemeister bringen“, erklärt Reisig.

Aber Lebensmitteltechniker seien nicht nur „Experten für Brause, Backfisch oder Bonbons“. Die Digitalisierung schreite in ihrem Berufsfeld so schnell voran wie in kaum einer anderen Branche. „Künstliche Intelligenz ist in der Ernährungsindustrie längst angekommen und steuert zum Beispiel Abläufe in der Lagerlogistik. Das macht die Jobs nicht nur für Mechatroniker und Computerspezialisten interessant. Die neuen Technologien bieten ganz neue Möglichkeiten – vom Ausprobieren neuer Rezepte bis hin zur App-basierten Kommunikation mit dem Verbraucher“, so Jürgen Reisig.

Weitere Infos rund um Berufe in der Ernährungsindustrie und offene Ausbildungsplätze vor Ort gibt es auf der „Azubi-Börse“ der Arbeitsagentur: www.berufenet.arbeitsagentur.de

Urteil: Achtung Mietwagen

Ein Autohaus darf in seiner Anzeige nicht verschweigen, dass der Gebrauchtwagen vorher als Mietwagen genutzt wurde. Diese Information ist für potenzielle Käufer wichtig bei ihrer Kaufentscheidung. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 15. März 2019 (AZ: 6 U 170/18).

Ein Autohaus inserierte im Internet einen Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug sollte bislang nur einen Halter gehabt haben. Ganz schön dreist: Denn tatsächlich wurde es zuvor fast ein ganzes Jahr lang als Mietwagen in Spanien eingesetzt. Ein Verein, der sich für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln einsetzt, klagte dagegen. Er meinte, die Mietwageneigenschaft sei für potenzielle Käufer wesentlich. Darauf hätte das Autohaus hinweisen müssen.

Dem widersprach der Autohändler. Es sei nicht mehr gerechtfertigt, die Nutzung als Mietwagen negativ zu sehen. Die Mietwagenfirmen hielten die Fahrzeuge stets in technisch wie optisch einwandfreiem Zustand. Außerdem seien heute relativ viele, nur kurz genutzte Mietfahrzeuge auf dem Markt.

Das Oberlandesgericht folgte den Argumenten des Autohauses nicht. Die Richter verurteilten es, in Zukunft keine Anzeigen mehr ohne den Hinweis auf die Mietwageneigenschaft zu schalten. Für die Kaufentscheidung sei die Mietwageneigenschaft eine wesentliche Information.

Da die zahlreichen Nutzer eines Mietfahrzeugs keine Veranlassung hätten, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, bewerteten potenzielle Käufer die Verwendung als Mietwagen negativ. Auch nutzten Fahrer mit verschiedenen Temperamenten, wechselnden Fahrfähigkeiten und unterschiedlichen Sorgfaltseinstellungen die Fahrzeuge.

Dies könne auch Einfluss auf Verschleißteile und Pflegezustand haben. Es komme nicht darauf an, ob die Bedenken tatsächlich berechtigt seien. Der durchschnittliche Verbraucher messe der Mietwageneigenschaft eine wesentliche Bedeutung für seine Entscheidung bei. mid/rlo

Stadt Ludwigsburg ordnet Erweiterung Tempo-30-Zone in Oßweil an

Ziemlich genau zwei Jahre hat es gedauert, bis dem Bürgerantrag auf Erweiterung der 30 km/h-Begrenzung in der Neckargröninger Straße durch die Stadtverwaltung Ludwigsburg und das Regierungspräsidium Stuttgart stattgegeben wurde.

Die Technischen Dienste der Stadt Ludwigsburg haben auch sogleich die Beschilderung angepasst. Das bisher ortsauswärts vor der Einmündung ‘Ob dem Schloss’ angebrachte 50er-Schild wurde nun auf Höhe der Einmündung Mauserstraße angebracht. Somit wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen der Neckargröninger Straße und der Mauserstraße seit dem 25.07.2019 von 50 km/h auf 30 km/h begrenzt.

Angefangen hat es 2017 mit einer Unterschriftenliste von ca. 100 Betroffenen, die die Initiatoren Hans und Sibylle Pröhmer bei der Stadtverwaltung Ludwigsburg eingereicht und einen Antrag auf Erweiterung der 30 km/h-Begrenzung in der Neckargröninger Straße gestellt haben.

Musik-Streaming in Ludwigsburg: Neues Digital-Angebot

Ab sofort bietet die Stadtbibliothek Ludwigsburg ein weiteres attraktives digitales Angebot: Musik-Streaming mit dem Bibliotheksausweis auf der Onlineplattform Freegal Music. Über den Link https://ludwigsburg.freegalmusic.com  können Bibliothekskundinnen und -kunden ab sofort über 15 Millionen Musiktitel, Playlists oder Musikvideos herunterladen und streamen – ohne Werbung. Das Angebot ist vielfältig: die Bandbreite reicht von Rock, Pop und aktuellen Charts über Klassik bis hin zu Jazz.

Pro Tag können drei Stunden Musik oder Hörbücher für Kinder und Erwachsene gestreamt werden. Pro Woche können drei Titel dauerhaft heruntergeladen werden und jederzeit offline abgespielt werden – ganz einfach über Smartphone, Tablet oder am Computer. Die kostenlose Freegal-App für iOS und Android ist im jeweiligen App Store verfügbar. Die Bedienung der neuen Anwendung ist intuitiv und übersichtlich gestaltet.

Zur Einführung bietet die Stadtbibliothek halbstündige Info-Termine an: die nächsten sind an den Donnerstagen, 8. August, 22. August und 12. September, jeweils um 18 Uhr in der Stadtbibliothek im Kulturzentrum. Interessierte können einfach vorbeikommen und das neue Programm testen, Fragen stellen und streamen.

Neben dem normalen Beitrag für den Bibliotheksausweis fallen für Freegal keine Kosten an. Für Bibliotheksnutzer bis zum 19. Geburtstag ist der Bibliotheksausweis kostenlos. Für Erwachsene beträgt der Jahresbeitrag 18 Euro, ermäßigt 10 Euro. Ideal, um die vielfältigen Angebote der Stadtbibliothek kennenzulernen, ist der Bibliotheksausweis für einen Monat – dieser kostet 4 Euro.

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