Corona-Regeln für Urlauber

Die Mehrheit der Deutschen zieht es trotz der Corona-Pandemie in den Urlaub. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Beim Kofferpacken sollte diesmal jedoch unbedingt an die Schutzmaske gedacht werden. “Denn neben Schmerztabletten, Sonnencreme und Verbandsmaterial ist der Mund-Nasen-Schutz das wichtigste Utensil in der Reiseapotheke”, sagt Sven Seißelberg, Apotheker bei der KKH.

Denn in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern gilt trotz zahlreicher Lockerungen weiterhin die Maskenpflicht.

“Wer nicht gerade mit dem Auto fährt, sondern mit der Bahn oder dem Flugzeug unterwegs ist, muss bereits bei der Anreise eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen”, erklärt der Apotheker. “Auch beim Einkaufen im Supermarkt, auf dem Weg ins Restaurant oder wenn öffentliche Toiletten aufgesucht werden, ist die Maske vielerorts vorgeschrieben.”

Damit sie nicht zu feucht wird und dann keinen ausreichenden Schutz mehr bietet, sollte sie regelmäßig gewechselt werden. “Es gibt inzwischen eine Vielzahl an Produkten: Medizinische Einwegmasken, die nach dem Tragen entsorgt werden, sowie diverse Stoff- und Baumwollmasken. Diese müssen aber auch am Urlaubsort regelmäßig gewaschen werden”, sagt der Experte.

Um sich auch auf Reisen vor einer möglichen Corona-Infektion zu schützen, ist Abstand halten und regelmäßiges Händewaschen wichtig. “Am Strand oder auf einer Wanderung ist ein Desinfektionsmittel im Rucksack empfehlenswert”, rät der Apotheker. “Wer in Regionen mit erhöhter Mücken- und Zeckendichte reist, sollte zusätzlich an Schutzmittel zum Einreiben oder Einsprühen denken. Außerdem gehören immer klassische Medikamente gegen Reiseübelkeit und Magen-Darm-Erkrankungen ins Gepäck”, sagt Sven Seißelberg.

Ralf Loweg

Kaum Erholung im Flugverkehr

Der Flugverkehr muss in der Corona-Krise weiter mit heftigem Gegenwind kämpfen. Im Juni 2020 zählte der Flughafen Frankfurt am Main 599.314 Passagiere, das entspricht einem dramatischen Minus von 90,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Kumuliert über das erste Halbjahr 2020 betrug der Rückgang laut der offiziellen Statistik der Fraport AG im Fluggast-Aufkommen 63,8 Prozent. Die negative Entwicklung liegt an den Reisebeschränkungen und dem Nachfrage-Einbruch infolge der COVID-19-Pandemie.

Die Aufhebung der Reisewarnung für 31 europäische Länder Mitte Juni 2020 und das erweiterte Flugangebot führten gegen Monatsende immerhin zu einer leichten Belebung des Passagierverkehrs in Frankfurt am Main. Im Mai 2020 hatte der Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat noch bei 95,6 Prozent gelegen.

Die Zahl der Flugbewegungen war im Juni mit 9.331 Starts und Landungen um 79,7 Prozent rückläufig (im Halbjahr minus 53,0 Prozent auf 118.693 Flugbewegungen). Die Summe der Höchststartgewichte verringerte sich um 73,0 Prozent auf 758.935 Tonnen (minus 46,4 Prozent im ersten Halbjahr).

Das Cargo-Aufkommen ging mit 145.562 Tonnen um 16,5 Prozent zurück (minus 14,4 Prozent auf 912.396 Tonnen im ersten Halbjahr). Ausschlaggebend für den Rückgang waren weiterhin überwiegend die fehlenden Kapazitäten aus der Beiladefracht in Passagiermaschinen, teilt die Fraport AG mit.

Ralf Loweg

Kreuzfahrtschiffe stechen wieder in See

Kreuzfahrtschiffe galten zu Beginn der Corona-Pandemie als Hotspot und Drehkreuz für das Virus. Menschen mussten oft wochenlang auf diesen Dampfern in Quarantäne verbringen. Ebenso lange lagen die Schiffe im Hafen vor Anker. Doch jetzt sticht die Branche mit den ersten Schiffen wieder in See. Grundlage dafür ist ein Corona-Hygiene-Konzept, das die Kreuzfahrtindustrie gemeinsam mit den deutschen Behörden und Hafenverwaltungen erarbeitet hat.

Die Wiederaufnahme soll in drei Phasen verlaufen, wie der größte Verband der Kreuzfahrtindustrie, die Cruise Lines International Association (CLIA), mitteilte. Für die Fahrgäste bedeutet das künftig: keine Landgänge, ausschließlich Seetage, aber dafür mehr Platz und Service an Bord.

In einer ersten Phase sollen Schiffe von Hamburg, Rostock, Kiel oder Bremerhaven aus mit Gästen aus dem deutschsprachigen Raum an Bord starten. Ohne einen anderen Hafen anlaufen zu dürfen, sollen die Schiffe bereits nach maximal sieben Tagen wieder zu Hause ankommen.

Dabei würden weniger Passagiere mitfahren als üblich. Es gelten umfangreiche Abstands- und Hygieneregeln. An Bord der Schiffe würden Covid-19-Schnelltests vorgehalten, heißt es.

In der zweiten Phase dürften auch ausländische Häfen angefahren werden. In der dritten sollen die Reedereien zu ihrer gewohnten Routengestaltung zurückkehren. Einige Reedereien haben dazu bereits konkrete Pläne vorgelegt, berichtet “tagesschau.de”.

Ralf Loweg

Katalonien: Nie ohne meine Maske

Einige Dauer-Nörgler in Deutschland haben ein Problem mit dem Mund-Nasen-Schutz. Und Verschwörungstheoretiker und andere halten die Maske gar für einen “Maulkorb”. Der Mund-Nasen-Schutz verhindert, dass man andere mit dem Coronavirus infiziert, darin sind sich inzwischen alle seriösen Virologen und Wissenschaftler einig.

Für die große Mehrheit der Menschen in Deutschland ist es daher völlig normal, in Bus und Bahn oder beim Einkaufen den Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Allein schon aus Respekt vor Menschen, die zur sogenannten “Risikogruppe” gehören. Kritiker sollten einmal nach Spanien schauen. Denn die Region Katalonien führt ab sofort eine ungewöhnlich strenge Maskenpflicht ein. Jeder muss dort einen Mundschutz auf Straßen und Plätzen tragen. Sonst drohen Geldstrafen.

Die drastische Verordnung dürfte aber auch symbolischen Charakter haben, berichtet “tagesschau.de”. Die katalanische Regierung möchte die Menschen damit ermahnen, nicht zu leichtsinnig zu sein. Hintergrund: In den vergangenen Tagen waren die Infektionszahlen in der Region gestiegen. Vor allem in der Gegend um die Großstadt Lleida registrierten die Behörden mehrere Virus-Ausbrüche. Deshalb steht das Gebiet unter Quarantäne. Die rund 200.000 Bewohner dürfen nicht mehr in andere Provinzen reisen

Urlauber an der katalanischen Mittelmeerküste müssen sich also nicht komplett umstellen. Aber für sie gelten jetzt schärfere Corona-Regeln als für Touristen, die nach Mallorca oder nach Südspanien fahren. Barcelona lebt vom Tourismus und ohne Urlauber wird es schwer.

Unklar ist noch, wie lange die Maskenpflicht in Katalonien gilt. Fest steht nur, dass ein Verstoß gegen die Regel ziemlich teuer werden kann: Die Behörden drohen ein Bußgeld von 100 Euro an.

Ralf Loweg

So geht Urlaubsplanung in der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat die Urlaubspläne der Deutschen ganz schön durcheinander gebracht. Während die einen nicht mehr damit gerechnet hätten, nun doch noch in die Ferien zu fahren, warten die anderen auf die Rückzahlungen von stornierten Flügen oder Pauschalreisen. Wie können sich Urlauber in dieser unbeständigen Zeit richtig absichern? Der digitale Versicherungsmanager “Clark” klärt Fragen rund um Reise-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Damit die Deutschen ihren Sommer 2020 sicher genießen können.

Wer sich in der aktuellen Situation dazu entscheidet, in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Denn seitdem das Coronavirus als Pandemie klassifiziert ist, entfallen bei den meisten Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz – genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten.

Ob die Reiserücktrittsversicherungen im Fall einer Corona-Erkrankung greift, ist vom jeweiligen Versicherer abhängig. In solchen Fällen sollte die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung direkt beim Versicherer erfragt werden, so die Experten Tipp: Die meisten Versicherer haben ihre Regelungen zur Corona-Thematik auch auf Ihren Webseiten unter Aktuelles hinterlegt.

Ähnlich sieht es aus, wenn man aus einem sogenannten “Corona-Hotspot” in Deutschland kommt und seinen Urlaub ohne Attest nicht antreten darf oder vor Ort abbrechen muss. Denn eine Beschränkung gab es zuvor in Deutschland nicht. Daher ist sie in den Verträgen der Reiseversicherungen nicht enthalten. “In solchen Fällen ist es notwendig, dass die betroffenen Personen direkt ihren Versicherer kontaktieren und sich individuell beraten lassen – vielleicht zeigt sich dieser ja aufgrund der Ausnahmesituation kulant”, raten die Versicherungsexperten.

Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte auf alle Fälle eine Auslandsreise-Krankenversicherung haben. Wieso? Bei Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung zahlt diese den Test und die Behandlung vor Ort. Denn trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden.

Ralf Loweg

Lufthansa: Massiver Abbau von Führungskräften

Mit weiteren Sparmaßnahmen will die angeschlagene Lufthansa ohne weitere Turbulenzen durch die Corona-Krise kommen. Im Zuge eines bis Ende 2023 angelegten Restrukturierungsprogramms soll unter anderem die Zahl der Führungskräftestellen konzernweit um 20 Prozent verringert werden, wie die Fluggesellschaft mitteilte. Außerdem sollen in der Verwaltung 1.000 Stellen gestrichen werden.

Dem Konzern zufolge besteht wegen der langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Luftverkehr auch in der Zeit nach der Krise ein rechnerischer Personalüberhang von mindestens 22.000 Vollzeitstellen in den Unternehmen der Lufthansa Group. Betriebsbedingte Kündigungen sollten aber weiterhin nach Möglichkeit vermieden werden, berichtet “tagesschau.de”.

Lufthansa verhandelt derzeit mit ver.di und der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit über Sparbeiträge der Beschäftigten zur Bewältigung der Corona-Flaute. Das soll Entlassungen verhindern. Für die Kabine hat die Gewerkschaft Ufo bereits eine Vereinbarung getroffen.

Ralf Loweg

Mit der Kreditkarte in den Urlaub? Auf was geachtet werden muss

Dank des Euro müssen sich Reisende längst nicht mehr mit Lira, Peseten oder Drachmen eindecken. “Eigentlich benötigen Sie gar kein Bargeld mehr – die Kreditkarte ist schließlich immer dabei”, heißt es bei den ARAG Experten. Zudem können viele Leistungen wie etwa Mietwagen oder Hotelzimmer ohne Karte oft gar nicht erst in Anspruch genommen werden.

Weltweit gibt es die Akzeptanzstellen zum bargeldlosen Bezahlen etwa in Hotels, Restaurants, Bars und Geschäften. Viele Kreditkarten sind aber nur auf den ersten Blick kostenlos. Oft entstehen nämlich hohe Zinsen und Gebühren für den Einsatz im Ausland. Die meisten Kartenanbieter lassen sich das Abheben von Bargeld, zum Beispiel im Urlaub, ordentlich bezahlen. Bei vielen Karten kommt bei Fremdwährungen wie in Großbritannien (Pfund) oder in der Schweiz (Franken) zu den Abhebegebühren noch ein Aufschlag von 0,5 bis zwei Prozent des Umsatzes dazu, die sogenannte Auslandseinsatzgebühr. Sie wird auch beim Bezahlen verlangt, zum Beispiel beim Tanken oder im Restaurant. Von einigen Banken wird diese Gebühr sogar erhoben, wenn der Betrag zwar in Euro abgebucht wird, aber der Umsatz außerhalb der EU getätigt wurde.

Es gibt aber auch Kreditkarten, mit denen man im In- und Ausland kostenlos Geld abheben kann. Darum lohnt es sich, die Leistungen der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Sparpotenzial gibt es auch beim Abrechnungsverfahren. An manchen Geldautomaten in Ländern ohne Euro können Reisende wählen, ob sie die Belastung in Euro oder in Landeswährung wünschen. Die billigere Variante ist die Abrechnung in Landeswährung. Denn der Automatenbetreiber kassiert für die Sofort-Umrechnung in Euro einen Aufschlag von bis zu zehn Prozent.

Die Umsätze auf der Kreditkartenabrechnung sollten unbedingt regelmäßig geprüft werden. Denn viele davon sind unübersichtlich, für Kunden schwer nachvollziehbar und nicht transparent, so die Experten. So fehlten bei der Abrechnung von Umsätzen in fremder Währung oft mal der Umrechnungskurs oder die Höhe der Gebühr. Teilweise würden Gebühren sogar versteckt oder der Kunde könne die Kosten und den verwendeten Kurs nicht vollständig oder nur mit großem Rechenaufwand nachvollziehen. Wenn einzelne Posten unklar sind, sollte sofort bei der Bank nachgefragt werden. Unberechtigte Umsätze müssen so schnell es geht reklamiert werden, damit die Bank sie zurückbucht.

Rudolf Huber

Camping in der Wildnis: Was ist erlaubt?

Wer in Zeiten der Corona-Pandemie auf Nummer sicher gehen will, der setzt beim Sommerurlaub auf Camping, und das in der Wildnis. Der Sicherheits-Abstand zum Trubel ist damit nämlich automatisch gewährleistet. Doch was ist genau erlaubt? ARAG-Experten beleuchten die rechtliche Lage fürs Zelten in Deutschland und im europäischen Ausland.

In Deutschland regeln die jeweiligen Landeswaldgesetze, was im Einzelnen verboten oder erlaubt ist. Generell ist wildes Campen in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Die Regelungen beziehen sich dabei ausdrücklich auf das Zelten. In der Praxis gilt: Je häuslicher man sich einrichtet, mit desto mehr Unmut muss man rechnen, wenn man erwischt wird. Wer sich an einige Regeln hält, dem stehen aber auch Möglichkeiten offen, sein Zelt in der freien Natur aufzuschlagen.

Ungeachtet des generellen gesetzlichen Verbotes können Wald- oder Grundstücksbesitzer in den meisten Bundesländern das Zelten auf ihrem Land erlauben. Wo das Zelten im Wald nicht kategorisch verboten ist, verlangt das Gesetz die Zustimmung der zuständigen Forstbehörde. Fragen kostet auch dort nichts!

Absolut tabu ist rücksichtsloses Verhalten in der Natur. Entstandener Müll darf nicht in Wald und Flur hinterlassen werden. Die Spuren der Toilettengänge sollten unbedingt vergraben und Lärm und Krach so gut es geht vermieden werden. Offenes Feuer ist – vor allem in den Sommermonaten – im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand streng verboten. Dazu gehören neben Lagerfeuern, Kerzen und Fackeln auch Campingkocher! Bei Brandgefährdung versteht das Gesetz keinen Spaß, mahnen die Experten. Neben empfindlichen Ordnungsgeldern sind in bestimmten Fällen sogar Haftstrafen möglich. Naturschutzgebiete, Nationalparks, landwirtschaftliche Nutzflächen, Industriegebiete und militärische Sperrzonen kommen für das Camping auf keinen Fall in Frage. Auch Jäger freuen sich meist nicht über Störenfriede in ihren Revieren.

Einfacher ist es im Ausland. Vor allem im Norden Europas ist Zelten in der freien Natur relativ unproblematisch. So sind Norwegen und Schweden bekannt für das sogenannte “Jedermannsrecht”: Solange niemand gestört und nichts zerstört wird, ist das Zelten und Lagern gestattet. Doch auch beim “Jedermannsrecht” gibt es Einschränkungen – man sollte sich also vorher genau informieren. Weniger bekannte Paradiese für Wildcamper sind Schottland oder Irland und die baltischen Staaten. Dänemark wählt einen etwas anderen Weg: In 40 dafür ausgewiesenen Wäldern haben unsere nördlichen Nachbarn sogenannte Naturlagerplätze eingerichtet.

Andreas Reiners

Weitere Lockerungen für Reisende

Die Lockerungen in der Corona-Krise werden ausgeweitet. Deutschland gewährt jetzt Menschen aus elf Staaten außerhalb der Europäischen Union wieder die unbeschränkte Einreise. Laut Kabinettsbeschluss gilt dies für Reisende aus Australien, Georgien, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Thailand, Tunesien und Uruguay.

Für die USA sollen die Einreisebeschränkungen zunächst weiter Bestand haben. Für Japan, Südkorea und China gelten die Lockerungen unter Vorbehalt, wenn diese Länder auch Deutschen wieder die Einreise erlauben. Die Erleichterungen treten ab sofort in Kraft, wie das Bundesinnenministerium mitteilte.

Damit orientiert sich die Bundesregierung an einem Beschluss der EU-Staaten. Demnach sollen Menschen aus 14 Ländern wieder einreisen dürfen. Die Liste soll alle zwei Wochen überarbeitet werden, berichtet “tagesschau.de”.

Hinzu kommen erweiterte Einreisemöglichkeiten für Menschen aus allen Staaten außerhalb der EU, die einen wichtigen Reisegrund haben. Das können Deutsche oder Menschen mit Aufenthaltsrecht hierzulande sein, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, Seeleute oder Passagiere im Transitverkehr.

Entscheidend für die Lockerung der Einreisebeschränkungen ist künftig die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen der vergangenen 14 Tage. Zudem sollen unter anderem der Trend im gleichen Zeitraum sowie der Umgang des jeweiligen Staates mit der Pandemie eine Rolle spielen. Für Reisende aus Risikogebieten gilt weiterhin eine 14-tägige Quarantänepflicht, falls sie kein negatives Testergebnis für das Coronavirus vorweisen können.

Ralf Loweg

Airbus fährt Produktion drastisch herunter

Die Corona-Krise zwingt immer mehr Giganten der Lüfte in die Knie. Jetzt muss der europäische Flugzeugbauer Airbus seinen Kurs radikal ändern. Der Konzern wird für zwei Jahre seine Produktion und seine Auslieferungen um 40 Prozent kürzen und Tausende Stellen abbauen. “Wir können uns von der Entwicklung bei den Airlines nicht abkoppeln”, sagte Airbus-Chef Guillaume Faury der “Welt”.

Details zur Umstrukturierung nannte Faury nicht, deutete aber an, dass ein erheblicher Stellenabbau notwendig sei. “Es ist eine brutale Tatsache, aber wir müssen es tun. Es geht um die notwendige Anpassung an den massiven Produktionsrückgang. Es geht um die Sicherung unserer Zukunft”, erklärte er. An jedem Standort werde nach Möglichkeiten zur Kostensenkung gesucht. “Wir drehen jeden Stein um.” In Deutschland beschäftigt Airbus Zehntausende Mitarbeiter und hat zahlreiche Standorte, etwa in Hamburg-Finkenwerder.

Den genauen Umfang des Stellenabbaus will Faury bis Ende Juli verkünden, berichtet “tagesschau.de”. Spekuliert wird, dass bis zu 15.000 Stellen in der Zivilflugzeugsparte mit 90.000 Beschäftigten betroffen sind. Airbus hatte wegen der Pandemie im ersten Quartal einen Verlust von fast einer halben Milliarde Euro gemacht.

Ralf Loweg

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