Nach Raubüberfall in der Myliusstraße: 21-Jähriger in Ludwigsburg in U-Haft genommen

Ludwigsburg – Im Zusammenhang mit einem schweren räuberischen Diebstahl, der sich am 29.11.2023 in Ludwigsburg ereignet hat, befindet sich seit Mittwoch (10.04.2024) ein 21 Jahre alter Mann in Untersuchungshaft., wie aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Ludwigsburg und der Staatsanwaltschaft Stuttgart hervorgeht.

Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, gegen 19:35 Uhr am Tatabend eine Geldtasche aus dem Auto eines 46-jährigen Mannes in der Myliusstraße in Ludwigsburg gestohlen zu haben. Es wird angenommen, dass er während der Tat vom 46-Jährigen überrascht wurde und daraufhin unter Verwendung einer mutmaßlichen Schreckschusswaffe mit dem Diebesgut, das mehrere Tausend Euro betrug, zunächst unerkannt floh. Der 46-Jährige erlitt bei dem Vorfall leichte Verletzungen.

Nach umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg verdichtete sich der Tatverdacht gegen einen 21-jährigen deutsch-türkischen Staatsbürger. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler mögliche Beweismittel und stellten diese sicher.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der Tatverdächtige am vergangenen Mittwoch einem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, setzte diesen in Vollzug und wies den Mann in eine Justizvollzuganstalt ein.

red

Verwendete Quellen: Polizeipräsidium Ludwigsburg / Staatsanwaltschaft Stuttgart

Streik im ÖPNV: ver.di plant massive Arbeitsniederlegungen in Baden-Württemberg am Donnerstag und Freitag

Stuttgart – Die Gewerkschaft ver.di plant massive Arbeitsniederlegungen im kommunalen Nahverkehr in Baden-Württemberg. Dieser Schritt folgt auf eine Urabstimmung, bei der sich 92,8 Prozent der Mitglieder für einen Erzwingungsstreik zur Durchsetzung ihrer Forderungen aussprachen – ein klares Signal an die Arbeitgeber. In den sieben betroffenen Nahverkehrsunternehmen von Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Freiburg, Baden-Baden, Esslingen und Konstanz wird damit gerechnet, dass am Donnerstag und Freitag kein Fahrdienst stattfinden wird.

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin, betont die Entschlossenheit der Beschäftigten: „Die Arbeitgeber sollten jetzt endlich einsehen: Das Votum aus den sieben Betrieben ist unmissverständlich: Die Beschäftigten meinen es ernst mit ihren Forderungen nach einer Arbeitszeitverkürzung und einer Nahverkehrszulage für alle.“ Ähnlich äußerte sich auch Jan Bleckert, ver.di Verhandlungsführer, der betonte: “Kein Abschluss ohne echte Entlastung und Aufwertung. Und kein Abschluss, der die Belegschaften spaltet.”

Die Tarifkommission von ver.di Baden-Württemberg hatte das Angebot der Arbeitgeber, das eine Nahverkehrszulage nur für bestimmte Beschäftigtengruppen vorsieht, abgelehnt und die Urabstimmung eingeleitet. Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) hat bislang eine Verhandlung über eine generelle Arbeitszeitverkürzung abgelehnt.

Neben der Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung und einer Nahverkehrszulage für alle Beschäftigten fordert ver.di eine bessere Anrechnung von Arbeitszeiten bei Verspätungen und unbezahlten Wegezeiten im Betrieb sowie eine generelle Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit.

Die Gewerkschaft ver.di erwartet, dass die Arbeitsniederlegungen am Donnerstag und Freitag die Arbeitgeber zu einem Umdenken bewegen werden und appelliert an den Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg, ideologische Blockaden aufzugeben und eine Lösung des Tarifkonflikts herbeizuführen.

red

FDP warnt vor Stromnotstand in vielen Städten: Oranienburg nur der Anfang?

Berlin – Nach der Ankündigung der brandenburgischen Stadt Oranienburg, keine neuen Wärmepumpen und E-Ladesäulen mehr ans Stromnetz anschließen, rechnet die FDP mit zahlreichen Nachahmern. Zu “Bild” (Dienstagsausgabe) sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse: “Wenn Robert Habeck Anzahl und Qualität der Gesetze nicht an der Realität der kommunalen Unternehmen orientiert, ist Oranienburg erst der Anfang. Im Wochenrhythmus neue Gesetze aus Berlin, die keiner umsetzt: Das schadet mehr, als es hilft.”

Die Union befürchtet ebenfalls, dass mehr Städte dem Beispiel Oranienburgs folgen werden. Zu “Bild” sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Jung: “Die Energiewende darf nicht zu Ansiedlungsstopp und Strombremsen führen. Wir brauchen Energiesicherheit für alle und überall. Die Weiterentwicklung von Kommunen und die Stromversorgung von Haushalten und Betrieben muss zu jedem Zeitpunkt gesichert werden.” Die Ampel wolle möglichst viel auf Strom umstellen, aber anstelle der dafür nötigen integrierten Energieplanung gebe es viel Stückwerk.

red

Wagenknecht für Spritpreisdeckelung: Benzin und Diesel nicht über 1,50 Euro

Berlin – Angesichts wieder steigender Preise für Benzin und Diesel fordert die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht einen Spritpreisdeckel in Deutschland. Wagenknecht sagte dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Dienstagsausgaben): “Die Bundesregierung sollte eine Preisobergrenze von 1,50 Euro pro Liter Diesel und Benzin festlegen, die nicht überschritten werden darf.”

Dafür müsse die Bundesregierung die Spritsteuern drastisch senken. “Steuern und Abgaben auf Sprit sind viel zu hoch, sie machen teils mehr als die Hälfte des Gesamtpreises aus”, sagte Wagenknecht. Ein festes Preismaximum würde “zugleich die unverschämten Gewinne der Ölkonzerne schmälern, die ihre Marktmacht maximal ausnutzen.”

Die frühere Linkspolitikerin bezeichnete die aktuellen Preise an der Zapfsäule als “dreiste Abzocke”. Ein Spritpreisdeckel wäre laut Wagenknecht “ein nicht zu unterschätzender Konjunkturmotor, weil er die reale Kaufkraft der Bürger erhöht, was nach drei Jahren hoher Inflation dringend notwendig ist”.

Die Kosten für einen festen Spritpreisdeckel wurden bislang nicht berechnet. Von Juni bis August 2022 wurde die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das EU-weite Mindestmaß gesenkt. Dieser zeitlich befristete Tankrabatt kostete den Staat bis zu 3,4 Milliarden Euro.

Die Bilanz fiel gemischt aus. Selbst der Autofahrerclub ADAC bemängelte anschließend, dass die Steuersenkung “insgesamt nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben” wurde und forderte “bessere Wege für eine Entlastung der Bevölkerung”.

red

Flug, Bus, Bahn: Gepäckverlust ? Das sollten Reisende wissen

Wenn es Ärger mit dem Gepäck gibt, haben Reisende in ganz Europa Rechte. Diese sind jedoch je nach Transportmittel sehr unterschiedlich. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ Deutschland) hin.

Fehlendes oder beschädigtes Fluggepäck
Die am häufigsten vom EVZ Deutschland bearbeiteten Beschwerden aus der Kategorie “Gepäck” betreffen Fluggepäck. Die Ansprüche regelt das Montrealer Übereinkommen. Stehen Reisende im Urlaub ohne Koffer da, können sie notwendige Ersatzkleidung und Hygieneartikel kaufen und sich die Kosten von der Airline erstatten lassen. Kommt der Koffer überhaupt nicht mehr an, kann eine Entschädigung für den Verlust verlangt werden. Nur auf das Kabinengepäck müssen Flugreisende selbst aufpassen.

Der Schaden bei Gepäckverlust ist vom Reisenden konkret zu belegen, wobei der Höchstbetrag bei 1.288 Sonderziehungsrechten (etwa 1.574 Euro) pro Passagier liegt. Airlines zahlen oft weniger als gewünscht. Das gilt auch für Ersatzeinkäufe, die bei Heimreisen meist gar nicht erstattet werden.

Für alle Fälle gilt: Sofort am Flughafen am Schalter der Fluggesellschaft den Schaden melden und einen sog. “Property Irregularity Report” verlangen. Gepäckschäden müssen zusätzlich und innerhalb von sieben Tagen, verspätetes Gepäck spätestens nach 21 Tagen schriftlich bei der Airline gemeldet werden. Pauschalreisende sollten zudem den Reiseveranstalter informieren. Urlaub ohne Gepäck ist ein Reisemangel, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

Gepäckprobleme bei Fernbusreisen
Die EU-Busgastrechte sind inzwischen fest etabliert, räumen Busreisenden aber weniger Rechte ein als Flugreisenden. Geht bei einer Busreise im Frachtraum transportiertes Gepäck verloren, haftet das Fernbusunternehmen nicht immer und wenn, dann nur in begrenztem Umfang. Eine Erstattung für Ersatzeinkäufe gibt es generell nicht.

Manchmal kann das Gepäck aber wiedergefunden werden, z. B. über einen Lost-and-Found-Service des Busunternehmens. Kommt das Gepäck tatsächlich abhanden, sollte der Diebstahl beim Fahrer und der Polizei angezeigt werden, bevor Ansprüche beim Busunternehmen geltend gemacht werden.

Gepäcktransport mit der Bahn
Anders als bei Flug- und Busreisen geben Bahnreisende ihr Gepäck nicht ab, sondern tragen es bei sich. Ein Verschulden des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter ist – außer bei Unfällen – kaum nachzuweisen und eine Haftung daher meist schwer zu begründen.

Wer jedoch den Gepäckservice einer europäischen Bahngesellschaft nutzt, um sein Gepäck vorab zu verschicken, kann bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust Ansprüche gegen die Bahngesellschaft geltend machen. Auch hier sind Fristen zu beachten, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.

Egal ob Flug, Bus oder Bahn: Es wird nur erstattet, was tatsächlich weg oder beschädigt ist. Dies nachzuweisen, ist für die meisten Reisenden schwierig. Das Erstellen einer Liste mit Foto vom Kofferinhalt vor Reiseantritt erleichtert den Nachweis.

Tipps zur Vermeidung von Kofferproblemen
– Bringen Sie einen Gepäckanhänger mit Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummer an.
– Bewahren Sie den Beleg, den Sie bei der Gepäckaufgabe erhalten, gut auf.
– Bewahren Sie nach Möglichkeit auch alte Kaufbelege auf.
– Schauen Sie bei Busreisen immer wieder mal nach Ihrem Gepäck – auch das gibt Sicherheit.
– Transportieren Sie Wertsachen immer bei sich im Handgepäck.

mid/asg

Krankenkassen rechnen 2025 mit deutlich höheren Beiträgen

Berlin – Kassenpatienten und ihre Arbeitgeber müssen sich auf weitere, heftige Beitragssteigerungen einstellen. Wie aus internen Berechnungen des Dachverbands der Betriebskrankenkassen (BKK) hervorgeht, dürfte sich der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr von heute 1,7 auf mindestens 2,45 Prozentpunkte erhöhen – “Plus X”, wie es in dem Papier heißt, über das das “Handelsblatt” (Dienstagsausgabe) berichtet.

Den Spielraum nach oben halten sich die Kassen offen, da sie nur Gesetze berücksichtigt haben, die bereits das Kabinett passiert haben. Dazu zählen das Medizinforschungsgesetz mit der Möglichkeit, dass Pharmafirmen verdeckte Preise verhandeln dürfen oder ein höherer Landesbasisfallwert, der den Kliniken zugesagt wurde. Die Ausgaben für die Klinikreform wurden hingegen noch nicht berücksichtigt.

“Ohne Gegensteuern drohen 2024 und 2025 massive Beitragserhöhungen”, warnt die Vorständin des BKK-Dachverbands, Anne-Kathrin Klemm, gegenüber der Zeitung. “Es sind keine Finanzreserven mehr im System, die das ausgleichen könnten.” Die Kassen würden nicht hinnehmen, dass die GKV-Versicherten und die Arbeitgeber die Zeche zahlen sollen, “nur weil Bund und Länder ihren Aufgaben nicht nachkommen”, sagte Klemm. “Wir haben es schon mal gesagt und meinen es ernst: Zur Not klären die unzulässige Verlagerung der Kosten auf die GKV die Gerichte.”

Laut dem Wirtschaftsweisen Martin Werding könnten die steigenden Abgaben wiederum dazu führen, “die immer noch einigermaße gute Arbeitsmarktentwicklung aus dem Tritt zu bringen”, wie er dem “Handelsblatt” sagte. Und der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sieht “gravierende Strukturdefizite”, die zu einer “massiven Belastung der Beitragszahlenden” führe.

red

162 Kilometer pure Natur: Ludwigsburgs neuer Jubiläumsradweg entlang der Landkreisgrenze offiziell eingeweiht

Ludwigsburg. Am Samstag (13. April) wurde im Atrium des ersten Erweiterungsbaus des Ludwigsburger Kreishauses der neue Jubiläumsradweg entlang der Landkreisgrenze feierlich eröffnet. „Dieser einzigartige Radweg bietet Radfahrern die Möglichkeit, die Schönheit des Landkreises auf einer speziell ausgewiesenen Strecke zu erkunden. Die Eröffnung des Jubiläumsradwegs bildet den krönenden Abschluss unserer Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des Landkreises Ludwigsburg in seiner heutigen Form“, erklärte Landrat Dietmar Allgaier.

Tatsächlich wurde der Radweg zum 50-jährigen Jubiläum des Landkreises im vergangenen Jahr konzipiert. Die Route erstreckt sich über die gesamte Kreisgrenze und erstreckt sich somit auf stattliche 162 Kilometer. Die abwechslungsreiche Tour führt durch 21 von 39 Kreiskommunen und verspricht eine unvergessliche Reise durch atemberaubende und äußerst vielfältige Landschaften.

Im Rahmen der Feierlichkeiten durchtrennte Landrat Allgaier symbolisch das Band und gab damit den neuen Radweg frei. Bereits im Vorfeld der Feierlichkeiten fand eine Erstbefahrung einer Etappe des Radweges statt, die vom Landratsamt Ludwigsburg in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) initiiert wurde. Mehr als 30 Radlerinnen und Radler erkundeten gemeinsam die neue Route entlang der Landkreisgrenze und genossen die landschaftliche Schönheit und die frische Luft.

Nun steht der Jubiläumsradweg allen offen und lädt Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises sowie Gäste dazu ein, den Landkreis auf zwei Rädern zu erkunden. Zudem werden alle Radfahrenden ermutigt, neue Routenvorschläge auf dem Jubiläumsradweg zu entdecken und zu erstellen. Für die Einsendung einer neuen Route wird alle acht Wochen unter den Teilnehmenden ein kleines Dankeschön verlost. Darüber hinaus erwartet alle, die die komplette Strecke von 162 Kilometern des Jubiläumsradwegs absolvieren, eine besondere Anerkennung.

Weitere Informationen, Etappenvorschläge und eine interaktive Karte zum Jubiläumsradweg und zu den Sehenswürdigkeiten entlang der Strecke finden Interessierte unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/jubilaeumsradweg/ im Internet.

red

Über sechs Millionen Rentner müssen Steuern zahlen

Berlin – Weniger als ein Drittel der Rentner in Deutschland muss Steuern zahlen. Dies geht aus neuen Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor, über die die “Süddeutsche Zeitung” berichtet.

Demnach zählte das Ministerium von den mehr als 21 Millionen Rentenempfängern etwa 6,3 Millionen Menschen zur Kategorie “Steuerpflichtige mit Renteneinkünften”. Wie das Ministerium auf Anfrage der SZ weiter mitteilte, müssen rund 244.000 Rentner 2024 “keine Steuern mehr zahlen”. Sie profitieren nach Angaben des Ministeriums von der Erhöhung des Grundfreibetrags. Zugleich kämen aber 114.000 Rentner neu als Steuerpflichtige hinzu, weil sie von Juli an 4,57 Prozent mehr Rente erhalten. Der steuerliche Grundfreibetrag war 2023 auf 10.908 Euro erhöht worden. In diesem Jahr hat die Bundesregierung den Freibetrag auf zunächst 11.604 Euro aufgestockt.

Das Ministerium legte auch Zahlen vor, ab welcher Höhe auf eine gesetzliche Rente Steuern anfallen. Demzufolge bleibt zum Beispiel eine alleinstehende Rentnerin, die im vergangenen Jahr in Rente gegangen ist, für 2023 “steuerunbelastet”, wenn ihre monatliche Bruttorente den Betrag von 1.234 Euro (ab 1. Juli: 1.306 Euro) nicht überschreitet. Voraussetzung: Es gibt keine weiteren Einkünfte neben der Rente.

Das Ministerium merkt aber an: Bis zu welcher Bruttorente “im Einzelfall keine Steuern zu zahlen sind, hängt von weiteren persönlichen Merkmalen ab”. Hätte die Rentnerin zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben über den Pauschbeträgen oder könnte sie außergewöhnliche Belastungen (Krankheits- und Pflegekosten) steuermindernd geltend machen, kann es sein, dass sie keine Steuern zahlen muss, obwohl ihre Rente deutlich über den genannten Grenzen liegt.

Ob Steuern fällig sind, hängt bei Ruheständlern mit einer gesetzlichen Rente vor allem davon ab, ob und in welcher Höhe andere Einkünfte hinzukommen, wie etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Betriebsrenten. Die meisten Rentner, die Steuern zahlen müssen, haben solche Zusatzeinkünfte.

red

GKV-Spitzenverband: Pflege-Notstand droht – Fachkräfte fehlen in Massen

Berlin – Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geht aktuell von einer Fachkräftelücke von 30.000 Vollzeitkräften in der Pflege aus. Wenn nicht entschlossen gegengesteuert werde, “wäre die Lage in zehn Jahren dramatisch”, sagte der GKV-Vizevorsitzende Gernot Kiefer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).

Zentrales Problem sei, dass zu viele hochqualifizierte Pfleger zu früh aus dem Beruf gingen. Es sei deswegen sinnvoll, gut ausgebildeten Fachkräften mehr medizinische Kompetenzen und mehr Einsatzbereiche zu geben, wie es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant. “Wenn es auf diese Weise gelingen würde, mehr Pflegekräfte im Beruf zu halten, wäre viel gewonnen.”

Pflegefachkräfte sollten nach Auffassung der Kassen zum Beispiel bei gut eingestellten Patienten Folgemedikamente verschreiben können. Bei der Behandlung eines chronischen Bluthochdrucks müsse nicht jedes Mal ein Arzt die Verordnung übernehmen, so Kiefer.

Pflegekräfte könnten grundsätzlich auch die Einstufung für den Pflegebedarf übernehmen: “Pflegekräfte haben genau die Kompetenz, die nötig ist, um den Zustand eines Patienten zu beurteilen und eine Empfehlung für die Pflegekassen abzugeben”, so Kiefer. Wichtig sei nur, dass ausgeschlossen werde, dass es nicht zu einer Vermischung von Interessen komme. “Es darf nicht sein, dass die Pflegeanbieter mit ihren legitimen geschäftlichen Interessen Einfluss auf die Einstufung nehmen.”

red

Immobilienwirtschaft: Ausbau von Wohnraum wird von Kommunen ausgebremst

Berlin – Die deutsche Immobilienwirtschaft wirft den Städten und Gemeinden vor, den zügigen Ausbau von Wohnraum auszubremsen. Der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Andreas Mattner, sagte der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ): “Der Anspruch von Kommunen, Grundrisse und andere Bauvorgaben mitzugestalten, hat sich trotz Krise nicht verändert.”

Darüber hinaus kritisiert er: “Wir müssen die Kommunen stärker in die Pflicht nehmen, flexibler zu werden.” Sein Verband schlägt vor, dass sich die Kommunen künftig selbst dazu verpflichten, in neuen Quartieren mindestens zu 30 Prozent seriell oder modular bauen zu lassen. Er verwies dabei auf Pläne der Bundesregierung, für einen Durchbruch der Baukonzepte sorgen zu wollen.

Im November 2023 legte das SPD-geführte Bauministerium mit dem Gesamtverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) die neue Rahmenvereinbarung “Serielles und modulares Bauen 2.0” vor. Bereits im September waren zudem erstmals bundesweit anerkannte Typengenehmigungen verabschiedet worden. “Zwischen Bauministerin Klara Geywitz und mich passt kein Blatt Papier, was den Wunsch nach mehr seriellem und modularem Wohnungsbau angeht”, sagte Mattner der NOZ.

red