Massenkarambolage auf B10: Sechs Autos in Korntal-Münchingen verwickelt – Rettungsgasse blockiert

Korntal-Münchuingen – Ein Auffahrunfall auf der Bundesstraße 10 bei Korntal-Münchingen am Mittwoch, dem 27.03.2024, gegen 14:00 Uhr, führte zu Sachschäden an sechs Fahrzeugen in Höhe von über 20.000 Euro.

Die beteiligten Fahrzeuge waren alle in Richtung Vaihingen-Enz unterwegs, als ein 38-jähriger Kia-Fahrer aufgrund einer Staubildung im Bereich der Autobahnanschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bremsen musste. Ein 81-jähriger VW Golf-Fahrer dahinter bremste ebenfalls ab.

Eine 27-jährige BMW-Fahrerin erkannte die Situation vermutlich zu spät, fuhr auf den VW auf und schob ihn gegen den Kia. Ein 37-jähriger Opel-Fahrer konnte nicht rechtzeitig bremsen und fuhr auf den BMW auf.

Eine 24-jährige Audi-Fahrerin konnte noch rechtzeitig bremsen, aber ein 52-jähriger Mini-Fahrer fuhr auf den Audi auf und schob ihn gegen den Opel. Die BMW-Fahrerin und ein zweijähriges Kind im Kia wurden vorsorglich untersucht, blieben aber unverletzt.

Der Opel war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Unfallaufnahme dauerte bis etwa 15:00 Uhr an, wodurch sich ein Rückstau bis Neuwirtshaus bildete. Durch eine Streifenwagenbesatzung wurde daher die Bildung einer Rettungsgasse überwacht. Vier Autofahrerinnen und Autofahrer hielten sich nicht an die Regelungen und blockierten die Rettungsgasse, weshalb gegen sie Bußgeldverfahren eingeleitet wurden.

red

Verwendete Quellen: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Verfolgungsjagd auf der Autobahn: Ludwigsburger Polizisten nehmen Flüchtigen nach zwei Unfällen fest

Ludwigsburg – Beamte des Polizeipräsidiums  Ludwigsburg nahmen am Dienstagnachmittag einen 29 Jahre alten Mann fest, der bei seiner Flucht vor der Polizei mutmaßlich zwei Verkehrsunfälle verursacht hatte.

Was war passiert?

Gegen 17.30 Uhr fiel Polizeibeamten an der Autobahnraststätte Sindelfinger Wald ein Audi auf, dessen Kennzeichen als verloren gemeldet waren. Als die Beamten den Autofahrer kontrollieren wollten, beschleunigte dieser und flüchtete auf der Autobahn 8 Richtung München. Während seiner Flucht soll er zwei Fahrzeuge gestreift haben. Erst als ein platter Reifen auf Höhe der Messe Stuttgart ihn stoppte, konnte die Polizei ihn vorläufig festnehmen.

Ersten Ermittlungen zufolge besaß der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis und stand mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Eine Blutprobe wurde entnommen, bevor der Mann auf freien Fuß gesetzt wurde. Der 31 Jahre alte Beifahrer wurde wegen eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Karlsruhe festgenommen und am Mittwoch in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Zeugen und weitere Geschädigte werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189904100 an die Verkehrspolizei zu wenden.

red

Verwendete Quellen: Staatsanwaltschaft Polizeipräsidium Ludwigsburg und Stuttgart

 

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Pflasterstein-Einbruch in Ludwigsburg: Leere Handyverpackungen als magere Beute

Ludwigsburg – Ein Einbrecher machte sich vermutlich ohne Beute davon, nachdem er zwischen Dienstag, dem 26.03.2024, um 20:30 Uhr und Mittwoch, dem 27.03.2024, um 09:40 Uhr in eine Filiale eines Telekommunikationsunternehmens in der Arsenalstraße in Ludwigsburg eingedrungen war.

Mit einem Pflasterstein schlug der Unbekannte mutmaßlich die Schaufensterscheibe des Geschäfts ein und gelangte so ins Innere. Offenbar fand er jedoch nur leere Handyverpackungen vor und flüchtete daraufhin ohne Beute. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 500 Euro geschätzt. Das Polizeirevier Ludwigsburg bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 07141 18-5353 oder per E-Mail an ludwigsburg.prev@polizei.bwl.de zu melden.

red

Dieselskandal: Mercedes-Benz unterliegt teilweise vor OLG Stuttgart

Stuttgart – In einem Musterverfahren gegen Mercedes-Benz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Klägern teilweise recht gegeben. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Demnach enthielten die streitgegenständlichen Euro-6- und Euro-5-Fahrzeuge jeweils “unzulässige Abschalteinrichtungen”. Zudem hätten Mitarbeiter des beklagten Fahrzeugherstellers in Bezug auf Euro-6-Fahrzeuge “bedingt vorsätzlich” gehandelt.

Konkret habe der zuständige Senat in Übereinstimmung mit den Rückrufbescheiden des KBA festgestellt, dass in den streitgegenständlichen Euro-6-Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der Fahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer sogenannten “Strategie A in vergleichbarer Ausprägung” enthalten sei, welche auch als “Bit 13” bezeichnet werde.

In den Fahrzeugen der Euro-5-Modelle sei zudem – so auch das KBA in seinen Rückrufbescheiden – zum Zeitpunkt deren Inverkehrgabe nach den Feststellungen des Senats eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) enthalten.

Der Senat habe außerdem festgestellt, dass Mitarbeiter des beklagten Fahrzeugherstellers es bis zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der streitgegenständlichen Euro-6-Fahrzeuge “zumindest billigend in Kauf genommen” hätten, dass es sich bei der “Strategie A in vergleichbarer Ausprägung” um eine “unzulässige Abschalteinrichtung” handele, so das OLG. Soweit die Klage darüber hinaus auf weitere Feststellungen zu einem vorsätzlichen Handeln der Musterbeklagten gerichtet war, wies der Senat die Klage ab.

Gleichfalls abgewiesen wurde die Klage, soweit der Musterkläger die Feststellung begehrte, Mitglieder des Vorstandes von Mercedes-Benz hätten den Einsatz der festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen angeordnet oder gebilligt. Der klagende Verband habe “keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorgetragen”, hieß es. Der Senat habe die Behauptung daher als “Vortrag ins Blaue hinein” nicht berücksichtigt.

Kläger in dem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Er begehrte im Rahmen der Musterfeststellungsklage Feststellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von ihm als unzulässig behaupteter Abschalteinrichtungen in einigen Fahrzeugen.

Eine Musterfeststellungsklage dient als erste Stufe der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen von Verbrauchern, die sich einer solchen Klage anschließen. In dem Verfahren vor dem OLG, welches bereits im Juli 2022 begann, hatten sich bis Anfang Januar 2022 insgesamt 2.476 Verbraucher im Klageregister angemeldet. In dem Verfahren zum Abgasskandal ging es um tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche von Verbrauchern, die eines der betroffenen Fahrzeug-Modelle erworben haben. Das Musterfeststellungsurteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beiden Parteien steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen ist.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssten die betroffenen Verbraucher im nächsten Schritt ihr Recht auf Schadenersatz noch selbst durchsetzen.

red

Drogenfahnder schlagen in Ludwigsburg zu: Großrazzia und Festnahme auf Parkdeck

Ludwigsburg – Der Kripo Ludwigsburg ist ein Schlag gegen den Drogenhandel gelungen: Bei intensiven Ermittlungen gegen einen 32-jährigen Tatverdächtigen, der im Raum Ludwigsburg unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln betrieben haben soll, konnten am Montagnachmittag, dem 18.03.2024, drei Verdächtige auf einem Parkdeck eines Einkaufsmarkts in der Schwieberdinger Straße festgenommen werden.

Was war passiert?

Nach einer Meldung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Polizeipräsidium Ludwigsburg wurden im Rahmen der Ermittlungen, die auch verdeckte Maßnahmen einschlossen, Informationen bekannt, dass der 32-jährige Tatverdächtige an diesem Tag eine Lieferung Rauschgift in Empfang nehmen würde. Daraufhin führten Beamte des Mobilen Einsatzkommandos des Polizeipräsidiums Einsatz (MEK) Observationsmaßnahmen durch. Die Kriminalpolizei konnte den 32-Jährigen sowie zwei 42 Jahre alte Männer auf dem Parkdeck eines Einkaufsmarkts in der Schwieberdinger Straße beobachten und griff sie auf, als sie vermutlich im Begriff waren, das vermeintliche Drogengeschäft abzuschließen.

Bei der Durchsuchung des Audis der beiden 42-Jährigen wurden mehrere Pakete mit Heroin und Kokain sowie ein fünfstelliger Bargeldbetrag sichergestellt, die als Beweismittel dienen. Alle drei Männer wurden vorläufig festgenommen und am selben Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt.

Der Haftrichter erließ gegen alle drei Tatverdächtige Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Haftbefehle wurden gegen den 32-jährigen iranischen Mann und einen der beiden deutschen 42-Jährigen aus dem Raum Aachen in Vollzug gesetzt, während der Haftbefehl gegen den zweiten 42-Jährigen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

red

Verwendete Quellen: Staatsanwaltschaft Stuttgart / Polizeipräsidium Ludwigsburg

Evangelische Kirche will AfD-Anhänger aus Kirchenämtern ausschliessen

Hannover – Die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, hat sich für eine rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit von Kirchenämtern und dem Engagement für die AfD ausgesprochen. Sie verteidigte die Entscheidung in dem Fall aus Quendlinburg in Sachsen-Anhalt, wo ein Pfarrer wegen seiner Ratskandidatur für die AfD seine Stelle verlor. “Die Landeskirche hat hier eine klare Linie vertreten: Wenn jemand, wie in diesem Fall zwar parteilos, aber öffentlich das Gedankengut der AfD vertritt, ist das nicht mit einem herausgehobenen Amt in der Kirche vereinbar”, sagte die EKD-Ratsvorsitzende der “Rheinischen Post” (Donnerstagausgabe).

Der Mitarbeiter sei von der Landeskirche von seinem Dienst abberufen worden, das könne eine Konsequenz sein. “Wie sich das grundsätzlich im Kirchendienst verhält, damit werden wir uns auch eingehend rechtlich beschäftigen müssen, das ist juristisch nicht ganz einfach”, so die Bischöfin.

Völkisch-nationale Gesinnungen seien eindeutig nicht mit dem christlichen Verständnis von Nächstenliebe und Barmherzigkeit und deshalb nicht mit Kirchenämtern vereinbar. Vergleichbar habe sich auch die EKD-Synode im Dezember positioniert.

red

Brandserie in Großsachsenheim: Sieben Mülleimerbrände – 18-Jähriger vorläufig festgenommen

Großsachsenheim – In der Nacht zum Mittwoch (27.03.2024) ereigneten sich mehrere Mülleimer- und Mülltonnenbrände in Großsachsenheim, die zu einem Einsatz von Feuerwehr und Polizei führten. Einem 18 Jahre alten Tatverdächtigen wird nun Sachbeschädigung in mehreren Fällen vorgeworfen.

Gegen 01.00 Uhr entdeckte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Vaihingen an der Enz in der Hohwiesenstraße einen ersten Brand. Nach und nach meldeten Zeugen weitere Feuer in der Kleinsachsenheimer Straße, der Bahnhofstraße und direkt im Bereich des Bahnhofsgebäudes. Die Feuerwehr rückte aus und löschte insgesamt sieben Brände. Teilweise brannte lediglich der Inhalt, zumeist Zeitschriften und Papier, teilweise ging das gesamte Behältnis in Flammen auf. Glücklicherweise wurden keine Gebäude beschädigt, bis auf Rußantragungen. Der genaue Sachschaden steht derzeit noch nicht fest.

Während der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte eine verdächtig wirkende Person im Bereich einer der Brandörtlichkeiten festgestellt und zunächst kontrolliert werden. Im Zuge dessen erhärtete sich der Verdacht, dass der 18-Jährige für die Brandlegungen verantwortlich sein könnte, weshalb er vorläufig festgenommen wurde. Die Wohnung des Mannes wurde anschließend, mit seinem Einverständnis, durchsucht. Außerdem wurde er erkennungsdienstlich behandelt. Im Anschluss wurde er wieder auf freien Fuß entlassen.

Die Ermittlungen, auch dazu, ob der Tatverdächtige weitere ähnliche Straftaten in Sachsenheim begangen haben könnte, dauern an.

red

Landwirtschaftsminister Özdemir plant Stärkung der Milchbauern

Berlin – Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit einer Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung Milchbauern in ihrer Position gegenüber Molkereibetrieben stärken. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) unter Berufung auf einen entsprechenden Referentenentwurf. Das Ministerium hat dazu die Ressortabstimmung eingeleitet.

Konkret sieht der Entwurf vor, Artikel 148 der europäischen Gemeinsamen Marktorganisation anzuwenden, um Erzeugern mehr Planungssicherheit und bessere Bedingungen am Markt zu verschaffen: Künftig sollen schriftliche Verträge zwischen Milchbauern und Molkereibetrieben vorgeschrieben sein. Zudem müssen nach dem Verordnungsentwurf aus dem Landwirtschaftsministerium Molkereien den Bauern vor Lieferung ein Angebot unterbreiten, das für mindestens 80 Prozent einen konkreten Preis-Mengen-Bezug vorsieht. Genossenschaftliche Molkereien sollen nur dann von den neuen Regelungen ausgenommen sein, wenn sie sich selbst vergleichbare Regelungen gegeben haben.

Bislang erfahren Landwirte, die Milch produzieren, oft erst nach der Lieferung an Molkereien, welchen Preis sie für ihre Ware erhalten. Das soll mit diesem Entwurf geändert werden. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte bereits seit Längerem vor, diese von vielen Bauern als unfair wahrgenommene Praxis zu ändern.

Der Verordnungsentwurf geht von Erfüllungskosten für die Wirtschaft von jährlich rund 6,5 Millionen Euro aus. Diese entstehen demnach hauptsächlich durch die Einführung oder Anpassung von Prozessabläufen und Strukturen.

red

EnBW: Wachsender Gewinn und deutliche Strompreiserhöhungen – Energiewende um jeden Preis?

Von Ayhan Güneş

Karlsruhe – Das vergangene Jahr markierte einen beträchtlichen Erfolg für den Energiekonzern EnBW. Doch während das Unternehmen optimistisch in die Zukunft blickt, stehen im Jahr 2024 einige Herausforderungen bevor, insbesondere aufgrund sinkender Verkaufspreise. Georg Stamatelopoulos, der neue CEO des baden-württembergischen Energieunternehmens, betonte bei der Bilanzkonferenz am Mittwoch (27.03.24) die unabdingbare Bedeutung der Bezahlbarkeit in der Energieversorgung und versicherte, dass die Interessen der Verbraucher stets im Fokus des Unternehmens stehen. Dennoch werden die Kunden bald höhere Rechnungen begleichen müssen

Bereits angekündigt ist die Erhöhung der Strompreise (Grund- oder Ersatzversorgung) um 15,9 Prozent ab dem 1. April, größtenteils bedingt durch den Wegfall des Bundeszuschusses bei den Netzentgelten. Stamatelopoulos erklärt, dass EnBW diese staatliche Subvention nicht ersetzen kann. Trotz gestiegener Preise während der Energiekrise hat das Unternehmen die Kosten nicht unmittelbar an die Verbraucher weitergegeben, sondern durch eine vorausschauende Beschaffungspolitik Schwankungen ausgeglichen.

EnBW tätigt zudem historisch hohe Investitionen in die Energiewende. Bis 2030 sind Bruttoinvestitionen von 40 Milliarden Euro geplant, wovon rund 90 Prozent in Deutschland getätigt werden sollen. Ein Großteil dieser Investitionen soll nach Angaben in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie in die Netz- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität und Energiewende im privaten Sektor fließen.

Trotz dieser bevorstehenden Herausforderungen verzeichnet EnBW weiterhin eine solide wirtschaftliche Stabilität. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA) stieg im Jahr 2023 um mehr als 60 Prozent auf 6,37 Milliarden Euro an. Dieser erhebliche Anstieg ist größtenteils auf den Bereich der thermischen Erzeugung zurückzuführen, der trotz seines Namens einen erheblichen Beitrag zum Gesamtergebnis leistet.

Die Energiewende bleibt bei EnBW im Fokus, mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamterzeugungsleistung bis 2030 auf bis zu 80 Prozent zu steigern. Die kommenden Jahre werden jedoch maßgeblich von politischen Rahmenbedingungen abhängen. EnBW fordert daher stabile Rahmenbedingungen und drängt auf eine konkrete Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie durch die Bundesregierung.

Neben ihrem Fokus für erneuerbare Energien ist EnBW auch einer der größten Arbeitgeber. Die Zahl der Beschäftigten stieg im vergangenen Jahr um mehr als sechs Prozent auf 28.630, und in den kommenden Jahren sollen weitere 9.600 Stellen geschaffen werden.

red

Verwendete Quellen:

EnBW – Link zu Geschäftsergebnis

Bilanzkonferenz der EnBW

Keine Mineralölsteuer für E-Autos: Studie prognostiziert 50 Milliarden Euro Steuerausfälle bis 2030

Berlin – Der Umstieg auf Elektroautos könnte den Bund bis 2030 fast 50 Milliarden Euro an Steuergeldern kosten – trotz Streichung der Elektroautoprämie. Das hat die Unternehmensberatung EY in einer Studie berechnet, über die der “Spiegel” berichtet.

Der Großteil davon, rund 36 Milliarden Euro, könnte dem Fiskus demnach verloren gehen, weil die erwarteten Steuermindereinnahmen bei der Mineralölsteuer nicht annähernd durch Mehreinnahmen bei der Stromsteuer kompensiert werden können. Zusätzlich fördert der Bund Dienstwagen mit Elektromotor. Zwei Drittel der Elektroautos in Deutschland werden auf Gewerbetreibende zugelassen. Auch das führt zu Mindereinnahmen. Dem Bund könnten durch die verringerten Einkommensteuereinnahmen zwischen 2024 und 2030 rund 11,8 Milliarden Euro entgehen, schätzt EY.

Die Berater gehen in ihrem Szenario davon aus, dass bis 2030 rund 13,2 Millionen rein batteriebetriebene Autos und Plug-in-Hybride auf deutschen Straßen fahren werden. Derzeit sind es 2,3 Millionen. “Knapp zwei Prozent der Steuereinnahmen der Bundesrepublik wurden bislang an der Tankstelle generiert”, sagte Constantin Gall, Managing Partner bei EY. Zwar sei die Förderung der Elektromobilität aus Klimaschutzgründen sinnvoll. “Die Folgen bei den Steuereinnahmen werden allerdings schmerzhaft sein.”

red