Pkw landet auf dem Rathausplatz und kracht gegen Treppe

Gerlingen:

Zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person kam es am Samstag gegen 10.45 Uhr in der Hauptstraße auf Höhe des Rathausplatzes. Zu diesem Zeitpunkt befuhr die 56-jährige Fahrerin eines Nissan die Hauptstraße in Richtung Schillerhöhe. Hinter ihr fuhr ein 69-Jähriger mit seinem Mercedes-Benz, der aus bislang ungeklärter Ursache auf den Nissan auffuhr. Anschließend fuhr der Mercedes-Fahrer weiter über den Bordstein der Bushaltestelle auf den Rathausplatz und prallte ungebremst gegen die dortige Steintreppe einer Bankfiliale. Der Fahrer des Mercedes wurde bei dem Unfall leicht verletzt und in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Die Fahrerin des Nissan kam ebenfalls zur Untersuchung in ein Krankenhaus, blieb aber unverletzt. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von circa 17.000 Euro. Die Treppe am Rathausplatz musste anschließend abgesperrt werden. Der entstandene Sachschaden kann bislang nicht beziffert werden. Im Rahmen der Unfallaufnahme waren zwei Streifenwagenbesatzungen, zwei Fahrzeuge des Rettungsdienstes, die Feuerwehr Gerlingen mit drei Fahrzeugen und 12 Wehrleuten sowie die Stadt Gerlingen mit einer Kehrmaschine zur Reinigung des Rathausplatzes im Einsatz.

Totalschaden – Ausgelaufenes Öl führt zu Verkehrsunfall

Eine größere Ölspur in einer Kurve führte am Freitag gegen 15.45 Uhr zu einem Verkehrsunfall. Ein 59-jähriger Mann fuhr mit seinem BMW die Boschstraße, Ortsumfahrung Asperg, vom Industriegebiet aus in Richtung Asperg. In einer Linkskurve auf Höhe der Bundesautobahn 81 geriet der Wagen wegen des Öls auf der Fahrbahn ins Schleudern. Der BMW prallte zuerst nach rechts gegen die Schutzplanken und wurde anschließend nach links auf den Gehweg abgewiesen. Hierbei ist der BMW so beschädigt worden, dass er nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Verletzt wurde der Fahrzeugführer nicht. Am Wagen entstand ein Sachschaden in einer Höhe von etwa 5.000 Euro. Das Polizeirevier Kornwestheim bittet Zeugen, die Hinweise zum Verursacher der Ölspur machen können, sich unter Telefon 07154 1313 0 zu melden. Zur Reinigung der Fahrbahn war die Feuerwehr Asperg mit sieben Fahrzeugen und 42 Wehrleuten vor Ort. Der betroffene Streckenabschnitt war bis 20.45 Uhr voll gesperrt.

Was in Ludwigsburg und in der Region los war

Murr: Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen 

Zwei leicht verletzte Personen und Sachschaden in Höhe von etwa 24.500 Euro sind die Bilanz eines Auffahrunfalls, der sich am Mittwoch gegen 19.00 Uhr in der Bietigheimer Straße in Murr ereignete. Aufgrund einer Ampelanlage auf Höhe des Industriegebiets hatte sich in Richtung der Autobahnbrücke ein Rückstau gebildet. Ein 34 Jahre alter VW-Lenker übersah dies vermutlich und fuhr auf einen 28-jährigen VW-Fahrer auf. Dieser wurde durch die Wucht des Aufpralls wiederum auf seinen Vordermann, einen 56-Jährigen in einem Skoda, aufgeschoben. Der Skoda-Fahrer und der 34-Jährige erlitten leichte Verletzungen. Der 34-Jährige musste aufgrund dessen durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Die beiden VW waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Die Freiwillige Feuerwehr Murr befand sich mit 15 Einsatzkräften und drei Fahrzeugen vor Ort. 

Murr: Unfallflucht 

Nach einer Unfallflucht, die ein noch Unbekannter zwischen Dienstag 16.00 Uhr und Mittwoch 12.00 Uhr in der Heerstraße in Murr verübte, sucht die Polizei Zeugen. Der unbekannte Fahrzeuglenker streifte den am Fahrbahnrand abgestellten Opel vermutlich im Vorbeifahren. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.500 Euro. Ohne sich um den Unfall zu kümmern, setzte der Unbekannte seine Fahrt jedoch fort. Hinweise nimmt das Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel. 07144/900-0, entgegen. 

Pleidelsheim: Jugendliche am Zebrastreifen angefahren und geflüchtet 

Das Polizeirevier Marbach am Neckar, Tel. 07144/900-0, sucht Zeugen, die am Mittwoch gegen 20.00 Uhr einen Unfall in der Mundelsheimer Straße in Pleidelsheim beobachtet haben. Eine 16 Jahre alte Jugendliche wollte den Zebrastreifen auf Höhe der Gartenstraße nutzen, um über die Straße zu gehen. Als sie sich bereits auf dem Fußgängerüberweg befand, fuhr ein schwarzer Kleinwagen heran und erfasste die Jugendliche. Diese stürzte in der Folge auf den Asphalt. Ein noch unbekannter Fußgänger, der sich wohl hinter dem Mädchen befunden hatte, rief dem Fahrer des Kleinwagens hinterher, da dieser zunächst keine Anstalten machte, anzuhalten. Hierauf stiegen eine Frau und ein Mann aus dem Fahrzeug aus. Als die 16-Jährige angab, dass es ihr gut gehe, fuhren die beiden unbekannten Personen davon. Im Nachgang wurden der Rettungsdienst und die Polizei schließlich alarmiert. Die 16-Jährige hatte leichte Verletzungen davon getragen. Insbesondere bittet die Polizei den Zeugen, der sich hinter dem Mädchen befunden hatte, sich zu melden. 

Tamm: Kompletträder entwendet 

Am Mittwoch zwischen 05:30 und 14:45 Uhr haben unbekannte Täter aus einer Tiefgarage in der Lindenstraße je zwei Michelin-Reifen der Größen 245/40 R19 275/35 R19 auf 19 Zoll-BMW-Felgen entwendet. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Tamm, Tel. 07141/601014, entgegen.

Asperg: PKW zerkratzt 

Ein bislang unbekannter Täter beschädigte am Montag zwischen 19.30 Uhr und 21.00 Uhr einen Audi in der Badstraße in Asperg. Der Unbekannte zerkratzte beide Türen auf der Fahrerseite, wodurch ein Sachschaden von circa 2.500 Euro entstand. Anschließend machte sich der Unbekannte aus dem Staub. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Asperg, Tel. 07141 62033, entgegen. 

Gerlingen: Unfallverursacher begeht Fahrerflucht 

Am Montag gegen 15.40 Uhr kollidierte ein noch unbekannter Fahrzeuglenker in der Weilimdorfer Straße in Gerlingen mit einem geparkten Mercedes und verursachte einen Streifschaden. Daraufhin verließ der Verursacher die Unfallstelle, ohne sich um den Sachschaden in einer Höhe von etwa 2.500 Euro zu kümmern. Zeugen, die den Unfall beobachten konnten, melden sich beim Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156 4352-0.

35-Jährige bei Unfall schwerverletzt

Löchgau: Eine Schwer- und ein Leichtverletzte bei Unfall 

Eine Schwer- und einen Leichtverletzten forderte am Donnerstag gegen 13:20 Uhr ein Verkehrsunfall an der Einmündung K 1633 / L 1141 zwischen Löchgau und Kleinsachsenheim. Die 35-jährige Fahrerin eines VW war von Freudental kommend auf der Kreisstraße unterwegs und wollte nach links auf die L 1141 Richtung Löchgau abbiegen. Dabei achtete sie nicht auf den entgegenkommenden Audi einer 42-rährigen Frau und stieß mit ihm zusammen. Durch den Aufprall wurde der VW abgewiesen und prallte noch gegen den an der Einmündung stehenden Seat eines 46-Jährigen. Die 35-Jährige wurde mit schweren Verletzungen vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Der 41-jährige Beifahrer im Audi zog sich leite Verletzungen zu. Die Feuerwehr Löchgau war mit elf Einsatzkräften am Unfallort, um ausgelaufene Betriebsstoffe abzubinden. Für den Einsatz der Rettungskräfte musste die Kreisstraße bis gegen 14:30 Uhr gesperrt werden. Um 15:40 Uhr waren die beteiligten Fahrzeuge abgeschleppt und derzeit finden noch Reinigungsarbeiten statt.

Steelers lassen Kinderaugen strahlen

Bereits im fünften Jahr durften die Eishockey-Profis aus Bietigheim den Kindern, die sich in der Kinderklinik in Ludwigsburg zur Behandlung befinden, zu Weihnachten eine Freude bereiten. Das Team übernahm für die Kinder erneut eine Patenschaft. Es ist mittlerweile zu einer schönen Tradition geworden, dass die Kleinen etwas basteln. In diesem Jahr waren es kleine Weihnachtsbäume, die mit dem jeweiligen Wunsch beschriftet wurden und an den „großen“ Baum kamen. Die Mannschaft, Fans sowie die Sponsoren hatten dann die Möglichkeit, die Wünsche in Erfüllung gehen zu lassen.

Am gestrigen Donnerstag kam es dann zur großen Weihnachtsfeier in Ludwigsburg. Nach der Begrüßung durch Pressesprecher Patrick Jonza und dem Team der Kinderklinik, gaben die Spieler Robert Kneisler, Yannick Wenzel, Stephon Williams, Eric Stephan, Cody Brenner und Fabian Ribnitzky den Eishockey-Nikolaus und ließen Kinderaugen strahlen. Bei Plätzchen und Gebäck kam es zu zahlreichen Gesprächen und die Wiedersehensfreude bei den Kindern war riesengroß.

BMW iX3 mit 440 Kilometer Reichweite

Ein SUV – oder im BMW-Jargon – SAV mit Heckantrieb, 270 PS und 400 Nm Drehmoment: Das klingt nach einer Menge Spaß am Fahren. BMW will dieses Paket im Jahr 2020 auf die Straßen dieser Welt bringen. Und zwar in Form der vollelektrischen X3-Variante namens iX3.

Dabei setzen die Münchner bei dem vom Joint Venture BMW Brilliance Automotive im chinesischen Shenyang für den Weltmarkt produzierten Neuzugang auf maximale Effizienz, um die Batteriegröße und damit das Gewicht auf verträglichem Niveau zu halten. In Zahlen: Der netto 74 kWh fassende Akku steht für eine Reichweite laut WLTP-Norm von 440 Kilometern. Analog dazu rühmt sich BMW eines im Klassenvergleich sehr günstigen Verbrauchs von unter 20 kWh/100km.

Die Antriebskomponenten sind BMW-Eigenentwicklungen. Elektromotor und Hochvoltspeicher werden in eigenen Fertigungsstätten produziert. “Dadurch sichert sich die BMW Group einen unmittelbar bestimmenden Einfluss auf die Produkteigenschaften und die Qualität der einzelnen Komponenten”, heißt es beim Hersteller. Weil die Komponenten in Sachen Leistung und Energiegehalt flexibel skalierbar seien, könnten sie in unterschiedlichen Fahrzeugkonzepten und Segmenten eingesetzt werden.

Der E-Motor, der ohne Seltene Erden auskommt, Leistungselektronik und Getriebe sind sehr kompakt in einem zentralen Gehäuse zusammengefasst. Die Leistungsdichte gegenüber dem bisherigen BMW-Elektroantrieb soll um rund 30 Prozent verbessert worden sein.

Rudolf Huber

Das Uber-Urteil und die Reaktionen

Unterschiedliche Reaktionen auf ein aktuelles Urteil zum Mobilitätsdienstleister Uber. Während die Genossenschaft Taxi Deutschland das Verbot des Landgerichts Frankfurt begrüßte, nahm es der Digitalisierungs-Branchenverband Bitkom zum Anlass, erneut eine “längst überfällige” Reform des Personenbeförderungsgesetzes zu fordern.

Laut der Taxler hat das Gericht in der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage von Taxi Deutschland gegen Uber B.V. das Geschäftsmodell von Uber als rechtswidrig bezeichnet: “Uber darf in Deutschland keine Fahrten vermitteln, da das in Amsterdam ansässige Unternehmen Uber B.V. über keine Verkehrsgenehmigung für den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.”

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt: “Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt, dass gleiches Recht für Klein- und Großunternehmen gilt.” Uber habe in Deutschland keine Genehmigung für die Personenbeförderung. Das Unternehmen lege aber Fahrpreise fest und kassiere den Fahrpreis.

Uber kann jetzt Berufung beim Oberlandesgericht einlegen und dann gegebenenfalls die Rechtslage durch den Bundesgerichtshof beurteilen lassen. “Uber fährt damit vorerst weiter in Deutschland”, so die Genossenschaft Taxi Deutschland. 

Laut Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder zeigt das Urteil erneut, dass das geltende Gesetz aus einer Zeit stammt, “in der es neben Privat-Pkw, Bussen und Bahnen nur das Taxi für die persönliche Mobilität gab und das Smartphone nicht einmal erfunden war”. Das Gesetz schütze die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher. Leidtragende seien die Fahrgäste.

Rohleder: “Es geht nicht um ein einzelnes Unternehmen, es geht um eine ganze Branche und die Frage, wie wir morgen eine klimafreundliche und zugleich komfortable und bezahlbare Mobilität in unseren Städten und auf dem Land organisieren wollen.”

Uber-Sprecher Tobias Fröhlich sagte der Bild-Zeitung: “Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können.” In Zusammenarbeit mit den lizenzierten Mietwagen-Partnern und deren professionellen Fahrern sei man fest entschlossen, “ein guter und verlässlicher Partner für die deutschen Städte zu sein”.

Rudolf Huber

Deutsche zu nachlässig mit den Passwörtern

Die Deutschen lernen es nicht. Immer noch nicht, denn auch 2019 gehen sie mit ihren Passwörtern viel zu sorglos um. Das hat das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in seiner jährlichen Auswertung erneut festgestellt. Demnach verlassen sich zu viele Internetnutzer beim digitalen Schlüssel zu ihren Daten auf simple Zahlenreihen wie “123456”, die keinen wirksamen Schutz darstellen. Die Top 20 zeigt das deutlich.

Die genannte Zahlenfolge steht tatsächlich in der Beliebtheitsskala auf Platz eins, gefolgt von 123456789, 12345678 und 1234567. Auf Platz fünf: Password. Beliebt sind auch Wörter wie dragon (11.), iloveyou (12.) oder monkey (14.).

“Viele Internetnutzer verwalten bereits mehr als hundert Online-Konten”, sagt Professor Christoph Meinel, Direktor des Hasso-Plattner-Instituts (HPI). “Denn egal ob wir eine Reise buchen, einkaufen oder einen Kurs belegen – für alle Online-Dienste benötigen wir derzeit ein Passwort. Es ist lästig, sich für jeden Dienst ein anderes Passwort zu merken, und überfordert viele Nutzer”, ergänzt Meinel.

Ein zusätzliches Risiko ist zudem die weit verbreitete Mehrfachnutzung von Passwörtern für unterschiedliche Dienste. Denn sie gestatte Kriminellen im Ernstfall gleich den Zugriff auf mehrere Konten. Bei der Passwortwahl empfiehlt der Experte daher lange Passwörter, keine Wörter aus dem Wörterbuch, keine Wiederverwendung von gleichen oder ähnlichen Passwörtern bei unterschiedlichen Diensten, sondern stattdessen die Verwendung von Passwortmanagern.

Andreas Reiners

Geschenke auf Pump: Vorsicht Fallstricke

Größer, schöner, teurer: Jahr für Jahr geben die Deutschen mehr Geld für Weihnachts-Geschenke aus. Und das oft auch auf Pump, schließlich lockt der Einzelhandel häufig mit vermeintlich günstigen Finanzierungsangeboten, um Fernseher, Laptop oder Konsole zu kaufen. Doch Vorsicht: Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können aber genau diese Angebote kostenträchtige Fallstricke bergen und zu einem finanziellen Bumerang werden. 

Soll heißen: Egal ob Null-Prozent-Finanzierung, Sofortfinanzierung oder verlockend klingende Ratenzahlungen – es handelt sich immer um eine Wunscherfüllung auf Kredit. Und Kredite gibt es grundsätzlich nicht geschenkt.

Der Händler kooperiert dafür mit einem Kreditinstitut und vermittelt dem Kunden in seinen Verkaufsräumen einen Kreditvertrag seines Kooperationspartners. Der Käufer wird so zum Kreditnehmer und Vertragspartner der Bank – mit allen Risiken und Pflichten. Nur wenn das eigene Budget vorher auf die zusätzliche Belastung abgeklopft worden ist, sollte die angebotene Ratenzahlung angenommen werden. Denn auch die günstigste Konsumfinanzierung wird zur teuren Angelegenheit, wenn die Raten nur aus dem Dispokredit des Girokontos gezahlt werden können. 

Die Experten raten, alle Vertragsunterlagen vor einer Unterschrift zu prüfen. Häufig werden bei einem finanzierten Kauf zum Beispiel sogenannte Restschuldversicherungen oder auch Garantieverträge oder -verlängerungen angeboten. Da gilt es genau zu überlegen, ob das im Einzelfall sinnvoll ist. Denn häufig sind diese überteuert oder überflüssig.

Weiterer möglicher Fallstrick: Manchmal ist der angebotene, günstige Zinssatz nur für eine begrenzte Zeit gültig und die vereinbarte Rate reicht nicht aus, um den Kredit innerhalb dieser Zeit abzuzahlen. Eine teure Anschlussfinanzierung ist dann die Folge.

Andreas Reiners

Wenn Weihnachten kein Feiertag ist

Ärzte, Polizisten, Kellner, Krankenschwestern und Ärzte, Sanitäter oder Feuerwehrmänner – diese und noch mehr Berufsgruppen können von erholsamen Weihnachtstagen oft nur träumen. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer überhaupt “zwischen den Jahren”?

Grundsätzlich gilt: Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage. Es hängt also ganz vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab, ob diese Tage frei sind oder dafür ein halber oder ganzer Urlaubstag genommen werden muss. Der 25. und 26. Dezember dagegen sind gesetzlich festgelegte Feiertage, an denen das Arbeiten generell untersagt ist. Laut der ARAG Experten sind im Arbeitszeitgesetz 16 Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot aufgeführt. So muss beispielsweise im Sicherheits- oder im Gesundheitswesen auch an Feiertagen eine Versorgung gewährleistet sein. 

“Rein rechtlich ist niemand verpflichtet, Weihnachten ans Diensthandy zu gehen”, erklären die Fachleute. Außer ein Arbeitnehmer hat einen Bereitschaftsdienst übernommen. Und Führungskräfte können unter Umständen auch dazu verpflichtet sein. 

Einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Feiertagszuschläge gibt es nicht. Nur für geleistete Nachtarbeit an Feiertagen gibt es einen Aufschlag. Ansonsten steht dem an Sonn- oder Feiertagen schuftenden Mitarbeiter ein Ersatzruhetag zu. Allerdings gilt in den meisten Fällen nicht die gesetzliche Vereinbarung, sondern eine vertragliche oder tarifvertragliche – und dort kann dann auch das individuelle Recht auf mögliche Zuschläge festgelegt sein. 

Ein Bonbon für alle, die an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen und einen Zuschlag bekommen: der lohnt sich. “Denn der Lohnzuschlag an Heiligabend ab 14 Uhr und an den Weihnachtsfeiertagen ist bis zu 150 Prozent und an Silvester ab 14 Uhr bis zu 125 Prozent des Grundlohnes von maximal 50 Euro pro Stunde steuerfrei”, so die ARAG Experten.

Rudolf Huber