Das Motto “Brummis im Blick” stand am gestrigen Donnerstag zwischen 06.00 Uhr und 24.00 Uhr auf der Agenda des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion “sicher.mobil.leben” wurden länderübergreifende Kontrollmaßnahmen durchgeführt, die den gewerblichen Güter- und Personenverkehr als Schwerpunkt innehatten. In den beiden Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg führten insgesamt 147 Polizeibeamte der Verkehrspolizeidirektion und der zehn Polizeireviere unterstützt durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz 33 Kontrollaktionen durch. Die Beamten überprüften 499 Fahrzeuge. Dabei handelte es sich um 181 Kleintransporter, 162 LKW über 3,5 Tonnen, 155 über 12 Tonnen und 1 Bus. In 45 Fällen kam es zu einer Kontrolle, da die Fahrzeuglenker von ihrer fahrerischen Tätigkeit abgelenkt waren. Sie telefonierten beispielsweise mit dem Handy oder waren während der Fahrt anderweitig beschäftigt. 29 Fahrer müssen mit einer Anzeige wegen zu geringen Abstands zum Vordermann rechnen. 14 Lenker werden sich wegen Geschwindigkeitsverstößen verantworten müssen. 12 Fahrzeuge wiesen technische Mängel auf. Bei 11 Brummis stellten die Kontrollbeamten fest, dass die Ladung nicht fachgerecht gesichert war. Darüber hinaus registrierten die eingesetzten Polizeibeamten 7 Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten.

Meldungen aus dem Kreis
Mundelsheim: Unfall fordert vier Leichtverletzte
Vier Leichtverletzte und ein Sachschaden 29.000 Euro forderte ein Verkehrsunfall, der sich am Donnerstag gegen 16.25 Uhr auf der Landesstraße 1115 ereignete. Zwischen dem Kreisverkehr Ottmarsheim und der Autobahnanschlussstelle Mundelsheim wollte eine 52 Jahre alte Audi-Lenkerin nach links in einen Wanderparkplatz abbiegen. Aufgrund von Gegenverkehr musste die Autofahrerin zunächst anhalten. Der hinter ihr fahrende 53-Jährige konnte seinen BMW ebenfalls noch bis zum Stillstand abbremsen. Ein nachfolgender 38 Jahre alter Ford-Lenker erkannte die Situation mutmaßlich zu spät und krachte in das Heck des BMW, der wiederum noch auf den Audi geschoben wurde. Alle drei Fahrer sowie ein 12-jähriger Ford-Mitfahrer erlitten durch den Unfall leichte Verletzungen. Bis auf die Frau mussten alle vom Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser gebracht werden. Der Ford sowie der BMW waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.
Asperg: Pkw zerkratzt
Ein Sachschaden von etwa 1.200 Euro hinterließ ein bislang unbekannter Täter an einem Ford Focus, der am Donnerstag zwischen 11.30 und 19.30 Uhr in der Wettestraße in Asperg auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt war. Der Unbekannte zerkratzte die linke Fahrzeugseite und machte sich anschließend aus dem Staub. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Asperg, Tel. 07141 62033, in Verbindung zu setzen.
Marbach am Neckar: Frau stürzt mit Pedelec
Am Donnerstag gegen 18.00 Uhr war ein Ehepaar mit seinen Pedelecs auf dem Radweg, parallel der Landesstraße 1100, von Marbach am Neckar nach Murr unterwegs. Die 56-jährige Frau kam hierbei nach rechts vom Weg ab, kam in das Schotterbett und stürzte. Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten des Polizeireviers Marbach am Neckar Atemalkoholgeruch bei der Radfahrerin fest. Ein Atemalkoholtest verlief positiv. Die verletzte Frau wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Eine Blutentnahme wurde ebenfalls durchgeführt. Zeugen und insbesondere Ersthelfer werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Marbach unter Telefon 07144/900-0 in Verbindung zu setzen.
Bietigheim-Bissingen: Mercedes zerkratzt
Ein im Tulpenweg in Beitigheim-Bissigen geparkter Mercedes wurde zwischen Mittwoch 18.30 Uhr und Donnerstag 08.30 Uhr zerkratzt. Der unbekannte Täter hinterließ einen Sachschaden in Höhe von etwa 4.000 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142/405-0, entgegen.
70 Jahre Grundgesetz – Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“
LUDWIGSBURG. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel waren die einzigen weiblichen Abgeordneten des 65 Personen umfassenden Parlamentarischen Rates, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn das Grundgesetz ausarbeitete. Sie erkämpften mit Art. 3, Abs. 2 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen. Nun zeichnet eine Wanderausstellung das Leben und Wirken der vier Mütter des Grundgesetzes nach und würdigt ihr politisches Engagement. Gleich dreimal wandert die Ausstellung vom 16. September bis 22. Dezember durch den Landkreis.
Sie wird zu sehen sein in der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg, im Historischen Rathaus der Stadt Großbottwar und im Museum im Adler der Gemeinde Benningen am Neckar. Besucherinnen und Besucher der Ausstellung erleben im Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des Artikels 3 des Grundgesetzes den Kampf der Mütter des Grundgesetzes und blicken voraus auf die weitere Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Zu den Ausstellungseröffnungen mit interessanten Impulsvorträgen sind alle Interessierten herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei
Vernissagen
Donnerstag, 19. September 2019, 11.25 Uhr
Ludwigsburg, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Reuteallee 36, Gebäude 4, Erster Stock mit Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen
Ausstellungsdauer: 16. September bis 9. Oktober 2019 montags bis freitags, 8-18 Uhr
Montag, 14. Oktober 2019, 19 Uhr
Großbottwar, Historisches Rathaus mit Brigitte Popper, M.A. Kulturwissenschaftlerin und Archivarin
Ausstellungsdauer: 14. Oktober bis 8. November 2019 zu den Öffnungszeiten des Rathauses
Sonntag, 10. November 2019, 11 Uhr
Benningen am Neckar, Museum im Adler mit Gabriele Kölbel-Schmid, Stellvertretende Bürgermeisterin
Ausstellungsdauer: 10. November bis 22. Dezember 2019 sonntags, 14-17 Uhr
Veranstalterinnen sind die die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, die Stadt Großbottwar und die Gemeinde Benningen am Neckar. Die Veranstaltungen finden in Kooperation und mit Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Ludwigsburg statt. Weitere Veranstaltungspartner sind die Volkshochschulen des Landkreises und der Stadt Ludwigsburg.
Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ ist ein Angebot des Helene-Weber-Kollegs, www.frauen-macht-politik.de, mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ausstellungskonzeption und -verleih: Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft e.V., Berlin, info@eaf-berlin.de
Das Helene-Weber-Kolleg ist ein bundesweites, parteiübergreifenden Netzwerk, mit dem sich das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) Berlin seit 2011 für mehr Frauen in der Politik einsetzt.
Um mehr Frauen für die Politik zu gewinnen, setzt das Helene-Weber-Kolleg auf mehrere Säulen: den Helene-Weber-Preis, Mentoring und Coaching, die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ sowie Aktionen vor Ort und internationale Austauschprojekte. Auch Workshops für Schülerinnen, Migrantinnen und junge Flüchtlingsfrauen zur Stärkung der politischen Partizipation werden angeboten.

Kopfhörer im Straßenverkehr: Ist das erlaubt?
Musik ist ein ständiger Begleiter im Leben vieler Menschen. Klar: Schöne Klänge machen gute Laune oder sie trösten uns, wenn wir traurig sind. Und mit einem Kopfhörer lässt sich der Hörgenuss dann in vollen Zügen genießen. Wenn wir dabei auf dem heimischen Sofa sitzen, ist das auch in Ordnung. Inzwischen sieht man allerdings immer mehr Verkehrsteilnehmer mit Kopfhörern. Da hört der Spaß schließlich auf, denn das ist leichtsinnig und gefährlich – egal, ob als Fußgänger, Radfahrer oder am Steuer eines Autos.
“Für Autofahrer und Radfahrer gilt: Musik mit Kopfhörern zu hören, ist nicht ausdrücklich verboten”, sagt dazu Thorsten Rechtien, Kraftfahrzeugexperte beim TÜV Rheinland. Doch heißt es in der Straßenverkehrsordnung: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. “Wer auf der Straße unterwegs ist, muss jederzeit aufmerksam sein. Das bedeutet konkret: Der Lärmpegel bei Kopfhörern darf grundsätzlich nur so hoch sein, dass sich Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen lassen”, erklärt Rechtien. Besser ist es nach Einschätzung von Rechtien, ganz auf Kopfhörer zu verzichten: “Nur so können Verkehrsteilnehmer ihre Umwelt so gut wie möglich wahrnehmen. Und nur so können sie sich auf unseren vielbefahrenen Straßen sicher bewegen.”
Außerdem bieten Kopfhörer immer häufiger eine aktive Unterdrückung von Umgebungsgeräusche. “Noise Cancelling” heißt das im Technikjargon. Dieser Trend ist laut Thorsten Rechtien bedenklich: Eine aktive Geräuschunterdrückung sei für Musikliebhaber hervorragend – doch für die Verkehrsteilnahme denkbar ungeeignet. “Vorsicht können Verkehrsteilnehmer damit nicht gewährleisten”, sagt Rechtien.
Wer Musik mit Kopfhörern hört, ist vom Geschehen auf der Straße abgelenkt – egal, wie gut die Umgebung noch zu hören ist. “Im Straßenverkehr sollte man grundsätzlich auf das Tragen von Kopfhörern oder das Hören von übermäßig lauter Musik verzichten”, empfiehlt Rechtien daher. Das gilt nicht nur im Auto und auf dem Fahrrad, sondern auch für Fußgänger und auf dem E-Scooter.
Ralf Loweg
Steuerstreit: Google zahlt fast eine Milliarde Euro
Jahrelang schwelte der Steuerstreit zwischen Google und Frankreich. Jetzt ist das Problem vom Tisch. Dabei fließt wie immer in solchen Fällen Geld. Sehr viel Geld sogar. Denn der Internet-Riese zahlt dem französischen Staat fast eine Milliarde Euro. Die Summe setzt sich aus einer gerichtlich verhängten Strafe von 500 Millionen Euro und Steuernachzahlungen in Höhe von 465 Millionen Euro zusammen.
Die französische Finanzstaatsanwaltschaft hatte 2015 die Untersuchung gegen Google eingeleitet. Der Vorwurf: Der IT-Gigant verlagere seine Firmensitze und damit die Gewinne in Länder mit niedriger Steuerpflicht, um so die eigene zu entrichtende Steuerlast zu schmälern.
Die französische Regierung nannte das jetzige Abkommen “historisch” und erklärte, der Steuerstreit sei nun “definitiv beigelegt”. Dass Ermittlungen gegen ein Unternehmen mit einer solchen Einigung enden, ist in Frankreich erst seit wenigen Jahren möglich – Grundlage ist ein Gesetz aus 2016.
Der Betrag in Frankreich ist der bisher höchste, den Google nach Steuerverfahren in Europa zahlt. In Italien hatte der Konzern ähnlich gelagerte Ermittlungen 2017 mit einer Zahlung von 306 Millionen Euro beigelegt. Dort ging es vor allem um die Jahre 2009 bis 2013. In Großbritannien zahlte Google im Jahr davor 130 Millionen Pfund Steuern nach.
Ralf Loweg
Notfall: 53-Jähriger bringt den Verkehr auf der A81 zum Erliegen
Vermutlich aufgrund eines plötzlich aufgetretenen Gesundheitsproblems kam ein 53 Jahre alter Toyota-Lenker am Donnerstag gegen 18.50 Uhr auf der BAB 81 zwischen den Anschlussstellen Pleidelsheim und Ludwigsburg-Nord von der Fahrbahn ab. Der 53-Jährige war auf der dreispurigen Autobahn von Heilbronn kommend in Richtung Stuttgart auf dem linken Fahrstreifen unterwegs, als er die Kontrolle über seinen Wagen verlor und gegen die Mittelschutzplanke prallte. Anschließend wurde das Fahrzeug abgewiesen, geriet ins Schleudern und stieß erneut gegen die Mittelschutzplanke. Dort kam das Fahrzeug letztendlich zum Stehen. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wurde der Mann von Ersthelfern versorgt. Ein Rettungshubschrauber landete vor Ort, wurde jedoch schlussendlich nicht benötigt. Ein Rettungsdienst brachte den 53-Jährigen anschließend in ein Krankenhaus. Der Toyota, an dem ein Sachschaden von rund 5.000 Euro entstand, war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Darüber hinaus befand sich die Freiwillige Feuerwehr Mundelsheim mit drei Fahrzeugen und 23 Wehrleuten an der Unfallstelle im Einsatz. Für die Bergungsmaßnahmen und die Landung des Rettungshubschraubers musste die Richtungsfahrbahn Stuttgart gesperrt werden. Um 20:00 Uhr konnten zwei Fahrstreifen wieder befahren werden und um 21:45 Uhr war die Unfallstelle vollständig geräumt. Der Verkehr staute sich nach dem Unfall auf einer Länge von etwa fünf Kilometern.

Feierliche Vereidigung von Matthias Knecht als Oberbürgermeister
LUDWIGSBURG. Ludwigsburgs neuer Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht ist gestern Abend im Kulturzentrum in sein Amt eingesetzt worden. „Sie sind am 30. Juni gleich im ersten Wahlgang mit einer großen Mehrheit von 58,45 Prozent gegen vier Mitbewerber, darunter der Amtsinhaber, gewählt worden – das zeigt, dass Sie im Wahlkampf mit Ihren Themen, Argumenten und Ideen überzeugt haben und die Ludwigsburger große Hoffnungen in Sie setzen“, sagte Landrat Dr. Rainer Haas in seiner Ansprache. „In der Stadt gibt es viel zu tun. Sie werden mit Ihrer Ausbildung, Ihrem Wissen, Ihrer Erfahrung und Ihrer Persönlichkeit Ludwigsburg voranbringen! Dabei dürfte Ihnen entgegenkommen, dass Sie in Ludwigsburg aufgewachsen sind.“
Dr. Matthias Knecht hat Rechtswissenschaften in Konstanz und München sowie Verwaltungswissenschaften in Speyer studiert und zunächst als Referent und Projektkoordinator bei der Max-Planck-Gesellschaft in München gearbeitet. Danach war er Persönlicher Referent des Geschäftsführers der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH sowie Leiter der Projekte GesundheitsRegion Stuttgart, Hochschul- und Wissenschaftsregion Stuttgart e.V. sowie AFRESH, regionale und kommunale Gesundheitsstrategien für acht europäische Regionen. Seit 2011 war er Professor für Öffentliches Recht, Schwerpunkte Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Europarecht an der Hochschule Kempten und seit 2016 zusätzlich Dekan. Zudem arbeitete er seit 2017 als Gutachter bei der Europäischen Kommission für das Förderprogramm Horizon 2020.
„Im Wahlkampf haben Sie wichtige Themen angesprochen, beispielsweise die vernetzte und moderne Stadt, die nachhaltige Stadtentwicklung, die Bildung vom Kindergarten bis zum Berufsleben, die Betreuungssituation für Familien, der bewusste und verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt sowie die Bedürfnisse junger, aber auch älterer und hilfsbedürftiger Menschen“, sagte Landrat Haas. Essentiell sei, die Themen in den Mittelpunkt zu rücken, die den Menschen wichtig sind. So sei auch die Mobilität ein Schlüsselthema: „Die durch die Stuttgarter Straße geteilte Stadt muss sich

angesichts überlasteter Verkehrswege und hoher Schadstoffbelastung der Luft überlegen, wie sie künftig die für Bürger und Wirtschaft notwendige Mobilität gewährleisten möchte und welche Maßnahmen dazu am besten geeignet sind. Bereits die Beschleunigung und Taktverdichtung des bestehenden Busverkehrs könnte die Verkehrssituation deutlich verbessern. Ein weiterer zentraler Baustein dafür sei zweifellos die Stadtbahn, an welcher man schon seit vielen Jahren gemeinsam mit den weiteren Städten und Gemeinden arbeite. Er hoffe und wünsche, dass die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kreis Ludwigsburg eine gute und vertrauensvolle sein werde.
An Oberbürgermeister Dr. Knecht gewandt übermittelte der Landrat beste Wünsche und stellte fest: „Ludwigsburg ist eine sich dynamisch entwickelnde, attraktive Stadt – mit allen Vorteilen und Herausforderungen. Deshalb bringt das Amt des Ludwigsburger Oberbürgermeisters große Verantwortung, aber auch viele Gestaltungsmöglichkeiten mit sich. Für die anstehenden Aufgaben wünsche ich Ihnen Erfolg, Kraft und das nötige Quäntchen Glück.“
Städtevergleich: In Stuttgart wollen viele ihren Diesel loswerden
Der Diesel war einst das Zugpferd der Autoindustrie. Doch seit dem Abgas-Skandal rund um den Volkswagen-Konzern hat sich alles verändert. Jetzt steht der Diesel in Deutschland dumm da. Denn viele Autofahrer sind angesichts der Feinstaub-Debatte und der Klima-Hysterie verunsichert und zeigen dem Selbstzünder die kalte Schulter.
Doch in welcher deutschen Stadt wollen eigentlich am meisten Menschen ihren Diesel verkaufen? Dieser Frage ist das Verbraucherportal rightnow.eu auf den Grund gegangen und hat dafür über 790.000 PKW-Inserate aus den 40 größten deutschen Städten analysiert.
Demnach werden 44,7 Prozent der inserierten Pkw in Nürnberg mit Diesel betrieben. Das ist der Höchstwert der Analyse. Dahinter platziert sich Frankfurt am Main, wo noch 40,8 Prozent der offerierten Fahrzeuge Diesel-Pkw sind. In Krefeld machen Diesel-Fahrzeuge aktuell einen Anteil von 37,5 Prozent des Gebrauchtwagenmarktes aus.
Allerdings sind in Frankfurt am Main auch rund 40,1 Prozent aller zugelassenen Pkw Diesel-Fahrzeuge. In Krefeld und Nürnberg liegt dieser Wert mit 27,9 beziehungsweise 34,4 Prozent deutlich niedriger.
In Stuttgart scheinen besonders viele Diesel-Fahrzeughalter ihr Auto verkaufen zu wollen: Hier liegt der Anteil inserierter Diesel-Pkw mit 33,6 Prozent aktuell 10,5 Prozentpunkte über dem Anteil zugelassener Diesel-Fahrzeuge (23,1 Prozent). Das ist der Höchstwert der Analyse – der Feinstaub lässt grüßen.

SUV-Verbot: Das denken die Deutschen
SUVs sind schicke und PS-starke Geländewagen. Doch in der Natur sind diese hochbeinigen und hochpreisigen Fahrzeuge nur ganz selten anzutreffen. Ihr Revier sind die Innenstädte des Landes. Und gerade da gibt es jetzt eine kontroverse Debatte in Deutschland. Sollen SUVs aus den Innenstädten verbannt werden? Das jedenfalls fordern Kritiker nach einem fatalen Verkehrsunfall eines SUV in Berlin. Doch was denken die Deutschen?
Nur etwa Jeder Dritte (30 Prozent) spricht sich für ein Verbot von SUVs in Innenstädten aus. Das zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag von mobile.de. Die Zahl derer, die gegen ein Verbot von SUVs in Innenstädten sind, überwiegt mit 50 Prozent.
Und das, obwohl die Mehrheit der Bürger (58 Prozent) der Meinung ist, dass die sportlichen Geländewagen im Vergleich zu anderen Fahrzeug-Segmenten eine erhöhte Belastung für die Umwelt darstellen. Lediglich 28 Prozent glauben, dass sie die Umwelt nicht stärker belasten als andere Fahrzeuge.
Knapp ein Drittel der Befragten (32 Prozent) kann sich trotz der gegenwärtigen Diskussion den Kauf eines City-Offroaders vorstellen. Damit bestätigt sich der allgemeine Trend, der sich auch in den jüngsten Zulassungszahlen niederschlägt.
Sieben der zehn beliebtesten SUV-Modelle auf mobile.de sind kompakte, darunter der Chevrolet Captiva, der Hyundai ix35 und der Skoda Yeti. Es spricht aber nicht nur der Umweltaspekt gegen den Kauf eines Offroaders: So gibt fast jeder Dritte (33 Prozent) an, zugunsten einer besseren Parksituation auf ein solches Fahrzeug zu verzichten. Weitere 24 Prozent meinen, ohne Erwerb eines SUV den Straßenverkehr sicherer zu machen.
SUVs spalten Deutschland. Fest steht nur: Die Debatte geht weiter.
Ralf Loweg

Diesel-Schock: Hat VW schon wieder geschummelt?
Der Volkswagen-Konzern ist im Umbruch und will sich neu erfinden. Nach dem Diesel-Desaster will der Autobauer für ein sauberes Image werben und damit verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Doch jetzt der nächste Schock: VW soll schon wieder geschummelt haben. Und schon ziehen dunkle Wolken über den Messehallen in Frankfurt am Main auf, wo sich die Branche auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) gerade einen grünen Anstrich verpasst.
Nach Recherchen des SWR wurde auch in neuere VW-Diesel-Motoren mit Euro-6-Abgasnorm eine Software eingebaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet. Das geht aus vertraulichen VW-Dokumenten hervor, die dem SWR vorliegen. Der VW-Konzern wollte sich zu den Dokumenten nicht direkt äußern, da es sich um vertrauliche Dokumente handle, so ein VW-Sprecher. Er dementierte aber allgemein, dass bei diesen Motoren eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut sei.
Konkret geht es dabei um die VW-Motorreihe EA 288, den Nachfolger des Motors EA 189, der im Zentrum des ersten Diesel-Skandals stand. Der Nachfolge-Motor wurde seit 2012 in hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen des Konzerns eingebaut – unter anderem im Golf, Tiguan oder Passat. Auch bei verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat kommt dieser Motor zum Einsatz.
In internen VW-Unterlagen der Abteilung technische Entwicklung von Ende 2015 wird detailliert beschrieben, wie die sogenannte “Zykluserkennung” bei diesem Motor funktioniert, berichtet tagesschau.de. Unter Zykluserkennung verstehen Experten eine Software im Auto, die erkennt, ob gerade ein Abgastest durchgeführt wird. Solch eine Software war auch bei den Fahrzeugen des ersten “Diesel-Skandals” eingebaut.
Auf Nachfrage des SWR bestritt der VW-Konzern, dass bei den neuen Modellen eine Zykluserkennung vorhanden ist: “Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288, nach dem heute gültigen Abgasstandard EU6 in EU 28, enthalten keine Zykluserkennung.”
Demnach gebe es auch keine unzulässige Abschalteinrichtung. “Wir untersuchen diesen Themenkomplex seit 2015 und die Ergebnisse aller Untersuchungen und Messungen bestätigen nach unserem aktuellen Wissenstand die Erkenntnis, dass die Nutzung von Fahrkurven beim EA288 Motor keinen Einfluss auf die Einhaltung von Emissions-Grenzwerten haben oder hatten”, heißt es in Wolfsburg.
Doch in der VW-internen technischen Beschreibung des VW-Motors EA 288, die dem SWR vorliegt, heißt es wörtlich: “Nutzung und Erkennung des NEFZ, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung streckengesteuert auszulösen.” Die Abkürzung NEFZ steht für “neuer europäischer Fahrzyklus” und ist ein Abgas-Testverfahren in der EU, das auf einem Rollenprüfstand durchgeführt wird.
Ralf Loweg