Mobilität: Das kommt 2020

Neues Jahr, neue Regelungen: Auch 2020 wird sich einiges tun. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind zum Beispiel unter anderem härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse, ein höheres Bußgeld für Halten in zweiter Reihe (55 Euro) und mehr Rechte und Schutz für Radfahrer geplant. Der Bundesrat wird am 14. Februar 2020 über die Vorschläge und einige Änderungsanträge entscheiden.

Bereits am 6. Dezember 2019 trat eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Klasse AM auf 15 Jahre in Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer die Regelung umsetzen, wird das Jahr 2020 zeigen. Voraussichtlich wird es 2020 zudem eine höchstrichterliche Klärung im VW-Abgasskandal geben. Zudem sind erste Ergebnisse der laufenden Musterfeststellungsklage gegen VW zu erwarten.

Der Bereich Elektromobilität hinkt den Zielen der Bundesregierung hinterher. Deshalb soll sich auch hier 2020 einiges ändern, vor allem finanziell. Der aktuelle Zuschuss für E-Autos unter 40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-in-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro steigen.

Für Autos (Listenpreis über 40.000 bis maximal 65.000 Euro) ist ein Umweltbonus von 5.000 Euro für rein elektrische und 3.750 Euro für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge geplant. Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

Außerdem will die Bundesregierung mehr öffentlich zugängliche Ladestationen. Statt aktuell 21.100 sollen es in den nächsten zwei Jahren rund 50.000 werden.

Andreas Reiners

Mit dem E-Auto durch den Schnee ?

Batterien mögen keinen Frost – das ist bekannt. Aber nicht nur deswegen stellt das “elektrische” Fahren im Winter E-Autos und E-Scooter und auch deren Fahrer vor spezielle Herausforderungen. Denn nicht nur das Laden der Batterie unterliegt speziellen Bedingungen, auch das Anfahren auf Eis und Schnee ist bei E-Mobilen anders als auf trockener Fahrbahn.

Laut ADAC sinkt die Reichweite eines Elektroautos im Winterbetrieb um rund 50 Prozent. Der Grund: Bei niedrigen Temperaturen verbrauchen nicht nur Lüftung und Fahrzeugbeleuchtung mehr Energie als im Sommer. Zusätzlich ziehen auch noch Innenraum-, Heck- und Frontscheiben- sowie Sitz- und Lenkradheizung Strom aus dem Akku. “Was für Elektroautos allgemein gilt – nämlich immer eine Reichweitenreserve mit einzuplanen – ist in der kalten Jahreszeit daher umso wichtiger”, so ein Sprecher des Automobilclubs.

Dazu kommt: Batterien verfügen bei Kälte generell über weniger Kapazität, auch die Ladezeit kann sich verlängern. Tipp der Experten: Das E-Auto sollte schon beim Laden beheizt werden, dann kommt die Energie über das Ladekabel und nicht aus der Antriebsbatterie.

Auch das Fahren selbst ist laut ADAC bei einem Stromer mit seinem direkten Drehmoment im Winter tückischer. Gerade beim Anfahren sollte man daher in den Eco-Modus schalten, weil damit weniger Kraft auf die Räder übertragen wird und das Auto damit besser – und auch sparsamer – vorankommt.

Ähnlich ist es beim E-Scooter. Auch hier sinkt bei niedrigen Temperaturen die Reichweite. Der Akku hält zwar laut Hersteller einer Temperatur von bis zu minus 20 Grad Celsius stand, sollte aber in beheizten Räumen geladen und gelagert werden. “Für besseren Grip auf der Fahrbahn ist es ratsam, eine geringere Geschwindigkeitsstufe, oder – falls vorhanden – eine Antriebsunterstützung vorzuwählen. Hilfreich ist es auch, den Luftdruck in den Reifen zu senken”, so der Ratschlag.

Ralf Loweg

Zahl der Verkehrstoten weiter rückläufig

Im Oktober 2019 sind in Deutschland 290 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, sind das 25 Personen weniger als im Oktober 2018. Die Zahl der Verletzten ist im Oktober 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,8 Prozent auf rund 34.000 zurückgegangen.

In den ersten zehn Monaten 2019 erfasste die Polizei insgesamt rund 2,2 Millionen Verkehrsunfälle. Das sind 0,5 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darunter sind rund 252.100 Unfälle mit Personenschaden (-4,2 Prozent), bei denen 2 593 Menschen getötet wurden.

Damit ging die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu den ersten zehn Monaten des Jahres 2018 um 7,1 Prozent beziehungsweise 197 Personen zurück. Die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr sank um 4,5 Prozent auf 321.800.

Ralf Loweg

Handballerinnen kassieren erste Niederlage der Saison

Die SG BBM Bietigheim musste in der letzten Partie des Jahres 2019 ihre erste Niederlage hinnehmen. Im Spitzenspiel der Handball Bundesliga Frauen (HBF) gab es am 9. Spieltag ein 32:38 (16:20) bei Borussia Dortmund.

Die ausverkaufte Sporthalle Wellinghofen, darunter knapp 70 Fans aus Bietigheim, platzte beim Spitzenspiel der Handball Bundesliga Frauen zwischen Borussia Dortmund und der SG BBM Bietigheim aus allen Nähten. Vor dem Anpfiff gab es Blumen für die niederländischen Weltmeisterinnen beider Teams, mehr Geschenke wurden an diesem Tag von Seiten des BVBs nicht mehr verteilt.

Den ersten Treffer in dieser Spitzenbegegnung markierte Kim Naidzinavicius per Siebenmeter für die SG BBM. Maren Aardahl und erneut die Kapitänin sorgten für die 3:1-Führung des Deutschen Meisters. Laura van der Heijden legte mit dem 4:1 noch einen Treffer nach. Der Spitzenreiter kämpfte sich jedoch nach leichten Ballverlusten auf Seiten Bietigheims wieder auf 4:4 heran, worauf SG BBM-Cheftrainer Martin Albertsen seine erste Auszeit nahm. Linksaußen Fie Woller und Rechtsaußen Angela Malestein netzten in deren Anschluss zum 6:4.

Beide Teams schenkten sich in dieser Phase nichts und bestraften jeden Fehler gnadenlos. 11:11 stand es nach 20 Minuten. Der BVB drückte wie zu Beginn weiter aufs Tempo, kam viel zu oft zu einfachen Toren und stellte
auf 15:11. Bis zur Halbzeitpause änderte sich an diesem Abstand nichts, somit ging es mit einem 20:16 für die Gastgeberinnen in die Halbzeitpause.
Der Beginn des zweiten Durchganges gestaltete sich zunächst wie der erste, Bietigheim fand wieder gut ins Spiel, verkürzte nach 35 Minuten auf 23:21. Bis zur 42. Minute schlug der BVB eiskalt zurück, baute seine Führung auf 28:22 aus. Bietigheim konnte dem Spitzenreiter vor allem im Defensivverbund nur wenig entgegensetzen. Zehn Minuten vor dem Abpfiff lagen die Westfälinnen mit 31:25 in Front. Morgenluft witterte die SG BBM in der 55. Minute, die Aufgrund einer offensiven 4:2-Deckung auf 33:29 verkürzte. Dortmund behielt kühlen Kopf, antwortete postwendend mit drei einfachen Treffern in Folge zum 36:29 – damit war das Spiel endgültig entschieden. Am Ende stand der unerwartet klare 38:32-Sieg für die Dortmunderinnen fest.

SG BBM-Cheftrainer Martin Albertsen sagte nach der ersten Saisonniederlage: „Wir sind perfekt ins Spiel reingekommen. Leider haben wir den Ball vorne mehrmals unnötig verloren und Dortmund hat diese Fehler gnadenlos bestraft. Das war nicht das Bietigheim, wie ich es kenne. Glückwunsch an Dortmund.“

Tore: Naidzinavicius 8/6, Malestein 7, van der Heijden 5, Kudlacz-Gloc 4, Aardahl 3, Woller 3, Berger 2

Polizisten erschießen 32-Jährigen nach Unfallflucht und Schwertattacke

Am frühen Samstagmorgen gegen 00:40 Uhr kam es in Stuttgart-Vaihingen nach einer Verkehrsunfallflucht zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte, bei dem ein 32-jähriger Mann getötet wurde.

Den bisherigen polizeilichen Ermittlungen zufolge war der Mann mit seinem silberfarbenen Kleinwagen kurz zuvor aufgrund seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen, als er aus Richtung Stuttgart-Möhringen kommend auf der Möhringer Landstraße unterwegs war. Im weiteren Verlauf fuhr er entgegen der Fahrtrichtung in den Kreisverkehr an der Kreuzung Am Wallgraben ein, streifte Verkehrseinrichtungen und eine Gebäudewand und prallte schließlich auf Höhe der Wörthstraße frontal auf eine Litfaßsäule. Zeugen hatten unterdessen die Polizei verständigt und eine Streifenbesatzung des Polizeipräsidiums Stuttgart stellte bei Eintreffen am Unfallort den 32-Jährigen und dessen mutmaßliche Beifahrerin fest, die sich zu Fuß vom Fahrzeug entfernten. Auf Ansprache griff der 32-Jährige den Polizeibeamten und seine Kollegin unvermittelt mit einem schwertähnlichen Gegenstand mit einer ca. 70 cm langen Klinge an. Nachdem ein daraufhin erfolgter Pfeffersprayeinsatz keine Wirkung zeigte, machten beide Beamten von der Schusswaffe Gebrauch, um den Angreifer zu stoppen. Der 32-Jährige erlitt dabei Schussverletzungen, an denen er kurze Zeit später in einem Krankenhaus verstarb.

Die Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Ludwigsburg hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Update: 14.08 Uhr

Nach einer Meldung der Polizei, handelt es sich bei der weiblichen Begleitung des 32-Jährigen um seine 69-jährige Mutter. 
Weiter heißt es in der Mitteilung:
Nachdem Unfall entfernten sich Fahrer und Mitfahrerin zu Fuß von dem Unfallauto und konnten nach etwa 100 Metern von den Beamten eingeholt werden. 
Der 32-Jährige führte zu diesem Zeitpunkt ein Schwert mit einer Klingenlänge von ca. 70 Zentimetern mit sich, mit dem er die Beamten bedrohte und auf sie zuging. Nachdem er den Anweisungen, die Waffe abzulegen, keine Folge leistete und auch ein anschließender Pfeffersprayeinsatz nicht zur Beendigung des Angriffs führte, machten die Polizeibeamtin und ihr Kollege von der Schusswaffe Gebrauch. Der 32-Jährige wurde mehrmals getroffen und erlag seinen Verletzungen in einem Krankenhaus. Bei seiner 69-jährigen Mutter wurden Verletzungen festgestellt, die eine stationäre Aufnahme in einer Klinik erforderlich machten. Die Herkunft der Verletzungen ist derzeit noch nicht geklärt. Die Durchsuchung der Wohnung des 32-jährigen führte mittlerweile zur Sicherstellung von zwei Gaspistolen, einer Armbrust und eines weiteren Schwertes. Für den morgigen Sonntag ist eine Obduktion des Verstorbenen anberaumt.


Urteil zu Fahrverboten: Stadt und Regierungspräsidium legen Revision ein

Mit mehreren Maßnahmen reagieren Regierungspräsidium (RP) und Stadt Ludwigsburg auf die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim zum Luftreinhalteplan. Demnach werden Stadt und RP im Januar 2020 gemeinsam prüfen, welche Maßnahmen festgelegt werden, um die Luft in Ludwigsburg zu verbessern und die Grenzwerte zu erreichen. Geprüft werden Maßnahmen wie neue Busspuren, Parkraumbewirtschaftung in der Süd- und Weststadt sowie Tempolimits. Einig sind sich RP und Stadt auch, das VGH-Urteil durch eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen zu lassen.

Der VGH hatte einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und das Land verurteilt, den für die Stadt Ludwigsburg geltenden Luftreinhalteplan zu ändern. RP und Stadt müssen demnach Maßnahmen anordnen, die geeignet sind, so schnell wie möglich den Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Dazu gehören auch Fahrverbote. Diese können dann unterbleiben, wenn andere Maßnahmen denselben Effekt erzielen und der Grenzwert genauso schnell erreicht wird wie durch ein Fahrverbot.

Das RP und die Stadt werden bis zum 13.01.2020 gegen das VGH-Urteil Revision einlegen. Die nächsthöhere und damit höchste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, wird den VGH-Richterspruch prüfen. Bis dahin muss das Urteil nicht vollzogen werden. „Die Revision ist für uns aber kein Feigenblatt. Sobald wir uns mit dem RP über Maßnahmen verständigt haben, werden wir diese umsetzen“, kündigt OB Dr. Matthias Knecht an. „Wir sind zuversichtlich, dass wir 2020 den Grenzwert einhalten können“, so der OB, der auf eine positive Trendentwicklung verweist: Diese zeige in den drei Monaten August bis Oktober Werte von 41, 42 und 40 µg/m³. 

Der an der Messstelle in der Friedrichstraße gemessene Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert für 2018 betrug 51 µg/m³, der Halbjahresmittelwert 49 µg/m³. Der Elf-Monatsmittelwert für das Jahr 2019  liegt bereits bei 46 µg/m³ (Januar bis November 2019).

Polizeiposten Tamm: Wechsel im neuem Jahr unter das Dach des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen

Das Polizeipräsidium Ludwigsburg vollzieht zum Jahreswechsel eine organisatorische Veränderung für den Polizeiposten Tamm.

Der Polizeiposten in Tamm, bislang dem Polizeirevier Kornwestheim zugehörig, wird die Dienststelle ab dem 01. Januar 2020 dem Polizeirevier Bietigheim-Bissingen zugeordnet. Für die Bürgerinnen und Bürger in Tamm sind mit dieser organisatorischen Veränderung keinerlei Nachteile verbunden. Im Gegenteil: Mussten die Beamten des Polizeireviers Kornwestheim außerhalb der Dienstzeiten des Polizeipostens über Ludwigsburg und Asperg oder über die A 81 zum Einsatzort fahren, so werden die Kolleginnen und Kollegen aus Bietigheim-Bissingen bei entsprechenden Einsätzen einen kürzeren Anfahrtsweg haben und schneller in Tamm sein, so das Polizeipräsidium Ludwigsburg in einer Mitteilung. 

An der telefonischen Erreichbarkeit des Polizeipostens (07141/601014) ändert sich nichts. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen ist unter der Telefonnummer 07142/405-0, zu erreichen.

Boeing-Chef erhält 39 Mio. Dollar – Die Opfer 144.500

Flugzeugbauer Boeing befindet sich in starken Turbulenzen. Die zwei Abstürze des Flugzeuges 737 Max haben dem Unternehmen schwer zugesetzt. Bei den Unglücken in Indonesien und Äthiopien im Oktober 2018 und März 2019 kamen insgesamt 346 Menschen ums Leben.

Jetzt gab es personelle Konsequenzen auf höchster Ebene. Der umstrittene Boeing-Chef Dennis Muilenburg musste zurücktreten. Er war angesichts des Max-Debakels offenbar nicht mehr tragbar. Wie das Unternehmen weiter mitteilte, soll der derzeitige Verwaltungsratsvorsitzende David Clahoun die Nachfolge antreten. Er soll den Vorstandsvorsitz ab dem 13. Januar 2020 übernehmen, heißt es. Muilenburg ist jetzt zwar arbeitslos, Geldnöte wird der 55-Jährige aber wohl keine haben. Wie der US-Medienkanal ABC-News berichtet, winkt Ex-Chef Muilenburg ein goldener Handschlag über 39 Millionen Dollar

Gleichzeitig muss Boeing den Hinterbliebenen der 346 Menschen, die bei 737-Max-Abstürzen ums Leben kamen, 50 Millionen Dollar als Entschädigung auszahlen. Jeder Familie würden also 144.500 Dollar zustehen – ein weiterer Schlag in das Gesicht der Hinterbliebenen der Opfer.

Der Konzern steht im Verdacht, die Unglücksflieger überstürzt auf den Markt gebracht und so die Sicherheit vernachlässigt zu haben. Boeing weist das zurück, räumt aber verschiedene Fehler und Pannen ein. Dennis Muilenburg stand wegen seines Krisen-Managements in der Kritik und war bereits länger mit Rücktrittsforderungen konfrontiert

Schuld an der Krise soll das eigens für die 737 Max entwickelte Steuerungsprogramm MCAS sein, das laut Untersuchungsberichten eine entscheidende Rolle bei den Abstürzen gespielt hat. Boeing hatte bereits nach dem Unglück in Indonesien versprochen, die MCAS-Probleme per Software-Update zu beheben. Wenig später kam es zum Absturz in Äthiopien. Das Update hat noch immer keine Zulassung der zuständigen Behörde erhalten.

Stadt lädt zur Silvesterparty auf den Schlossplatz – Feuerwerkskörper sind verboten

Die Stadt Stuttgart lädt die Bevölkerung am 31. Dezember 2019, zur Silvesterfeier auf den Schlossplatz ein. Das Motto ist: Gemeinsam den Jahreswechsel feiern ohne zu böllern. Die städtische Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart organisiert die Veranstaltung im Auftrag der Landeshauptstadt. Einlass ist am 31. Dezember um 21 Uhr, voraussichtliches Ende am 1. Januar gegen 1 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Auf der Bühne, die vor dem Ehrenhof des Neuen Schlosses stehen wird, treten verschiedene Künstler auf. Das Programm beginnt gegen 21.30 Uhr. Den Auftakt macht der Freiburger Jazzchor. Anschließend folgen: ein Ensemble um den Träger des baden-württembergischen Jazzpreises, Alexander „Sandi“ Kuhn, die Akrobatik-Show „Acrodanse“, die Sopranistin Alexandra Urquiola, der Generalmusikdirektor der Staatsoper Stuttgart, Cornelius Meister, der die Besucher zum Mitsingen animiert, der schwäbische Comedian Dodokay sowie die Trommelgruppe „Drumaturgia“. Den Höhepunkt der Silvester-Veranstaltung bildet die Mitternachtsshow mit
Videoprojektionen, lichttechnischen Inszenierungen sowie Laser- und
Spezialeffekten. Getränke und kleinere Speisen können vor Ort gekauft werden.

Feuerwerkskörperverbot ist Teil des Sicherheitskonzepts

Um einen sicheren und friedlichen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, hat die Stadt Stuttgart ein Feuerwerkskörperverbot auf dem und rund um den Schlossplatz erlassen. Laut der Allgemeinverfügung ist das Mitführen oder Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Böllern und Co. von Dienstag, 31. Dezember 2019, 20 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2020, 2 Uhr verboten.

Haltestelle Schlossplatz wird am Silvesterabend nicht bedient

Aus Sicherheitsgründen wird die Stadtbahn-Haltestelle Schlossplatz in der Zeit von Dienstag, 31. Dezember 2019, 21 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2020, 1 Uhr voll gesperrt und von den Stadtbahnen auch nicht angefahren. Die Buslinie 42 fährt – wie schon während des Weihnachtsmarkts – nicht in den gesperrten Bereich der Richard- von-Weizsäcker-Planie ein und bedient daher die Haltestelle Schlossplatz nicht; Gleiches gilt für die Linie 44.

Verkehrszeichen kennen keine Feiertage

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Montag bis Freitag muss auch an gesetzlichen Feiertagen beachtet werden. Das gilt selbst dann, wenn an dem Schild das Zusatzzeichen “Kinder” angebracht wurde und es vor einer Schule steht. Verkehrszeichen gelten so wie angebracht. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: Ss Rs 13/2018 (28/18 OWi)).

Folgender Fall war dem Urteil vorausgegangen: Ein Mann fuhr 46 km/h statt der erlaubten 30 km/h. Er sollte 35 Euro Geldbuße zahlen. Festgestellt wurde der Geschwindigkeitsverstoß an einem Ostermontag in Höhe einer Schule. Die Anordnung, 30 km/h zu fahren, galt von “Montag bis Freitag, 7:00 bis 17:00 Uhr”. Der Autofahrer meinte, dass eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung an einem Ostermontag wegen des fehlenden Schulunterrichts nicht gelte.

Ein Trugschluss, wie sich herausstellte: Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gelte auch dann, wenn es sich bei dem betreffenden Wochentag um einen Feiertag handele. Es liege im Interesse der Verkehrssicherheit, es nicht jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer zu überlassen, zu beurteilen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch am gesetzlichen Feiertag gelte oder nicht.

“Der Straßenverkehr erfordert einfache und klare Regeln” so das Gericht. Unbequemlichkeiten, die sich daraus ergeben könnten, müssten im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden.

Ralf Loweg