Good News: Ludwigsburger Schlossfestspiele werden vom Bund gefördert

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern abschließend über den Haushalt 2020 beraten – mit guten Nachrichten für die Ludwigsburger Schlossfestspiele. Der Bund wird die Festspiele mit einmalig drei Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt fördern.

Steffen Bilger (CDU), Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Ludwigsburg: „Es freut mich, dass der Haushaltsausschuss die Bedeutung der Ludwigsburger Schlossfestspiele für die deutsche Kulturlandschaft anerkennt. In vielen Gesprächen konnte ich Lobbyarbeit für die Ludwigsburger Schlossfestspiele leisten – mit positivem Ausgang. Durch die Bundesförderung besteht die Möglichkeit, die überregionale Sichtbarkeit der Ludwigsburger Schlossfestspiele zu stärken. Ludwigsburg ist auch in Berlin bekannt als Stadt der Nachhaltigkeit. Das von Intendant Jochen Sandig
erarbeitete Konzept, das den Schwerpunkt auf das Thema Nachhaltigkeit legt, überzeugte mit diesem Ansatz. Ludwigsburg, Baden-Württemberg und ganz Deutschland können sich in den kommenden Jahren auf ein vielfältiges Festivalprogramm freuen.

Über die freudige Nachricht habe ich umgehend Intendant Jochen Sandig, Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht, und den Kuratoriumsvorsitzenden Albrecht Kruse unterrichtet.“ Die Mittel stammen aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Gefördert werden herausragende Kultureinrichtungen und –projekte im gesamten Bundesgebiet.

Die Ludwigsburger Schlossfestspiele (Internationale Festspiele Baden-Württemberg) finden im nächsten Jahr vom 7. Mai bis 28. Juni statt. Mit ihrer fast 90-jährigen Geschichte gehören sie zu den traditionsreichsten Festivals der Bundesrepublik Deutschland. Unter der neu berufenen künstlerischen Leitung werden die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), die Festspiele in den kommenden Jahren thematisch prägen.

Gutscheine auf dem Gabentisch

In den Supermärkten und Bäckereien werden bereits Lebkuchen, Spekulatius und Christstollen präsentiert. Und Weihnachtgeschenke stehen schon auf manchem Einkaufszettel. Laut einer Trendstudie stehen Gutscheine hoch im Kurs. Fast jede zweite befragte Person (42 Prozent), die schon einmal eine Gutscheinkarte gekauft hat, plant in diesem Jahr zum großen Fest mindestens eine oder gar mehrere Gutscheinkarten zu verschenken.

Zu diesem Ergebnis kommt die Trendstudie “Gutscheine im digitalen Zeitalter” von epay, einem führenden Anbieter von Gutschein- und Prepaidprodukten in Europa, und Plentyco, einem führenden Dienstleister für Feld-Marketing- und Point-of-Sale-Services.

Über die Hälfte (51 Prozent), die entweder einen Gutscheinkauf planen oder in Erwägung ziehen, plant die Gutscheinkarte als Hauptgeschenk. Rund 18 Prozent wollen mit einem thematisch passenden Gutschein das Hauptgeschenk ergänzen und 31 Prozent planen es als Zusatzgeschenk ohne Bezug zum Hauptgeschenk. Geschenkgutscheine zu Weihnachten sind ein attraktives Geschenk, denn sie versprechen Flexibilität für den Beschenkten und den Schenkenden.

Hauptabsatzkanal für Geschenkgutscheine bleibt der stationäre Handel: Mehr als drei Viertel der Befragten (76 Prozent), die planen oder überlegen, einen Gutschein zu verschenken, würden diesen eher in einem Geschäft als online kaufen. Online- und Mobilkanäle werden für die Kunden dennoch immer relevanter. Gutscheinkarten sind vielerorts – vom Lebensmittelhandel, über Drogerien, Postfilialen und Tankstellen – und in großer Auswahl als schneller Mitnahmeartikel beim regulären Einkauf oder auch kurzfristig vor dem Fest als Last-Minute-Geschenk erhältlich.

Lars Wallerang

Väter haben Angst vor Cyber-Mobbing

Ein Indianer kennt keinen Schmerz. Solche Sätze hörte man früher von manchen Vätern. Heute sind die Papas sensibler – vor allem wenn es um Cyber-Mobbing geht. Männer gelten – im Gegensatz zu Frauen – landläufig als weniger ängstlich. Wie die aktuelle Kaspersky-Studie “Cyber-Mobbing unter Jugendlichen – was Eltern denken” zeigt, ist dies beim Thema Cyber-Mobbing jedoch anders.

So ergab die zugrundeliegende Umfrage, dass die Sorge, das eigene Kind könnte Opfer oder auch Täter in Sachen Cybermobbing sein, bei Vätern in Deutschland mit 44,8 Prozent merklich stärker ausgeprägt ist als bei Müttern (35,3 Prozent).

Die Sorgen sind nicht unbegründet: Cyber-Mobbing kann aus einer zunächst harmlosen Situation heraus seinen Anfang nehmen. Es beginnt oft mit kleinen Sticheleien oder einer Meinungsverschiedenheit, die von anderen aufgegriffen werden und eine eigene Dynamik entwickeln. Plötzlich macht dieser sich aufschaukelnde Prozess auch nicht mehr vor der Schule halt und bahnt sich schleichend seinen Weg in die digitale Welt.

Lars Wallerang

Vorbeugen gegen Antibiotika-Resistenz

Das Wort “Antibiotika-Resistenz” verbreitet Schrecken. Doch man kann eigenständig gegensteuern. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger (55 Prozent) glaubt irrtümlicherweise, dass sie Antibiotikaresistenzen selbst nicht verhindern können. Und das, obwohl fast neun von zehn Bundesbürgern (86 Prozent) schon mal ein Antibiotikum verwendet und nahezu die gleiche Anzahl an Befragten (87 Prozent) bereits von Resistenzbildungen gehört haben.

Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) im Jahr 2019. “Daran sehen wir, wie wichtig es ist, die Bevölkerung über Antibiotikaresistenzen besser aufzuklären”, sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim BAH. Vielen sei nicht bewusst, dass sie selber der Resistenzentstehung entgegensteuern können.

Mehr als ein Drittel der Bundesbürger (36 Prozent) glaubt fälschlicherweise, dass sich Antibiotika auch gegen virale Infektionen eignen. “Diese Unkenntnis kann dazu führen, dass Antibiotika in einigen Fällen falsch angewendet werden”, so Kroth. “Wir müssen mehr Informationen anbieten, um den allgemeinen Kenntnisstand zu verbessern.” Dabei sei man auch auf die Ärzte angewiesen.

Jeder Vierte denkt zudem, dass ein vorzeitiges Absetzen von Antibiotika in Ordnung sei, sobald es einem wieder besser gehe. “Genau darin liegt der Fehler. Die Antibiotika sollen strikt nach Anweisung des Arztes und den Vorgaben der Packungsbeilage eingenommen werden. Andernfalls droht die Gefahr, dass sich Resistenzen ausbreiten”, warnt der Experte.

Falls nach Abschluss der Behandlung noch Arzneimittel in der Packung verbleiben, sollten diese entsorgt werden. Auch hier scheint Aufklärungsbedarf zu bestehen: “Angebrochene Antibiotikapackungen gehören definitiv in den Hausmüll und dürfen nicht für eine weitere Verwendung im Arzneimittelschrank gelagert werden”, sagt Kroth.

Besondere Brisanz bekommt das Thema durch multiresistente Keime, also solche Erreger, die gleich gegen mehrere Antibiotikaklassen unempfindlich geworden sind. Damit sich Resistenzen weniger ausbreiten, ist eine Vielfalt an verschiedenen Antibiotika notwendig.

Neben der Entwicklung neuer Wirkstoffe ist der gezielte Einsatz der vorhandenen Antibiotika essentiell. Breitspektrum-Antibiotika sind gegen mehrere Bakterienarten wirksam. Im Grunde sollte man sie nur dann einsetzen, wenn die Therapie unverzüglich eingeleitet werden muss. Im anderen Fall sollte vorab ein Test auf den tatsächlichen Erreger durchgeführt und ein speziell für diesen Erreger geeignetes Schmalspektrum-Antibiotikum eingesetzt werden.

Lars Wallerang

 

89-Jähriger wird Opfer von falschen Polizisten

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass erneut vor der Betrugsmasche “Falsche Polizeibeamte” und “Enkeltrick”. Im Laufe des Mittwochs (13.11.2019) griffen die Täter offenbar über ein Dutzend Mal zum Telefon, um überwiegend ältere Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger um ihr Vermögen zu betrügen. Im Laufe des Abends ist auch ein 89 Jahre alter Mann aus dem Bereich Neugereut Opfer dieser perfiden Betrugsmasche geworden. Ein angeblicher Polizeibeamter kontaktierte den Mann gegen 22.15 Uhr. Er gab vor, dass die Wertgegenstände des Seniors zuhause nicht mehr sicher seien und forderte ihn auf, diese zusammenzupacken und einem weiteren angeblichen Polizeibeamten zu übergeben. Der 89-Jährige kam der Aufforderung nach und übergab einem Abholer rund 20 Minuten nach dem Telefonat noch an der Haustüre eine Plastiktüte mit Bargeld, Wertgegenständen und seinem Portemonnaie im Wert von über Tausend Euro. Der Abholer wird als etwa 40 Jahre alter, zirka 170 Zentimeter großer Mann beschrieben. Er trug kurze schwarze Haare und war dunkel bekleidet. Zeugen, die insbesondere im Bereich der Kormoranstraße, der Marabustraße und dem Flamingoweg verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder andere verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei telefonisch unter der Nummer +4971189905778 in Verbindung zu setzen.

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Demütigung von Ludwigsburger-Frauen in der NS-Zeit

Das Stadtarchiv der Stadt Ludwigsburg beschäftigt sich mit neuem Bildmaterial zu schrecklichem Vorfall aus dem Jahr 1941

Es sind erschütternde Aufnahmen, die einen Vorfall vom 7. Juni 1941 dokumentieren:

Auf Veranlassung des Kreisamtsleiters der Deutschen Arbeitsfront (DAF) Richard Aeckerle wurden zwei Frauen aus Eglosheim kahlgeschoren durch Ludwigsburg geführt und gedemütigt. Sie wurden beschuldigt, ein Verhältnis mit zwei französischen Kriegsgefangenen gehabt zu haben.

Alle Beteiligten waren in der Blechwarenfabrik Bremer & Brückmann in der Kammererstraße 8 beschäftigt. Im Rahmen einer Betriebsversammlung mussten sich die beiden Frauen die Köpfe kahl scheren lassen. Anschließend wurden sie über den Bahnhofsvorplatz, durch die Mylius- und Wilhelmstraße, über den Marktplatz bis zur Polizeihauptwache in der Schlossstraße getrieben und inhaftiert. Aeckerle drängte die Ehemänner der Frauen dazu, sich scheiden zu lassen. Einer der Ehemänner widersetzte sich diesem Zwang.

Ereignisse wie diese waren während des „Dritten Reichs“ keine Seltenheit. Der Vorfall in Ludwigsburg war bislang schon durch einige Bilder dokumentiert. Nun sind vor kurzem Fotografien dieses Ereignisses aufgetaucht, die bisher nicht bekannt waren. Vor diesem Hintergrund hat das Stadtarchiv Ludwigsburg versucht, den Entstehungshintergrund aller momentan bekannten Aufnahmen zu rekonstruieren.

Inzwischen liegen 21 Motive vor, die aus fünf unterschiedlichen Quellen stammen. Die fotografische Qualität der Bilder sowie die Standorte der Fotografen lassen darauf schließen, dass die Aufnahmen von professionellen Fotografen auf Anweisung der DAF entstanden sind. Vermutlich waren mehrere Personen beauftragt, den Zug der Frauen durch Ludwigsburg aufzuzeichnen. Einige Bilder sind allem Anschein nach aus Gebäuden (vor allem dem Ludwigsburger Rathaus) aufgenommen worden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Bilder als Schnappschüsse von Passanten erstellt wurden. Die Bilder sind teilweise fotografisch gekonnt gestaltet. Andere sind an Orten aufgenommen worden, die ohne Zustimmung der damaligen Machthaber nicht zugänglich gewesen sein dürften.

Ein Großteil der Abbildungen ist als Anhang der Spruchkammerakte von Richard Aeckerle überliefert, der im Rahmen der Entnazifizierung für die Demütigung der Frauen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Einige wenige Bilder wurden 1941 in einer der NSDAP nahestehenden Zeitschrift veröffentlicht. Diese Bilder sind seit der unmittelbaren Nachkriegszeit bekannt. Die drei anderen Quellen sind oppositionellen Kreisen zuzurechnen. Hier konnte nicht geklärt werden, wie die vermutlich von der DAF in Auftrag gegebenen Bilder an ein Gewerkschaftsmitglied, einen Fotografen, der SPD-Mitglied war und an einen Verfolgten des NS-Regimes gelangt sind. Die Bilder aus diesen drei Quellen wurden erst nach dem Krieg entdeckt, die letzten erst vor wenigen Monaten.

Das Bildmaterial von diesem in Ludwigsburg verübten Verbrechen sowie von der Zerstörung der Ludwigsburger Synagoge gelangte offenbar in die Hände der im Untergrund agierenden Opposition. Dies untermauert das Bedürfnis, die geschehenen Gräueltaten zu dokumentieren und der Nachwelt zu überliefern.

Darüber hinaus zeigen die Ludwigsburger Ereignisse, dass das „Dritte Reich“ nicht nur in Großstädten und Konzentrationslagern existierte, sondern auch in einer kleineren Stadt wie Ludwigsburg den Alltag dominierte und mitunter tödliche und grausame Folgen hatte.

Bietigheim gewinnt Derby gegen Neckarsulm

Am 7. Spieltag der Handball Bundesliga Frauen besiegte die SG BBM Bietigheim die Neckarsulmer Sport-Union mit 34:26 (18:15) und rücken mit diesem Erfolg zwischenzeitlich wieder auf Platz eins der Tabelle.

Vor 819 Zuschauern in der altehrwürdigen Viadukthalle in Bietigheim entwickelte sich in der Anfangsphase ein spannendes württembergisches Derby auf Augenhöhe. Neckarsulm konnte zunächst auf ihrer Torhüterin Sarah Wachter zählen, die ihr Team mit mehreren Glanzparaden vor einem höheren Rückstand bewahrte. Nach acht Minuten erzielte Neckarsulms Michelle Goos bei einem Tempogegenstoß das 5:4 für ihr Team, verletzte sich bei dieser Aktion aber so sehr am Knie, dass sie nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie gestaltete sich weiter ausgeglichen. In der 15. Minute lag die SG BBM zum ersten Mal mit zwei Toren in Front. Nach Daphne Gautschis Treffer zum 11:9 für Bietigheim in der 18. Minute nahm Neckarsulm-Coach Pascal Morgant seine erste Auszeit. Die Gäste blieben weiter an der SG BBM dran. Mit 18:15 ging es in die Pause.

Im zweiten Abschnitt drückte die SG BBM gleich aufs Gas und lag nach 38 gespielten Minuten mit 24:17 in Führung. Die Audistädter wehrten sich tapfer, kamen aber nicht mehr in Reichweite. 28:21 stand es nach 45 Minuten. Sehenswertes zeigte Valentyna Salamakha, die in der zweiten Halbzeit im SG BBM-Tor stand. Zunächst parierte sie einen Siebenmeter sowie mit einer spektakulären Parade den anschließenden Abpraller. In der Schlussphase ließ Bietigheim nichts mehr anbrennen, zeigte in der Offensive Treffsicherheit und gewann letztendlich verdient mit 34:26.

SG BBM-Cheftrainer Martin Albertsen sagte nach dem Match: „Es war ein schwieriges Spiel für uns. Respekt an die Leistung von Neckarsulm. Die Entscheidung fiel mit dem Beginn der zweiten Halbzeit, als wir sicherer spielten und besser das Tor trafen.“

Tore: Naidzinavicius 7/6, Lauenroth 5, Aardahl 4, Malestein 4, Gautschi 3, Loerper 3, van der Heijden 3, Kudlacz-Gloc 2, Berger 1, Schulze 1, Woller 1

Stadt löst wieder Feinstaubalarm aus

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Dienstag, 12. November, zum dritten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.

Beginn:
ab Donnerstag, 14. November, 0 Uhr für den Autoverkehr
ab Mittwoch, 13. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Donnerstag und Freitag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Die Fakten zum Weihnachtsgeld

Wohl denen, die es bekommen: Das Weihnachtsgeld ist für Hundertausende Arbeitnehmer ein überaus willkommener Zuschlag zum monatlichen Gehalt, oft sehnlichst erwartet und längst fest in den Haushalts-Etat eingerechnet. Doch wer kriegt es eigentlich – und was sollte man noch über das Extra-Geld zum Jahresende wissen?

Rein rechtlich gesehen ist das Weihnachtsgeld schlicht ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt, meist im November mit dem monatlichen Gehalt. Ursprünglich war es vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

“Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt”, heißt es bei den Experten des Versicherers ARAG. Doch aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede: Das Weihnachtsgeld ist oft eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das 13. Monatsgehalt dagegen ist ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.

Eigentlich schade: Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag verankert ist. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Über die Höhe des Weihnachtsgeldes entscheiden der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien. Üblich ist ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zum Gehalt im November. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen und ganz regulär versteuert.

Rudolf Huber

Grundsatz-Urteil: Private Blitzer sind unzulässig

Dieses aktuelle Urteil dürfte viele Blitz-Sünder elektrisieren: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat jetzt die gängige Praxis von Kommunen für unzulässig erklärt, private Dienstleister als Tempowächter einzusetzen. O-Ton OLG: “Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage.”

Der Knackpunkt: Laut des Gerichts handelt es sich bei der Übertragung der Tempoüberwachung um eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Tatsache entziehe dem Verfahren die Rechtsgrundlage für den Erlass des Bußgeldbescheides. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019)

Auslöser des Richterspruchs war ein Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Gelnhausen, bei dem sich ein Geblitzter gegen den in dem Bescheid angegebenen Zeugen, den Mitarbeiter einer privaten GmbH, gewehrt hatte.

“Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete der Ortspolizeibehörde mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf”, so die Berliner Coduka GmbH, die das Portal geblitzt.de betreibt. Damit habe die zunehmende Praxis, private Firmen zur Erbringung staatlicher Aufgaben wie der Verkehrsüberwachung einzusetzen, einen Dämpfer erhalten, meint Coduka-Chef Jan Ginhold. Weil diese Auslagerung außer in Hessen auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und NRW anzutreffen sei, habe die Einzelfallentscheidung “bundesweiten Signalcharakter”.

Bereits rechtskräftige Bescheide dürften allerdings trotz der jetzt fehlenden Rechtsgrundlage Bestand haben. Zukünftige oder noch laufende Verfahren im Zusammenhang mit Privat-Blitzern sind aber anfechtbar. Weil das aber von außen nicht erkennbar ist, muss die Überprüfung zwingend ein Anwalt auf Basis der Ermittlungsakte vornehmen.

Rudolf Huber