Apotheken rüsten auf

Apotheken gehören zu den Geschäften, die in der Corona-Krise geöffnet bleiben. Deshalb haben viele Betriebe umfassende Maßnahmen getroffen, um die Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten und das Infektionsrisiko zu senken. Das ist das Ergebnis einer aktuellen aposcope-Umfrage im Auftrag des Branchendienstes APOTHEKE ADHOC.

In zwei von drei Apotheken wird ein Botendienst für ältere Kunden angeboten, damit diese sich nicht zusätzlich dem Risiko einer Ansteckung aussetzen. 54 Prozent der Apotheken haben Spender mit Desinfektionsmitteln installiert, in jeder zweiten Apotheke gibt es außerdem Aufsteller mit Verhaltenshinweisen sowie Bodenmarkierungen als Abstandshalter.

43 Prozent stellen verstärkt Desinfektionsmittel her, 29 Prozent lassen nur noch eine bestimmte Anzahl an Kunden gleichzeitig in die Apotheke. In jeder fünften Apotheke sind die Angestellten in feste Teams eingeteilt, ebenso viele Apotheken haben bereits Scheiben aus Plexiglas an den Verkaufsplätzen installiert. Die Arbeit mit Mundschutz und reduzierte Öffnungszeiten sind derzeit eher die Ausnahme, aber nicht ausgeschlossen.

Mehr als jede zweite Apotheke hat ihr Warenlager hochgefahren, um die verstärkte Nachfrage bedienen zu können. 40 Prozent beschäftigen sich derzeit mit verstärkter eigener Herstellung. Denn 86 Prozent fürchten massive Lieferengpässe, genauso viele einen verstärkten Kundenansturm. 80 Prozent rechnen auch mit Personalausfällen, 34 Prozent sogar mit Schließungen wegen Corona-Erkrankungen im Team.

Ralf Loweg

 

Deutschland verhängt Einreisestopp

Wer nicht Bürger eines EU-Staates ist, darf im Regelfall nicht mehr nach Deutschland einreisen. Bundeskanzlerin Angela Merkel teilte nach einer Videokonferenz mit den Staats- und Regierungschefs der EU mit, die Beschränkung gelte ab sofort – zunächst für 30 Tage.

Ziel sei es, die Corona-Pandemie einzudämmen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hat Minister Horst Seehofer das entsprechende Einreiseverbot bereits angeordnet. Es betreffe alle Flüge und Schiffsreisen, die ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben.

Ausnahmen gibt es laut Ministerium für Drittstaatangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat. Wer einen dringenden Einreisegrund hat – beispielsweise eine Beerdigung oder einen Gerichtstermin – muss dafür die entsprechenden Nachweise mitführen, berichtet “tagesschau.de”.

Staatsangehörigen von EU-Staaten und ihren Angehörigen wird die Durchreise durch Deutschland gestattet. Das gilt auch für Bürger aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Ralf Loweg

Corona und die wirtschaftlichen Folgen

Wer von einer offiziell angeordneten Quarantäne betroffen ist, hat in finanzieller Hinsicht eine gewisse Sicherheit: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht in diesem Fall eine Entschädigung für den entgehenden Arbeitslohn vor. Für Arbeitnehmer orientiert sich diese an der normalen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Praktisch soll das Geld laut Gesetz zunächst weiter vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Der kann es sich später von der zuständigen Behörde – in aller Regel vom Gesundheitsamt – wieder holen. Sollte die Quarantäne länger als sechs Wochen dauern, gibt es ab der siebten Woche eine Entschädigung in Höhe des gesetzlichen Krankengeldes.

Auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Entschädigung. Für die Berechnung wird bei ihnen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens zugrunde gelegt, also ein “rechnerisches Monatsgehalt”. Steht der Betrieb eines Selbstständigen wegen Quarantäne still, ersetzt die zuständige Behörde außerdem die weiterlaufenden Betriebsausgaben “in angemessenem Umfang”.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet. In diesen Fällen haben die Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen: Die Betriebe, die von einer Schließung oder auch von einem massiven Rückgang des Umsatzes betroffen sind, können ihre Angestellten “in Kurzarbeit schicken” und entsprechend weniger Lohn zahlen.

Die Differenz zum vollen Lohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, übernimmt dann die Bundesagentur für Arbeit. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen klassischen Entschädigungsanspruch, sondern um ein eigenes politisches Instrument. Das Kurzarbeitergeld soll schon rückwirkend zum ersten März beantragt werden können.

Ralf Loweg

Sparda Bank schließt alle Filialen wegen Corona

Die Sparda-Bank Baden-Württemberg schließt nach eigenen Angaben, mit sofortiger Wirkung, als vorbeugende Maßnahme und zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus all ihre Filialen bis auf Weiteres . Die SB-Zonen und Geldautomaten sind laut der Bank auch trotz Filialschließung weiterhin zugänglich.

Weiter heißt es in der Mitteilung, die auf der Homepage der Bank veröffentlicht ist, “Wir folgen den  Vorgaben der Stadt Stuttgart und müssen leider auch alle geplanten Veranstaltungen im SpardaWelt Eventcenter bis auf Weiteres absagen. Die Gesundheit unserer Gäste und Künstler geht vor.”

red

Welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen und welche schließen müssen

Ab Mittwoch (18. März) gilt die von der Landesregierung Baden-Württemberg nach dem Infektionsschutzgesetz angepasste Rechtsverordnung um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Es wurde also konkret definiert, welche Einrichtungen und Geschäfte geschlossen werden müssen und welche geöffnet bleiben dürfen.

Und so sehen die Regelungen konkret aus:

Was darf offen bleiben?

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
  • der Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
  • Hofläden und Raiffeisenmärkte

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Was muss schließen?

Gaststätten

  • Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
  • Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass
    • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
    • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
  • Die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte
  • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Veranstaltungen

Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.

Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

 

Rathaus Ludwigsburg schließt Tore für Besucher

Um die rasante Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen und die Gesundheit von Besuchern und Mitarbeitenden zu schützen, hat die Stadtverwaltung im Ludwigsburger Rathaus am Dienstag (17. März) mitgeteilt, dass ab Mittwoch, 18. März, bis einschließlich 19. April, die Tore für den Publikumsverkehr geschlossen sein werden. Dies gilt auch für alle Außenstellen. Telefonisch und per E-Mail ist die Stadtverwaltung laut eigenen Angaben weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Persönliche Termine sind laut der Verwaltung nur noch in dringenden Fällen und nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

Die Bürgerbüros in der Innenstadt, in Neckarweihingen und Poppenweiler sind zentral unter den Telefonnummern 07141 910-3015, 910-4410, 910-4411 oder per Mail an buergerbuero@ludwigsburg.de zu erreichen. Beim Telefongespräch oder per E-Mail wird dann geklärt, ob das Anliegen auch ohne persönlichen Besuch des Bürgerbüros erledigt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, wird ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Bewohnerparkausweise können beispielsweise direkt unter www.ludwigsburg.de/buergerbuero online beantragt, verlängert oder geändert werden.

Auch beim Standesamt werden Kundinnen und Kunden nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich bedient. Bitte vorab telefonisch melden unter den Nummern 07141 910-2548, 910-2327, oder per E-Mail an Standesamt@ludwigsburg.de. Urkunden können auch per Onlineformular auf der Website www.ludwigsburg.de/standesamt beantragt werden.

Gleiches gilt auch für die Ausländerbehörde Ludwigsburg. Sie ist unter den Telefonnummern  07141 910-2599 (für die Nachnamen von A-KOV) und 07141 910-2445 (für die Nachnamen KOW-Z) oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@ludwigsburg.deerreichbar.

Das Bürgerbüro Bauen ist zentral über die Telefonnummer 07141 910-2255 oder per E-Mail an buergerbuerobauen@ludwigsburg.de erreichbar.

Die Rathaus-Information ist ebenfalls für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Telefonzentrale ist und unter der Nummer 07141 910-0 erreichbar.

Jetzt 1.641 Infizierte im Land – Im Ortenaukreis stirbt eine 80-Jährige an den Folgen von Corona

Die Zahl der Infizierten im Land steigt auf 1.641. Das wurde vom Sozialministerium am Dienstagabend (17. März) gemeldet. Damit stieg die Zahl der Neu-Infizierten seit gestern um 536 Fälle. Inzwischen wurde ein weiterer – sechster Todesfall – gemeldet.

Das Landesgesundheitsamt und das Gesundheitsamt des Ortenaukreises meldeten am Dienstagabend (17. März) einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg. Es handelt sich um eine über 80-Jährige stationär behandelte Patientin aus dem Ortenaukreis, die bereits gestern verstorben ist. Damit steigt die Zahl der Todesfälle in Baden-Württemberg auf sechs (Landkreise Rems-Murr, Esslingen, Göppingen, Heilbronn, Rottweil und Ortenaukreis).

Von den 1.641 mitgeteilten Fällen in Baden-Württemberg waren 916 männlich (56 Prozent). Das Durchschnittsalter beträgt 46 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 94 Jahren.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter auch deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Dafür bitten wir um Verständnis.

Warnung der Polizei: Kriminelle nutzen Corona-Angst der Menschen

Laut einer Meldung der Polizei nutzen Kriminelle die aktuelle Angst der Menschen vor Corona und locken mit einer neuen Art des Enkeltricks insbesondere ältere Menschen in die Falle. Am Telefon geben sie sich als Angehörige aus und behaupten, dass Sie mit dem Corona-Virus infiziert seien und jetzt finanzielle Unterstützung für die Behandlung benötigten. Sie bitten ihre Opfer um Geld und andere Wertgegenstände, die ein Freund für sie abholen würde. „Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen“, warnt Michelfelder. Personen, die von erkrankten Angehörigen telefonisch kontaktiert werden, sollten bei Geldforderungen besonders misstrauisch werden:

  • Fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, den Namen des Enkels, der Nichte usw. selbst zu nennen. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Namen zu erraten.
  • Rufen Sie auf der Ihnen bekannten Telefonnummer des Verwandten zurück.
  • Wenn Sie Anrufer nicht sofort erkennen: Fragen Sie nach Dingen / Begebenheiten, die nur der echte Verwandte kennen kann.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie einen Betrug vermuten.

Auch Betreiber von Fake-Shops, also gefälschten Online-Plattformen, nutzen die Angst der Menschen vor dem Corona-Virus aus. Sie bieten dort Artikel wie Atemschutzmasken oder Desinfektionsmittel an, die auf dem freien Markt nicht mehr oder nur noch schwer erhältlich sind. Die bestellte Ware kommt dann nie beim Kunden an, das Geld ist weg. Andere Shop-Betreiber oder private Anbieter verschicken zwar die Ware, aber zu horrenden Preisen.

So können Sie Fake-Shops erkennen:

  • Die Ware ist ungewöhnlich günstig und es wird mit ständiger Verfügbarkeit geworben.
  • Das Impressum ist nicht oder nur unvollständig vorhanden.
  • Die Ware ist nur gegen Vorkasse erhältlich.

Die Polizei rät zu folgenden Verhaltensweisen:

  • Recherchieren Sie den Shop, über den Sie bestellen möchten im Internet. Sollte es sich um einen Fake-Shop handeln finden Sie ggf. entsprechende Hinweise darauf.
  • Nutzen Sie seriöse Bezahldienste oder kaufen Sie auf Rechnung.
  • Tätigen Sie keine Spontan- oder Panikkäufe. Sichten Sie in Ruhe die Angebote.
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um einen Fake-Shop handelt, wenden Sie sich an Ihre Polizei.

Zahl der Erkrankten im Kreis Ludwigsburg um 9 Personen gestiegen

Laut dem Landratsamt Ludwigsburg ist die Zahl der Erkrankten seit dem gestrigen Tag (16. März) erneut gestiegen. Das Kreisgesundheitsamt zählt am Dienstagabend insgesamt 98 bestätige Corona-Erkrankungen im Kreis Ludwigsburg. Davon 9 neue Fälle seit gestern. Die Altersspanne liegt laut der Behörde zwischen 4 und 93 Jahren, wovon zur Zeit fünf Personen stationär behandelt werden.

Der dringende Appell der Behörden lautet daher weiterhin, die Gefahr ernst zu nehmen und Sozialkontakte auf ein Minimum zu beschränken.

red

Pkw prallt gegen Baum: 17-Jährige schwer verletzt

Bei einem schweren Verkehrsunfall am Dienstagmorgen zwischen Murr und Marbach im Landkreis Ludwigsburg wurden zwei Menschen verletzt. 

Eine 18 Jahre alte VW-Lenkerin war gemeinsam mit ihrer 17-jährigen Beifahrerin auf der L 1100 von Murr in Richtung Marbach am Neckar unterwegs. Laut Angaben der Polizei, fuhr die junge Frau vermutlich mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Das Fahrzeug kam zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr den stark ansteigenden Grünstreifen hinauf und prallte gegen einen Baum. In der Folge rutschte der VW den Grünstreifen hinunter und blieb auf dem Dach auf der Fahrbahn liegen. Die schwer verletzte Beifahrerin und auch die leicht verletzte Fahrerin wurden durch den Rettungsdienst in Krankenhäuser gebracht. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 3.000 Euro geschätzt. Der VW war nicht mehr fahrbereit und musste laut der Polizei abgeschleppt werden.

Während der Unfallaufnahme wurde der ankommenden Verkehr umgeleitet, so dass sich die Verkehrsbeeinträchtigungen in Grenzen hielten. Die Freiwillige Feuerwehr befand sich mit zwei Fahrzeugen und 14 Einsatzkräften vor Ort.