Traumhaus für die Traumfrau

Ein Häuschen im Grünen oder ein Apartment in der Großstadt: Immobilien sind gefragt. Doch es ist nicht immer ganz einfach, dass passende Objekt der Begierde zu finden. Das liegt auch daran, dass Männer und Frauen bei der Suche unterschiedlich ticken, wie jetzt eine Studie der Vermittlungs-Spezialisten von Interhyp zeigt.

So ist der Wunsch, bald eine Immobilie zu kaufen, bei Männern mit 11 Prozent etwas stärker ausgeprägt als bei den Frauen (9 Prozent). Gleichzeitig sagen mehr Männer als Frauen, dass sie lieber zur Miete wohnen und kein Eigentum wollen.

Differenzen gibt es auch bei der Wohnortwahl. Großstädte stehen bei Männern mit 22 Prozent höher in der Gunst als bei den Frauen mit 17 Prozent. Hingegen bevorzugen mit 18 Prozent deutlich mehr Frauen den Stadtrand oder das Umland einer Großstadt, während es nur 11 Prozent der Männer in die Peripherie zieht.

Das ist bei Stadt- beziehungsweise Umlandtypischen Besonderheiten ähnlich: 70 Prozent der Frauen ist eine ruhige Lage sehr wichtig, bei Männern sagen dies 58 Prozent. Interessanterweise geben jedoch Männer mit 32 Prozent deutlich öfter an, sich von Straßenlärm gestört zu fühlen, als Frauen (27 Prozent).

Das Einfamilienhaus wird von Männern etwas mehr bevorzugt als von Frauen (65 gegenüber 61 Prozent). Frauen wünschen sich tendenziell häufiger ein Land- oder Bauernhaus als Männer (23 gegenüber 18 Prozent). Das spiegelt sich im Wohnstil wider. Zwar mögen beide Geschlechter am liebsten den zeitlos eleganten Stil, aber Männer etwas häufiger als Frauen (44 gegenüber 39 Prozent).

Ein “schönes Zuhause” ist demnach Männern und Frauen mit 95 Prozent beziehungsweise 98 Prozent fast gleich wichtig. Detaillierter betrachtet bezeichnen jedoch mehr als sechs von zehn Frauen (61 Prozent) ein schönes Zuhause als sehr wichtig – deutlich weniger Männer sind hier so eindeutig in ihrer Meinung (48 Prozent).

Klarer als die Männer sind Frauen auch bei den Gründen für den Immobilienkauf. Beispiel Alterssicherung: Für beide Geschlechter ist dies ein wichtiger Grund für die eigene Immobilie, unter den Frauen sagen aber 61 Prozent, dieser Grund ist ihnen sehr wichtig, unter den Männern sind es zehn Prozentpunkte weniger (51 Prozent).

Die richtige Lage bezeichnen 75 Prozent der Frauen als sehr wichtig, aber nur 63 Prozent der Männer. Eine gute Nachbarschaft finden 48 Prozent der Frauen sehr wichtig, aber nur 39 Prozent der Männer. Auch die Nähe zu Familie und Freunden ist Frauen häufiger sehr wichtig (53 zu 38 Prozent)

Ralf Loweg

Weitere Corona-Lockerungen beschlossen: Das ist jetzt erlaubt

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwoch nach einer Telefonkonferenz auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnungen geeinigt. Die Kontaktbeschränkungen sollen jedoch bis einschliesslich 05. Juni bestehen bleiben.

Lesen Sie hier im genauen Wortlaut den Beschluss von Bund und Länder zur Eindämmung der Pandemie:

Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die exponentielle Anstieg der Infektionszahlen Anfang März in Deutschland hat deutlich gemacht, was für ein hohes Ansteckungspotenzial das SARS-Cov2-Virus hat. Trotzdem ist es Deutschland in der Folge gelungen, durch einschneidende Beschränkungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. Auch nachdem seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. Stand heute ist keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten haben.

Deshalb gehen Bund und Länder heute einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt, insbesondere um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, weiter zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.

Damit haben Bund und Länder den Pfad zur schrittweisen Öffnung gemeinsam definiert. Wenn angesichts auch dieses zweiten großen Öffnungsschritts die Neuinfiziertenzahlen weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen.

Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung wird es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten werden, weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt. Diese müssen schnell erkannt und unterbrochen werden. Dazu leistet der öffentliche Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag, für den Bund und Länder allen Mitarbeitern in den Gesundheitsdiensten und den vielen Helfern in der Kontaktnachverfolgung herzlich danken.

Neben der Kontaktnachverfolgung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst kommt im Falle des Entstehens einer regionalen hohen Infektionsdynamik der rechtzeitigen Einführung örtlicher Beschränkungen eine große Rolle zu, um ein Übergreifen der Infektionsdynamik auf ganz Deutschland und damit die Wiedereinführung deutschlandweiter Beschränkungen zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die gemeinsamen Beschlüsse sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.
  2. Die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen bleibt noch für lange Zeit, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen. Die Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter gelten. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden. Bereits getroffene Entscheidungen bleiben unberührt.
  3. Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt sind, steigt die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. Diese ist bereits zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen befördert und dann weiterverbreitet worden. Deshalb bauen Bund und Länder weiter schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete auf und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern weiter eng ab.Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb werden die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert- Koch-Institut.Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens 7 Tage unterschritten wird.

    Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.

  1. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine wichtige Maßnahme. Der Bund hat für die Entwicklung der entsprechenden App inzwischen entschieden, einen dezentralen Ansatz zu verfolgen und den Einsatz dieser App durch die Bürgerinnen und Bürger nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ zu ermöglichen. Das bedeutet, dass die europäischen und deutschen Datenschutzregeln strikt eingehalten werden und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert ausschließlich auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils gespeichert werden. Darüber hinaus soll nicht nur der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren, sondern auch eine mögliche Datenweitergabe an das RKI zur Optimierung der App und für die epidemiologische Forschung soll nur freiwillig erfolgen. Gibt ein Bürger diese Daten nicht frei, hat das keinen negativen Einfluss auf seine Nutzungsmöglichkeiten der App. Die App wird transparent „open source“ bereitgestellt. Sobald eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen.
  2. Die Schulen sollen schrittweise eine Beschulung aller Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen bzw. Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schülerbeförderung.Die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form von teilweisem Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler hat begonnen und soll in weiteren Schritten gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz in der Zuständigkeit der Länder fortgesetzt werden. Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden.
  3. Gemäß des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom 27.4.2020 wird die Kinderbetreuung durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung spätestens ab dem 11. Mai in allen Bundesländern eingeführt. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten regeln die Länder.
  4. Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben Bund und Länder bereits vereinbart, dass nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand ergriffen werden. Dabei wurde betont, dass auch zu berücksichtigen ist, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Vor diesem Hintergrund der niedrigen Infektionszahlen wird nunmehr beschlossen, dass in all Konzepte bzw. die erlassenen Allgemeinverfügungen zu den Kontaktbeschränkungen bezüglich dieser Einrichtungen eine Regelung aufgenommen werden soll, die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS-Cov-2- Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.
  1. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb haben Bund und Länder bereits beschlossen, dass jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen muss. Dies bleibt aktuell. Wir leben weiter in der Pandemie, deshalb müssen nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermieden werden, allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimiert werden. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV ein Konzept mit den wesentlichen Regeln vorgelegt.
  2. Alle Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dabei ist wichtig, dass eine maximale Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird, die einerseits der Reduzierung der Ansteckungsgefahr in den Geschäften durch Sicherstellung von Abständen dient, aber auch darauf abzielt, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum und im ÖPNV insgesamt zu begrenzen.
  3. Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.
  4. Die Sonderstellung von Berufssportlerinnen und Berufssportlern erfordert– auch rechtlich – eine gesonderte Beurteilung. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder halten die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten ab der zweiten Maihälfte für vertretbar. Die DFL legt die konkreten Spieldaten fest. Dabei sind die Ausführungen von BMAS, BMG und BMI zum erarbeiteten Schutzkonzept der DFL sowie die Maßgaben des Beschlusses der Sportministerinnen und Sportminister der Länder von 28.4.2020 zu berücksichtigen. Dem Beginn des Spielbetriebs muss, wie in dem geprüften Konzept vorgesehen, eine Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen. Im Falle eventuell notwendiger Testungen für den Spielbetrieb ist sicherzustellen, dass aus dem Gesundheitswesen angemeldete Testbedarfe jederzeit mit Priorität behandelt werden. Der DFB wird gebeten, für die anderen Ligen tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln.
  5. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung (insbes. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen) mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Wirtschaftsministerkonferenz entscheiden.
  6. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden.
  7. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden:
  • Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
  • Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäßBeschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz
  • Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Bars, Clubs und Diskotheken
  • Messen
  • Fahrschulen
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie dieWiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport
  • Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter
  • Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

15. Wie Bund und Länder bereits beschlossen haben, sind Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes- Veranstaltungen derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

Fahrzeugtür offen gelassen: Linienbus kollidiert mit Opel

Nachdem eine 27-Jährige am Montag gegen 16:50 Uhr in der Grönerstraße in Ludwigsburg die Fahrertür ihres Opels zum Aussteigen öffnete, kam es in der Folge zu einem Verkehrsunfall, bei dem am Ende drei Fahrzeuge beschädigt wurden. Das gab die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch bekannt.

Die Frau parkte ihren Wagen in einer Parkbucht und wollte das Fahrzeug gerade verlassen, als in diesem Moment ein Linienbus an dem Opel vorbeifuhr und gegen die soeben geöffnete Fahrertür stieß. Durch den Zusammenprall wurde die Fahrertür am Opel deformiert und die dazugehörige Scheibe zersplitterte. Die Glassplitter flogen gegen einen vor dem Opel geparkten Peugeot, dessen linke Seite dadurch beschädigt wurde. Auch der Linienbus trug Schäden davon. So zerbrach die Frontscheibe auf der rechten Seite und die Stoßstange wurde eingedrückt. Insgesamt wurde der Sachschaden auf 12.000 Euro geschätzt. Der Opel war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Mann droht mit Gewaltverbrechen im Einkaufscenter

Da ein Bankkunde offensichtlich über die Bearbeitung seines Kredites unzufrieden war, droht der 64-Jährige einer Bankmitarbeiterin am Telefon gegenüber, ein Gewaltverbrechen in einem Einkaufscenter zu verüben.

Die telefonischen Äußerungen eines 64-Jährigen gegenüber einer Mitarbeiterin eines Kreditinstitutes führten am Dienstag gegen 16:55 Uhr zu einem Polizeieinsatz in Bietigheim-Bissingen und Ludwigsburg. Das hat die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch bekanntgegeben.

Der Mann war wohl offensichtlich über die Bearbeitung seines Kredites unzufrieden und es kam zu einem lautstarken Streit, heißt es in der Mitteilung. In diesem Telefongespräch drohte er an, dass er in einem Elektronikmarkt eines Einkaufszentrums in Ludwigsburg ein Gewaltverbrechen verüben werde. Die Mitarbeiterin wandte sich daraufhin an die Polizei. Dies zog in der Folge einen größeren Polizeieinsatz nach sich, in dessen Rahmen die Wohnung des 64-Jährigen in Bietigheim-Bissingen betreten und durchsucht wurde. Zeitgleich überwachten Beamte das Einkaufszentrum in Ludwigsburg.

Der Mann wurde, laut der Polizei zunächst in seiner Wohnung vorläufig festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine Softair-Pistole. Die Ermittlungen wegen der Androhung von Straftaten dauern an. Laut einem Sprecher der Polizei Ludwigsburg war zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Einkaufscenters gegeben.

red / Polizei Ludwigsburg

 

 

Was in Ludwigsburg und in der Region los war

Ditzingen: Polizei stellt mehrere Schusswaffen nach Bedrohung sicher

Beamte des Polizeipräsidiums Ludwigsburg stellten am Montagabend in einem Wohnhaus am östlichen Stadtrand von Ditzingen mehrere Schusswaffen und Munition sicher. Vorausgegangen war eine Bedrohungssituation. Ein 41 Jahre alter Mann hatte am Montagabend telefonisch eine ehemalige Geschäftspartnerin beleidigt und bedroht. Mehrfach hatte er auf dem privaten Anrufbeantworter der 54-Jährigen, die ehemals gemeinsam mit ihrem Sohn und dem Ehemann eine Firma geführt hatte, Nachrichten hinterlassen und sie zur Zahlung ausstehender Geldbeträge aufgefordert. Hinsichtlich dieses Streitfalls gäbe es jedoch bereits ein zivilrechtliches Verfahren. Als der Tatverdächtige schließlich das Leben der ehemaligen Firmeninhaber bedrohte, wandte sich die 54-Jährige gegen 21.40 Uhr an die Polizei. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass sich der 41-Jährige rechtmäßig im Besitz mehrerer Schusswaffen befindet. Im weiteren Verlauf wurde das Wohnhaus des Tatverdächtigen umstellt. Gegenüber der Polizei versicherte der 41-Jährige, die Drohungen seien nicht ernst gemeint gewesen. Er stellte sich schließlich der Polizei, indem er freiwillig vor das Haus trat und sich widerstandslos vorläufig festnehmen ließ. Der Mann, der wohl alkoholisiert war, stimmte einer Durchsuchung seines Hauses zu. Insgesamt wurden vier Langwaffen und ein Revolver, die allesamt in einem Waffenschrank lagerten, sowie eine größere Menge Munition polizeirechtlich sichergestellt. Nach Durchführung der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde der 41-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung rechnen.

Steinheim an der Murr: Unfallflucht auf Supermarkt-Parkplatz

Nach einer Unfallflucht, die am Dienstagvormittag in der Steinbeisstraße in Steinheim an der Murr begangen wurde, sucht die Polizei nach Zeugen. Zwischen 10:00 Uhr und 11.00 Uhr war ein Mazda auf dem Parkplatz eines Supermarktes abgestellt. Dort wurde der Wagen durch einen bislang unbekannten Fahrzeuglenker vermutlich beim Vorbeifahren beschädigt. Ohne sich um den entstandenen Sachschaden von etwa 1.000 Euro zu kümmern, machte sich der Unbekannte anschließend aus dem Staub. Während der Unfallaufnahme entdeckten Polizeibeamte blaue Lackantragungen an dem Mazda. Zeugen, die den Unfall beobachten konnten, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Marbach, Tel. 07144 900-0, in Verbindung zu setzen.

Ludwigsburg: Einbruch in Fachgeschäft

Auf noch ungeklärte Art und Weise gelangte ein bislang unbekannter Täter zwischen Dienstag 18.00 Uhr und Mittwoch 08:30 Uhr in das Treppenhaus eines Wohn- und Geschäftshauses in der Myliusstraße in Ludwigsburg. Dort hebelte er gewaltsam die Zugangstür zu einem Fachgeschäft auf. Nachdem er sich anschließend in die Räumlichkeiten begeben hatte, entwendete er aus einer vorgefundenen Ladenkasse eine niedrige dreistellige Bargeldsumme. Der Dieb suchte schlussendlich mit der Beute das Weite und hinterließ an der Tür einen Sachschaden von rund 500 Euro. Obendrein wurde an der Hausfassade festgestellt, dass eine Schaufensterscheibe mutmaßlich durch einen Tritt beschädigt worden war. Hierdurch entstand ein Sachschaden von etwa 8.000 Euro. Inwiefern die Sachbeschädigung im Zusammenhang mit dem Einbruch steht, ist derzeit nicht bekannt. Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, sucht Zeugen, die eventuell verdächtige Beobachtungen gemacht haben?

Ditzingen-Hirschlanden: Unfallflucht

Ein Sachschaden von rund 2.000 Euro entstand zwischen Donnerstag 14.00 Uhr und Montag 14.00 Uhr bei einer Unfallflucht in der Glemgaustraße in Hirschlanden. Ein noch unbekannter Fahrzeuglenker stieß vermutlich beim Ein- oder Ausparken gegen das Heck eines VW und machte sich anschließend davon. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156/4352-0, in Verbindung zu setzen.

Schwieberdingen: Unfallflucht im Industriegebiet

Das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, sucht Zeugen, die am Montag zwischen 07.30 Uhr und 15.50 Uhr einen Unfall in der Markgröninger Straße Ecke Laiblinger Weg in Schwieberdingen beobachtet haben. Vermutlich beim Vorbeifahren streifte ein noch unbekannter Fahrzeuglenker einen am Straßenrand abgestellten Opel und beschädigte diesen erheblich. Die Fahrerseite wurde zerkratzt eingedellt und teilweise aufgerissen. Der linke Außenspiegel wurde abgerissen und die Seitenscheibe zerstört. Insgesamt dürfte sich der Sachschaden auf rund 8.000 Euro belaufen. Bei dem unbekannten Fahrzeug dürfte es sich um einen eventuell blauen LKW gehandelt haben.

Schwieberdingen: Unfallflucht in der Anne-Frank-Straße

Ein Sachschaden von rund 2.500 Euro entstand in der Nacht zum Dienstag bei einer Unfallflucht in der Anne-Frank-Straße in Schwieberdingen. Eine Zeugin vernahm kurz nach 03.00 Uhr einen Knall und sah durch ein Fenster auf die Straße. Dort erkannte sie mehrere Personen. Mutmaßlich war zuvor ein zu der Gruppe gehörender, noch unbekannter Moped-Fahrer gegen einen am Straßenrand abgestellten VW gefahren. Der Moped-Lenker flüchtete anschließend mutmaßlich in Richtung der Stettiner Straße. Die Zeugin alarmierte im weiteren Verlauf die Polizei. Beamte des Polizeireviers Vaihingen an der Enz fahndeten noch nach der Personengruppe und dem unbekannten Moped-Fahrer. Die Fahndung blieb jedoch ohne Ergebnis. Das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, sucht weitere Zeugen und bittet diese sich zu melden.

Kornwestheim:

Eine Spur der Zerstörung haben unbekannte Täter in der Nacht zum Dienstag in Kornwestheim hinterlassen. In der Jakobstraße verschafften sie sich unberechtigt Zugang zu zwei Wohn- und Geschäftshäusern, traten dort Türen zu Büroräumen auf und durchwühlten Schränke. Dabei nahmen sie in einem Fall eine Kasse mit mehreren hundert Euro Bargeld mit, die sie in der Tiefgarage des Hauses gewaltsam öffneten. In der Tiefgarage beschädigten sie einen dort geparkten VW mit einem vorgefundenen Feuerlöscher und richteten etwa 1.000 Euro Sachschaden an.

In der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses in der Bahnhofstraße demolierten sie zehn dort abgestellte Pkw ebenfalls mit Feuerlöschern und anderen Gegenständen und hinterließen Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Ebenfalls in der Bahnhofstraße ging die Doppelverglasung der Haustür eines Mehrfamilienhauses durch Gewalteinwirkung zu Bruch. In einer Tiefgarage in der Holzgrundstraße zertrümmerten die Unbekannten die Verglasung eines geparkten Opel und brachen einen weiteren Pkw auf, aus dem sie eine Taschenlampe mitgehen ließen. Der hier entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 2.000 Euro. Kriminaltechniker des Polizeipräsidiums Ludwigsburg haben an den Tatorten die Spurensicherungsmaßnahmen übernommen. Personen, die im Zusammenhang mit diesem Strafteten im Verlauf der Nacht zum Dienstag verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154 1313-0, zu melden.

Bietigheim-Bissingen: Schmorbrand im Stromkasten

Ein Schmorbrand in einem Stromverteilerkasten eines Imbisses musste am Dienstag gegen 17:00 Uhr in der Buchstraße in Bietigheim-Bissingen durch die Feuerwehr gelöscht werden. Der Imbiss hatte geöffnet und verkaufte Essen zum Mitnehmen, als ein Mitarbeiter eine Rauchentwicklung im Keller bemerkte. Die Feuerwehr stellte dann vor Ort fest, dass der Stromkasten samt Kabel vollständig verschmort war. Aufgrund der Rauchentwicklung mussten im Gebäude vier Wohnungen und zwei Geschäfte vorsorglich geräumt sowie ein Bereich der Buchstraße gesperrt werden. Um den defekten Stromverteiler abklemmen zu können, stellten die Stadtwerke zeitweilig den Strom im gesamten Gebäudekomplex ab. Bei den Löscharbeiten wurde ein Feuerwehrmann durch einen Stromschlag leicht verletzt. Die Feuerwehr Bietigheim-Bissingen war mit sieben Fahrzeugen und 32 Einsatzkräften vor Ort. Der eingetretene Sachschaden wird auf circa 20.000 Euro geschätzt.

Korntal-Münchingen: Zeugen nach Unfallflucht gesucht

Ohne sich um den angerichteten Sachschaden von etwa 1.500 Euro zu kümmern, machte sich ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker aus dem Staub, nachdem er am Dienstag gegen 10:55 Uhr in der Marktstraße in Münchingen einen geparkten Mercedes gestreift hatte. Der Mercedes war auf dem Parkplatz einer Arztpraxis abgestellt und wurde vermutlich beim Ein- oder Ausparken am rechten Fahrzeugheck beschädigt. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte es sich bei dem Unfallverursacher eventuell um einen 60 bis 70 Jahre alten Mann handeln, der mit einem graugrünen Mercedes / E-Klasse unterwegs war. Möglicherweise ist der Wagen im Bereich der Fahrzeugfront beschädigt. Zeugen, die Hinweise zum Verursacher geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156 4352-0, in Verbindung zu setzen.

Steinheim an der Murr: Vorfahrt missachtet

Am Dienstag gegen 14:00 Uhr befuhr ein 18-Jähriger mit einem Audi die Industriestraße in Richtung Murr. Im Kreuzungsbereich zur Wahlwiesenstraße übersah er vermutlich aus Unachtsamkeit den von rechts kommenden, vorfahrtsberechtigten Mercedes eines 54-Jährigen und stieß mit ihm zusammen. Die Autos blieben trotz Schäden noch fahrbereit. Der entstandene Sachschaden wurde auf rund 15.000 Euro geschätzt.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

 

Ludwigsburger Schloss öffnet für Besucher seine Tore

Darauf haben alle gewartet: Das Blühende Barock öffnet am 6. Mai endlich wieder seine Tore. Bereits am 20. März sollte der Saisonstart gefeiert werden, doch Corona machte alle Pläne zunichte. Nun dürfen unter strengen Auflagen die Besucher zumindest wieder durch die Gartenanlagen des Ludwigsburger Schlosses wandeln. Der Märchengarten bleibt zunächst weiterhin geschlossen.

Mit Öffnung am heutigen Mittwoch dürfen sich maximal 2.000 Besucher gleichzeitig im Gelände aufhalten, um die herrlichen Gewächse und die Neuerungen wie beispielsweise die Lärmschutzwand im Unteren Obstgarten mit der herrlichen Bepflanzung aus Schlingpflanzen, Sträuchern, Stauden und fünfzehn 8 m hohen Bäumen zu bestaunen. Wie überall müssen die Besucher auch in der Gartenanlage die 1,50m Mindestabstandsregel einhalten und alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen beachten, darunter die Maskenpflicht ab dem sechsten Lebensjahr an allen Eingängen sowie an Engstellen auf dem Gelände. Sobald sich 2.000 Besucher in der Gartenanlage befinden, schließen die Zugänge solange, bis eine Anzahl an Besuchern den Garten verlassen, so dass erst dann die gleiche Menge an neuen Gästen wieder hineinkann. 

Um an den Eingängen den nötigen Sicherheitsabstand zu gewährleisten und trotzdem für einen zügigen Einlass sorgen zu können, wird das BlüBa auch an Werktagen am Haupteingang zwei Kassen öffnen sowie einen weiteren Zugang über die Kasse an der Mömpelgardstraße. Die Kasse im Schlosshof ist normal besetzt. Dauerkartenbesitzer werden an allen Eingängen gebeten, für den Zutritt sowie für das Verlassen des Geländes die Drehsperren bzw. Drehkreuze zu benutzen. können. 

Entsprechend strenge Vorschriften gelten ebenso für die wieder eröffnete Gastronomie im Blühenden Barock. Bis auf Weiteres müssen die Speisen und Getränke mitgenommen werden, da der Verkauf nur für den Verzehr außerhalb der Gastronomie oder ihres direkten Umfelds gestattet ist. 

Da der Märchengarten im besten Fall frühestens am 11. Mai geöffnet werden darf, kosten die Karten bis dahin für Erwachsene nur € 7,00 und für Kinder € 2,50. Alle anderen Preiskategorien entfallen vorerst. 

Aufgrund des weiterhin bestehenden Großveranstaltungsverbots bis zum 31. August müssen schweren Herzens auch beliebte Events im BlüBa abgesagt werden, darunter das Internationale Straßenmusikfestival, das Musikfeuerwerk, der Lichterzauber und das Märchenfest. Als Ersatz dafür hat sich der Aufsichtsrat des Blühenden Barocks auf Vorschlag der Geschäftsführung darauf geeinigt, die diesjährige Saison bis zum 6. Dezember zu verlängern und um einige zusätzliche attraktive, noch auszuarbeitende Angebote zu erweitern. 

Um die Besitzer der Dauerkarten aus dem Vorverkauf für 47 verlorengegangene Besuchstage in den Gärten und weitere, noch nicht abschließend zählbare Schließungstage des Märchengartens zu entschädigen, soll ein Entschädigungspreis errechnet werden. Um die Entschädigung abzurufen, wird es sowohl an den Kassen als auch im Internet ein entsprechendes Formular geben. Die Rückerstattung erfolgt im Anschluss per Überweisung. Eine Auszahlung an den Kassen hat man aus Abwicklungsgründen ebenso verworfen wie eine Gutscheinlösung, da alles noch im Geschäftsjahr 2020 abgeschlossen sein und nicht mit dem Dauerkartenvorverkauf im Jahr 2021 durch Gutscheinberechnungen vermischt werden soll. 

Wer von den treuen Dauerkartenbesitzern das Blühende Barock in dieser kritischen Zeit jedoch unterstützen möchte, darf auf seine Rückerstattung selbstverständlich verzichten, wie die Verantwortlichen mit einem schelmischen Augenzwinkern verlauten ließen.

Patricia Leßnerkraus

Urlaub 2020: Storno-Welle in Deutschland

Die weltweite Reisewarnung der Bundesregierung wegen der Corona-Krise wurde gerade verlängert. Bis Mitte Juni 2020 bleiben also viele Flieger auch weiterhin am Boden. Das bedeutet: Hotelbetten bleiben leer und Touristenattraktionen unbesucht.

Viele deutsche Urlauber hatten das schon befürchtet und gehen deshalb auf Nummer sicher: 27 Prozent haben ihre nächste bereits gebuchte Urlaubsreise inzwischen komplett storniert beziehungsweise haben vor, dies zu tun. Das ergibt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Direktversicherers CosmosDirekt.

Für die Bevölkerungsrepräsentative Umfrage “Urlaubsreisen in der Corona-Krise” des Meinungsforschungsinstituts Forsa im April 2020 wurden 1.003 nach systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in Deutschland befragt.

Ralf Loweg

Studie: Der Osten hat ein Fettproblem

Fettleibigkeit ist eine ernste Krankheit. Verbraucherschützer fordern deshalb drastische Maßnahmen. Ein freiwilliges Umdenken der Hersteller sei zu wenig. Das belegt eine neue Datenanalyse der KKH Kaufmännischen Krankenkasse. Demnach ist der Anteil der Versicherten, bei denen eine Fettleibigkeit (Adipositas) ärztlich diagnostiziert wurde, von 2008 auf 2018 deutschlandweit um mehr als 36 Prozent gestiegen. Gründe dafür sind unter anderem schlechte Ernährung und zu wenig Bewegung.

Im Osten der Republik ist die Zahl der Fettleibigen am höchsten, allen voran in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Dort lebt rund jeder Siebte mit einer entsprechenden Diagnose. Es folgen Brandenburg, Sachsen, Berlin und Thüringen. In Hamburg hingegen gibt es die wenigsten Adipositas-Patienten (8,6 Prozent). Die KKH-Auswertung zeigt auch, dass im Durchschnitt rund 40 Prozent mehr Frauen betroffen sind als Männer.

Ralf Loweg / mid

Was Sie über Hautkrebs wissen sollten

Warme Sonnenstrahlen wecken die Vorfreude auf den Sommer. Doch unsere Haut trägt die Erinnerungen an frühere Sonnenbäder noch immer in sich – und weiß ganz genau, an welchen Stellen sie Schäden hinterlassen haben. Daher sollten wir unserer Schutzhülle gerade jetzt mehr Aufmerksamkeit schenken.

Die Gefährlichkeit des Schwarzen Hautkrebses ist allgemein bekannt. Oft wird aber der helle Hautkrebs vergessen. Eine häufige Vorstufe dieser Krebsart sind aktinische Keratosen. Sie werden von den Betroffenen in vielen Fällen erst spät erkannt, denn die Symptome ähneln denen einer harmlosen Hautveränderung.

Dazu gehören raue, schuppige Hautstellen, die sich ähnlich wie Sandpapier anfühlen. Die Farbe variiert von hautfarben über gelblich bis hin zu rötlich. Betroffen sind meist Partien, die häufig mit UV-Strahlen in Kontakt kommen – wie Stirn, Ohren, Wangen und Nasenrücken.

Die Haut vergisst nicht, so heißt es im Volksmund – und tatsächlich ist dieser Umstand insbesondere beim hellen Hautkrebs von Bedeutung. Denn bei der Entstehung von aktinischen Keratosen spielt die Lebenszeitdosis an UV-Strahlung eine wichtige Rolle. Daher zählen meist Menschen ab 50 Jahren zu den Betroffenen.

Besonders gefährdet sind Personen, die viele Jahre in Job oder Freizeit ungeschützt starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt waren. Ein erhöhtes Risiko haben Menschen mit heller Haut, die häufiger Sonnenbrand bekommen.

Aktinische Keratosen sind nicht bösartig, können jedoch entarten. Werden sie früh erkannt, lassen sie sich gut behandeln. Dazu ist nur selten eine operative Entfernung nötig. So können die Stellen beispielsweise vereist oder mit einem Laser abgetragen werden. Ebenso möglich ist die Behandlung mit speziellen wirkstoffhaltigen Salben. Eine minimalinvasive Behandlung, die auch für großflächige Hautareale infrage kommt, ist die Photodynamische Therapie (PDT).

Bei dieser wird zunächst ein Medikament auf die Haut aufgetragen, durch das die geschädigten Zellen lichtempfindlich werden. Unter der Einwirkung von Tageslicht oder einer künstlichen Lichtquelle bilden sich daraufhin spezielle Sauerstoffmoleküle, die die kranken Zellen zerstören. Die abgestorbenen Zellen werden daraufhin vom Körper abgebaut und die Haut regeneriert sich innerhalb kurzer Zeit.

Um aktinische Keratosen frühzeitig zu entdecken, lohnt es sich, die Haut – auch in Monaten, in denen die Sonne seltener scheint – regelmäßig selbst nach auffälligen Veränderungen abzusuchen. Stellen Betroffene solche Auffälligkeiten fest, sollten sie ihren Hautarzt um Rat fragen. Darüber hinaus empfehlen Experten, regelmäßig Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung wahrzunehmen. Bereits ab einem Alter von 35 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre die Kosten, manche schon früher.

Doch auch der regelmäßige Besuch beim Experten kann natürlich einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Sonne nicht ersetzen. Auch im Frühling können ihre Strahlen bereits sehr intensiv sein. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört der Gebrauch von Sonnenschutzcreme. Bei einem längeren Aufenthalt im Freien sollte die vom Winter UV-entwöhnte Haut daher auch bereits in diesen Wochen mit einer Lotion mit mittlerem Lichtschutzfaktor geschützt werden, insbesondere in der Mittagszeit.

Neben der Creme schützen auch Kleidung, Sonnenbrillen und Sonnenschirme vor einem Teil der Strahlen. Grundsätzlich sollten Kopf, Gesicht und Augen besonders sorgfältig geschützt werden.

Auch die Ernährung leistet einen Beitrag zum Sonnenschutz. Beispielsweise können bestimmte pflanzliche Lebensmittel die Lichtempfindlichkeit der Haut senken. Verantwortlich dafür sind die enthaltenen Pflanzenstoffe (Polyphenole und Carotinoide). Sie kommen deshalb auch im Rahmen der Mikronährstoffmedizin zum Einsatz, um den Sonnenschutz natürlicherweise zu unterstützen. Darüber hinaus schützen bestimmte Mikronährstoffe die Hautzellen vor oxidativem Stress, der durch das UV-Licht entsteht. Denn unter UV-Strahlung entstehen freie Radikale, die die Haut vielfältig schädigen und unter anderem eine vorzeitige Hautalterung zur Folge haben können. Besonders bewährt haben sich Vitamin E und C. Diese decken den Mehrbedarf an Antioxidantien und beugen Hautschäden vor.

Ralf Loweg / mid

Kontaktlos bezahlen: Gewusst wie

Abstand halten ist oberste Bürgerpflicht. Und so geht der Trend beim Einkaufen zur Kartenzahlung, und zwar am liebsten kontaktlos. Dafür sorgt in den meisten Fällen die “Near Field Communications”-Technologie (NFC). Was steckt dahinter? Ganz einfach: Wenn der Kunde bezahlen möchte, hält er sein NFC-fähiges Smartphone oder die Kredit- oder Girokarte mit NFC-Chip bis zu einem Abstand von einigen Zentimetern an das Lesegerät, und schon wird der Betrag abgebucht.

Bis zu welcher Summe kann man an der Kasse eigentlich kontaktlos bezahlen? Bisher waren in Deutschland meist nur Zahlungen bis 25 Euro ohne PIN oder anderweitige Freigabe (Fingerabdruck, Gesichtsscan) möglich, auch wenn die Vorgaben der EU kontaktlose Zahlungen bis zu 50 Euro ermöglichen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Deutsche Kreditwirtschaft aber beschlossen, die Grenze entsprechend anzuheben. Nach einer kurzen Umsetzungsphase sollte es allen Kunden mit NFC-tauglichen Karten oder Smartphones möglich sein, bis zu 50 Euro kontaktlos zu bezahlen.

Aber zur eigenen Sicherheit gibt es Begrenzungen. Der Betrag der vorherigen Zahlungsvorgänge seit der letzten Freigabe mit PIN darf insgesamt maximal 150 Euro betragen beziehungsweise die Anzahl der vorherigen Zahlungen seit der letzten Freigabe nicht fünf Vorgänge übersteigen. Es kann also auch bei der Kontaktloszahlung ab und zu notwendig werden, eine Freigabe zu erteilen. Denn so wird sichergestellt, dass der Kontoinhaber die Zahlungen alle selbst auslöst und das Konto nicht missbräuchlich leer geräumt werden kann.

Ralf Loweg

Seite 22 von 45
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45