Die Deutsche Bahn rollt langsam wieder an. Im Regionalverkehr läuft fast alles nach Fahrplan, und auch immer mehr Fernzüge sind im Einsatz. Aber welche Regeln gelten, um eine Ansteckung der Reisenden mit dem Coronavirus zu verhindern?
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist laut Bahn in allen Fern- und Regionalverkehrszügen Pflicht, ebenso wie auf Bahnhöfen und an Haltestellen. Ausnahmen gelten im Fernverkehr für Kinder unter sechs Jahren und für Menschen, die essen oder trinken.
Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter ist in Bahnen, S-Bahnen und Bussen kaum einzuhalten und wird in den entsprechenden Verordnungen der Bundesländer offiziell ausgenommen. Deshalb setzt die Deutsche Bahn neben der Maskenpflicht auf die verstärkte Lüftung und Reinigung der Züge und auf Desinfektionsspender in Waschräumen, was auch von Medizinern und Wissenschaftlern als sinnvoll erachtet wird.
Darüber hinaus rät die Bahn, möglichst nicht zu Hauptverkehrszeiten zu fahren, sondern auf andere Zeiten und Tage auszuweichen. Tickets werden nur noch auf Sicht kontrolliert, also von den Zugbegleitern nicht mehr in die Hand genommen, heißt es. Auch die Türen der Bahnen sollen nach Möglichkeit automatisch öffnen.
Zugbegleiter sollen darauf achten, dass Reisende sich gleichmäßig im Zug verteilen und Abstand zueinander halten – soweit es ihnen möglich ist und wenn die Auslastung der Züge es zulässt. Strafen verhängen dürfen sie aber nicht, wenn sich jemand zum Beispiel nicht an die Maskenpflicht hält oder zu eng an anderen Fahrgästen sitzt. Das dürfen nur Polizei und Ordnungsamt. Allerdings hat die Bahn in ihren Zügen Hausrecht, darf Menschen also auffordern, den Zug zu verlassen – notfalls mit Unterstützung der Polizei.
Ralf Loweg