110 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden im Landkreis Ludwigsburg

Seit dem 16. August spielt in Baden-Württemberg die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es  erheblich weniger Einschränkungen – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Landesgesundheitsamt BW

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 24.08.2021, 16 Uhr insgesamt 92 (+6) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 43 (-2) invasiv beatmet.

Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt bei 1,5. Vortag: 1,31.

Und so sehen die aktuellen Zahlen vom Samstag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Dienstag bei 58,5 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 46,6. Vor genau einer Woche bei 32,3. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 24.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 110 Neuinfektionen registriert. (Vorwoche: 63, vor 14 Tagen: 36). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 520. Rund 26.839 (+26) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 24.08.)

Affalterbach ( 177 | 0 )
Asperg ( 758 | 1 )
Benningen am Neckar ( 263 | 1 )
Besigheim ( 679 | 2 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.584 | 12 )
Bönnigheim ( 553 | 1 )
Ditzingen ( 1.263 | 6 )
Eberdingen ( 311 | 0 )
Erdmannhausen ( 200 | 2 )
Erligheim ( 153 | 1 )
Freiberg am Neckar ( 633 | 1 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 268 | 1 )
Gerlingen ( 743 | 0 )
Großbottwar ( 363 | 1 )
Hemmingen ( 343 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 283 | 4 )
Kirchheim am Neckar ( 381 | 2 )
Korntal-Münchingen ( 886 | 1 )
Kornwestheim ( 2.067 | 6 )
Löchgau ( 298 | 1 )
Ludwigsburg ( 5.063 | 24 )
Marbach am Neckar ( 741 | 4 )
Markgröningen ( 795 | 4 )
Möglingen ( 730 | 12 )
Mundelsheim ( 140 | 1 )
Murr ( 273 | 2 )
Oberriexingen ( 128 | 2 )
Oberstenfeld ( 395 | 1 )
Pleidelsheim ( 325 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.283 | 4 )
Sachsenheim ( 1.058 | 0 )
Schwieberdingen ( 498 | 4 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 490 | 1 )
Tamm ( 443 | 2 )
Vaihingen an der Enz ( 1.518 | 4 )
Walheim ( 148 | 0 )

red

Junge Frau beleidigt und bedroht Busfahrer und was sonst noch in der Region los war

Ludwigsburg: Fahrgästin beleidigt und bedroht Linienbusfahrer

In der Nacht zum Dienstag, gegen 01.15 Uhr, bekam es ein 34 Jahre alter Linienbusfahrer mit einer aggressiven 18 Jahre alten Fahrgästin zu tun. Nachdem die Frau mindestens einmal mit der “Stopp”-Taste einen Haltewunsch angezeigt hatte, jedoch nicht ausgestiegen war, ignorierte der Fahrer ihre weiteren Halteaufforderungen und fuhr bis zum Bahnhof durch. Während der Fahrt beleidigte und bedrohte die 18-Jährige, die in Begleitung einer gleichaltrigen Frau war, den Busfahrer. Dieser alarmierte schließlich die Polizei. Mutmaßlich dürfte die Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Das Polizeirevier Ludwigsburg ermittelt nun zum einen wegen Beleidigung und Bedrohung gegen die 18 Jahre alte Frau und zum anderen wegen Nötigung gegen den Busfahrer.

 

Tamm: Stark alkoholisierte Frau leistet Widerstand

In der Nacht auf Dienstag sorgte eine stark alkoholisierte 26-jährige Frau für Aufregung in der Wiesenstraße in Tamm. Eine Zeugin wurde gegen 01:45 Uhr auf die junge Frau aufmerksam, als diese Mülltonnen auf die Straße stellte und immer wieder laut herumschrie. Die durch die Zeugin verständigten Polizeikräfte wollten die 26-Jährige kontrollieren. Hierbei verhielt sie sich äußerst aggressiv und weigerte sich, die Anweisungen der Beamten zu befolgen. Schließlich musste die Frau zu Boden gebracht und mit Handschließen sowie Fußfesseln fixiert werden. Sie leistete massiven Widerstand und versuchte am Boden liegend eine Polizeibeamtin zu treten. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 2,3 Promille. Die restliche Nacht verbrachte die 26-jährige in der Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen. Gegen sie wird nun wegen einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte ermittelt.

 

Mundelsheim: Unfall mit 20.000 Euro Sachschaden auf der BAB 81

Drei beschädigte Fahrzeuge und etwa 20.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am Montag gegen 11:30 Uhr auf der Bundesautobahn 81 ereignete. Ein 59-jähriger wollte mit seinem VW über den Beschleunigungsstreifen an der Anschlussstelle Mundelsheim in Fahrtrichtung Stuttgart auffahren übersah dabei einen Sattelzug auf der Durchgangsfahrbahn und stieß mit ihm zusammen. Hierdurch wurde das Fahrzeug des 59-Jährigen gedreht und kollidierte auf dem linken Fahrstreifen dem VW Passat eines 53-Jährigen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

 

Freiberg am Neckar – Beihingen: Unfallflucht mit verletztem Fußgänger – Polizei sucht Zeugen

Nachdem ein Fußgänger am Freitag gegen 22:15 Uhr auf der Marbacher Straße in Beihingen von einem unbekannten Autofahrer angefahren und verletzt wurde, sucht die Polizei Zeugen des Vorfalls und den Fahrer des Unfallfahrzeugs. Der Unbekannte, der aus Richtung der Landesstraße 1138 kam und die Murrer Straße in Fahrtrichtung Steinheimer Straße befuhr, wollte nach links in die Marbacher Straße einbiegen. Hierbei erfasste er den 25-jährigen Mann, der gerade die Marbacher Straße überquerte. Anstatt sich um den Verletzten zu kümmern, setzte er seine Fahrt fort. Ein Zeuge, der auf den Vorgang aufmerksam wurde, eilte dem 25-Jährigen zu Hilfe und brachte ihn in ein Krankenhaus. Mögliche weitere Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Marbach am Necker unter Tel. 07144 900-0 in Verbindung zu setzen.

 

Ludwigsburg: Sachschaden von rund 6.000 Euro in der Bodelschwinghstraße entstanden

Bislang noch unbekannte Täter trieben zwischen Montag 16.45 Uhr und Dienstag 07.30 Uhr in der Bodelschwinghstraße in Ludwigsburg ihr Unwesen. Mit silberner Sprühfarbe beschädigten die Unbekannten die hinteren Kennzeichen eines Citroen, eines Unimog und eines Anhängers. Auf der Frontscheibe des Citroen hinterließen die Täter außerdem eine polizeifeindliche Buchstabenkombination. Des Weiteren kletterten sie über einen Zaun und gelangten so auf das Gelände der “Karlshöhe”. Dort besprühten die Täter eine Fensterscheibe. Der entstandene Gesamtsachschaden wurde auf insgesamt etwa 6.000 Euro geschätzt. Das Polizeirevier Ludwigsburg sucht Zeugen und bittet diese sich unter Tel. 107141 18-5353 zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Nachbarn bedrohen sich mit Eisenstange und Machete und weitere Meldungen aus der Region

Kirchheim am Neckar: Nachbarn gehen aufeinander los

Mit wechselseitigen Beleidigungen und Bedrohungen, Körperverletzung und einer versuchten gefährlichen Körperverletzung unter Nachbarn endete am Freitagnachmittag in Kirchheim am Neckar eine Meinungsverschiedenheit im Straßenverkehr. Kurz vor 16:00 waren sich ein 21-Jähriger und ein 35-Jähriger begegnet und waren wegen der Fahrweise des anderen in Streit geraten. Nachdem sie anschließend nach Hause gefahren waren, loderte der Streit dort erneut auf. Beide holten Verwandte und Freunde zur Unterstützung und aus dem Streit wurde eine handfeste Auseinandersetzung, bei der auch eine Machete und eine Eisenstange im Spiel gewesen sein sollen. Bei Eintreffen der Polizei hatten sich die Parteien zu ihren Häusern zurückgezogen und tauschten weiter Beleidigungen aus. Augenscheinlich verletzt wurde niemand. Waffen oder gefährliche Gegenstände fanden sich vor Ort nicht. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.

 

Kornwestheim: Von der Fahrbahn abgekommen – 35.000 Euro Schaden

Vier beschädigte PKW, ein beschädigtes Garagentor, eine umgestürzte Mauer und ein Sachschaden von etwa 35.000 Euro sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr auf der Aldinger Straße in Kornwestheim ereignete. Aus bislang unbekannten Gründen verlor ein 20-jähriger Mercedesfahrer, der auf der Aldinger Straße stadteinwärts unterwegs war, die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach links von der Fahrbahn ab. Zunächst kollidierte er mit einem am Fahrbahnrand geparkten Smart und dann auf einen in einer Hauseinfahrt geparkten Ford C-Max. Der Ford wurde durch die Wucht des Aufpralls auf das dortige Garagentor geschoben. Im weiteren Verlauf fuhr der 20-Jährige auf eine Mauer, welche auf einen dahinter geparkten Ford Transit stürzte und diesen auch noch beschädigte. Der Mercedes, der Smart sowie der Ford C-Max waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der 20-jährige blieb unverletzt.

 

Hemmingen: Kurzgeschlossenen Motorroller mit laufendem Motor aufgefunden

Das Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156 4352-0, sucht Zeugen, die Angaben zum Diebstahl eines Motorrollers machen können. Ein Zeuge war am Freitagabend gegen 23:30 Uhr in der Saarstraße in Hemmingen auf einen abgestellten Roller aufmerksam geworden. Das Fahrzeug stand mit laufendem Motor und ohne Kennzeichen an einem Spielplatz. Bei einer Überprüfung durch Kräfte des Polizeireviers Ditzingen stellte sich heraus, dass der Roller mehrere Beschädigungen aufwies und kurzgeschlossen worden war. Der entstandene Sachschaden kann bislang noch nicht beziffert werden.

 

Erdmannhausen: Mehrere tausend Euro Schaden durch Graffitis

In der Nacht zum Samstag trieben zwei bislang unbekannte Täter in der Marbacher Straße in Erdmannhausen ihr Unwesen. Ein Zeuge hatte gegen 01:20 Uhr beobachtet, wie zwei vermutlich jugendliche Täter mit Spraydosen in der Hand hinter ein Wartehäuschen einer Bushaltestelle liefen und verständigte daraufhin die Polizei. Die Einsatzkräfte stellten daraufhin nicht nur an dem Wartehäuschen, sondern im gesamten Ortsgebiet zahlreiche frisch gesprühte Tags “1UP” fest. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Bei den beiden Tätern soll es sich um zwei schwarz, jeweils mit einem Kapuzenpullover und einer Sturmhaube bekleidete 14 bis 16 Jahre alten Täter handeln. Sie trugen schwarze Spraydosen bei sich. Weitere Zeugen, die Hinweise zum Tathergang oder den Tatverdächtigen machen können, werden gebeten sich unter Tel. 07144 900-0 mit dem Polizeirevier Marbach am Neckar in Verbindung zu setzen.

 

Steinheim an der Murr: Baggermeißel abmontiert.

Zwei kräftige Personen und ein Transportfahrzeug waren nötig, um zwischen Samstag 18:00 Uhr und Montag 08:00 Uhr hinter dem ehemaligen Bahnhofsgebäude an einem dort abgestellten Bagger den Meißel abzumontieren und zu stehlen. Personen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich beim Polizeiposten Steinheim an der Murr, Tel. 07144 82306-0, zu melden.

 

Besigheim: Grabenstampfer gestohlen

Von der “Enzpark”-Baustelle haben Unbekannte über das vergangene Wochenende einen an einem Bauwagen angeketteten Grabenstampfer der Marke Wacker, Typ BS 50, gestohlen. Der Stampfer muss mit einem entsprechenden Fahrzeug abtransportiert worden sein. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Besigheim, Tel. 07143 40508-0, entgegen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Lebensziel Eigenheim: Das sollten Sie beachten

Für viele Menschen ist das Eigenheim ein Lebensziel. Durch die Corona-Pandemie hat das Interesse an Wohnimmobilien bei vielen Menschen sogar noch zugenommen. Doch man sollte bei einem Bau oder Kauf viele Dinge beachten. Worauf es ankommt, damit der Wunsch vom eigenen Zuhause Wirklichkeit wird, erklärt die LBS Bayern.

In Zeiten von Niedrigzinsen gilt: Je früher man mit dem Ansparen von Eigenkapital anfängt, desto besser. Wer mit einem Bausparvertrag für einen späteren Immobilienkauf vorsorgt, kann dabei die Wohnungsbauprämie erhalten. Für Menschen ab 16 Jahren mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 35.000 Euro (Verheiratete: 70.000 Euro) gibt es zehn Prozent Förderung auf die Einzahlungen – maximal 70 Euro (Verheiratete: 140 Euro). Doch nicht nur dadurch wird die Sparanstrengung belohnt.

Wer über Jahre hinweg Einzahlungen in einen Bausparvertrag geleistet hat, bringt Eigenkapital mit und zeigt, dass er Geld zur Seite legen kann. Das zahlt sich später aus, wenn eine konkrete Finanzierung abgeschlossen wird. Auch Vermögenswirksame Leistungen mit Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnriester-Förderung können beim Ansparen helfen.

Die historisch günstigen Zinsen sind ein wichtiger Vorteil. Diese verbilligen eine Finanzierung erheblich und wiegen Preisanstiege zumindest teilweise auf, wie dieses Beispiel zeigt: Bei einem Zinsniveau von etwa fünf Prozent für zehnjährige Zinsfestschreibungen konnte man mit einer monatlichen Rate von 1.000 Euro einen Betrag von rund 170.000 Euro finanzieren, um nach 25 Jahren schuldenfrei zu sein. Beim heutigen Niveau von ungefähr einem Prozent können mit derselben monatlichen Rate fast 270.000 Euro Darlehen aufgenommen werden.

Immobilieninteressenten sollten frühzeitig eine Finanzierungsberatung in Anspruch nehmen, rät die LBS Bayern. So erhalten sie eine klare Vorstellung, welche Objekte finanzierbar sind und können sich bei der Suche auf das passende Segment konzentrieren. Und wenn sie die Wunschimmobilie finden, verlieren sie keine Zeit mehr damit, die Finanzierung zu klären. Das kann ein Vorteil gegenüber anderen Interessenten sein.

Bei der Objektsuche kommt es darauf an, sich die eigenen Bedürfnisse und Vorlieben klar zu machen. Das gilt für die Lage und die gewünschte Infrastruktur ebenso wie für die wichtigsten Merkmale des Objekts. Gleichzeitig sollten sich Kaufinteressenten auch klar darüber werden, an welchen Punkten sie Kompromisse eingehen können. Denn gerade in einem Markt, in dem die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt, können zu enge Vorstellungen eine Hürde sein.

Andreas Reiners / glp

Gasanbieter-Wechsel kann Geld sparen

Wer vergleicht, kann eine Menge Geld sparen. Das gilt auch bei einem Wechsel des Gasanbieters. Denn es lohnt sich, wie das Vergleichsportal Check24 zeigt.

So zahlt ein Musterhaushalt (20.000 kWh) im Schnitt der 100 größten deutschen Städte beim günstigsten Alternativanbieter jährlich 436 Euro beziehungsweise 28 Prozent weniger. Ein Single (5.000 kWh) senkt in Duisburg seine Gaskosten durch einen Wechsel ebenfalls um 43 Prozent und spart so 264 Euro im Jahr. Einpersonen-Haushalte zahlen durch einen Gasanbieterwechsel im Schnitt 136 Euro beziehungsweise 28 Prozent weniger.

“Je nach Wohnort halbieren Verbraucher durch einen Versorgerwechsel ihre Gasrechnung beinahe”, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. “Eine Familie spart leicht einige Hundert Euro, wenn sie aus der Gasgrundversorgung zum günstigsten Alternativanbieter wechselt.”

Der Gaspreis liegt in der Grundversorgung auf einem Allzeithoch. Im Juli kosteten 20.000 kWh durchschnittlich 1.515 Euro. Pro Kilowattstunde entspricht das durchschnittlich 7,58 Cent. Ein Grund: Auch der Börsenpreis für Gas liegt auf einem Rekordhoch. Im August werden dort 35,79 Euro pro MWh fällig.

Eine Studie des Forschungsinstituts IPRI im Auftrag von Check24 hat gezeigt, dass das Sparpotenzial durch einen Wechsel des Gasanbieters enorm ist: Insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro sparten Check24-Kunden über elf Jahre hinweg durch einen jährlichen Wechsel. Allein im Jahr 2020 haben sie 232 Millionen Euro gespart – so viel wie noch nie zuvor.

Andreas Reiners / glp

Geburtstagsfeier gerät ausser Kontrolle: Polizeibeamte angegriffen

Eine Geburtstagsfeier eines 40-jährigen Mannes endete am Samstag für ihn selbst und einen seiner Gäste in einer Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen.

Zunächst war ein Mann mit dem Gastgeber derart in Streit geraten, dass weitere Gäste gegen 23:00 Uhr die Polizei verständigten. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen ließ sich der 40-jährige Gastgeber nicht beruhigen und musste mit Handschließen gefesselt und schließlich in Gewahrsam genommen werden. Auf dem Weg zum Streifenwagen trat er nach den Beamten, bedrohte und beleidigte sie und versuchte sich mit aller Kraft gegen die Maßnahme zu wehren. Noch im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses griff plötzlich ein 35-jähriger Mann, der ebenfalls zu Gast auf der Geburtstagsfeier gewesen war, die Polizeibeamten an und wollte den 40-Jährigen befreien. Da der 35-jährige nicht von seinem Vorhaben abließ, wurde er zu Boden gebracht, unter massiven Widerstand gefesselt und ebenfalls in Gewahrsam genommen.

Im weiteren Verlauf näherte sich der Szenerie ein weiterer Geburtstagsgast mit seiner kleinen Tochter. Der 46-jährige Mann beleidigte die Beamten mit derben Ausdrücken und versuchte schließlich den 40-Jährigen aus dem Streifenwagen zu ziehen. Auch ihn mussten die Einsatzkräfte zu Boden bringen. Alle Beteiligten standen mutmaßlich unter Alkoholeinwirkung.

Der 40-jährige Gastgeber und sein 36-jähriger Gast mussten die restliche Nacht in der Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen verbringen. Der 46-jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Während sich alle drei Beteiligten wegen Beleidigung, Bedrohung und Widerstandshandlungen bzw. einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen, wird gegen die 36 und 46 Jahre alten Gäste zudem wegen einer versuchten Gefangenbefreiung ermittelt.

Polizeipräsidium Ludwigsburg

So sehen die aktuellen Zahlen vom Montag aus

Seit dem 16. August spielt in Baden-Württemberg die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es  erheblich weniger Einschränkungen – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Tagesbericht / Landesgesundheitsamt BW

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 23.08.2021, 16 Uhr insgesamt 86 (+2) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 45 (52,33 %) invasiv beatmet. Die Inzidenz liegt Baden-Württemberg weit bei 47,9. Stand: 23.08.2021 16 Uhr Uhr

Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt bei 1,31.

Und so sehen die aktuellen Zahlen vom Samstag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Montag bei 46,6 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 48. Vor genau einer Woche bei 26,6. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 23.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 25 Neuinfektionen registriert. (Vorwoche: 11). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 520. Rund 26.813 (+33) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 23.08.)

Affalterbach ( 177 | 0 )
Asperg ( 757 | 0 )
Benningen am Neckar ( 262 | 0 )
Besigheim ( 677 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.572 | 2 )
Bönnigheim ( 552 | 0 )
Ditzingen ( 1.257 | 2 )
Eberdingen ( 311 | 0 )
Erdmannhausen ( 198 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 632 | 0 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 267 | 0 )
Gerlingen ( 743 | 0 )
Großbottwar ( 362 | 0 )
Hemmingen ( 343 | 1 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 279 | 2 )
Kirchheim am Neckar ( 379 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 885 | 1 )
Kornwestheim ( 2.061 | 0 )
Löchgau ( 297 | -1 )
Ludwigsburg ( 5.039 | 5 )
Marbach am Neckar ( 737 | 0 )
Markgröningen ( 791 | 0 )
Möglingen ( 718 | 0 )
Mundelsheim ( 139 | 0 )
Murr ( 271 | 2 )
Oberriexingen ( 126 | 0 )
Oberstenfeld ( 394 | 0 )
Pleidelsheim ( 324 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.279 | 1 )
Sachsenheim ( 1.058 | 1 )
Schwieberdingen ( 494 | 6 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 489 | 0 )
Tamm ( 441 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.514 | 3 )
Walheim ( 148 | 0 )

red

Kein „Baby-Boom“ nach Corona-Jahr 2020 – auffälliger Anstieg im März 2021

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geburtenrate in Deutschland waren gering. Laut dem Statistischen Bundesamt fiel im bisherigen Jahr 2021 ein Plus von 1,4 Prozent an. Laut der Behörde war lediglich der März auffällig.

Von Januar bis Mai 2021 sind in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 315 000 Kinder zur Welt gekommen. Damit stieg die Zahl der Geburten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht um 1,4 %. Ein deutlicher Anstieg der Geburtenzahl war nur im März 2021 zu beobachten, als 6 % oder rund 3 700 mehr Babys geboren wurden als im März 2020. In den übrigen von der einsetzenden Corona-Pandemie geprägten Monaten war die Entwicklung unauffällig.

Die Geburten der ersten fünf Monate 2021 gehen auf Schwangerschaften zurück, die während des ersten Lockdowns von Ende März bis Anfang Mai sowie im Mai und in den Sommermonaten 2020 begonnen haben, in denen die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen weitgehend aufgehoben waren.

„Die Corona-Maßnahmen und deren Lockerung in der ersten Jahreshälfte 2020 haben sich offenbar nicht unmittelbar auf die Familienplanung ausgewirkt. Während des ersten Lockdowns und auch in den Sommermonaten wurden weder deutlich mehr noch deutlich weniger Kinder gezeugt als im Jahr 2019“, sagt Olga Pötzsch, Demografie-Expertin im Statistischen Bundesamt. „Wir konnten von Januar bis Mai 2021 insgesamt keine auffallende Veränderung der Geburtenzahlen feststellen. Die einzige Ausnahme ist der März, als 6 % oder rund 3 700 mehr Babys geboren wurden als im März des vergangenen Jahres. Diese Geburten gehen überwiegend auf Schwangerschaften zurück, die mit dem Abflachen der ersten Corona-Welle und mit den Lockerungen der Kontaktbeschränkungen ab Anfang Mai 2020 begonnen haben“, erklärt Pötzsch.

Wesentliche Merkmale der Elternschaft haben sich in den ersten fünf Monaten 2021 im Vorjahresvergleich nur geringfügig verändert: So waren 32 % der Eltern nicht verheiratet, im gleichen Zeitraum des Jahres 2020 waren es 33 %. Von allen von Januar bis Mai 2021 Geborenen waren 46 % die ersten, 36 % die zweiten und 18 % die dritten oder weiteren Kinder im Leben der Mutter. Dies entspricht der Zusammensetzung der Geburten im Vorjahreszeitraum. Allerdings war der Anteil der Geburten durch Mütter mit deutscher Staatsangehörigkeit mit 77 % etwas höher als im Vergleichszeitraum 2020 (75 %).

red

Radfahrer bei Sturz schwer verletzt und was sonst noch in der Region los wa

L1129/Gemarkung Ludwigsburg-Hoheneck: Gestürzter Radfahrer

Aufgrund bislang unbekannter Ursache kam am Samstagabend gegen 18:30 Uhr ein 31-jähriger Radfahrer in einer leichten Rechtskurve auf dem Radweg neben der L1129 zwischen Freiberg am Neckar und Ludwigsburg-Hoheneck zu Fall. Durch den Sturz erlitt der Radfahrer, welcher zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Helm trug, schwere Verletzungen und musste mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht werden. Der Schaden am Fahrrad beläuft sich auf etwa 50 Euro. An der Unfallstelle waren ein Rettungswagen sowie zwei Streifen des Polizeipräsidiums Ludwigsburg eingesetzt.

 

Ludwigsburg-Poppenweiler: Reifen zerstochen

In der Nacht zum Montag hat ein Reifenstecher in Poppenweiler sein Unwesen getrieben. In der Jahnstraße, der Schwaikheimer Straße und im Lembergblick zerstach der Unbekannte an mindestens acht geparkten Fahrzeugen einen oder mehrere Reifen. Die Polizei schließt aber nicht aus, dass noch weitere Autos in der Umgebung betroffen sein könnten. Personen, die im Verlauf der Nacht verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder mögliche weitere Geschädigte werden gebeten, sich beim Polizeiposten Ludwigsburg-Oststadt, Tel. 07141 299-200, zu melden.

 

Kornwestheim: Drei parkende Autos aufeinander geschoben

Vermutlich aufgrund von Übermüdung ist ein 35-jährtiger Autofahrer am frühen Montagmorgen gegen 01:45 Uhr auf der Ludwig-Herr-Straße mit seinem Toyota frontal auf einen geparkten VW geprallt und hat insgesamt drei geparkte Autos aufeinander geschoben. Dabei entstand Sachschaden von etwa 15.000 Euro. Der Toyota und er VW waren danach nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

 

Oberstenfeld-Gronau: Einbrecher gestört

Ein mutmaßlicher Einbrecher ist am späten Donnerstagabend gegen 23:45 Uhr im Hofraum eines Betriebs an der Hauptstraße gestört worden. Mit einem Besen hatte er zunächst versucht, eine Überwachungskamera zu zerstören. Anwohner wurden darauf aufmerksam und gingen auf den Balkon. Angesichts der Zeugen ergriff der Unbekannte die Flucht und stieg unweit des Tatorts in einen silberfarbenen, kleineren Pkw. Bei dem Täter handelte es sich um einen Mann mittleren Alters mit deutlichem Bauchansatz. Er trug eine kurze schwarze Hose und ein schwarz-weiß gestreiftes T-Shirt. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Großbottwar, Tel. 07148 1625-0, entgegen.

 

Bietigheim-Bissingen: VW angefahren

Zwischen Freitag 22:00 Uhr und Samstag 05:10 Uhr hat ein unbekannter Verkehrsteilnehmer einen vor der Bahnhofsgaststätte in Bissingen abgestellten VW angefahren dabei etwa 5.000 Euro Sachschaden angerichtet und sich anschließend aus dem Staub gemacht. Mögliche Unfallzeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, zu melden.

 

Bönnigheim: Mehrere Fahrzeuge beschädigt – Zeugenaufruf

Bislang unbekannte Täter zerkratzten im Zeitraum zwischen Freitag 21:00 Uhr und Samstag 12:00 Uhr mindestens drei in der Denkendorfer Straße geparkte Fahrzeuge mit einem unbekannten Gegenstand an der rechten Fahrzeugseite. Der Sachschaden beläuft sich derzeit auf insgesamt etwa 5.000 Euro. Die Ermittlungen hierzu dauern derzeit noch an. Personen, die Feststellungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter Tel. 07142/4050 zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Geimpft, Getestet, Genesen: Das sagt die neue 3G-Regel

In ganz Deutschland gilt ab heute die 3G-Regel. Ungeimpfte bzw. Personen die nicht genesen sind, müssen sich ab heute vor dem Restaurantbesuch, im Kino, im Schwimmbad beim Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistungen testen lassen. In Baden-Württemberg gilt die 3G-Regel bereits seit dem 16. August .

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.

Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen in Baden-Württemberg

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss seit dem 16. August in einigen Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen ist sogar ein negativer PCR-Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:

  • Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen in diesem Bereich finden Sie in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen die lediglich Medien abholen oder zurückgeben brauchen keinen 3G-Nachweis.
  • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
  • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz.
  • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos.
  • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem:
    • Konzerte
    • Theater- oder Opernaufführungen
    • Stadtführungen
    • Betriebs- und Vereinsfeiern
    • Filmvorführungen
    • Stadt- und Volksfeste
    • Sportveranstaltungen
  • Messen Ausstellungen und Kongresse.
  • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios.
  • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
  • Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame.
  • Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen.
  • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen.
  • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen.
  • Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
  • In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze  ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
  • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen.

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind generell verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Er hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher muss der Veranstalter dem örtlichen Gesundheitsamt im Vorhinein das Hygienekonzept vorlegen.

Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben.

Tests bleiben bis 11. Oktober kostenlos

Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, in einer Corona-Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Antigen-Schnelltests  bis 11. Oktober 2021 weiter durch die öffentliche Hand finanziert werden und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bleiben. Danach müssen Personen, die sich nicht impfen lassen möchten die Antigen-Schnelltest selbst bezahlen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen  gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen.

red
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