E-Scooter machen vielen Menschen Angst

Immer mehr E-Scooter rollen inzwischen durch die deutschen Städte. Doch die Meinungen über dieses trendige Objekt der Fortbewegung gehen weiter auseinander, wie eine Online-Studie der Plattform www.ScooterExperten.de jetzt zeigt.

Auf die Frage: “Vor welchen Fortbewegungsmitteln haben Sie als Fußgänger im Straßenverkehr Angst?” gaben 36 Prozent der Befragten E-Scooter als größte Gefahr an. Vorwiegend Ältere fürchten sich vor den elektrischen Tretrollern. Dies sehen 46 Prozent der Befragten, die 55 Jahre oder älter sind so und fühlen sich aufgrund der E-Scooter im Straßenverkehr nicht sicher. Bei den jüngeren Befragten (18 bis 24 Jahre) liegt die Zahl dagegen nur bei 25 Prozent.

Die Angst vor Autos und Fahrrädern ist gleich verteilt: Je 31 Prozent der Deutschen haben laut Studie Angst vor diesen Fortbewegungsmitteln. “Erstaunlich ist die enorme Angst vor E-Scootern, obwohl im Vergleich zu diesen sich viel mehr Pkw und Fahrräder auf den Straßen bewegen”, erklärt der E-Mobilitätsexperte Igor Smeljanski von ScooterExperten.de.

E-Scooter dürfen in Deutschland ohne Führerschein ab 14 Jahren gefahren werden und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Über die Hälfte der Befragten empfindet die Geschwindigkeit von E-Scootern als zu schnell.

“Wir fordern eine Abschaltung des Motors von E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten”, sagt Experte Igor Smeljanski.

Ralf Loweg

Meldungen aus dem Kreis

Möglingen: Auffahrunfall

Aus noch ungeklärter Ursache ist am Dienstag gegen 17.05 Uhr eine 81 Jahre alte Opel-Lenkerin auf einem vorausfahrenden Renault eines 58-Jährigen aufgefahren. Die Dame war auf der L 1110 von Möglingen in Richtung Stuttgart-Stammheim unterwegs. Unmittelbar nachdem sie die Ortschaft Möglingen verlassen hatte, fuhr sie ihrem Vordermann auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Renault auf einen Ford geschoben, dessen 51 Jahre alte Fahrerin gerade nach links in einen Feldweg abbiegen wollte. Die 81-Jährige sowie der 58-jährige Fahrer erlitten durch den Unfall leichte Verletzungen. Ein Rettungsdienst brachte die ältere Dame im weiteren Verlauf in ein Krankenhaus. Der Opel war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 20.000 Euro. Während der Unfallaufnahme und der Bergungsarbeiten kam es in beiden Richtungen zu erheblichen Verkehrsstauungen. Eine Verkehrsregelung fand durch die eingesetzten Polizeibeamten statt.

Remseck am Neckar-Neckargröningen: Unfallverursacher flüchtet

Nach einer Unfallflucht, die am Dienstag gegen 16.50 Uhr auf der Landesstraße 1100 im Bereich Neckargröningen begangen wurde, sucht die Polizei dringend nach Zeugen. Ein bislang unbekannter Autofahrer befuhr die Landesstraße von Hochdorf in Richtung Neckargröningen. Kurz vor dem Kreuzungsbereich der L 1100 / L 1140 überquerte der Unbekannte eine durchgezogene Linie. Zu diesem Zeitpunkt staute sich der Geradeausverkehr an der ampelgeregelten Kreuzung zurück. Der Autofahrer wollte mutmaßlich an den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, um anschließend auf die Linksabbiegespur in Richtung der Ludwigsburger Straße in Neckargröningen zu gelangen. Er befand sich zum Teil auf der Gegenfahrbahn, weshalb ein entgegenkommender 57-jähriger Transporter-Fahrer, der die L 1100 befuhr, bis zum Stillstand abbremsen musste. Während ein dahinter fahrender 21 Jahre alter Citroen-Fahrer ebenfalls noch rechtzeitig anhalten konnte, reichte es einer nachfolgenden 20-jährigen Fiat-Lenkerin nicht mehr zum Bremsen. Sie krachte mit ihrem Fiat in den Citroen und schob diesen auf den VW-Transporter. Die junge Frau erlitt durch den Unfall schwere und der 21-Jährige leichte Verletzungen. Hinzugezogene Rettungsdienstmitarbeiter brachten die 20-Jährige im Anschluss in ein Krankenhaus. Der Fiat war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Auf etwa 12.500 Euro wurde der entstandene Sachschaden geschätzt. Der unbekannte Fahrer, bei dem es sich um eine Frau oder Mann handeln könnte, saß am Steuer eines dunklen Pkw und fuhr nach dem Unfallgeschehen unbeirrt davon. Zeugen, die Hinweise zum Verursacher geben können, werden gebeten, sich mit der Verkehrspolizeidirektion unter der Tel. 0711 6869-0, in Verbindung zu setzen.

Ludwigsburg: Einbruch in Biergartenkiosk

Nach einem Kiosk-Einbruch suchte ein bislang unbekannter Dieb mutmaßlich ohne Diebesgut das Weite. Der Unbekannte hatte zwischen Montag 21.00 Uhr und Dienstag 16.00 Uhr eine Gaststätte in der Stuttgarter Straße in Ludwigsburg aufgesucht. Auf dem Gaststättengelände begab er sich zu einem Biergartenkiosk und schob dort einen Rollladen hoch. Hierdurch gelangte er in den Kiosk und suchte dort vergeblich nach Stehlenswertem. An dem Kiosk hinterließ der Unbekannte einen Sachschaden von etwa 300 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, entgegen.

Urteil: Keine Bankgebühren bei Umschuldung

Wer als Immobilienbesitzer nach Ende der Zinsbindung ein billigeres Darlehen ergattern kann, darf bei der Umschuldung nicht zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte jetzt in einem Urteil Gebühren für unwirksam, die für die Bearbeitung von Treuhand-Aufträgen bei der Ablösung eines Darlehens durch eine andere Bank verlangt werden. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Kreissparkasse Steinfurt.

Die Sparkasse hatte 100 Euro dafür verlangt, dass eine bestehende Grundschuld im Zuge von Treuhandauflagen auf eine andere Bank übertragen wird. Der Anwalt der Bank hatte in der Verhandlung ohne Erfolg argumentiert, dass der umschuldende Kreditnehmer ohne das Mitwirken der Bank gar keinen neuen Kredit bekommen würde. Denn er könne ja erst über die nötige Sicherheit verfügen, wenn der alte Kredit getilgt sei. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale.

Nach Angaben der Verbraucherschützer verlangen viele Banken und Sparkassen solche Bearbeitungskosten von ihren Kunden, wenn ein Kredit zur Finanzierung einer Immobilie von einem anderen Institut übernommen wird. Zu einer solchen Umschuldung kommt es regelmäßig, wenn Kunden nach Ende der Zinsbindung ihres Vertrags einen neuen Baukredit aufnehmen.

In erster Instanz lehnte das Landgericht Dortmund die Unterlassungsklage ab. Im Berufungsverfahren entschied dagegen das Oberlandesgericht Hamm, dass die angegriffene Klausel unzulässig sei. Der Bundesgerichtshof wies die von der Sparkasse eingelegte Revision zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts, wie “tagesschau.de” berichtet.

Ralf Loweg

So schützen Sie sich vor Taschendieben

Volksfeste ziehen nicht nur Besucher an. Traditionell mischen sich auch Taschendiebe unter die Gäste. Im dichten Gedränge der Zelte und auf den vollen Feststraßen finden die Langfinger ideale Bedingungen vor, um Portemonnaies mit Bargeld und Zahlungskarten zu stehlen. Auch an den viel genutzten Geldautomaten in den Zelten oder rund um die Festplätze müssen sich Besucher vor Trickbetrügern in Acht nehmen. Hier die besten Tipps von kartensicherheit.de für einen sicheren Festbesuch:

– Verzichten Sie auf unnötig viel Bargeld und tragen Sie Ihren Geldbeutel möglichst dicht am Körper.

– Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie noch im Besitz von Bargeld und Zahlungskarten sind.

– Lernen Sie die Geheimzahl für Ihre girocard oder Kreditkarte auswendig.

– Sorgen Sie am Geldautomaten für einen ausreichenden Sicherheitsabstand und lassen Sie sich von anderen Personen nicht über die Schulter schauen.

– Schützen Sie die PIN-Eingabe vor neugierigen Blicken, indem Sie die Tastatur verdecken.

– Kontrollieren Sie nach dem Volksfestbesuch zeitnah Ihre Kontoauszüge und reklamieren Sie widerrechtliche Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

– Kommen die Zahlungskarten abhanden, sperren Sie diese bitte sofort unter dem zentralen Sperr-Notruf 116 116.

Ralf Loweg

Schmerz lass nach

Chronische oder extrem starke Schmerzen können die Betroffenen fast um den Verstand bringen. Und es kann jeden treffen. Wenn im Körper etwas nicht stimmt, sendet er Warnsignale, zum Beispiel in Form von Schmerzen. Ist die Ursache behoben, klingt der Schmerz in der Regel wieder ab. Doch häufig bleibt er und wird chronisch.

Die Deutsche Schmerzgesellschaft schätzt, dass bis zu 16 Millionen Menschen in Deutschland unter chronischen Schmerzen leiden. Die Fernsehsendung “rundum gesund: Endlich schmerzfrei!” widmet sich den Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten von akuten und chronischen Schmerzen. Zu sehen am 21. Oktober, 20:15 Uhr im SWR Fernsehen.

Bei jedem zweiten Patienten dauert es länger als ein Jahr, bis die Diagnose steht. Und jeder Fünfte hat das Gefühl, nicht angemessen behandelt zu werden. Dabei muss heutzutage niemand Schmerzen aushalten, sagt Professor Sven Gottschling. Er ist Chefarzt des Zentrums für Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie am Uniklinikum des Saarlandes.

Die Zuschauer erfahren außerdem, welche neuen Behandlungsmethoden sich durch medizinisches Cannabis ergeben und welche Gefahren beim übermäßigen Konsum von rezeptfreien Schmerzmitteln bestehen können. Sportwissenschaftlerin Jasmin Brandt zeigt Übungen zur Stärkung des Rückens, die Betroffenen helfen sollen, auch zuhause etwas gegen ihre Schmerzen zu unternehmen.

Ralf Loweg

Darauf achten Nutzer beim Kauf eines Smartphones

Ohne Smartphone stehen die meisten Menschen heutzutage auf der Leitung. Doch was macht die kleinen, flachen Dinger so begehrt? Und auf was achten Nutzer beim Kauf?

Fast zwei Drittel der Verbraucher sagen, dass bei einem Smartphone das Preis-Leistungs-Verhältnis für sie besonders wichtig sei. Das ergab eine Umfrage von YouGov im Auftrag von Check24. 42 Prozent geben an, dass für sie die Hauptsache sei, dass das Handy funktioniere.

Für 18 Prozent der Verbraucher ist besonders wichtig, dass das Smartphone gute Fotos macht. Und nur zwölf Prozent geben an, dass ihr High-End-Gerät immer auf dem neuesten technischen Stand sein muss. Sieben Prozent bevorzugen gebrauchte Geräte, um die Umwelt zu schonen.

Verbraucher geben für ihr neues Smartphone ohne Vertrag bei Check24-Shopping im Schnitt 330 Euro aus. Das meistgekaufte Modell 2019 kostete durchschnittlich sogar nur 132 Euro. Die Durchschnittspreise der zehn meistgekauften Geräte 2019 liegen sogar alle unter 300 Euro.

Ralf Loweg

So digital wird die Medizin

 Alles wird digital. Warum nicht auch die Medizin? Die Bevölkerung bewertet das jedoch differenziert. Während sie sich die Nutzung einer elektronischen Patienten-Akte inzwischen zwar mehrheitlich vorstellen kann, ist sie bei anderen Innovationen eher skeptisch.

Sei es die Video-Sprechstunde beim Arzt, die Diagnose-Stellung durch Künstliche Intelligenz oder der Roboter als Ersatz für Pflege-Personal: Die Menschen sehen darin zwar Chancen, aber häufiger denken sie dabei an Risiken. Das sind Ergebnisse der aktuellen Continentale-Studie 2019, die in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Kantar erstellt wurde.

“Die Studie zeigt sehr deutlich: Die Bevölkerung vertraut in der Medizin grundsätzlich eher dem Menschen”, sagt Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund. So akzeptieren 95 Prozent eine Diagnose durch Künstliche Intelligenz entweder gar nicht oder nur, wenn auch der Arzt zusätzlich eine Diagnose stellt. Gründe dafür: Zwar sehen 55 Prozent die Chance einer schnelleren Diagnose-Stellung, aber häufiger noch sehen die Befragten Gefahren durch Datenmissbrauch (70 Prozent) und Fehldiagnosen (68 Prozent).

Auch im OP-Saal vertrauen 62 Prozent eher dem Arzt als einem Roboter. “Selbst in 20 Jahren sieht etwa jeder Dritte sowohl Künstliche Intelligenz als auch Roboter dem Menschen als unterlegen an. Dabei werden wir uns angesichts des rasenden Fortschritts noch wundern, was bis dahin alles möglich sein wird”, so Dr. Helmich.

Roboter in der häuslichen Pflege sehen die Befragten ebenfalls kritisch. Rund drei Viertel bezeichnen sie als Trauerspiel für die Gesellschaft, weil der direkte Kontakt zwischen Menschen verloren ginge. 72 Prozent sehen zudem auch eine Gefahr durch fehlerhafte Technik. Trotzdem: Immerhin 40 Prozent können sich aktuell vorstellen, sich bei Bedarf durch einen Roboter zu Hause unterstützen und versorgen zu lassen.

Ralf Loweg

“Sicher zur Schule”: Verkehrssicherheitsaktion für Kinder im Blühenden Barock

Die weitere Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr und dabei insbesondere auf Schulwegen haben sich die Verantwortlichen der Aktion “Sicher zur Schule” auf die Fahnen geschrieben, die am kommenden Wochenende, am 14. und 15. September, nunmehr zum sechsten Mal eingebettet in die Kürbisausstellung im Nordgarten des Blühenden Barock Ludwigsburg stattfindet. “Um dieses Ziel zu erreichen, möchten wir die Kinder spielerisch und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit auf die sichere Teilnahme im Straßenverkehr vorbereiten”, betont Ute Scholpp, Leiterin des Referats Prävention des Polizeipräsidiums Ludwigsburg.

Die Liste der Partner, die das Polizeipräsidium Ludwigsburg für diese Veranstaltung viele Partner gewinnen, die ein interessantes und informatives Programm versprechen, das sich mit zahlreichen Mitmachstationen an Eltern und Kinder richtet und dabei vom gesunden Pausenbrot bis hin zu möglichen Gefahren an Bahngleisen reicht. “Dass wir mit unseren gemeinsamen Bemühungen, die Verkehrssicherheit der Kinder auf dem Schulweg weiter zu verbessern, nicht nachlassen dürfen, zeigt uns ein Blick auf die polizeilichen Unfallzahlen”, sagt Polizeipräsident Burkhard Metzger.

Ähnlich wie im Vorjahr ereigneten sich 2018 auf dem Weg zur Schule 48 Verkehrsunfälle. Bei 44 dieser Unfälle wurden acht Schüler schwer- und 40 weitere leicht verletzt. 23 Unfällen lag ein Fehlverhalten der Schüler zugrunde. Sie verursachten damit fast jeden zweiten Unfall selbst.

“Auch wenn Baden-Württemberg in Sachen Kinderschutz im Straßenverkehr einen Spitzenplatz belegt, wird die Polizei mit Ihren Partnern auch weiterhin alles dafür tun, um Unfällen entgegen zu wirken. Gerade den kleinsten und schwächsten Verkehrsteilnehmern gilt unser besonderes Augenmerk. Denn jedes Unfallopfer ist eines zu viel. Und so versuchen wir mit dieser Aktion einen Beitrag für mehr Sicherheit von kleinen und großen Verkehrsteilnehmern zu leisten”, so Metzger.

Auch BlüBa-Direktor Volker Kugel und Stefan Hinner, der Organisator der Kürbisausstellung freuen sich auf die Präventionsveranstaltung. “Es freut uns sehr, dass sich diese Verkehrssicherheitsaktion zusammen mit unserer Ausstellung so gut entwickelt hat und große Beachtung findet. Wir leisten sehr gerne unseren Beitrag dazu”.

Vertreter gesucht: Neuer Integrationsrat wird gewählt

„Man könnte das Zusammenleben in Ludwigsburg aktiv mitgestalten – oder? Stimmt doch – oder? Dann bewerben Sie sich doch für den Integrationsrat in LB. Einfach bei der Stadt.“ Mit diesen Inhalten der aktuellen Werbekampagne macht das städtische Büro für Integration und Migration auf die Wahl des neuen Integrationsrates aufmerksam.

Klassische Infostände, um die viele Bürgerinnen und Bürger einen weiten Bogen machen, werden durch Aktionen wie die „Auto-Dach-Würfel“, „Großzeitungen“ und die „Nick-doch-Mal-Aktion“ an der B27 abgelöst. Rückblickend auf die Werbeaktionen der vergangenen Tage, ziehen diese laut der Integrationsbeauftragten Anne Kathrin Müller besondere Aufmerksamkeit in der Stadt auf sich und das Thema Bürgerschaftliches Engagement in der Integrationsarbeit rückt dadurch verstärkt in den Fokus.

Der Integrationsrat ist kein neues Gremium. Bereits vor zwei Jahrzehnten gab es einen Ausländerausschuss, der sich über den Integrationsbeirat nun zu einem Integrationsrat mit mehr Mitspracherecht entwickelt. Gesucht werden hierfür interessierte und engagierte sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrungen im Bereich Integration haben und sich für das Thema einbringen möchten.

Der vom Gemeinderat gewählte Integrationsrat berät die Verwaltung und die Kommunalpolitik in integrationsrelevanten Themen wie Bildung, Gesundheit, Integrationsarbeit, Interkulturelle Öffnung, Schaffung neuer Angebote, Senioren, Wirtschaft und Arbeitsmarkt und Wohnen. Er setzt sich neben den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern aus Gemeinderatsmitgliedern zusammen und wird vom Ersten Bürgermeister Konrad Seigfried geleitet, die Geschäftsführung liegt bei der Integrationsbeauftragten der Stadt.

Bewerbungsschluss für den Integrationsrat ist der 26. September 2019. Weitere Informationen zum Integrationsrat gibt es auf  www.ludwigsburg.de/integration oder unter Telefon (0 71 41) 9 10-27 14. Weitere Werbeaktionen in der Stadt sind noch bis einschließlich 21. September geplant. Wer neugierig geworden ist, sollte am kommenden Samstag, 14. September, beim Stadtkirchenplatz vorbeischauen.

Möbelkauf online: Das sollten Kunden wissen

Möbel verschönern das heimische Ambiente. Doch die guten Stücke sind nicht immer ganz preiswert. Viele Menschen suchen deshalb im Internet nach Schnäppchen. 14 Prozent der Möbel werden laut dem Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) bereits online bestellt – Tendenz steigend. Aber kann man Möbel aus dem Netz einfach zurückschicken, wenn man nicht zufrieden ist? Was es beim Online-Kauf von Möbeln zu beachten gibt, erläutern Experten des Versicherers ARAG.

Gesetzliches Widerrufsrecht beim Online-Möbel-Kauf: Jeder Online-Besteller von Möbeln hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dabei beginnt die Frist frühestens, wenn die Ware eingetroffen und eine Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Und da man beispielsweise im Fall einer online gekauften Couch nicht probesitzen kann, darf man die Ware auch zu Hause testen. Für den Widerruf bedarf es noch nicht einmal einer Begründung, er muss nur eindeutig erklärt werden. Das geht in jedem Fall auch per E-Mail.

Kein Widerrufsrecht bei individualisierten Möbeln: Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass man Möbel nicht zurückschicken kann, wenn sie nach Kundenwunsch gefertigt, zusammengestellt oder zugeschnitten wurden. Darauf muss der Online-Händler allerdings in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen.

Rücksendung von Online-Möbeln: Wenn die Möbel zwar geliefert werden, aber beschädigt oder unvollständig sind, berufen sich Händler zwar gern auf ihr Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. So lange die 14-Tages-Frist nicht abgelaufen ist, kann der Kunde aber auch hier Streitereien vermeiden. Er erklärt einfach den Widerruf und schickt die Ware zurück. Der Händler muss auch hier den Kaufpreis erstatten – und übrigens stets auch eventuell berechnete Versandkosten. Gleiches gilt, wenn der angegebene Liefertermin nicht eingehalten wird. Entweder die Bestellung widerrufen und vom Kauf zurücktreten oder eine Nachfrist von zwei bis vier Wochen setzen.

Wer bezahlt die Retoure? Bei der Rücksendung geben die ARAG-Experten zu bedenken, dass die Kosten für eine Rücksendung vom Käufer übernommen werden müssen. Bei einer neuen Schrankwand wahrscheinlich nicht ganz preiswert. Ob und welche Rücksendekosten auf den Kunden zukommen, muss der Online-Händler allerdings vor Vertragsschluss klar erkennbar ausweisen. Die großen Online-Händler übernehmen oft auch auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten.

Ralf Loweg

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