Ludwigsburg – Das muslimische Opferfest, eines der bedeutendsten Feste im islamischen Kalender, brachte dieses Jahr nicht nur feierliche Momente, sondern auch einen unerfreulichen Vorfall im Landkreis Ludwigsburg mit sich. Das Veterinäramt führte am Sonntag, den 16. Juni 2024, unangekündigte Kontrollen bei Schafhaltern durch und deckte dabei gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz auf.
Schafschlachtungen ohne Betäubung entdeckt
In einer Hobbyschäferei im Landkreis Ludwigsburg wurden nach Angaben des Landratsamts mindestens zwei Schafe ohne Betäubung geschlachtet. Diese illegale Praxis verstößt nicht nur gegen das Tierschutzgesetz, sondern stellt auch eine Straftat dar. Die Polizei wurde hinzugerufen, um die Personalien der Anwesenden festzustellen. Der Schäfer erhielt ein sofortiges Verbot, weitere Schafe zu schlachten oder abzugeben, und das bereits geschlachtete Fleisch wurde beschlagnahmt. Die Ermittlungen dauern an, und der Betrieb soll weiter überwacht werden.
Vergangene Kontrollen und Aufklärung
Interessanterweise war dieser Betrieb bereits am 12. Juni 2024 kontrolliert worden, wobei lediglich Mängel in der Dokumentation festgestellt wurden. Damals gab es keine Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Vorbereitungen zum Ibrahimsfest
Das Veterinäramt Ludwigsburg hatte im Vorfeld des Ibrahimsfestes, das vom 16. bis 20. Juni 2024 gefeiert wird, insgesamt 50 Schafhaltungsbetriebe im Landkreis überprüft. Die Tierhalter wurden umfassend darüber informiert, dass sowohl nicht angemeldete Schlachtungen als auch das Schlachten ohne Betäubung verboten sind.
Hintergrund zum Ibrahimsfest
Das Ibrahimsfest, auch bekannt als Opferfest, erinnert an die Bereitschaft des Propheten Ibrahim (Abraham), seinen Sohn zu opfern, bevor Gott eingriff und ihm ein Tier zum Opfer anbot. Traditionell wird dabei ein Wiederkäuer, meist eines Schafes, einer Ziege oder eines Rindes geopfert. Das Schlachten der Tiere muss unter Beachtung religiöser Vorschriften erfolgen. In Deutschland ist das rituelle Schlachten ohne Betäubung nur mit Ausnahmegenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt. Für das diesjährige Fest wurden im Landkreis Ludwigsburg keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
red