Kein „Baby-Boom“ nach Corona-Jahr 2020 – auffälliger Anstieg im März 2021

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geburtenrate in Deutschland waren gering. Laut dem Statistischen Bundesamt fiel im bisherigen Jahr 2021 ein Plus von 1,4 Prozent an. Laut der Behörde war lediglich der März auffällig.

Von Januar bis Mai 2021 sind in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 315 000 Kinder zur Welt gekommen. Damit stieg die Zahl der Geburten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht um 1,4 %. Ein deutlicher Anstieg der Geburtenzahl war nur im März 2021 zu beobachten, als 6 % oder rund 3 700 mehr Babys geboren wurden als im März 2020. In den übrigen von der einsetzenden Corona-Pandemie geprägten Monaten war die Entwicklung unauffällig.

Die Geburten der ersten fünf Monate 2021 gehen auf Schwangerschaften zurück, die während des ersten Lockdowns von Ende März bis Anfang Mai sowie im Mai und in den Sommermonaten 2020 begonnen haben, in denen die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen weitgehend aufgehoben waren.

„Die Corona-Maßnahmen und deren Lockerung in der ersten Jahreshälfte 2020 haben sich offenbar nicht unmittelbar auf die Familienplanung ausgewirkt. Während des ersten Lockdowns und auch in den Sommermonaten wurden weder deutlich mehr noch deutlich weniger Kinder gezeugt als im Jahr 2019“, sagt Olga Pötzsch, Demografie-Expertin im Statistischen Bundesamt. „Wir konnten von Januar bis Mai 2021 insgesamt keine auffallende Veränderung der Geburtenzahlen feststellen. Die einzige Ausnahme ist der März, als 6 % oder rund 3 700 mehr Babys geboren wurden als im März des vergangenen Jahres. Diese Geburten gehen überwiegend auf Schwangerschaften zurück, die mit dem Abflachen der ersten Corona-Welle und mit den Lockerungen der Kontaktbeschränkungen ab Anfang Mai 2020 begonnen haben“, erklärt Pötzsch.

Wesentliche Merkmale der Elternschaft haben sich in den ersten fünf Monaten 2021 im Vorjahresvergleich nur geringfügig verändert: So waren 32 % der Eltern nicht verheiratet, im gleichen Zeitraum des Jahres 2020 waren es 33 %. Von allen von Januar bis Mai 2021 Geborenen waren 46 % die ersten, 36 % die zweiten und 18 % die dritten oder weiteren Kinder im Leben der Mutter. Dies entspricht der Zusammensetzung der Geburten im Vorjahreszeitraum. Allerdings war der Anteil der Geburten durch Mütter mit deutscher Staatsangehörigkeit mit 77 % etwas höher als im Vergleichszeitraum 2020 (75 %).

red

Radfahrer bei Sturz schwer verletzt und was sonst noch in der Region los wa

L1129/Gemarkung Ludwigsburg-Hoheneck: Gestürzter Radfahrer

Aufgrund bislang unbekannter Ursache kam am Samstagabend gegen 18:30 Uhr ein 31-jähriger Radfahrer in einer leichten Rechtskurve auf dem Radweg neben der L1129 zwischen Freiberg am Neckar und Ludwigsburg-Hoheneck zu Fall. Durch den Sturz erlitt der Radfahrer, welcher zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Helm trug, schwere Verletzungen und musste mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht werden. Der Schaden am Fahrrad beläuft sich auf etwa 50 Euro. An der Unfallstelle waren ein Rettungswagen sowie zwei Streifen des Polizeipräsidiums Ludwigsburg eingesetzt.

 

Ludwigsburg-Poppenweiler: Reifen zerstochen

In der Nacht zum Montag hat ein Reifenstecher in Poppenweiler sein Unwesen getrieben. In der Jahnstraße, der Schwaikheimer Straße und im Lembergblick zerstach der Unbekannte an mindestens acht geparkten Fahrzeugen einen oder mehrere Reifen. Die Polizei schließt aber nicht aus, dass noch weitere Autos in der Umgebung betroffen sein könnten. Personen, die im Verlauf der Nacht verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder mögliche weitere Geschädigte werden gebeten, sich beim Polizeiposten Ludwigsburg-Oststadt, Tel. 07141 299-200, zu melden.

 

Kornwestheim: Drei parkende Autos aufeinander geschoben

Vermutlich aufgrund von Übermüdung ist ein 35-jährtiger Autofahrer am frühen Montagmorgen gegen 01:45 Uhr auf der Ludwig-Herr-Straße mit seinem Toyota frontal auf einen geparkten VW geprallt und hat insgesamt drei geparkte Autos aufeinander geschoben. Dabei entstand Sachschaden von etwa 15.000 Euro. Der Toyota und er VW waren danach nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

 

Oberstenfeld-Gronau: Einbrecher gestört

Ein mutmaßlicher Einbrecher ist am späten Donnerstagabend gegen 23:45 Uhr im Hofraum eines Betriebs an der Hauptstraße gestört worden. Mit einem Besen hatte er zunächst versucht, eine Überwachungskamera zu zerstören. Anwohner wurden darauf aufmerksam und gingen auf den Balkon. Angesichts der Zeugen ergriff der Unbekannte die Flucht und stieg unweit des Tatorts in einen silberfarbenen, kleineren Pkw. Bei dem Täter handelte es sich um einen Mann mittleren Alters mit deutlichem Bauchansatz. Er trug eine kurze schwarze Hose und ein schwarz-weiß gestreiftes T-Shirt. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Großbottwar, Tel. 07148 1625-0, entgegen.

 

Bietigheim-Bissingen: VW angefahren

Zwischen Freitag 22:00 Uhr und Samstag 05:10 Uhr hat ein unbekannter Verkehrsteilnehmer einen vor der Bahnhofsgaststätte in Bissingen abgestellten VW angefahren dabei etwa 5.000 Euro Sachschaden angerichtet und sich anschließend aus dem Staub gemacht. Mögliche Unfallzeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, zu melden.

 

Bönnigheim: Mehrere Fahrzeuge beschädigt – Zeugenaufruf

Bislang unbekannte Täter zerkratzten im Zeitraum zwischen Freitag 21:00 Uhr und Samstag 12:00 Uhr mindestens drei in der Denkendorfer Straße geparkte Fahrzeuge mit einem unbekannten Gegenstand an der rechten Fahrzeugseite. Der Sachschaden beläuft sich derzeit auf insgesamt etwa 5.000 Euro. Die Ermittlungen hierzu dauern derzeit noch an. Personen, die Feststellungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter Tel. 07142/4050 zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Geimpft, Getestet, Genesen: Das sagt die neue 3G-Regel

In ganz Deutschland gilt ab heute die 3G-Regel. Ungeimpfte bzw. Personen die nicht genesen sind, müssen sich ab heute vor dem Restaurantbesuch, im Kino, im Schwimmbad beim Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistungen testen lassen. In Baden-Württemberg gilt die 3G-Regel bereits seit dem 16. August .

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.

Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen in Baden-Württemberg

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss seit dem 16. August in einigen Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen ist sogar ein negativer PCR-Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:

  • Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen in diesem Bereich finden Sie in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen die lediglich Medien abholen oder zurückgeben brauchen keinen 3G-Nachweis.
  • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
  • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz.
  • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos.
  • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem:
    • Konzerte
    • Theater- oder Opernaufführungen
    • Stadtführungen
    • Betriebs- und Vereinsfeiern
    • Filmvorführungen
    • Stadt- und Volksfeste
    • Sportveranstaltungen
  • Messen Ausstellungen und Kongresse.
  • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios.
  • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
  • Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame.
  • Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen.
  • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen.
  • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen.
  • Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
  • In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze  ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
  • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen.

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind generell verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Er hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher muss der Veranstalter dem örtlichen Gesundheitsamt im Vorhinein das Hygienekonzept vorlegen.

Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben.

Tests bleiben bis 11. Oktober kostenlos

Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, in einer Corona-Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Antigen-Schnelltests  bis 11. Oktober 2021 weiter durch die öffentliche Hand finanziert werden und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bleiben. Danach müssen Personen, die sich nicht impfen lassen möchten die Antigen-Schnelltest selbst bezahlen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen  gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen.

red

Entwarnung: Gefährliche Kobra entpuppt sich als Ringelnatter

UPDATE: Bei der gestern gesichteten Schlange zwischen Ochsenbach und Kirbachhof handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht um eine gefährliche Giftschlange, sondern um eine ungefährliche einheimische Schlangenart. Dies ist das Ergebnis der heutigen Videokonferenz zwischen Sachensheims Bürgermeister Albrich und seinem Einsatzstab mit mehreren anerkannten Schlangenexperten. Dabei konnte erstmals detaillierter das originale Bild- und Filmmaterial analysiert werden. Demnach ist die gesichtete Schlange mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine sehr große und ungefährliche Ringelnatter. Die eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen waren auf Grundlage der gestrigen Informationslage, bei der nach der Einschätzung der Fachleute von einer giftigen Kobra und damit einer unmittelbaren Lebensgefahr ausgegangen werden musste, erforderlich.

Mit dem Entfallen der Gefahrenlage können die Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben werden. Die Absperrungen des betroffenen Gebietes werden im Laufe des Montagvormittages durch den Baubetriebshof entfernt. Bürgermeister Albrich zeigt sich erleichtert und dankt allen am Einsatz beteiligten Personen.

Was war zuvor geschehen?

Die Polizei warnt vor einer möglicherweise giftigen Schlange: Am heutigen Samstag gegen 11:30 Uhr wurde im Sachsenheimer Kirbachtal, zwischen Ochsenbach und Kirbachhof, im Bereich des Kirbach, eine Schlange gesichtet. Es besteht die Möglichkeit, dass es sich hierbei um eine nicht heimische Giftschlange handeln könnte. Die Bewohner werden gebeten, bei Sichtung einer Schlange Abstand zu halten und den Notruf zu wählen.

red

Polizei warnt vor einer möglicherweise giftigen Schlange und weitere Meldungen aus der Region

Sachsenheim-Kirbachtal: Mögliche Giftschlange gesichtet

Die Polizei warnt vor einer möglicherweise giftigen Schlange: Am heutigen Samstag gegen 11:30 Uhr wurde im Sachsenheimer Kirbachtal, zwischen Ochsenbach und Kirbachhof, im Bereich des Kirbach, eine Schlange gesichtet. Es besteht die Möglichkeit, dass es sich hierbei um eine nicht heimische Giftschlange handeln könnte. Die Bewohner werden gebeten, bei Sichtung einer Schlange Abstand zu halten und den Notruf zu wählen.

 

Erdmannhausen – Zeugenaufruf nach Graffitisprayer

Durch einen Zeugen wurden am frühen Samstagmorgen gegen 01.20 Uhr zwei Jugendliche beobachtet, wie sie mit Spraydosen hinter dem Wartehäuschen in der Marbacher Straße verschwanden. Bei der sofortigen Überprüfung wurden Farbschmiererei am Wartehäuschen und später noch im gesamten Stadtgebiet Erdmannhausen festgestellt. Die Täter werden als männliche Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, bekleidet mit schwarzen Kapuzenpullovern, beschrieben. Eine Sofortfahndung verlief erfolglos. Der Gesamtschaden dürfte mehrere Tausend Euro betragen. Zeugen und Geschädigte werden gebeten, sich beim Polizeirevier Marbach unter der Telefonnummer 07144 900-0 zu melden.

 

Großsachsenheim: Skoda aufgebrochen

In der Nacht zum Freitag hat ein Autoknacker auf dem Parkplatz einer Getränkehandlung in der Sersheimer Straße an einem dort abgestellten Skoda die Scheibe der Fahrertür eingeschlagen und aus dem Auto ein Laptop im Wert von etwa 400 Euro entwendet. Das Laptop warf er anschließend durch eine Scheibe des Führerhauses eines gegenüber abgestellten Gabelstaplers und richtete dabei etwa 500 Euro Sachschaden an. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Sachsenheim, Tel. 07147 27406-0, entgegen.

 

Kornwestheim: E-Bike am Bahnhof gestohlen

Vom Fahrradabstellplatz des Bahnhofs in Kornwestheim hat ein Unbekannter am Donnerstag zwischen 08:00 und 13:00 Uhr ein E-Bike gestohlen, das zuvor mit einem Faltschloss an einem dortigen Abstellbügel angeschlossen war. Bei dem Rad handelt es sich um graues Cube Cross Hybrid SL 625 im Wert von etwa 4.000 Euro. Personen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154 1313-0, zu melden.

 

Schwieberdingen: E-Bike von Fahrradträger gestohlen

Ein unbekannter Täter hat am Donnerstag zwischen 16:00 und 18:00 Uhr vom Fahrradträger eines im Talweg abgestellten Wohnmobils ein E-Bike gestohlen. Dabei handelt es sich um ein schwarzes Haibike, Typ SDURO Hardnine RX. Der Dieb überwand dazu das Faltschloss, mit dem das Bike am Träger befestigt war und drückte das Rad aus der ebenfalls verschlossenen Halterung. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Schwieberdingen, Tel. 07150 383753-0, entgegen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

7-Tage-Inzidenz bei fast 50

Seit Montag spielt in Baden-Württemberg die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es  erheblich weniger Einschränkungen – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind insgesamt 75 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung. Am Vortag waren es 73 Fälle. Davon werden 37 (49,33 %) invasiv beatmet (Vortag: 41). Die Inzidenz liegt Baden-Württemberg weit bei 46,6. Stand: 21.08.2021 20:19 Uhr

Und so sehen die aktuellen Zahlen vom Samstag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Samstag bei 49,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 43,5. Vor genau einer Woche bei 29,9. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:21.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 47 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 43; Vorwoche: 23). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 520. Rund 26.750 (+29) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Anteil der COVID-19 PatientInnen an der Gesamtzahl der Intensivbetten:

Die dargestellten Zahlen basieren jeweils auf den aktuellsten Meldungen von 1310 Erwachsenen Meldebereichen* aus den letzten 7 Tagen. Dargestellte Kapazitäten und Fallzahlen umfassen Erwachsene. Stand: 21.08.2021 19:19 * umfasst ggf.nicht alle Meldebereiche eines Krankenhausstandortes. Quelle: DIVI-Intensivregister

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 21.08.)

Affalterbach ( 177 | 0 )
Asperg ( 757 | 0 )
Benningen am Neckar ( 261 | 1 )
Besigheim ( 677 | 2 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.569 | 6 )
Bönnigheim ( 552 | 1 )
Ditzingen ( 1.255 | 6 )
Eberdingen ( 311 | 1 )
Erdmannhausen ( 198 | 1 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 632 | 1 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 267 | 0 )
Gerlingen ( 743 | 2 )
Großbottwar ( 362 | 0 )
Hemmingen ( 342 | 2 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 277 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 378 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 884 | 1 )
Kornwestheim ( 2.061 | 2 )
Löchgau ( 298 | 1 )
Ludwigsburg ( 5.034 | 8 )
Marbach am Neckar ( 737 | 1 )
Markgröningen ( 791 | 1 )
Möglingen ( 718 | 0 )
Mundelsheim ( 139 | 0 )
Murr ( 269 | 1 )
Oberriexingen ( 126 | 0 )
Oberstenfeld ( 394 | 1 )
Pleidelsheim ( 324 | 4 )
Remseck am Neckar ( 1.278 | 1 )
Sachsenheim ( 1.057 | 0 )
Schwieberdingen ( 488 | 0 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 489 | 0 )
Tamm ( 441 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.510 | 1 )
Walheim ( 148 | 3 )

red

Immobilienpreise steigen nicht mehr so stark – Mieten ziehen deutlich an

Während in Großstädten wie München, Hamburg, Frankfurt oder Stuttgart die Mietpreise für Wohnung immer weiter steigen, scheint in Deutschland insgesamt der starke Preisanstieg für Wohnimmobilien vorerst gebrochen zu sein.

Im Durchschnitt stiegen die Preise und Mieten von Wohnimmobilien für alle Gemeinden in Deutschland im 2. Quartal 2021 im Vergleich zum Vorquartal um 0,7 % und im Vergleich zum Vorjahresquartal um 3,2 %. Die gemessene Wachstumsdynamik hat sich also im Verlauf des 2. Quartals 2021 in der Gesamtschau des deutschen Wohnimmobilienmarktes abgeschwächt. Das ist das Ergebnis einer Studie des auf den Immobilienmarkt spezialisierten Hamburger Forschungsinstituts F+B. Ursache waren die deutlich reduzierten Preissteigerungen für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. „Das Eigentumssegment dämpfte also erstmals nach vielen Jahren die Entwicklung des Gesamt-Indexes, während die Mieten überdurchschnittlich anzogen“, erklärte F+B-Geschäftsführer Dr. Bernd Leutner.

Nach einer kurzen Aufholphase im 1. Quartal 2021 hat sich Preisdynamik im Eigentumssegment im Vergleich zu Neuvertrags- und Bestandsmieten also deutlich abgeschwächt. Eigentumswohnungen verteuerten sich mit einem Preisanstieg von 1,0 % gegenüber dem Vorquartal Q1/2021. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern stiegen die Preise nur noch um 0,4 %. Auch im Vergleich zum Vorjahresquartal Q2/2020 lagen die Eigentumswohnungen mit 4,5 % deutlich vor den Ein- und Zweifamilienhäusern, die sich um 3,6 % verteuerten.

Top-50: Rangliste der Preise von Eigentumswohnungen

Während die Mieten allgemein im Bundesdurchschnitt wieder deutlich anziehen, zeigt sich in der seit mehr als 10 Jahren ermittelten Ranking-Liste der TOP 50-Standorte der teuersten deutschen Städte im Markt für Eigentumswohnungen ein sehr heterogenes Bild. Insbesondere in kleineren Orten sorgt ein kleineres Marktangebot für höhere Volatilität, so dass die Preisentwicklung relativ volatil ist – sowohl im Vergleich zum Vorquartal als auch zum Vorjahresquartal. Im 2. Quartal 2021 wurde insgesamt eine verhaltenere Preisentwicklung mit geringeren Ausschlägen nach oben, aber auch deutlich weniger Rückgänge in den Quartalsvergleichen analysiert.

Insgesamt wurde bei der Analyse der Top 50-Liste bei den Preisen für Eigentumswohnungen deutlich, dass im 2. Quartal 2021 vor allem Gemeinden aus Bayern und Baden-Württemberg – und hier besonders im unmittelbaren Münchener Umland – die höchste Preisdynamik aufwiesen. Das zeigte sich insbesondere im Vergleich zum Vorquartal, also zu Q1/2021: So stiegen die standardisierten Preise in Kornwestheim um 16,3 %, in Freising um 11,0 %, in Erding um 10,8 % sowie in Olching um 9,9 %.

Die Top 7-Metropolen verzeichneten trotz der anhaltend hohen Nachfrage von Selbstnutzern und Kapitalanlegern eine etwas gedämpfte, ja sogar stagnierende Preisentwicklung mit kaum veränderten Rangplatzierungen in der Liste der TOP 50. Gründe hierfür sind die schon ausgereizten hohen Preise, die die Renditen für Kapitalanleger unter die zwei Prozent-Schwelle drücken und die für Normalverdiener ohne geerbtes Vermögen nicht mehr leistbar sind.

Nach dem Spitzenreiter München (mit Preisen für Eigentumswohnungen von durchschnittlich 7.190 €/m²) folgte auf Platz 7 (Vorquartal 4) Frankfurt am Main (mit 5.460 €/m²). Auf Rang 10 (Vorquartal 10) registrierten wir in Hamburg (5.280 €/m²), Stuttgart verlor wieder einen Rangplatz und steht nun auf Platz 12 (Durchschnittspreis derzeit 5.220 €/m²). Düsseldorf verharrte auf Platz 22 (4.410 €/m²), Köln (4.110 €/m²) bleib ebenfalls auf dem identischen Platz 41, während Berlin mit einem Durchschnittspreis von 4.090 €/m² auf Rangplatz 44 (vorher 40) zurückfiel. Die Veränderungsraten zwischen Q2/2021 und Q2/2020 bewegten sich zwischen +3,2 % (Stuttgart) und 0,5 % (Frankfurt).

Top-50: Rangliste der Mietentwicklung

Bei den Neuvermietungsmieten stand München mit Marktmieten von durchschnittlich 16,60 €/m² für eine 10 Jahre alte, 75 m² große, nicht möblierte Standard-Wohnung unverändert an erster Stelle. Dabei verkehrte sich der vorübergehend sanfte Rückgang der Angebotsmieten in den vergangenen Quartalen wieder in einen erkennbaren Aufwärtstrend. München bleibt das teuerste Pflaster Deutschlands. Die standardisierten Spitzenmieten stehen jetzt bei 30,90 €/m² und überschreiten für München als einzige Stadt in Deutschland regelmäßig die 30-Euro-Marke für Wohnungsmieten. Mit +1,9 % zum Vor- und +1,9 % zum Vorjahresquartal legen die Mieten auch auf Spitzenniveau noch einmal zu.

Die Neuvertragsmieten zogen an vielen der 50 teuersten Mietstandorte in Deutschland innerhalb von drei Monaten an. Mietrückgänge waren nun seltener zu beobachten. So wiesen im Vergleich zum Vorquartal 12 Städte einen Rückgang bei den Angebotsmieten auf (Vorbericht 17). Im Jahresvergleich traf dies auf 11 von 50 Städten (Vorbericht 25). Besonders auffällig sind ebenfalls die heterogenen Entwicklungen in Bayern und Baden-Württemberg (jeweils Q2/2021 zu Q1/2021):

  • Fürstenfeldbruck + 6,8 %
  • Leonberg + 6,4 %
  • Kirchheim unter Teck  + 6,4 %
  • Olching  – 8,3 %
  • Germering   – 4,4 %

Die für die Wiedervermietung einer Wohnung in Frankfurt (Rangplatz 4) aufgerufenen Marktmieten wiesen mit 12,10 €/m² und +1,8 % zum Vorjahr einen im Vergleich zum Teil-Indexwert des Bundesdurchschnitts leicht überdurchschnittlichen Wert auf. Stuttgart (Rang 6) mit im Durchschnitt 11,90°€/m² und -1,2 % im Jahresvergleich verzeichnete allerdings einen leichten Rückgang. Hamburg (10,70 €/m², -0,5 % zum Vorjahresquartal), Köln (10,40 €/m², +2,1 %) und Düsseldorf (10,40 €/m², +1,0 %) folgten auf den Rangplätzen 25, 34 und 35.

Mietdynamik an den Top 7-Standorten: 2. Quartal 2021 im Vergleich zum Vorquartal 1/2021:

  • München + 1,9 %
  • Frankfurt + 3,0 %
  • Stuttgart + 0,9 %
  • Hamburg + 0,6 %
  • Köln + 0,7 %
  • Düsseldorf + 1,6 %
  • Berlin + 1,2 %

red

Wasser ist der ideale Durstlöscher

Wasser ist ein Lebens-Elixier und das gesündeste Getränk überhaupt. Doch wenn es nicht aus dem Hahn kommen soll, ist die Auswahl riesig. Das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau gibt eine Entscheidungshilfe für den idealen Durstlöscher.

Leitungswasser oder Mineralwasser? Eine vom Bundesumweltministerium geförderte Studie hat gezeigt, dass Leitungswasser im Schnitt fast 600 Mal weniger CO2 erzeugt als ein Mineralwasser. Allerdings kann manches Wasser aus der Flasche mit hohen Mineralstoffgehalten punkten, die kein Trinkwasser erreicht.

Unter Klimaschutzaspekten ist Wasser aus der Region die erste Wahl. Eine Schweizer Vergleichsstudie hat ergeben: Mineralwasser aus der Auvergne in Frankreich beispielsweise, das 1.100 Kilometer entfernt in Hannover getrunken wird, belastet die Umwelt etwa dreimal mehr als ein Wasser, das aus dem nahen Weserbergland herübergefahren wird.

Übrigens sollte man mit dem Trinken nicht warten, bis der Durst kommt. Das Verlangen zeigt nämlich bereits einen Mangel an Flüssigkeit an. Daher lieber schon vorher zum Glas greifen. Tipp für Menschen, die leicht vergessen zu trinken: Es gibt Apps, die daran erinnern. Oder man stellt sich die Tagesration schon morgens bereit und gießt sich regelmäßig ein Glas ein.

Ob man dabei Wasser mit oder ohne Kohlensäure wählt, ist eine Frage des Geschmacks. Mit Kohlensäure schmeckt Wasser spritziger und erfrischender. Sollte die Kohlensäure zu vermehrtem Aufstoßen veranlassen, kann Sodbrennen die Folge sein. Verbraucherzentralen raten daher, bei empfindlichem Magen stilles Wasser zu wählen.

Rudolf Huber / glp

Zweirad-Industrie kann auf E-Bikes bauen

E-Bikes boomen, die Corona-Krise hat noch einmal zu einem Nachfrage-Anstieg geführt. Schon Mitte dieses Jahrzehnt sollen nach Schätzungen von Experten mehr unter Strom gesetzte als konventionelle Fahrräder verkauft werden, heißt es im aktuellen Consumer Sector Briefing von Deloitte.

Marktführer sind die Niederlande, wo bereits 30 Prozent der befragten Konsumenten ein E-Bike besitzen. Hier liegt der E-Bike-Anteil der 2020 verkauften Fahrräder bereits bei rund 50 Prozent. In Deutschland gaben 17 Prozent an, sich ein E-Bike angeschafft zu haben, in Österreich sind es 18 Prozent und in der Schweiz 21 Prozent. Der Anteil der E-Bikes an der gesamten Absatzzahl von Fahrrädern beträgt für das Jahr 2020 laut lokalen Fahrradverbänden in Deutschland 39 Prozent, in Österreich 41 Prozent und in der Schweiz 34 Prozent.

Die drei wichtigsten Gründe, sich ein E-Bike anzuschaffen, sind Sport, Freizeitaktivitäten wie Ausflüge und der Arbeitsweg, während nur wenige Befragten angaben, sich ein E-Bike für tägliche Besorgungen wie den Einkauf im Supermarkt zugelegt zu haben. 33 Prozent der deutschen Konsumenten gaben an, dass für sie Freizeit und Erholung die wichtigsten Kaufgründe waren.

“Durch technische Weiterentwicklung und infrastrukturelle Maßnahmen wie den Ausbau von Fahrradwegen, werden die Anwendungsmöglichkeiten und damit auch die Zielgruppen erweitert”, erklärt Kim Lachmann, Senior Manager der Sport Business Gruppe bei Deloitte. “Das E-Bike ist auch für Konsumenten attraktiv, die sich aus gesundheitlichen oder anderen Gründen vielleicht kein klassisches Fahrrad zugelegt hätten. Zudem profitiert der E-Bike-Markt auch vom gestiegenen Bewusstsein für nachhaltigere Mobilität. Besonders in urbanen Regionen nutzen immer mehr Menschen und auch Unternehmen, beispielsweise für ihren Lieferservice, E-Bikes oder Lastenräder als Alternative zum Auto.”

Die hohe Nachfrage nach E-Bikes ist vor allem für den stationären Handel eine gute Nachricht. 72 Prozent der Befragten in Deutschland gaben an, für den potenziellen E-Bike-Kauf am liebsten einen analogen Laden aufsuchen zu wollen. Der Konsument schätzt hier besonders fachkundige Beratung und möchte das Produkt vor dem Kauf ausprobieren.

Rudolf Huber / glp

Betrug mit falschen Inkasso-Schreiben

Die Namen klingen eindrucksvoll und seriös: Firmen wie die EU Forderungs AG, die RIGO Forderungs AG und die RIGOVA Forderungs AG, verschicken derzeit Briefe, in denen sie rund 270 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo fordern. Die Firmen drohen mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen und schüren damit Angst und Sorge bei den Adressaten, so die Verbraucherzentrale NRW.

“Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und Anzeige bei der Polizei erstatten”, rät deren Juristin Iwona Husemann. “Grundsätzlich empfehlen wir, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.”

Doch wie erkennt man Betrugsmaschen und worauf ist bei Inkassoschreiben generell zu achten?

Jedes Inkassobüro muss registriert sein und braucht den entsprechen den Bescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob der vorliegt, kann im Rechtsdienstleistungs-Register kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche Inkassoschreiben bereits durch Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, fehlende Pflichtangaben oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen auf, die die Betroffenen verunsichern sollen.

“Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein”, so die Verbraucherschützer. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss der Gläubiger hervorgehen. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten müssen nachvollziehbar aufgeführt werden, so die Konsumentenschützer.

Ein seriöses Inkassobüro setzt außerdem eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt ist, zeigt der interaktive Beispielbrief auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW

Wer ein Inkassoschreiben erhält sollte prüfen, ob er dem angegebenen Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte der Forderung schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen nicht auf das Schreiben reagieren.

Ein Zahlungsverzug kann übrigens auch ohne vorheriges Mahnschreiben vorliegen, wenn etwa eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Das Unternehmen muss dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken. Der Zahlungsverzug liegt automatisch nach Ablauf der Frist vor.

Rechnungen von Inkassobüros sollten stets sorgfältig geprüft werden. Denn oft sind sie überhöht. Kontoführungskosten müssen nicht bezahlt werden. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten gesetzlich gedeckelt.

Rudolf Huber  glp

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