Lebensziel Eigenheim: Das sollten Sie beachten

Für viele Menschen ist das Eigenheim ein Lebensziel. Durch die Corona-Pandemie hat das Interesse an Wohnimmobilien bei vielen Menschen sogar noch zugenommen. Doch man sollte bei einem Bau oder Kauf viele Dinge beachten. Worauf es ankommt, damit der Wunsch vom eigenen Zuhause Wirklichkeit wird, erklärt die LBS Bayern.

In Zeiten von Niedrigzinsen gilt: Je früher man mit dem Ansparen von Eigenkapital anfängt, desto besser. Wer mit einem Bausparvertrag für einen späteren Immobilienkauf vorsorgt, kann dabei die Wohnungsbauprämie erhalten. Für Menschen ab 16 Jahren mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 35.000 Euro (Verheiratete: 70.000 Euro) gibt es zehn Prozent Förderung auf die Einzahlungen – maximal 70 Euro (Verheiratete: 140 Euro). Doch nicht nur dadurch wird die Sparanstrengung belohnt.

Wer über Jahre hinweg Einzahlungen in einen Bausparvertrag geleistet hat, bringt Eigenkapital mit und zeigt, dass er Geld zur Seite legen kann. Das zahlt sich später aus, wenn eine konkrete Finanzierung abgeschlossen wird. Auch Vermögenswirksame Leistungen mit Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnriester-Förderung können beim Ansparen helfen.

Die historisch günstigen Zinsen sind ein wichtiger Vorteil. Diese verbilligen eine Finanzierung erheblich und wiegen Preisanstiege zumindest teilweise auf, wie dieses Beispiel zeigt: Bei einem Zinsniveau von etwa fünf Prozent für zehnjährige Zinsfestschreibungen konnte man mit einer monatlichen Rate von 1.000 Euro einen Betrag von rund 170.000 Euro finanzieren, um nach 25 Jahren schuldenfrei zu sein. Beim heutigen Niveau von ungefähr einem Prozent können mit derselben monatlichen Rate fast 270.000 Euro Darlehen aufgenommen werden.

Immobilieninteressenten sollten frühzeitig eine Finanzierungsberatung in Anspruch nehmen, rät die LBS Bayern. So erhalten sie eine klare Vorstellung, welche Objekte finanzierbar sind und können sich bei der Suche auf das passende Segment konzentrieren. Und wenn sie die Wunschimmobilie finden, verlieren sie keine Zeit mehr damit, die Finanzierung zu klären. Das kann ein Vorteil gegenüber anderen Interessenten sein.

Bei der Objektsuche kommt es darauf an, sich die eigenen Bedürfnisse und Vorlieben klar zu machen. Das gilt für die Lage und die gewünschte Infrastruktur ebenso wie für die wichtigsten Merkmale des Objekts. Gleichzeitig sollten sich Kaufinteressenten auch klar darüber werden, an welchen Punkten sie Kompromisse eingehen können. Denn gerade in einem Markt, in dem die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt, können zu enge Vorstellungen eine Hürde sein.

Andreas Reiners / glp

Gasanbieter-Wechsel kann Geld sparen

Wer vergleicht, kann eine Menge Geld sparen. Das gilt auch bei einem Wechsel des Gasanbieters. Denn es lohnt sich, wie das Vergleichsportal Check24 zeigt.

So zahlt ein Musterhaushalt (20.000 kWh) im Schnitt der 100 größten deutschen Städte beim günstigsten Alternativanbieter jährlich 436 Euro beziehungsweise 28 Prozent weniger. Ein Single (5.000 kWh) senkt in Duisburg seine Gaskosten durch einen Wechsel ebenfalls um 43 Prozent und spart so 264 Euro im Jahr. Einpersonen-Haushalte zahlen durch einen Gasanbieterwechsel im Schnitt 136 Euro beziehungsweise 28 Prozent weniger.

“Je nach Wohnort halbieren Verbraucher durch einen Versorgerwechsel ihre Gasrechnung beinahe”, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. “Eine Familie spart leicht einige Hundert Euro, wenn sie aus der Gasgrundversorgung zum günstigsten Alternativanbieter wechselt.”

Der Gaspreis liegt in der Grundversorgung auf einem Allzeithoch. Im Juli kosteten 20.000 kWh durchschnittlich 1.515 Euro. Pro Kilowattstunde entspricht das durchschnittlich 7,58 Cent. Ein Grund: Auch der Börsenpreis für Gas liegt auf einem Rekordhoch. Im August werden dort 35,79 Euro pro MWh fällig.

Eine Studie des Forschungsinstituts IPRI im Auftrag von Check24 hat gezeigt, dass das Sparpotenzial durch einen Wechsel des Gasanbieters enorm ist: Insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro sparten Check24-Kunden über elf Jahre hinweg durch einen jährlichen Wechsel. Allein im Jahr 2020 haben sie 232 Millionen Euro gespart – so viel wie noch nie zuvor.

Andreas Reiners / glp

Geburtstagsfeier gerät ausser Kontrolle: Polizeibeamte angegriffen

Eine Geburtstagsfeier eines 40-jährigen Mannes endete am Samstag für ihn selbst und einen seiner Gäste in einer Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen.

Zunächst war ein Mann mit dem Gastgeber derart in Streit geraten, dass weitere Gäste gegen 23:00 Uhr die Polizei verständigten. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen ließ sich der 40-jährige Gastgeber nicht beruhigen und musste mit Handschließen gefesselt und schließlich in Gewahrsam genommen werden. Auf dem Weg zum Streifenwagen trat er nach den Beamten, bedrohte und beleidigte sie und versuchte sich mit aller Kraft gegen die Maßnahme zu wehren. Noch im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses griff plötzlich ein 35-jähriger Mann, der ebenfalls zu Gast auf der Geburtstagsfeier gewesen war, die Polizeibeamten an und wollte den 40-Jährigen befreien. Da der 35-jährige nicht von seinem Vorhaben abließ, wurde er zu Boden gebracht, unter massiven Widerstand gefesselt und ebenfalls in Gewahrsam genommen.

Im weiteren Verlauf näherte sich der Szenerie ein weiterer Geburtstagsgast mit seiner kleinen Tochter. Der 46-jährige Mann beleidigte die Beamten mit derben Ausdrücken und versuchte schließlich den 40-Jährigen aus dem Streifenwagen zu ziehen. Auch ihn mussten die Einsatzkräfte zu Boden bringen. Alle Beteiligten standen mutmaßlich unter Alkoholeinwirkung.

Der 40-jährige Gastgeber und sein 36-jähriger Gast mussten die restliche Nacht in der Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen verbringen. Der 46-jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Während sich alle drei Beteiligten wegen Beleidigung, Bedrohung und Widerstandshandlungen bzw. einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen, wird gegen die 36 und 46 Jahre alten Gäste zudem wegen einer versuchten Gefangenbefreiung ermittelt.

Polizeipräsidium Ludwigsburg

So sehen die aktuellen Zahlen vom Montag aus

Seit dem 16. August spielt in Baden-Württemberg die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es  erheblich weniger Einschränkungen – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Tagesbericht / Landesgesundheitsamt BW

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 23.08.2021, 16 Uhr insgesamt 86 (+2) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 45 (52,33 %) invasiv beatmet. Die Inzidenz liegt Baden-Württemberg weit bei 47,9. Stand: 23.08.2021 16 Uhr Uhr

Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt bei 1,31.

Und so sehen die aktuellen Zahlen vom Samstag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Montag bei 46,6 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 48. Vor genau einer Woche bei 26,6. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand: 23.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 25 Neuinfektionen registriert. (Vorwoche: 11). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 520. Rund 26.813 (+33) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 23.08.)

Affalterbach ( 177 | 0 )
Asperg ( 757 | 0 )
Benningen am Neckar ( 262 | 0 )
Besigheim ( 677 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.572 | 2 )
Bönnigheim ( 552 | 0 )
Ditzingen ( 1.257 | 2 )
Eberdingen ( 311 | 0 )
Erdmannhausen ( 198 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 632 | 0 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 267 | 0 )
Gerlingen ( 743 | 0 )
Großbottwar ( 362 | 0 )
Hemmingen ( 343 | 1 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 279 | 2 )
Kirchheim am Neckar ( 379 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 885 | 1 )
Kornwestheim ( 2.061 | 0 )
Löchgau ( 297 | -1 )
Ludwigsburg ( 5.039 | 5 )
Marbach am Neckar ( 737 | 0 )
Markgröningen ( 791 | 0 )
Möglingen ( 718 | 0 )
Mundelsheim ( 139 | 0 )
Murr ( 271 | 2 )
Oberriexingen ( 126 | 0 )
Oberstenfeld ( 394 | 0 )
Pleidelsheim ( 324 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.279 | 1 )
Sachsenheim ( 1.058 | 1 )
Schwieberdingen ( 494 | 6 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 489 | 0 )
Tamm ( 441 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.514 | 3 )
Walheim ( 148 | 0 )

red

Kein „Baby-Boom“ nach Corona-Jahr 2020 – auffälliger Anstieg im März 2021

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geburtenrate in Deutschland waren gering. Laut dem Statistischen Bundesamt fiel im bisherigen Jahr 2021 ein Plus von 1,4 Prozent an. Laut der Behörde war lediglich der März auffällig.

Von Januar bis Mai 2021 sind in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 315 000 Kinder zur Welt gekommen. Damit stieg die Zahl der Geburten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht um 1,4 %. Ein deutlicher Anstieg der Geburtenzahl war nur im März 2021 zu beobachten, als 6 % oder rund 3 700 mehr Babys geboren wurden als im März 2020. In den übrigen von der einsetzenden Corona-Pandemie geprägten Monaten war die Entwicklung unauffällig.

Die Geburten der ersten fünf Monate 2021 gehen auf Schwangerschaften zurück, die während des ersten Lockdowns von Ende März bis Anfang Mai sowie im Mai und in den Sommermonaten 2020 begonnen haben, in denen die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen weitgehend aufgehoben waren.

„Die Corona-Maßnahmen und deren Lockerung in der ersten Jahreshälfte 2020 haben sich offenbar nicht unmittelbar auf die Familienplanung ausgewirkt. Während des ersten Lockdowns und auch in den Sommermonaten wurden weder deutlich mehr noch deutlich weniger Kinder gezeugt als im Jahr 2019“, sagt Olga Pötzsch, Demografie-Expertin im Statistischen Bundesamt. „Wir konnten von Januar bis Mai 2021 insgesamt keine auffallende Veränderung der Geburtenzahlen feststellen. Die einzige Ausnahme ist der März, als 6 % oder rund 3 700 mehr Babys geboren wurden als im März des vergangenen Jahres. Diese Geburten gehen überwiegend auf Schwangerschaften zurück, die mit dem Abflachen der ersten Corona-Welle und mit den Lockerungen der Kontaktbeschränkungen ab Anfang Mai 2020 begonnen haben“, erklärt Pötzsch.

Wesentliche Merkmale der Elternschaft haben sich in den ersten fünf Monaten 2021 im Vorjahresvergleich nur geringfügig verändert: So waren 32 % der Eltern nicht verheiratet, im gleichen Zeitraum des Jahres 2020 waren es 33 %. Von allen von Januar bis Mai 2021 Geborenen waren 46 % die ersten, 36 % die zweiten und 18 % die dritten oder weiteren Kinder im Leben der Mutter. Dies entspricht der Zusammensetzung der Geburten im Vorjahreszeitraum. Allerdings war der Anteil der Geburten durch Mütter mit deutscher Staatsangehörigkeit mit 77 % etwas höher als im Vergleichszeitraum 2020 (75 %).

red

Radfahrer bei Sturz schwer verletzt und was sonst noch in der Region los wa

L1129/Gemarkung Ludwigsburg-Hoheneck: Gestürzter Radfahrer

Aufgrund bislang unbekannter Ursache kam am Samstagabend gegen 18:30 Uhr ein 31-jähriger Radfahrer in einer leichten Rechtskurve auf dem Radweg neben der L1129 zwischen Freiberg am Neckar und Ludwigsburg-Hoheneck zu Fall. Durch den Sturz erlitt der Radfahrer, welcher zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Helm trug, schwere Verletzungen und musste mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht werden. Der Schaden am Fahrrad beläuft sich auf etwa 50 Euro. An der Unfallstelle waren ein Rettungswagen sowie zwei Streifen des Polizeipräsidiums Ludwigsburg eingesetzt.

 

Ludwigsburg-Poppenweiler: Reifen zerstochen

In der Nacht zum Montag hat ein Reifenstecher in Poppenweiler sein Unwesen getrieben. In der Jahnstraße, der Schwaikheimer Straße und im Lembergblick zerstach der Unbekannte an mindestens acht geparkten Fahrzeugen einen oder mehrere Reifen. Die Polizei schließt aber nicht aus, dass noch weitere Autos in der Umgebung betroffen sein könnten. Personen, die im Verlauf der Nacht verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder mögliche weitere Geschädigte werden gebeten, sich beim Polizeiposten Ludwigsburg-Oststadt, Tel. 07141 299-200, zu melden.

 

Kornwestheim: Drei parkende Autos aufeinander geschoben

Vermutlich aufgrund von Übermüdung ist ein 35-jährtiger Autofahrer am frühen Montagmorgen gegen 01:45 Uhr auf der Ludwig-Herr-Straße mit seinem Toyota frontal auf einen geparkten VW geprallt und hat insgesamt drei geparkte Autos aufeinander geschoben. Dabei entstand Sachschaden von etwa 15.000 Euro. Der Toyota und er VW waren danach nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

 

Oberstenfeld-Gronau: Einbrecher gestört

Ein mutmaßlicher Einbrecher ist am späten Donnerstagabend gegen 23:45 Uhr im Hofraum eines Betriebs an der Hauptstraße gestört worden. Mit einem Besen hatte er zunächst versucht, eine Überwachungskamera zu zerstören. Anwohner wurden darauf aufmerksam und gingen auf den Balkon. Angesichts der Zeugen ergriff der Unbekannte die Flucht und stieg unweit des Tatorts in einen silberfarbenen, kleineren Pkw. Bei dem Täter handelte es sich um einen Mann mittleren Alters mit deutlichem Bauchansatz. Er trug eine kurze schwarze Hose und ein schwarz-weiß gestreiftes T-Shirt. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Großbottwar, Tel. 07148 1625-0, entgegen.

 

Bietigheim-Bissingen: VW angefahren

Zwischen Freitag 22:00 Uhr und Samstag 05:10 Uhr hat ein unbekannter Verkehrsteilnehmer einen vor der Bahnhofsgaststätte in Bissingen abgestellten VW angefahren dabei etwa 5.000 Euro Sachschaden angerichtet und sich anschließend aus dem Staub gemacht. Mögliche Unfallzeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, zu melden.

 

Bönnigheim: Mehrere Fahrzeuge beschädigt – Zeugenaufruf

Bislang unbekannte Täter zerkratzten im Zeitraum zwischen Freitag 21:00 Uhr und Samstag 12:00 Uhr mindestens drei in der Denkendorfer Straße geparkte Fahrzeuge mit einem unbekannten Gegenstand an der rechten Fahrzeugseite. Der Sachschaden beläuft sich derzeit auf insgesamt etwa 5.000 Euro. Die Ermittlungen hierzu dauern derzeit noch an. Personen, die Feststellungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter Tel. 07142/4050 zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Geimpft, Getestet, Genesen: Das sagt die neue 3G-Regel

In ganz Deutschland gilt ab heute die 3G-Regel. Ungeimpfte bzw. Personen die nicht genesen sind, müssen sich ab heute vor dem Restaurantbesuch, im Kino, im Schwimmbad beim Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistungen testen lassen. In Baden-Württemberg gilt die 3G-Regel bereits seit dem 16. August .

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.

Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen in Baden-Württemberg

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss seit dem 16. August in einigen Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen ist sogar ein negativer PCR-Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:

  • Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen in diesem Bereich finden Sie in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen die lediglich Medien abholen oder zurückgeben brauchen keinen 3G-Nachweis.
  • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
  • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz.
  • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos.
  • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem:
    • Konzerte
    • Theater- oder Opernaufführungen
    • Stadtführungen
    • Betriebs- und Vereinsfeiern
    • Filmvorführungen
    • Stadt- und Volksfeste
    • Sportveranstaltungen
  • Messen Ausstellungen und Kongresse.
  • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios.
  • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
  • Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame.
  • Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen.
  • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen.
  • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen.
  • Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
  • In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze  ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
  • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen.

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind generell verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Er hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher muss der Veranstalter dem örtlichen Gesundheitsamt im Vorhinein das Hygienekonzept vorlegen.

Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben.

Tests bleiben bis 11. Oktober kostenlos

Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, in einer Corona-Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Antigen-Schnelltests  bis 11. Oktober 2021 weiter durch die öffentliche Hand finanziert werden und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bleiben. Danach müssen Personen, die sich nicht impfen lassen möchten die Antigen-Schnelltest selbst bezahlen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen  gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen.

red

Entwarnung: Gefährliche Kobra entpuppt sich als Ringelnatter

UPDATE: Bei der gestern gesichteten Schlange zwischen Ochsenbach und Kirbachhof handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht um eine gefährliche Giftschlange, sondern um eine ungefährliche einheimische Schlangenart. Dies ist das Ergebnis der heutigen Videokonferenz zwischen Sachensheims Bürgermeister Albrich und seinem Einsatzstab mit mehreren anerkannten Schlangenexperten. Dabei konnte erstmals detaillierter das originale Bild- und Filmmaterial analysiert werden. Demnach ist die gesichtete Schlange mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine sehr große und ungefährliche Ringelnatter. Die eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen waren auf Grundlage der gestrigen Informationslage, bei der nach der Einschätzung der Fachleute von einer giftigen Kobra und damit einer unmittelbaren Lebensgefahr ausgegangen werden musste, erforderlich.

Mit dem Entfallen der Gefahrenlage können die Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben werden. Die Absperrungen des betroffenen Gebietes werden im Laufe des Montagvormittages durch den Baubetriebshof entfernt. Bürgermeister Albrich zeigt sich erleichtert und dankt allen am Einsatz beteiligten Personen.

Was war zuvor geschehen?

Die Polizei warnt vor einer möglicherweise giftigen Schlange: Am heutigen Samstag gegen 11:30 Uhr wurde im Sachsenheimer Kirbachtal, zwischen Ochsenbach und Kirbachhof, im Bereich des Kirbach, eine Schlange gesichtet. Es besteht die Möglichkeit, dass es sich hierbei um eine nicht heimische Giftschlange handeln könnte. Die Bewohner werden gebeten, bei Sichtung einer Schlange Abstand zu halten und den Notruf zu wählen.

red

Polizei warnt vor einer möglicherweise giftigen Schlange und weitere Meldungen aus der Region

Sachsenheim-Kirbachtal: Mögliche Giftschlange gesichtet

Die Polizei warnt vor einer möglicherweise giftigen Schlange: Am heutigen Samstag gegen 11:30 Uhr wurde im Sachsenheimer Kirbachtal, zwischen Ochsenbach und Kirbachhof, im Bereich des Kirbach, eine Schlange gesichtet. Es besteht die Möglichkeit, dass es sich hierbei um eine nicht heimische Giftschlange handeln könnte. Die Bewohner werden gebeten, bei Sichtung einer Schlange Abstand zu halten und den Notruf zu wählen.

 

Erdmannhausen – Zeugenaufruf nach Graffitisprayer

Durch einen Zeugen wurden am frühen Samstagmorgen gegen 01.20 Uhr zwei Jugendliche beobachtet, wie sie mit Spraydosen hinter dem Wartehäuschen in der Marbacher Straße verschwanden. Bei der sofortigen Überprüfung wurden Farbschmiererei am Wartehäuschen und später noch im gesamten Stadtgebiet Erdmannhausen festgestellt. Die Täter werden als männliche Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, bekleidet mit schwarzen Kapuzenpullovern, beschrieben. Eine Sofortfahndung verlief erfolglos. Der Gesamtschaden dürfte mehrere Tausend Euro betragen. Zeugen und Geschädigte werden gebeten, sich beim Polizeirevier Marbach unter der Telefonnummer 07144 900-0 zu melden.

 

Großsachsenheim: Skoda aufgebrochen

In der Nacht zum Freitag hat ein Autoknacker auf dem Parkplatz einer Getränkehandlung in der Sersheimer Straße an einem dort abgestellten Skoda die Scheibe der Fahrertür eingeschlagen und aus dem Auto ein Laptop im Wert von etwa 400 Euro entwendet. Das Laptop warf er anschließend durch eine Scheibe des Führerhauses eines gegenüber abgestellten Gabelstaplers und richtete dabei etwa 500 Euro Sachschaden an. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Sachsenheim, Tel. 07147 27406-0, entgegen.

 

Kornwestheim: E-Bike am Bahnhof gestohlen

Vom Fahrradabstellplatz des Bahnhofs in Kornwestheim hat ein Unbekannter am Donnerstag zwischen 08:00 und 13:00 Uhr ein E-Bike gestohlen, das zuvor mit einem Faltschloss an einem dortigen Abstellbügel angeschlossen war. Bei dem Rad handelt es sich um graues Cube Cross Hybrid SL 625 im Wert von etwa 4.000 Euro. Personen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154 1313-0, zu melden.

 

Schwieberdingen: E-Bike von Fahrradträger gestohlen

Ein unbekannter Täter hat am Donnerstag zwischen 16:00 und 18:00 Uhr vom Fahrradträger eines im Talweg abgestellten Wohnmobils ein E-Bike gestohlen. Dabei handelt es sich um ein schwarzes Haibike, Typ SDURO Hardnine RX. Der Dieb überwand dazu das Faltschloss, mit dem das Bike am Träger befestigt war und drückte das Rad aus der ebenfalls verschlossenen Halterung. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Schwieberdingen, Tel. 07150 383753-0, entgegen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

7-Tage-Inzidenz bei fast 50

Seit Montag spielt in Baden-Württemberg die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es  erheblich weniger Einschränkungen – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind insgesamt 75 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung. Am Vortag waren es 73 Fälle. Davon werden 37 (49,33 %) invasiv beatmet (Vortag: 41). Die Inzidenz liegt Baden-Württemberg weit bei 46,6. Stand: 21.08.2021 20:19 Uhr

Und so sehen die aktuellen Zahlen vom Samstag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Samstag bei 49,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 43,5. Vor genau einer Woche bei 29,9. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:21.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 47 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 43; Vorwoche: 23). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 520. Rund 26.750 (+29) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Anteil der COVID-19 PatientInnen an der Gesamtzahl der Intensivbetten:

Die dargestellten Zahlen basieren jeweils auf den aktuellsten Meldungen von 1310 Erwachsenen Meldebereichen* aus den letzten 7 Tagen. Dargestellte Kapazitäten und Fallzahlen umfassen Erwachsene. Stand: 21.08.2021 19:19 * umfasst ggf.nicht alle Meldebereiche eines Krankenhausstandortes. Quelle: DIVI-Intensivregister

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 21.08.)

Affalterbach ( 177 | 0 )
Asperg ( 757 | 0 )
Benningen am Neckar ( 261 | 1 )
Besigheim ( 677 | 2 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.569 | 6 )
Bönnigheim ( 552 | 1 )
Ditzingen ( 1.255 | 6 )
Eberdingen ( 311 | 1 )
Erdmannhausen ( 198 | 1 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 632 | 1 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 267 | 0 )
Gerlingen ( 743 | 2 )
Großbottwar ( 362 | 0 )
Hemmingen ( 342 | 2 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 277 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 378 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 884 | 1 )
Kornwestheim ( 2.061 | 2 )
Löchgau ( 298 | 1 )
Ludwigsburg ( 5.034 | 8 )
Marbach am Neckar ( 737 | 1 )
Markgröningen ( 791 | 1 )
Möglingen ( 718 | 0 )
Mundelsheim ( 139 | 0 )
Murr ( 269 | 1 )
Oberriexingen ( 126 | 0 )
Oberstenfeld ( 394 | 1 )
Pleidelsheim ( 324 | 4 )
Remseck am Neckar ( 1.278 | 1 )
Sachsenheim ( 1.057 | 0 )
Schwieberdingen ( 488 | 0 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 489 | 0 )
Tamm ( 441 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.510 | 1 )
Walheim ( 148 | 3 )

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